PC-Urheberrechtsabgaben: Es wird zur Kasse gebeten
13,65 Euro für einen Rechner mit Brenner und 12,15 Euro für einen Computer ohne. Auf diesen Konsens ist die ZPÜ in Zusammenarbeit mit dem BCH gekommen. Doch was bedeutet dies letzten Endes für die Verbraucher?
Die Hersteller und Importeure von PCs dürfen zukünftig tief in die Tasche greifen. Für den Zeitraum von 2002 bis 2010 gilt es nun, Nachzahlungen für jeden mit oder ohne Brenner verkauften Rechner zu tätigen. Als Richtlinie sollen hierfür in Zukunft 13,65 Euro beziehungsweise 12,15 Euro für einen Rechner mit oder ohne Brenner gelten. Für den Zeitraum von 2002 bis 2007 gelten noch mal andere Tarife, da währenddessen schon einige Abgaben für eingebaute Brenner verrichtet wurden. Die hierdurch entstandenen Kosten sollen letzten Endes auf die Verbraucher abgetreten werden. Computer werden somit teurer.
Die Kosten selbst gelten als eine Art Abgeltung für das Erstellen von Privatkopien. Im Gegensatz zum gewerblichen Verbreiten von Kopien ist das Brennen von Sicherheitskopien für den privaten Gebrauch durchaus legal. Die hinzukommenden Kosten für Hersteller, Importeure und Endverbraucher werden von der ZPÜ (Zentralstelle für private Überspielrechte) gesammelt und von dort aus, nach Abzug der hierdurch für den ZPÜ entstandenen Unkosten, an die Produzenten, Künstler und Autoren weitergegeben. Ähnlich wird auch bei Rohlingen und Datenträgern wie USB-Sticks gehandelt: So müssen die herstellenden Unternehmen seit 2003 für jeden verkauften Rohling einen Betrag von 17,4 Cent abgeben. Eine Ausweitung dieses Konzepts auf Rechner war somit nur eine Frage der Zeit.
Während die ZPÜ also von einem Durchbruch spricht, handelt es sich für den BCH (Bundesverband der Computerhersteller) wohl eher um einen Kompromiss. Während Letzterer die Kosten auf den Verbraucher abwälzen kann, müssen selbige letzten Endes die Rechnung zahlen.
Quelle: http://www.derwesten.de/leben/…se-gebeten-id2377078.html