Rapidshare Abmahnung für Uploader dank Zivilrechtlichem Auskunftsanspruch

  • die schweizer haben auch ein anderes thema angesprochen
    google
    der findet alles
    ob torrent oder och links


    die werden auch noch verklagt
    oder sie werden es iergendwie hinbiegen (und danach wird vielleicht TBP freigesprochen ...)

  • die sagen es wären 600 stellen gestrichen worden wegen piraterie... aber was sie nicht sagen 2000 neue stellen wurden geschaffen *lol* weil leute ja auch ermitteln müssen und dafür neue leute eingestellt wurden. es wird nur gegen die uploader ermittelt... so sieht es derzeit aus...

  • der Auskunftanspruch nach §101 UrhG


    "Das neue Urheberrecht besagt hauptsächlich, dass Rechtsinhaber eines Mediums eine direkte Auskunft bei den Providern über einen solchen Filesharer beanspruchen können. Allerdings nur mit einem richterlichen Beschluss und wenn die Urheberrechtsverletzung gewerbliches Ausmaß annimmt, d.h. wenn der Filesharer dies im großen Stil betreibt und damit evtl. noch Geld verdient."


    dh wenn jmd pro monat 20euro mit einem link macht, der kann belangt werden?
    (ehm 3 amazon gutscheine/monat...)


    aber wenn ich zb 200 clicks habe
    dann kann RS meine ip nicht rausgeben da der link nicht oft gedownloadet wurde??


    verstehe ich das richtig?


    ich habe ein bisschen recherchiert
    finde ueberall das selbe


    nur uploader werden gesucht, die VIEL geld mit ihren links verdienen
    und vor dem termin ihre rls zur download anbieten


    naja dann koennen wir beruhigt weiter uppen ;)


    bei download von rs muss man innerhalb 30 tage bewiesen haben, dass der user das file gedownloadet hat
    never :D


    das mehrere wochen! :D


    und als free user werden daten nach 2h geloescht!
    hehe


    hmm steht mal gar nicht so schlecht fuers RS :)
    nur noch die server ins ausland verschieben und gut ist


    bzw piratenpartei nach strassburg/bruessel schicken

  • ja ok
    aber wenn man 3 monate benötigt um punkte zu sammeln um den premium um 1 monat zu verlaengern, bedeutet fuer mich nicht im grossen stil filesharing zu betreiben.


    ok.
    zb zugang durch geldeinahmen ist natuerlich anders und sollte direkt geahndet werden.
    bsp: auf ungarisch finde ich nur ftp sites.
    um zugang zu bekommen muss man eine sms verschicken, kosten zwischen 1-5 euro pro sms und dauert 1tag-1 monat.
    sws darf nicht geben und sollte verboten werden!

  • in einem anderen forum habe ich gelesen, dass user Netload angeschrieben haben und nachgefragt haben ob nl ip rausgeben.


    "Netload speichert keinerlei IP Adressen. Weder von Uploadern noch von Downloadern. Es wird lediglich das erzeugte Downloadvolumen hochgerechnet ohne dabei auch nur eine IP zu speichern."



    also mehr auf nl setzen??


    aber laut paragraph 101 muss auch nl etwas rausgeben... hmmm
    zb wenn eine datei an die 50000 downloads hat ;)


  • und zwei monate später gibts ein gesetzt das fh dazu zwingt die ip zu speichern :rolleyes:

    Mfg
    six4


    Clear Eyes. Full Hearts. Can't Loose
    Satzzeichen sind keine Rudeltiere xD

  • Zitat von Destiny;192441

    Ich denke mal, in die Richtung wird es sich entwickeln, falls RS wirklich anfängt, Uploader IPs rauszugeben. Wenn da zu viele Downloads sind. Vielleicht ab 1000 oder so.


    1000 Downlaods ist aber nich grade so viel.
    Dann würden hier bestimmt viele Upper wegfallen....

  • Diesen Bericht habe ich ebend bei Onlinekosten.de gefunden:
    RapidShare nimmt Stellung zur Datenweitergabe

    aus dem Bereich Sonstiges

    Seit Tagen wächst die Verunsicherung unter den Nutzern des 1-Click-Hosters RapidShare. Nach Medienberichten wurden die persönlichen Daten sowohl von Up- als auch Downloadern an deutsche Behörden weitergegeben. Der Vorwurf: die illegale Verbreitung von urheberrechtlich geschütztem Material. Nun nimmt der Schweizer Hoster erstmals Stellung zu den Vorwürfen.


