Werden bald die ersten Rapidshareuser abgemahnt?

  • Zitat von Digital;109001

    Theoretisch bekommst du schonmal Ärger wegen den Ripps die ja nur illegal entstanden sein können.
    IMHO


    Das ist ein weitverbreiteter Irrtum. Das Rippen von DVDs, also das Umgehen des praktisch unwirksamen CSS-Kopierschutzes, ist laut Gesetz "illegal", also gesetzwidrig. Wer den Kopierschutz knackt und die Rips abspeichert, begeht eine Gesetzwidrigkeit, macht sich aber nicht strafbar, solange er die Rips nur im privaten Umfeld weitergibt. Man kann in diesem Zusammenhang also von einem zahlosen Paragraphen sprechen, der abschrecken soll, aber keine Sanktion (Strafe) vorsieht. Rippen von DVDs ist also verboten, wer's dennoch tut, hat zumindest im privaten Rahmen nichts zu befürchten ("Illegal" aber nicht "strafbewehrt" - ein absurdes juristisches Konstrukt :rolleyes:).


    Nur wer Dateien hochlädt und ihm persönlich nicht nahestehenden Personen zugänglich macht (Tauschbörsen, Netzcommunities etc.) macht sich strafbar. Das Downloaden ist nur in Deutschland strafbar, nicht aber in der Schweiz oder in Österreich, wo derzeit nicht mal der Upload verfolgt wird (Gesetzesschwebe wegen EuGH-Prüfung). Ausnahme: Der kommerzielle Handel mit Raubkopien.


    Aber auch für Deutschland gilt: Der Up/Downloader kann nur überführt werden, wenn eine eindeutige Beweiskette vorliegt. Da Rapidshare in voller Übereinstimmung mit dem Gesetz keinerlei Daten rausrückt, droht auch hier keine Gefahr.

  • Na wenn man das nur im privaten Umfeld weitergeben darf, haben wir hier doch nichts zu befürchten.


    Serienjunkies ist doch quasi eine große Familie ;)