Gewerblicher Händler verweigert Gewährleistung/Mängelbeseitigung

  • Ich habe letzte Woche einen LCD-TV bei einem stationären Händler (ca. 100km von mir entfernt) telefonisch bestellt bzw. reservieren und dort abholen lassen. Ich bin übrigens durch guenstiger.de auf diesen lokalen Händler gestoßen.


    Zu Hause stelle ich dann erhebliche Mängel fest.
    Das Gerät wies Gebrauchsspuren auf, Fingerabdrücke am Display und Gehäuse, leichte Kratzer an der Rückseite, fehlendes und beschädigtes Standardlieferzubehör, benutzte Fernbedienung mit leeren und bereits eingesetzten Batterien.
    Zudem war es auch noch als Refurbished-Modell gekennzeichnet, was mir nicht mitgeteilt wurde. Ich hatte im vorangegangenen Telefongespräch extra nach einem neuen und OVP Gerät gefragt. Es sei lediglich von ihnen auf Funktionsfähigkeit überprüft worden, war die Antwort, damit der Kunde nur einwandfreie Ware erhielte.
    Das Gerät ist zudem auch defekt. Beim einschalten ist ein hoher und konstantes Piepen zu hören.


    Ich habe noch am Tag des Kaufdatums (27.03.09) die Mängel per E-Mail dem Händler angezeigt (Die Adresse habe ich auf Umwegen recherchieren können, die Rechung oder besser gesagt Quittung enthält nur die nötigsten Angaben).
    Als am nächsten Tag keine Resonanz auf meine Mail kam habe ich dort angerufen. Der Geschäftsführer lenkte zuerst ein, nachdem ich den Fall erklärt habe, und wollte sich nach einigen Minuten wieder bei mir telefonisch zurückmelden, um die weiter Vorgehensweise zu besprechen. Bis dato hat er nur Namen und Telefon-Nr. von mir notiert.
    Eigentlich wollte ich ihm das Gerät persönlich vorbeibringen, um die Sache schnell über die Bühne zu bringen, doch dies lehnte er mit der Begründung ab, dass sie schon geschlossen hätten (laut Öffnungszeiten eine Lüge!) und eine Rückabwicklung im Laden generell nicht möglich sei. Aha!?


    Nachdem ich 3 Stunden auf seinen Rückruf gewartet hatte, starte ich wieder einen Anruf. Plötzlich wollte sich der Herr GF der Sache nicht mehr annehmen und verwies mich an eine mir völlig unbekannte Reklamationsabteilung, an die mich schriftlich wenden sollte. Eine gesonderte Adresse oder Rufnummer konnte er mir nicht nennen. Das Geschäft selber sei dafür nicht zuständig, ich könnte den TV auch nicht dort abliefern bzw. zurückbringen. Er hätte wichtigere Dinge zu erledigen (wg. Kundschaft im Laden – und ich dachte sie hätten geschossen), als sich mit meinem Anliegen zu beschäftigen (ist klar – Mängelbeseitigung ist auch nicht Aufgabe des Händlers, sondern die meines Nachbarn Herrn Fritz). Ich erinnerte den Herrn an seine Aussagen, die er noch am Vormittag getroffen hatte, doch die Type legte einfach auf.
    Also noch einmal angerufen, immerhin wollte ich wissen an welche ominöse Reklamationsstelle ich mich wenden sollte. Da schmiss er mir entgegen, "ja, die E-Mailadresse mit gmx.de am Ende, sie sie schon angeschrieben haben.“ Auf den Einwurf des Rechtsweges entgegnete er mir nur, das er dem gelassen entgegen sehe, "das können Sie sehr gerne tun, am Montag ist auch der Firmenanwalt in der Reklamationsabteilung, mit dem könnte ich, wenn ich lustig bin, auch auseinander setzten (wie dass, die Reklamationsabteilung hat doch keine Telefon-Nr.)


    Dass das ganze eine große Verarsche ist brauch ich nicht extra zu erwähnen. Dass der gute Mann seinen GF-Posten eher im Lotto gewonnen hat, als wirklich dafür qualifiziert zu sein, ist auch klar. Auch wenn ich meine Rechte kenne, hapert es bei mir an der Umsetzung.
    Wie gehe ich jetzt vor und wer kommt für meine Kosten und ggf. Rechtskosten auf? Eine Rechtschutzversicherung habe ich nicht.

