Ein "Opfer der Justiz" meldet sich mal zu wort.
Ich selber habe vor ein paar Jahre ein Verfahren am Hals gehabt.
Ich wurde beschludigt in 513 Fällen Filesharing mit Urheberrecht-geschütztem Inhalt
geshared zu haben.
In der ersten Instanz wurde mir ein Ausgleich geboten, ich sollte 510.000€ (in worten Fünfhunder,Zehnt,Tausend Euro) zahlen, damit man von einer Anzeige abkommen würde.
Natürlich besorgte ich mir umgehend einen Anwalt, der lag wiederspruch ein, und zig promt selber vors Verfassungsgericht.
Denn das grosse Problem bei der Strafvervolgung mit Schadensersatzansprüchen ist
der umstand das Private leute nach dem selben Sätzen belangt werden wie eine Firma mit
nur Rechntlichem Gerichtsstand (Gewerbe).
Mir konnte zwar effektiv nur 3 Lieder nachgerwiesen werden.
Ich habe eine Einstweillge Unterlassung unterschreiben müssen, die aber nur für dieser einen Beschuldigugng galt. Sonst hätte ich bei einem andern ähnlichen Verstoss das selbe Verfahren wieder am Hals.( Ist wichtig wenn dieser wisch ins Haus geflattert kommt. Kann nur vom Anwalt umformuliert werden, und hat auch nur so seine Rechtliche gültigkeit)
Ich hab nur minimale Kosten für meinen Anwalt gehabt, und eine Konventionalstrafe vom knapp über 1000€ zahlen müssen. Das wars schon. Wichtig ist das ihr einen Anwalt habt, und der sofort in die Gegenoffensive geht. Alleine als Privatperson hat man dabei keine chance und die Kosten sind gigantisch !!
Gewerblich handeln tut man übrigens nicht wenn man mehrere Sachen verkauft oder nur eine einzige. Fakt ist dabei nur ob ein gewerblicher nutzen dahinter erkannt werden könnte!
Greez