Rapidshare Abmahnung für Uploader dank Zivilrechtlichem Auskunftsanspruch

  • Rapidshare Abmahnung für Uploader dank Zivilrechtlichem Auskunftsanspruch


    Bereits vor mehreren Wochen veröffentlichten wir einen Artikel, in dem wir die These aufstellten, dass der Zivilrechtliche Auskunftsanspruch genutzt werden kann, um an die Daten von Uploadern bei One-Click-Hostern zu gelangen.


    Heute Morgen haben wir per E-Mail die Bestätigung erhalten, dass unsere Theorie mehr als nur ein Gedankenspiel war.UPDATE: Bereits am 14. März berichtete MSX von der gulli-Redaktion über eine Hausdurchsuchung, welche bei einem Uploader von Rapidshare durchgeführt wurde. Dieser hatte das Album "Death Magnetic" von Metallica einen Tag vor dem weltweiten Release bei dem Filehoster hochgeladen. Es dauerte einige Wochen, als bei der Person schließlich eine Hausdurchsuchung durchgeführt wurde. Der Hausdurchsuchungsbeschluss war kurze Zeit online verfügbar und gelangte dabei auch in die Hände meines Kollegen MSX. Zuerst schien es sich um einen ganz gewöhnlichen Beschluss zu handeln, lediglich mit dem Detail, dass es eben einen Uploader von Rapidshare erwischt hatte. Es hätte wohl tausende Möglichkeiten gegeben, wie man an dessen IP-Adresse gelangte. Der gescannte Beschluss wurde mir von meinem Kollegen übermittelt, so dass ich ihn mir genauer durchlesen konnte. Dabei kam die Unstimmigkeit ans Licht, wie die Staatsanwaltschaft überhaupt an die IP-Adresse des Uploaders gelangt war. Eine E-Mail, welche kurze Zeit später von einem User an uns weitergeleitet wurde, und vom Rapidshare-Support stammte, bestätigte unseren ersten Verdacht. Der Zivilrechtliche Auskunftsanspruch musste hierfür eingesetzt worden sein. Dieser trat am 01.09.2008 in Kraft und ermöglichte den Rechteinhabern, unter Umgehung der Strafermittlungsbehörden, an die Adressdaten von vermeintlichen Urheberrechtsverletzern zu gelangen. Eine Liste von IP-Adressen konnte an einen Richter herangetragen werden, wenn dieser den Auskunftsanspruch genehmigte, mussten die Provider den Namen zur ermittelten IP-Adresse aushändigen. Markant ist dabei jedoch, dass dieser Anspruch augenscheinlich nicht nur die Provider betrifft.


    Kurze Zeit später, nach einer sorgfältigen Analyse unseres Gedankenansatzes, veröffentlichten wir einen Artikel zum Sachverhalt. Dieser erläuterte das Vorgehen, welches seitens der Rechteinhaber scheinbar mit dem Zivilrechtlichen Auskunftsanspruch geplant war. Filehoster, deren Server sich in Deutschland befinden, können mithilfe des Zivilrechtlichen Auskunftsanspruches zur Herausgabe von IP-Adressen gebracht werden. Eine schriftliche Bestätigung wollte uns bedauerlicherweise niemand geben, eine jüngst wahrgenommene Kontaktaufnahme mit der Staatsanwaltschaft ist bislang noch ohne Inhalt. Wir bezweifelten jedoch stark, dass man uns eine Bestätigung unsere These vorlegen würde. Die E-Mail, welche nun jedoch bei uns eingegangen ist, bestätigt unsere Theorie.


    Gegenwärtig liegt uns ein PDF vor, welches eine Abmahnung der Kanzlei Rasch enthält. Die Kanzlei Rasch kämpft in Zusammenarbeit mit der proMedia gegen Filesharer und unterhält bereits seit geraumer Zeit intensiven Kontakt zur Rapidshare AG. Es war bereits vor einiger Zeit bekannt, dass man bei proMedia über ein Lösch-Tool verfügt, mit dem man Uploads beim Filehoster Rapidshare löschen kann. In der uns nun vorliegenden Abmahnung geht es ebenfalls um mehrere Uploads bei Rapidshare, die vom besagtem User auch nach der Löschung erneut hochgeladen wurden. Besonders markant ist jedoch nachfolgender Abschnitt.


    Wie im zweiten Absatz deutlich zu erkennen ist, ist man an den Provider 1&1, die Deutsche Telekom, sowie die Rapidshare AG unter dem Paragrafen 101 des Urheberrechtsgesetzes herangetreten. Dieser stellt den Zivilrechtlichen Auskunftsanspruch dar. Wie im weiteren Verlauf deutlich wird, hat augenscheinlich das Landgericht Bielefeld den Beschluss unterzeichnet. Wie aus dem Rest des Dokumentes hervorgeht, werden dem Betroffenen Uploads bei rapidshare.com vorgeworfen.


    Bei den vorgeworfenen Dateien handelt es sich - wie durch die beauftragte Kanzlei ersichtlich - um Musikwerke der Majorlabels. Konkret wird dem Uploader vorgeworfen, die TOP 100 der Media-Control-Charts verbreitet zu haben. Bei einem angenommenen Streitwert von 10.000 Euro pro Datei entspräche dies bei 100 Dateien einem Maximalstreitwert von 1.000.000 Euro. Als Rechteinhaber sind Sony, Warner, EMI sowie Universal aufgeführt. Die Kostennote, welcher der Abgemahnte begleichen soll, liegt bei 3.000 Euro.


