Staatsanwälte gegen Tauschbörsennutzer machtlos

  • Staatsanwälte gegen Tauschbörsennutzer machtlos




    "Wenn keiner ein Geständnis ablegt, sind wir in der Regel machtlos"


    Tauschbörsennutzer können in Deutschland strafrechtlich praktisch nicht belangt werden, berichtet die Wirtschaftswoche. Und auch zivilrechtlich Schadensersatzklagen durch die Musikindustrie scheitern immer öfter an wenig auskunftsfreudigen Staatsanwälten.


    Die deutsche Musikindustrie ist gegen Musikfreunde machtlos, die Songs gratis aus dem Internet herunterladen oder dort anbieten. "Wir müssen einer Person nachweisen, dass sie der Täter war. Und das können wir nicht", erklärte der Düsseldorfer Generalstaatsanwalt Gregor Steinforth der Wirtschaftswoche. Wenn in einem Familienhaushalt niemand "ein Geständnis ablegt, sind wir in der Regel machtlos, und die Untersuchung ist beendet."


    Wer Songs nicht gewerblich anbiete, müsse keine "ausufernden Ermittlungen, auch nicht die monatelange Sicherstellung von Computern" fürchten, so Steinforth. Hier rechtfertige das Ergebnis nicht den hohen Aufwand.


    Seit dem Sommer 2008 haben Steinforth und zwei weitere Generalstaatsanwälte in Nordrhein-Westfalen festgelegt, dass gegen Menschen, die weniger als 3.000 Musiktitel im Internet anbieten, in der Regel nicht ermittelt wird. Die Musikindustrie reagierte empört und verklagte den Chef der Wuppertaler Staatsanwaltschaft Wirtschaft, Helmut Schoß und andere Bedienstete. "Sie wurden der Strafvereitelung und Rechtsbeugung bezichtigt - weil sie nichts getan haben. Wir haben die Vorwürfe als völlig haltlos zurückgewiesen", sagt Steinforth.


    Schoß begründete sein Vorgehen, den Klägern gehe es nicht darum, Straftaten zu ahnden, sondern darum, per Strafanzeige Namen hinter IP-Adressen zu erfahren, um Abmahnungen und zivilrechtliche Schadensersatzansprüche gegen die meist jungen Teilnehmer von Tauschbörsen auszuteilen. Innerhalb von zwei Monaten waren in Wuppertal 4.000 Strafanzeigen eingegangen. Schoß sah seine Behörde damit missbraucht.


    Aber selbst die Auskünfte zu IP-Adressen, so der Generalstaatsanwalt, "dürfen wir den Anzeigenerstattern aufgrund verschiedener, jüngst ergangener gerichtlicher Entscheidungen, nur noch unter sehr engen Voraussetzungen geben".


    Quelle: http://www.golem.de/0810/62881.html


    Dürfte auch für andere Downloadquellen ähnlich gelten, wenn die Beweisfindung ins leere verläuft (bei nicht kommerziellen Vergehen).


    Das ganze ist wohl eine Reaktion auf dieses Urteil: http://www.heise.de/newsticker…en-Daten--/meldung/117168


    mfg root

  • Zitat von DonS;108791

    Dann lass ich doch den Muli mal wieder laufen ^^
    Das ganze gilt doch dann auch für Filme/Serien, oder?


    Da wäre ich vorsichtig. Es gibt Gerichte, die sehen bereits das Tauschen von einer Musikdatei als gewerbsmäßig an...

  • Zitat von root;108795

    Das halt ich für ein Gerücht.


    Belege ?


    Ich hätte das auch nicht für möglich gehalten, aber in der aktuellen Ausgabe der Chip (11/2008) ist ein Bericht über die Risiken des Filesharings. Demnach haben die Landgerichte Köln und Düsseldorf den Tausch eines einzigen Albums als gewerbsmäßig betrachtet. Und wer das Landgericht Hamburg kennt, weiß, wie betriebsblind manche Richter sind.

