Die Landgerichte Köln und Düsseldorf haben in einer ersten Entscheidung zum neuen Urheberrecht eine sehr niedrige Grenze für die Auskunftspflicht von Providern gegenüber der Musikindustrie gesetzt.
Das neue Gesetz sieht vor, dass Rechteinhaber bei Urheberrechtsverstößen im gewerblichen Umfang direkt die Identität des Nutzers bei seinem Internet-Anbieter erfragen können. In einer ersten Entscheidung zu einstweiligen Anordnungen gegen die Deutsche Telekom sehen die Gerichte diesen Fall bereits beim Angebot eines einzelnen Albums für gegeben.
Beantragt wurde die Anordnung von der "DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien". Das Unternehmen wirbt für seine Dienste mit dem Slogan "Turn piracy into profit" und verfolgt im Auftrag der Musikkonzerne die illegale Nutzung von Filesharing-Plattformen.
Die Zivilgerichte müssen nun mit einer regelrechten Klageflut rechnen. Immerhin kündigte DigiProtect bereits an, man werde "nun auch all die anderen Internetprovider ins Visier nehmen, die sich jahrelang aus Datenschutzgründen geweigert haben, hinter IP-Adressen stehende Straftäter zu nennen".
Die niedrige Stufe, mit der die Gerichte ein gewerbsmäßiges Ausmaß bemessen, gibt der Medienindustrie einen regelrechten Freibrief zum Eintreiben von Nutzerdaten. Schließlich dürfte jeder nahezu Nutzer von Filesharing-Diensten Daten vom Umfang eines Albums mit anderen Anwendern austauschen, seien es nun mehrere MP3-Dateien, einzelne Kinofilme oder Hörbücher.
Wie is das eigentlich mit RS gabs da mal ne meldung das einer erwischt wurde