    Nur wenige Nutzer betroffen


    Die Behörden hätten den Auskunftsanspruch mit Hinweis auf die Gesetzesnovelle des Paragrafen 101 des deutschen Urheberrechtsgesetzes geltend gemacht, erklärt das Unternehmen in einer Pressemitteilung. Dieser gelte allerdings nur bei Rechtsverletzungen "gewerblichen Ausmaßes", wenn es also zu "besonders vielen oder besonders schweren" Verstößen gegen das Urheberrechtsgesetz gekommen sei. "Dementsprechend betrifft der Auskunftsanspruch die meisten deutschen User nicht, ihre Privatsphäre und ihre Daten sind genau so geschützt wie zuvor. Wir protokollieren nicht, was ein Anwender herunterlädt. Die informationelle Selbstbestimmung ist einer der Grundsätze jeder Demokratie. Gleichzeitig halten wir uns an die Gesetze", erläutert Bobby Chang, Leiter des operativen Geschäfts bei RapidShare.


    Die Veröffentlichung von Download-Links ist strafbar


    Der Austausch von Dateien über RapidShare sei genauso legal wie das Nutzen jedes anderen Webhosters. "Aufgrund der Privatkopie darf jeder Käufer von seinen Datenträgern, die nicht kopiergeschützt sind, ein privates Duplikat anfertigen und es beispielsweise bei RapidShare speichern", so Chang. "Erlaubt ist außerdem, über RapidShare eine Kopie solcher Dateien an Freunde oder Verwandte weiterzugeben." Verboten sei es hingegen, urheberrechtlich geschütztes Material öffentlich zugänglich zu machen, also beispielsweise Links zu Musik oder Filmen in Foren zu veröffentlichen.


    RapidShare sei bei der Herausgabe von Daten an dieselben Gesetze wie alle Provider und Filehoster gebunden: Anfragen zu Transaktionen in Deutschland können unabhängig vom Firmensitz oder vom Standort der Server gestellt werden. "Wer glaubt, wir würden einfach so IP-Adressen herausgeben, irrt sich", stellt Chang klar.

  • Hab immer geahnt, dass RS ein Sch...laden ist!
    Wie kommt dieser Chang eigentlich dazu sich hinzustellen und zu erklären, RS müßte wie 'alle anderen Auskünfte nach deutschem Auskunftsanspruch geben? Das ist doch nonsens! Oder haben die Schweizer klammheimlich Überleitungsgesetze zur kritiklosen Übernahme deutscher Terrorgesetze geschaffen?
    Wenn ich Chef von RS wäre, würde ich jeden deutschen Staatsanwalt mit einem Tritt in den Arsch aus meinem Büro schmeissen; desgleichen die schmierigen 'Rechtsanwälte' deutscher Coleur! Zum Kotzen diese Einstellung!

  • Zitat von jupiter;192708

    Hab immer geahnt, dass RS ein Sch...laden ist!
    Wie kommt dieser Chang eigentlich dazu sich hinzustellen und zu erklären, RS müßte wie 'alle anderen Auskünfte nach deutschem Auskunftsanspruch geben? Das ist doch nonsens! Oder haben die Schweizer klammheimlich Überleitungsgesetze zur kritiklosen Übernahme deutscher Terrorgesetze geschaffen?
    Wenn ich Chef von RS wäre, würde ich jeden deutschen Staatsanwalt mit einem Tritt in den Arsch aus meinem Büro schmeissen; desgleichen die schmierigen 'Rechtsanwälte' deutscher Coleur! Zum Kotzen diese Einstellung!


    Hatten wir das Thema "Lugano Abkommen" hier noch nicht?
    Außerdem betrifft das ja nicht nur RS. NL z.B. entzieht sich da nur geschickt, dass Uploads von z.B. mp3s von vornherein unterbunden werden. Und wenn es doch festgestellt wird dann wird halt der Account gesperrt. Ist schon mehrfach vorgekommen. Nur sind die so klein, dass das nicht weiter breitgetreten wird.
    Das betrifft übrigens alle Hoster in der EU und EFTA (also Island, Norwegen, Schweiz, aber nicht Liechtenstein).