  • Ich sage immer: Anhand einer IP kann man an sich gar nix!


    Das ist mein persönliche Meinung wenn man unseren Staat als Rechtsstaat bezeichen kann.


    Wenn ich mein Auto verleihe, dann kann ich auch nicht dafür haftbar gemacht werden wenn jemand damit Mist macht.
    Und wenn ich nicht wei0 wer das Auto gehabt hat, dann war es das für den Staat.
    In Zukunft kann mir zwar ein Fahrtenbuch auferlegt werden und noch ein paar andere Sachen blühen, aber ich werde nicht für ein vergehen verknackt welches mit meinen Auto begangen wurde.
    Zum bestrafen bedarf es immer noch Beweise in form von Fakten und da wird man mit einer IP nicht weit kommen.


    Wenn mein Auto in verbindung mit einem Banküberfall gesehen wurde, dann wird mir das sicher ein paar nette Stunden bei der Polizei bereiten aber ich würde sofern mir nicht nachgewiesen werden würde das ich das Auto auch gefahren habe NIE verknackt werden können.


    Ich meine im erstfall ist es doch auch so, ohne Beweise wird vor Gericht in der regel alles eingestellt (sofern nicht ein Richter gekauft wurde), und wer bei einer Abmahnung von "Anwälte" (die Wucherfoderungenen ) zahlt ist IMHO selber schuld.

  • Eigentlich bewirkst du mit deiner Vergleichsführung das Gegenteil von dem was du ausdrücken möchtest.


    Denn eigentlich ist der Provider der Autoverleiher und wir sind die Fahrer. ;)

    Postfächer laufen über. Lange Wartezeiten!

  • Zitat von Digital;109292

    Ich sage immer: Anhand einer IP kann man an sich gar nix!


    Das ist mein persönliche Meinung wenn man unseren Staat als Rechtsstaat bezeichen kann.


    Das ist das Problem, dass man diesen Staat nicht mehr als Rechtsstaat bezeichnen kann, der die in Verfassung und von der Rechtsprechung garantierten Rechte seiner Bürger auch achtet!
    So ist die Gewaltenteilung de facto aufgehoben und spezielle Strafverfolgungsbehörden (beispielsweise Steuerfahndung) sind von den Beachtung von Verfassungsgrundsätzen (beispielsweise Gruundsatz der Verhältnismäßigkeit) befreit.


    Folglich sind solche Schandurteile wie sie reihenweise von diesem berüchtigten OLG Hamburg gefällt werden möglich. Diese Richter wissen ganz genau, dass sie einen Unschuldigen (nämlich dem Anschlußinhaber) an seinem Vermögen (Geldstrafe) oder auch an seiner Freiheit (Gefängnis) schädigen, der sich nichts, aber auch absolut gar nix zu Schulden hat komme lassen.
    Da werden bizarre und abstrakte Rechtskonstrukte wie eine 'Störerhaftung' bemüht um den Kotau vor irgendwelchen 'Rechteinhabern' vollziehen zu können!
    Richter wie die vom OLG Hamburg, die wissentlich Unschuldige verurteilen, setzte ich mit den Verbrechern des Volksgerichthofes gleich; die dienten nur einem anderen Herrn..

  • Zitat von smizz;109386

    Eigentlich bewirkst du mit deiner Vergleichsführung das Gegenteil von dem was du ausdrücken möchtest.


    Denn eigentlich ist der Provider der Autoverleiher und wir sind die Fahrer. ;)


    Hi,


    nöö


    bleibt das gleiche (vielleicht nicht bei kleinen Strafzettel, aber bei Straftaten)


    Da kommt auch nur der echte Fahrer in Probleme nicht der Ausleiher.