  • Du machst da nichts mehr ohne Anwalt. Wenn ich eins gelernt habe, dann nur, dass es nicht ohne Anwalt geht.


    Der TV war ja sicher nicht billig, da solltest du bis max 100 Euro für den Anwalt investieren. Er wird dich erstmal kostenlos beraten, ein Brief kostet dann um die 40 Euro.


    Ich würde auch direkt parallel den Verbraucherschutz über diese Vorgehensweise des Händerls informieren und wahrscheinlich sogar Anzeige bei der Polizei erstatten wegen Betruges.

    Postfächer laufen über. Lange Wartezeiten!

  • Da hast du Recht Smizz, der TV wahr nicht gerade billig, auch wenn es ein "augenscheinliches" Schnäppchen war.


    Finanziell gesehen sieht es momentan nicht sehr günstig bei mir aus, (weswegen ich ja auch auf Schnäppchenjagd war und ein neuer TV musste her) weil ich zudem auch eine saftige Steuernachzahlung nächsten Monat überweisen muss.


    Bleibe ich denn auf den Anwaltskosten sitzen? Das sehe ich nicht ein, ich habe schließlich nichts verbrochen.


    Beim Verbraucherschutz habe ich immer den Eindruck, dass die nichts schützen, sondern vielmehr Geld damit verdienen wollen/müssen. Gibt es eine Adresse, an die ich sochle Machenschaften konkret anzeigen kann (eine E-Mail-Addy oder Hausadresse); komme aus NRW. Ich stehe was sowas angeht immer im Wald. Edit: Habe eine Beratungsstelle in meinem Wohnort gefunden. Ist sogar mit Festnetznummer und E-Mail-Addy. Na immerhin.

  • Fahr mit dem defekten Gerät hin, verlange im Laden die Rücknahme und Erstattung des Geldes (Reparatur kommt nicht mehr in Frage). Wenn Kunden da sind, ordentlich laut werden, damit auch jeder hört, was für ein Betrüger der ist. Aber Achtung! Du nennst den bitte NICHT Betrüger, sondern nur, dass das Gerät defekt ist, Du nicht weiter vertröstet werden willst und Dein Geld zurückverlangst.


    Ansonsten Polizei rufen und Anzeige erstatten.

  • Erstmal die billigste Variante versuchen, bevor du zum Anwalt gehst:
    Hingehen, einen Zeugen mitnehmen (keinen Familienangehörigen), Rechnung, defektes Gerät und was da alles dabei war mitnehmen und dann normal und in vernünftigem Ton mit dem GF von Angesicht zu Angesicht reden. Ihm dabei auch klar machen, dass, falls er dir das Geld nicht zurückerstattet, du anschließend sofort zur Polizei gehst und Anzeige erstattest und ihm dann noch sagen, dass der Weg zum Anwalt und zum Verbraucherschutz dann auch folgen werden.
    Ganz wichtig: Ihm die Konsequenzen aufzeigen (Polizei, Anwalt, Verbraucherschutz) und dass es für ihn nur Ärger und zusätzliche Arbeit mit sich bringt, und es für ihn das Einfachste wäre, dir dein Geld zurück zu geben.
    Telefonieren und mailen bringt in so einem Fall nichts, da wirst nur abgewimmelt.


    Wenn das nicht funktionieren sollte, kannst anschließend immer noch zum Anwalt.

  • Das war mein erster Gedanke, aber meine bessere Hälfte hat mich zurückgehalten. Mir fehlen nach diesem unsagbaren Verhalten einfach die Nerven. Ich würde dem guten Herrn in den xxxxx xxxxx. Ich bins nicht gewohnt kackendreist belogen und abgezockt zu werden und wenn, dann habe ich schon für viel weniger rot gesehen. Alleine die Tatsache, dass mich das zweite Mal hinfahren insgesamt schon gute 50 EUR an Fahrkosten kosten würde, bringt mein xxxxx zum platzen. Hätte ich eine reelle Chance, dass meine Aufwendung auch gedeckt werden, dann würde ich es noch - dem schnellen Abschluss wegen - machen.


    Nur für den Fall der Fälle, dass man im Laden steht, der Typ sich schwerhörig anstellt und ich die Polizei rufe, was sage ich den genau, also weswegen ich den Typ oder die GmbH anzeige (Betrug, Verstößt gegen BGB, arglistier Täuschung? Und richtet sich die Anzeige automatisch gegen den GF, er ist doch handelsberechtigt und somit verantwortlich.

