Dank des tollen EU-Anti-Geldwäsche Gesetzes, kann man seit dem 05.09.12 nicht mehr mehrere Paysafecards kombinieren. Pro Transaktion kann man nur noch eine einlösen. Richtig beschissen, weil teilweise noch Restguthaben übrig bleibt.
QuoteDisplay MoreE-Geld in Deutschland – Veränderungen für paysafecard
Veröffentlicht am 4. September 2012
Aufgrund von gesetzlichen Rahmenbedingungen seit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Optimierung der Geldwäscheprävention zum 28.12.2011 und Gesprächen mit den Aufsichtsbehörden ergeben sich Auflagen, um sogenanntes Pooling von E-Geld zu unterbinden.
Das bedeutet für paysafecard, dass bis auf Weiteres keine paysafecard PINs beim Bezahlvorgang miteinander kombiniert werden dürfen sowie paysafecard PINs nicht für die Aufladung von YUNA Card und my paysafecard verwendet werden können. Mit der Umsetzung dieser Auflagen erfüllt das Produkt paysafecard die technischen Anforderungen des § 25i Absatz 2 KWG und es kann damit sichergestellt werden, dass Kunden paysafecard, ein E-Geld Produkt, wie gewohnt schnell, sicher und bis EUR 100 ohne Identifizierung erwerben können.
Wir arbeiten sehr eng mit den zuständigen Regulierungsbehörden zusammen, um die bisherigen Services möglichst schnell wieder anbieten zu können. Einen genauen Termin können wir zum jetzigen Zeitpunkt nicht nennen.