    Wobei aber hier ein Unterschied ist, ich muss beim Ausleihen von Fahrzeugen die Fahrer beim Vermieter eintragen.
    das ist anderst bei meinen DSL Anschluss, der Vertrag läuft zwar auch mich, wer ihn nutzt ist und kann dem Provider egal sein.
    Ich kann auch ein Fahrzeug Anmelden - muss ihn aber nicht selber Fahren ;)


    Steht im DSL Vertrag drinne das der "Mieter" Haftbar zu machen ist für alles was mit dem Anschluss passiert?
    Ich denke nicht, und wenn dann dürfte das nicht Rechtsgültig sein.


    Unser Gesetze schrieben vor das jemand eine Tat zweifelsfrei nachgewiesen werden muss. Und da halte ich eine 9 stelligen Nummer für nicht zweifelsfrei.
    Gibt es ein Gesetz indem steht das man sein WLAN verschlüsseln muss?
    Mag sein das man damit fahrlässig handelt und dafür bestraft werden KÖNNTE, aber nicht für eine Tat die mit dieser IP verübt wurde.


    Eine IP reicht einfach nicht aus.
    Eine IP plus gefundene Dateien auf einen Privaten Computer können die Sache wieder anderst aussehen lassen, aber selbst das ist IMHO nicht zweifelsfrei. Ohne Geständniss dürfte auch das vor Gericht nicht so einfach durchgehen.
    Bei diversen Geschichten die ich so mitbekommen habe, war immer ein Geständnis im Spiel....

  • gruß,


    hier ist wirklich viel halbwissen am werk.


    die staatsanwaltschaft hat in der regel nie strafverfahren gegen nicht gewerbliches laden/ tauschen von dateien eingeleitet.


    die musikindustire hat informationen über ip und dateien an die staatsanwaltschaft übermittelt, welche dann ein strafverfahren eingeleitet hat.
    das strafverfahrend wird bei nicht gewerblichen handel eingestellt, villeicht ist eine kleine strafe zu zahlen.


    die musikindustrie hatte allerdings dann die adresse hinter der ip und konnte zivilrechtlich tätig werden.
    da i.d.r. der täter nicht zu ermitteln ist wird von inhaber des anschlusses gefordert, eine unterlassungseklärung zu unterschreiben und entstandene kosten zu übernehmen, da er dazu verantwortlich ist dafür zu sorgen, dass über seinen anschluß keine illegalen daten geladen werden.



    so war das bis vor einigen monaten, nun gibt es viele staatsanwaltschaften, welche die anzeigen der musikindustire nicht mehr verfolgen.
    das ist auch volkommen wurscht, da die musikindustire inzwischen andere möglichkeiten hat an die ip zu kommen.
    seit einem monat ist es möglich DIREKT über ein zivilverfahren an die ip zu kommen.


    es ändert sich für den täter oder den anschlußinhaber rein gar nichts, außer das die kosten der abmahnung steigen, da der anschlußinhaber noch die 200€ zahlen muss, die anfallen, wenn die musikindustrie die ip vom provider anfordert.


    so sieht das derzeit aus und ich hatte oder habe auch nie angst vor strafrechtlicher verfolgung sonder vor der zivilrechtlichen verfolgung der musikindustrie.
    die geht nämlich richtig ins geld; habe ich vor einen anwalt einzuschalten und gegen die abmahnung und geldforderungen zu prozessieren zahl ich ungleich mehr.



    wenn im internet also immer prollhaft von der machtlosen oder nichtaktiven staatsanwalt sprich, solltet ihr euch vor augen führen, dass es euch dennoch mächtig an die wäsche gehen kann.