  • Zitat von tuberkel;181269

    Erstmal die billigste Variante versuchen, bevor du zum Anwalt gehst:
    Hingehen, einen Zeugen mitnehmen (keinen Familienangehörigen), Rechnung, defektes Gerät und was da alles dabei war mitnehmen und dann normal und in vernünftigem Ton mit dem GF von Angesicht zu Angesicht reden. Ihm dabei auch klar machen, dass, falls er dir das Geld nicht zurückerstattet, du anschließend sofort zur Polizei gehst und Anzeige erstattest und ihm dann noch sagen, dass der Weg zum Anwalt und zum Verbraucherschutz dann auch folgen werden.
    Ganz wichtig: Ihm die Konsequenzen aufzeigen (Polizei, Anwalt, Verbraucherschutz) und dass es für ihn nur Ärger und zusätzliche Arbeit mit sich bringt, und es für ihn das Einfachste wäre, dir dein Geld zurück zu geben.
    Telefonieren und mailen bringt in so einem Fall nichts, da wirst nur abgewimmelt.


    Wenn das nicht funktionieren sollte, kannst anschließend immer noch zum Anwalt.



    Das sehe ich doch absolut genauso. Aber, was bringt mir es dieser Person persönlich zu sagen, was ich ihm schon am Telefon gesagt habe. Er hat mich am Telefon schon mehr als ein Mal frech belogen und mich respektlos behandelt und einfach aufgelegt. Die Sprüche von dem Typen waren unter aller Kanone. Ein sachliches Gespräch mit einem Lügner zu führen, kannst du vergessen. Der biegt sich alles so zurecht, wie er es haben will. Meine Fahrtkosten sind auch nicht zu vergessen. Ich sehe da kein Herankommen und was mir sonst noch in den Kopf geht, kann ich nicht bringen.


    Wie gesagt, ich habe ihm die rechtlichen Konsequenzen aufgezeigt, im Sinne meiner Rechte als privater Käufer eingeräumt durch das BGB. Da kam er mir so rüber; “er sagt mir jetzt als GF, dass es so und so ist“. Der Junge redete nur Blech, als ob sein Wort als GF über dem Gesetzt stünde. Das ich es in Betracht ziehe den Fall auch juristisch nachzugreifen, hat er sogar begrüßt und mich direkt dazu aufgefordert. Auf meinen Hinweis, dass das nicht gerade im ökonomischen Einklang zu seiner unternehmerischen Kompetenz stünde, hat er mir aus seiner unternehmerischen Sichtweise an den Kopf geworfen, dass sie dafür schließlich einen Anwalt hätten (der wird wohl mit Luft und Liebe bezahlt). Auch ist das Sichtwort Polizei gefallen, das hat den Herrn auch nicht beeindruckt. Verbraucherschutz ist das einzige was nicht von mir angesprochen wurde, hat aber in der Vergangenheit auch noch kein einiges Unternehmen beeindruckt.

  • Ich bin absolut bereit den Rechtsweg zu gehen. Aber als Geschädigter möchte nicht für solche Betrüger hier in Deutschland noch draufzahlen.
    Mir geht es insbesondere auch um die Kosten für eine Rechtshilfe, falls notwendig. Bin mir natürlich auch nicht zu schade die Korrespondenz selbst in die Hand zu nehmen.

  • Nimm dir 4-5 Bekannt zur Hilfe. Am Besten verschiedenen Alters und lass erstmal 2 Freunde in den Laden gehen, die sich dort für irgendetwas interessieren. Dann kommst du rein und gibst dein TV zurück, so dass es deine Freunde auch mitbekommen.


    Und wenn der Berater sich streubt mit dir zu reden, da er noch andere Kundschaft hat, müssen deine Freunde dir mit freude den Vorrang lassen und dabei stehen bleiben. Dann sollten noch deine restlichen Freunde reinkommen, falls es laut werden sollte.


    So oder fast so, habe ich meine Küche bei einem lokalen Küchenhändler reklamiert, weil der Typ so unfähig war mir eine Alu gebürstete Blende für meine Abzug anzubringen. 2x nach dem Aufbau kamen die Aufbauer und brachten eine glatte Edelstahl Blende. Klingt jetzt zwar nach Kinkerlitzchen, aber das zog sich über 6 Monate nach Einbau der Küche hin und telefonieren ging auch nicht mehr.


