Gestern bekam ein Freund ne Abmahnung wegen Filesharing zugeschickt,
es geht um drei Pornos, er soll dafür ne Unterlassung unterschreiben und bis zum ** 750€uronen bezahlen.
Er hat die Dateien im Torrent/(welches, keine ahnung) angeboten.
Jetzt streiten wir uns (natürlich nicht im bösen) darum, ob nun auch das Downloaden verboten ist! Ich persönlich hab da nicht so den Plan und Wiki. ist auch nicht eindeutig! Denn da steht:
Eigentlich haftbar ist eine bestimmte Person (also nicht nur der Anschlussinhaber als solcher, sondern eine Person als tatsächlich Daten tauschende) erst dann, wenn nachgewiesen ist, dass sie Filesharing betrieben hat. Dann richtet sich die Verantwortung nach dem Tatbeitrag. Wird nachgewiesen, dass Daten angeboten wurden, so ist dies rechtswidrig. Das Herunterladen von Daten ist allerdings nicht eindeutig verboten. Dies wird - da sich diese teils umstrittene Ansicht in der Praxis durchgesetzt hat - in der Praxis daher weder zivilrechtlich noch strafrechtlich verfolgt. Üblicherweise bietet aber derjenige, der sich Daten herunterlädt, diese - teilweise sogar bevor die Datei vollständig heruntergeladen ist - auch an.
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Mit Torrentkram hab ich nichts am Hut, lade nur bei Rapid. ua. 1 klick Hoster runter und hoch. Das das nicht legal ist ist mir klar, aber angenommen ich lade nur runter und nur zum Eigengebrauch, ist das doch nicht verboten.?
Der Wikibeitrag ist ja auch älter, gab es schon einmal Urteile wegen Rapid.?