  • einige scheinen hier relativ blind an die sache zu gehen, nochmal auf den punkt gebracht:


    ip reicht nicht aus, um nachzuweisen, dass der inhaber der täter ist.
    das stimmt, deswegen wird der inhaber auch nicht wegen des downloads oder uploads zu rechenschaft gezogen sondern es greift die störerhaftung.


    es mag für filesharer blöd sein, dass es die störerhaftung gibt, aber jeder objektiv und rational denkender mensch wird den sinn hinter so einem gesetz verstehen und akzeptieren.


    ein kleines beispiel zur logik der störerhaftung:
    ruft jemand (wer das ist, ist unbekannt) vom meinem telefon person x täglich an und beleidigt diese wäre das nach eurer meinung in keinster weise zu verfolgen. schließlich ist der anschlußinhaber des telefons nicht der täter und er ist nach eurer einstellung auch nicht verpflichtet etwas gegen solche anrufe zu unternehmen, da es keine strafe gibt (auf das internet bezogen also keine störerhafung)


    wie ihr seht macht die störerhaftung des internetanschlußinhabers durchaus sinn.
    der inhaber des internetanschlusses kann und hat dafür zu sorgen, dass mit seiner i-net leitung nichts unrechtes geschieht.
    er muss mit seinen kindern reden, sein w-lan möglicherweise absichern und notfalls eine kindersicherung einrichten.



    edit:

    Zitat


    Unser Gesetze schrieben vor das jemand eine Tat zweifelsfrei nachgewiesen werden muss. Und da halte ich eine 9 stelligen Nummer für nicht zweifelsfrei.


    die straftat wurde über den anschluss der person x begangen. fakt!
    das gesetz schreibt vor, dass der anschlußinhaber zu unterbinden hat, dass straftaten über sein i-net anschluss stattfinden. hat er das nicht, greift die störerhaftung.
    lapidar gesagt, er wird dafür bestraft, dass er sein i-net nicht gesichert hat.

    Zitat


    Gibt es ein Gesetz indem steht das man sein WLAN verschlüsseln muss?


    nein, wie und ob der inetinhaber sein netz sichert ist seine sache. werden über sein inet straftaten begangen hat er ein problem.


    Zitat


    Mag sein das man damit fahrlässig handelt und dafür bestraft werden KÖNNTE, aber nicht für eine Tat die mit dieser IP verübt wurde.


    nochmal! er wird nicht für die tat bestraft, diese hat der unbekannt schwarze mann begangen, er wird dafür bestraft, dass er das inet eventuell nicht gesichert hat (störerhaftung) und muss unter umständen eine unterlassungserklärung unterschreiben, das heißt er hat dafür zu sorgen, dass niemand mehr daten von der firma xy lädt. wie er das macht ist sein problem, ein gesichertes w-lan oder ein klärendes gespräch mit den kinder wäre aber hilfreich.



    Zitat

    Eine IP reicht einfach nicht aus.
    Eine IP plus gefundene Dateien auf einen Privaten Computer können die Sache wieder anderst aussehen lassen, aber selbst das ist IMHO nicht zweifelsfrei. Ohne Geständniss dürfte auch das vor Gericht nicht so einfach durchgehen.
    Bei diversen Geschichten die ich so mitbekommen habe, war immer ein Geständnis im Spiel....


    ich glaube das problem liegt bei dem begriff störerhaftung, ich würde vorschlagen, dass ihr den artikel bei wiki gründlich durchliest, es wird mit sicherheit einen geben.
    gruß

  • Na ja, nu musst ja nicht "nochmal" schreiben wenn ich dein ersten Text noch gar nicht lesen konnte ;)



    Halbwissen stimm, ich bin kein Anwalt :)


    Aber ich habe ja recht das du eine evtl. Strafe bekommst wenn jemand über dein Netz eine Straftat begangen hat weil man es nicht abgesichert hat.
    Das lasse ich mir ja noch gefallen, ist ja wie ein Ticket wegen zu schnell fahren :D
    Wobei auch hier die frage ist in wieweit eine Privatperson überhaupt fähig ist ein Rechner abzusichern ;)
    Ich hatte schon ein "Virus" auf der Platte totz Aktueller Antivirensoftware.