Das Landgericht Köln hat der Deutschen Telekom die vorgesehene Drosselung der Internetverbindung ab Erreichen eines bestimmten Datenlimits untersagt. Die Richter entschieden (Aktenzeichen 26 O 211/13) am heutigen Mittwoch, dass die Vertragsklausel, die der Konzern seit dem Frühjahr Neukunden auferlegt, eine unangemessene Benachteiligung darstelle. Geklagt hatte die Verbraucherschutzzentrale Nordrhein-Westfalen. Die Entscheidung des Landgerichts ist noch nichts rechtskräftig.
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