    Viel Erfolg

  • Wohin, zum Verkäufer? Wo steht das geschrieben? Und mal abgesehen davon, hat er ja schon abgewunken. Ich habe auch besseres zu tun, als ein weiteres Mal stundenlange Wege auf mich zu nehmen. IMO fällt das unter die Unzumutbarkeit, bzw. ist nicht verhältnismäßig, wenn er von Rechts wegen schon verpflichtet ist, das Gerät auf seine Kosten zu sich schafffen zu lassen, und mir ein Neugerät zu liefern oder wahlweise kostenlos zu reapieren.


    Ich bin mir meiner Sache nicht ganz sicher - da hilft dann nur ein professioneller Rat - aber ich kann ihm nach BGB auch auf seine Pflichten hinweisen und entsprechendes einfordern. Natürlich alles schriftlich mit Einschreiben und Rückschein und ihm anschließend den LCD-TV zurückschicken, nebst Aufforderung den Kaufbetrag und meine Aufwendungen zu begleichen. Kommt er dem nicht nach, gibt es halt einen gerichtlichen Mahnbescheid. Damit kenne ich mich aus, denn so einen konnte ich bereits erfolgreich durchsetzten.


    Wenn ich es richtig sehe und es auf der anderen Seite zu einem Prozess kommen würde, wenn ich ihn auf Nacherfüllung bzw. Wandlung des Vertrages verklage, dann müsste doch er für die Kosten aufkommen, sowohl Gerichtskosten, Anwaltskosten und außergerichtliche Kosten (meine Auslagen für Anreise usw.). Das Ganze wird doch unter dem Aspekt des BGBs verhandelt und das fällt unter das Zivilrecht. Kosten für Zivilrechtsprozesse werden dann von der Partei getragen, die denn Fall verloren hat.


    Aber der Typ scheint sich seiner Sache so sicher zu sein, das hält mich noch ein wenig zurück. Daher hoffte ich auch hier etwas schlauer zu werden.

  • Persönliche Gespräche bringen meistens mehr als Telefonate und Mails. Was glaubst, wie viele Leute der so täglich am Telefon abwimmelt. Ist doch die billigste Methode für ihn. Aber wenn da einer persönlich vor ihm steht, merkt der doch, dass es dir auch ernst ist.
    Am Telefon sind die Meisten immer Helden mit ner großen Klappe, aber in Wirklichkeit siehts doch ganz anders aus.


    Die Polizei wird dir auch erstmal nicht viel bringen, die nehmen die Sache auf und leiten es an die Staatsanwaltschaft weiter, evlt reden sie dem GF noch gut zu, dass er dir doch dein Geld geben soll etc. Bringt vermutlich aber nichts.


    Wenn du den Rechtsweg gehst, muss dir klar sein, dass du das Geld für deinen Anwalt auch erstmal vorstrecken musst, ganz zu schweigen von der Langwierigkeit des ganzen!
    Einschreiben und Mahnbescheid sind normalerweise ein sinnloses Vorgehen, gegen letzteres kann er Einspruch einlegen. Dann musst du bzw dein Anwalt sowieso ein Verfahren einleiten. Das kannst du dir gleich sparen! Zudem ists wieder mit Kosten und wochenlangen Fristen verbunden. Dann lieber direkt zum Anwalt. Ich kenne viele, die das schonmal vergeblich so versucht haben und du bist der Einzige, der sagt, dass er damit mal Erfolg hatte.


    Wenn du nicht hingehst, kann er, wenn es zum Verfahren kommt, oder er einen Brief von deinem Anwalt bekommt, auch behaupten, ihr hättet euch am Telefon falsch verstanden, dir das Geld zahlen und du bleibst auf deinen restlichen Kosten erstmal sitzen!


    Also: Hingehen und mit dem Kerl von Angesicht zu angesicht reden!

  • Hi,


    nachdem was ich so gelesen habe stellt sich mir nur eine Frage die du vielleicht vorher auch noch in Betracht ziehen solltest.


    Wurde dir das Geraet also neu verkauft und nicht wie bei guenstiger.de oft schon gesehen als "Vorfuehrgeraet" oder "Ausstellungsstueck"? Wenn ich es richtig verstanden hab steht ja auf der Rechnung nur das noetigste oder anders gesagt kaum Infos auf der Rechnung.


