beeze: Das hätten Sie schon im vorliegenden Fall tun können. Jedoch wenn die Täter Minderjährig bzw noch nicht strafmündig sind, hast Du auch mit einer einstweiligen Verfügung keine Besseren Karten als vorher. Dann spricht die Polizei allenfalls einen sogenannten Platzverweis aus. Mehr auch nicht!
Btw: In diesem Falle find ich die Selbstjustizidee fast verlockend!