    Es scheint, als hätte die Industrie mit dem Zivilrechtlichen Auskunftsanspruch nun das ultimative Mittel gefunden, um auch gegen Filehoster vorzugehen, deren Server in Deutschland stehen. Es ist zu betonen, dass eben nur solche durch den Zivilrechtlichen Auskunftsanspruch betroffen sein dürften. Es ist bereits seit längerer Zeit bekannt, dass sich zahlreiche Rapidshare-Server in Deutschland befinden.


    Quelle: gulli

  • Zitat von DevilbaeR;190930

    "...deren Server in Deutschland stehen."
    Rapidshare ist aber in der Schweiz, oder hab ich da jetzt was falsch verstanden?
    Oder gehts hier um Rapidshare.de?


    Zitat

    Es ist bereits seit längerer Zeit bekannt, dass sich zahlreiche Rapidshare-Server in Deutschland befinden.

    Aber kA obs halt stimmt

  • Ein Umzug ist eine Frage der Leistungsverfügbarkeit und des Preises.


    Ich könnte mir durchaus vorstellen, dass RS so viel Bandbreite benötigt, wie die gesamte restliche Schweiz. Obendrein ist die Schweiz nicht unbedingt für niedrige Preise bekannt.


    Mir würde spontan nur Holland oder Frankreich einfallen. In beiden Ländern sollte es genügend Bandbreite zu einem fairen Preis geben, zumindest wenn man einen Blick auf die Preise der dort ansässigen Hostingprovider wirft.

  • Mal zur allgemeinen Info.
    Ihr könnt auch selber nachschauen wo der jeweilige Hoster angemeldet ist, bzw. der Server steht.
    http://www.who.is/whois
    Die Personen Angaben können natürlich gefälscht sein.


    Wenn ihr wissen wollt wo der Server steht, müsst ihr aber genau genommen die Server Adr. bzw.IP nehmen von wo ihr läd, nicht die Hauptadr. (.com, .de, etc.)
    Die Domain kann auch woanders angemeldet sein.


    Who.is gibt zu RS mehr als genug Infos aus
    http://www.who.is/whois/rapidshare.com/
    IP 195.122.131.3; IP Location: Germany


    Hier noch einer deren Name Server:
    http://www.who.is/nameserver/ns2.rapidshare.com/
    Der steht z.B. in Kenzingen (Baden-Württemberg)


    Wer über die RIPE weitersucht erhält auch noch weitere Infos:
    195.122.131.3
    person: Bobby Chang
    address: Teraspace GmbH
    address: Benzstrasse 1
    address: 79341 Kenzingen
    address: DE


    Hier noch deren Sub-Domains:
    http://www.who.is/website-information/rapidshare.com/
    Da gibt es auch einiges an statistischen Infos,
    könnt ja mal für SJ gucken, gar nicht mal schlecht.(Zuwachsraten!) ;)
    http://www.who.is/website-information/serienjunkies.org/


    Und hier sieht man auch gut, das warscheinlich alle Server in de stehen.
    http://www.who.is/dns/rapidshare.com/



    Zu der Frage ob de oder Schweiz, das ist IMO schnuppe, da sich in der Schweiz auch etliches zum Thema Urheberrecht geändert hat, bzw. verschärft wurde.
    Ich vermute ohnehin ehr steuerliche Gründe für den Wechsel vor ein paar Jahren.
    Wenn die in die Richtung was änderen wollten dürfte es ohnehin kein EU Land sein.


    Langfristig wird wird sich ohnehin einiges ändern, ich persönlich glaube nicht das diese Masserverfügbarkeit über One-Klick Hoster anhält.

  • Ich möchte nur kurz auf eine andere Möglichkeit hinweisen:
    Für den Gelegenheitsupper bieten verschiedene Prepaid-InternetAnbieter Zugang per UMTS zum Netz! Ist zwar langsam und oft auf ein 1 GB / Tag beschränkt.. aber dafür 100% anonym!!!!

  • das stimt serien sind eher zweitranig voralem die, die es weder auf dvd noch im Tv zu bekommen sind so hoff ich das wenigstens SJ mit solchen serien noch lange existirt


    mahl sehn was RS in nächster zeit unternimt und hoffendlich gibt es bald neue informationen dazu

  • Zitat von Bender;191330

    Und zum andren laden hier ein paar Leute sicher auch das oben genannte hoch ;)


    Also bei Musik sollte man schon aufpassen, da sind die hinterher wie der Teufel nach den Seelen !!


    Gruß, RL :-)

  • Es wird sich in naher Zukunft sicher noch einiges ändern was 1-Klick Hoster betrifft. Ich selbst schiebe aber nichts mehr für mehrere Seiten gleichzeitig hoch und bleibe auch nur noch bei den bewegten Bildern, die für das TV Produziert wurden !!


    Bei einer ausgelutschten Serie wie zB: King of Queens, die schon 100 mal rauf und runter gesendet wurde, habe ich keine Probleme mit, diese für euch hochzuladen. Da kräht sicher kein Hahn mehr nach !! ;)


    Gruß, RL :-)