    Wenn NEIN, soll heissen du hast eine Kopie vom Angebot auf guenstiger.de ausgedruckt oder so, dann stell bei der Staatsanwaltschaft Antrag auf ein Ermittlungsverfahren wegen Betrug. Fuege Bilder von den Maengeln bei und eine Eidestatliche Versicherung von dir selbst in der du den Sachverhalt genau erklaerst. Mit deinen Bemuehungen mit der Firma eine guetliche Einigung herbei zu fuehren. Die Stattsanwaltschaft beauftragt dann die Polizei mit der Beschuldigten Vernehmung, dann wirds dem GF spaetestens klar das er sich mit jemanden angelegt hat der sich zu wehren weis. Nach 1 bis zwei Wochen kannst du auch bei der Staatsanwaltschaft nach dem Aktenzeichen fragen. Damit rufst du den GF nochmal an und fragst ganz freundlich ob er jetzt an einer Einigung interessiert ist.


    Dann klappst vielleicht, zumindest hat es bei meinem Dad so hingehauen bei unserem Panasonic Plasma TV den wir bei einem Haendler bei guenstiger.de erstanden haben wo aehnliche Probleme aufkamen.


    LG
    wooki

  • Ich kann dir nur raten da personlich im Laden zu erscheinen, das ist die schnellste und eventuell auch sicherste Möglichkeit das ganze für dich zu einem akzeptabelen Ausgang zu bringen.
    Die besten Chancen hast du wenn der Laden mit Kundschaft voll ist (daher ist Gm.P666 seine Idee auch wunderbar) sonst sieht es eher nicht ganz so toll aus.
    Der Rechtsweg sollte die letzte Option bleiben, das dauert ewig bis das durch ist.
    Zudem kommt noch erschwerend hinzu das zum einen Recht haben und Recht bekommen nicht zwangsläufig etwas miteinander zu tun haben müssen.
    Und selbst wenn du Recht bekommst musst du hoffen das die Firma dann noch nicht insolvent ist!
    Ein Kumpel von mir hat sich vor Jahren mal für einige Tausend Euronen (damals noch D-Mark) einen Beamer im Netz gekauft der auch einige Macken hatte.
    Als er nach ca. einem Jahr (!) endlich ein Gerichtlichesurteil hatte, war die Firma insolvent und wurde unter anderen Namen von der Frau des Ex-Inhabers Weitergeführt.
    Da es nun eine "andere" Firma war und der Typ dank Gütertrennung etc. kein Geld hatte war die Kohle natürlich futsch!

  • Lad ein paar Kumpels ein, die vorher in den Laden gehen, ein paar, die nach Dir in den Laden gehen... und natürlich ganz interessiert sind, dass sich da ein Kunde über angebliche Neuware beschwert. Deshalb solltest Du dann laut werden. :D

  • Da sind echt einige gute Infos dabei, danke Leute. Die Vorgehensweise von wooki finde ich sehr interessant. By the way, das Angebot habe ich mir von guenstiger.de ausgedruckt. Es ist kein Hinweis von einem Vorführmodell zu sehen, genauso wenig wie ein Hinweis dasrauf, dass es Neu ist. Allerdings ist guenstiger.de auch kein Preisvergelichsservice für gebrauchte Geräte und schon gar nicht für Geräte mit fehlendem und beschädigtem Zubehör. Auf der Rechung ist lediglich die Firmenanschrift, das Verkaufsdatum, die Modellbezeichnung/Hersteller, Artikelanzahl, Verkäufer und der Brutto-Preis notiert, sowie die Unterschrift des Verkäufers und der Hinweis Abholer.


    Wie gesagt, vorbei gehen ist so ne Sache. Es sind immerhin 200km Fahrweg für mich und der Kerl der mir das Gerät persönlich verkauft und kassiert hat, hat mich im Laden schon belogen, genauso wie am Telefon.
    Ich kann das nicht oft genug erwähnen, aber was gibt es da noch von Angesicht zu Angesicht zu klären, das er mir wieder kackenfrech ins Gesicht lügt. (So selbstmasochistisch bin ich nicht, oder wollt ihr, dass ich hier in einigen Tagen ein Drama aufschreiben lassen muss ;)). Dann bin ich nicht nur auf 180, vorgeführt und einige Euros ärmer, sondern auch nicht schlauer als jetzt. Der Mann hat mir im ersten Telefon doch den Rücktritt zugesagt, meine Partnerin (sie ist nicht mit mir verheiratet! – wunderbarer Zeuge) hat die ganzen Telefonate mitbekommen; habs extra auf Lautsprecher gestellt. Und dann sollte ja der Rückruf zwecks Abwicklung folgen. Der kam nach 3 Stunden nicht und als ich wieder angerufen habe, sagte er mir „nix da – mach mal klar mit Reklamationsabteilung“. Kann man ja alles in meinem ersten Posting nachlesen. Allein das der nicht erfolge Rückruf unentschuldigt blieb, und sogar damit gerechtfertigt wurde er hätte besseres zu tun, spricht doch schon Bände!


    Das mit den 4 oder 5 Kumpels ist nicht praktikabel. Ich kenne nicht so viele Leute, die dann auch alle zur gleichen Zeit auch Zeit haben, um dort eine Schau abziehen. Also, bei allem Verständnis für diese coole Vorgehensweise, aber die ist zu schwer umsetzbar. Außerdem spielen auch noch andere Faktoren eine Rolle, schließlich ist das nur eine Idee und garantiert keinen Erfolg. Oder möchte vielleicht jemand von euch mitkommen ;)?


    tuberkel
    Das Mahnverfahren ist ein ganz legitimes und durchaus wirksames Mittel. Einspruch gegen einen Mahnbescheid einzulegen ist kein obligatorisches Rechtsmittel, der Einspruch muss auch begründet werden. Wenn man eine Geldforderung hat und diese auch beweisen kann, z.b. durch Rücksendung einer Kaufsache und der daraus entstehenden Erstattung, muss der Schuldner erstmal beweisen, dass er die Erstattung vorgenommen hat. Das ganze muss natürlich mit einem Gesetzt vereinbar sein.
    In meinem bereits erfolgreichen Mahnverfahren ging es um eine Warenlieferung, die von mir im Vorfeld bezahlt wurde, ich jedoch nie erhalten habe. Der Händler machte ein auf “mein Name ist Hase, ich weiß von nichts“. Dann schaltete ich einen Anwalt ein, der die Firma anschrieb, wieder keine Reaktion. Dann wurde das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet. Gute 4 Wochen später war dann alles über die Bühne und aus einer Forderung von 110 EUR wurden dann 200 EUR (inkl. aller Kosten und Gebühren vom Anwalt und Gericht), die der Schuldner schließlich komplett zahlen musste, sonst wäre es zur Vollstreckung gekommen. Denn im Gegensatz zu mir, konnte er weder die Warenlieferung beweisen, noch die Rückerstattung. Wer nichts beweisen kann der kann noch so viel Einspruch einlegen - wir sind doch nicht in nem Kinofilm.
    Deiner Argumentation, das viele die du kennst damit gegen die Wand gelaufen sind, kann ich insofern nicht folgen. Allerdings, und das ist auch meine Befürchtung, bringt mir das alles nichts, wenn der Laden in die Insolvenz gehen sollte, von der Langwierigkeit mal ganz abgesehen – ich will es schließlich lieber heute als morgen als Erledigt wissen. Da hast du natürlich Recht. Dennoch habe ich die Möglichkeit auf einen Titel und der hält immerhin 30 Jahre. Außerdem haftet afaik der GF mit seinem privaten Vermögen (GmbH).
    Das Argument, ich hätte ihm am Telefon falsch verstanden ist wohl ein alter Hut und wird vor Gericht kaum standhalten können. 1. gehen vorher auch noch Briefe raus, in dem um Klärung auf Grundlage des BGB gedrängt wird, 2. habe ich einen Zeugen, der das Telefongespräch mitbekommen hat, 3. würde diese Aussage gegen Meine stehen und zu guter Letzt könnte das einfach jeder behaupten, um seinen Kopf aus der Schlinge zu ziehen.
    Das Ganze ist auch nur ein Gedankenkonstrukt. Ich habe keine Idee, ob ich damit wirklich Erfolg habe könnte und vor allem welche Steine mir der Händler in den Weg legen könnte. Ich habe lediglich versucht taktisch an das Ganze ranzugehen und es in eine Richtung zu lenken, um mit einem mir bekannten Instrument zu arbeiten, mit dem ich bereits Erfolg hatte.

  • Zu 99% knickt er nach dem ersten Rechtsanwaltschreiben (Würde ich übrigens an ihn und nicht an seine Rechtsabteilung richten, denn nur mit ihm hattest du Kontakt, und er ist nach BGB §§437-441 zuständig) direkt ein. Du hast ein 100%iges Recht auf mangelfreie Ware. Egal ob gebraucht oder nicht.

    Postfächer laufen über. Lange Wartezeiten!