Rapidshare News Archiv

  • Naja so richtig nützt mir das jetzt nichts, um das da abzuholen bin ich 2 Stunden mim Bus hin und zürück unterwegs & 5 Euro Busgeld also in Zukunft nur noch Amazongutscheine. "löl"

    Gruß: Zeg


    >>======>


    Ich hoffe das ich bald wieder mehr Zeit fürs Board habe! Zeg

  • wie kommst du denn auf den Betrag von 26,30€???



    22-150€ sind also nur Einfuhrumsatzsteuer i.H.v. 19% zu bezahlen


    Quell der Erkenntnis: http://www.zoll.de/faq/postverkehr/postverkehr/index.html


    Edit:
    Ich hab mir mal die Mühe gemacht beim Zoll anzurufen.
    Tatsächlich wird Zoll erst ab 150€ fällig.


  • Weils z.B. hier und hier steht.
    Oder was verstehst du unter "Zollrisiko"?
    Ich verstehe darunter, dass die Ware beim Zoll liegen bleibt und dann abgeholt werden muss. Dazu muss man denen noch eine "Strafe" oder aehnliches zahlen. War bei einem 8€ Artikel aus der Schweiz auch so, dass ich den abholen musste und nichts bezahlen musste. Er sagte mir auch aber 26,30€ hätte ich zahlen müssen.


    PS: mymemory versendet nämlich aus dem Ausland.

  • Ich habe keine Ahnung was die unter Zollrisiko verstehen.
    Tatsache ist, dass die genannten Freigrenzen so stimmen.


    Der Betrag von 26,30€ ist aber auch bei Zoll.de in keinster Weise zu finden.
    Ich glaube sowieso, dass die ausländischen Händler eh oft keine Ahnung von zollrechtlichen Bestimmungen haben, denn es hat sich nicht wirklich zu interessieren, da dem Kunden ja die Kosten evtl. entstehen.

  • wenn dann wären es 26,19€ weil man von 22,01€ ausgehen müsste.
    22,00€ wären ja noch EUst-frei


    Es wird aber auch ständig Zoll und EUst durcheinander gebracht. Das sind zwei komplett unterschiedliche Sachen


    abgesehen davon geht das komplett am Topic vorbei......;)

  • Zitat von commander-os;290001

    hi


    Privatpersonen zahlen Zoll 150€-Grenze


    Gewerbetreibende bezahlen Einfuhrumsatzsteuer 26,30€-Grenze


    Genau die meine ich, wenn also eine Firma Sachen verschickt über 26,30€ Wert, muss ich erstmal Einfuhrumsatzsteuer entrichten und kann die dann zurückfordern.

  • Zitat von XVIII;290164

    Genau die meine ich, wenn also eine Firma Sachen verschickt über 26,30€ Wert, muss ich erstmal Einfuhrumsatzsteuer entrichten und kann die dann zurückfordern.


    sorry aber hast du das überhaupt verstanden?


    Es geht um Gewerbetreibende die bestellen und nicht um solche die versenden


    Wenn du als Privatperson bestellst, dann gilt die 150€-Grenze
    Wenn du als Gewerbetreibender (Selbstständiger) etwas bestellst, dann gelten die 26,30€-Grenze


    Du als Privatperson kannst überhaupt keine Steuern zurückfordern.
    Wenn du im Laden einkaufst und da bezahlst, kannst du das ja auch nicht.
    Das geht als Gewerbetreibender ja auch nur durch die Verrechnung von Vorsteuer und Umsatzsteuer


  • Und wieso steht dann z.B. bei Monsterdealz auch, dass man als normaler Einkäufer die 26,30€ Grenze hat und dann bei Nachzahlungen den Shop anschreiben sollte?

  • das ist doch hier genau erklärt.... soviel auch zum Zollrisiko

    Zitat


    Seit dem 01. Dezember 2008 gibt es eine neue Regelung:


    Wenn ihr Waren unter einem Wert von 22,00€ bestellt habt, dann fallen bei Euch keine zusätzlichen Abgaben an.
    Wenn ihr Waren im Wert von zwischen 22,00€ und 150,00€ bestellt habt, dann fällt nur die Mwst. in Höhe von 19% an.
    Wenn ihr Waren im Wert von über 150,00€ bestellt habt, dann fällt neben der Mwst. auch die Zollgebühr an.


    Wenn die Abgaben unter dem Wert von 5,00€ liegen sollten, dann müsst ihr diese geringe Abgabe gar nicht bezahlen, da alleine der Mehraufwand des Zolls höher ist. Diese Bestellungen sind demzufolge bis ca. 26,30€ abgabenfrei, da die Abgaben immer noch unter 5,00€ liegen.


    In dem Fall ist auch die Aussage falsch, dass es es bei Gewerbetreibenden 26,30€ sind. Ich dachte die Aussage wäre fundiert, deshalb hab ich sie mal für richtig erachtet

  • Aktuelle News

    Zitat

    Aufgerüstet: RapidShare jetzt mit 600 Gigabit pro Sekunde geniessen


    März 01, 2010
    Das am 1. Februar bereits angekündigte Upgrade konnte erfolgreich durchgeführt werden, und alle Arbeiten sind jetzt abgeschlossen. Die Kapazitätsprobleme sind damit behoben. Natürlich werden wir auch weiterhin unsere Systeme im Auge behalten und bei Bedarf ständig erweitern.


    Wir freuen uns, dass immer mehr Kunden sich für RapidShare entscheiden und unseren Service weltweit noch bekannter werden lassen. Vielen Dank für Ihre Treue!

  • Zitat von DarkFather;290733

    soooooo ein zufall!
    kaum geht die .de offline schon gibts auf .com mehr server *gg*
    das ganze ist schon sehr auffällig gemacht worden


    Ist doch perfekt für alle, falls es da einen Zusammenhang geben sollte.. Mehr Performance und bessere Geschwindigkeit ist doch für alle auf RS.com gut.
    Rs.de war eh nur als ein "Ableger" bekannt, obwohl andere Firmen..

  • es kann ja sein, dass ich mich irre, aber hatte rs.de nicht ein deutsches rechenzentrum?
    es gibt also zwei möglichkeiten
    a) die ganzen server wurden ins RZ in der schweiz gebracht, das deutsche rechenzentrum wurde geschlossen
    b) das rechenzentrum bleibt bestehen, infrastruktur ist ja vorhanden, mitarbeiter sind da und eingearbeitet.


    im falle a wäre alles in ordnung, aber was ist wenn nicht? was wenn die neuen server in deutschland stehen?


    mfg
    darkfather

  • Zitat von tomul;290774

    Dann stehen die zusammen mit den alten Servern in Deutschland. (die von Netload stehen übrigens auch hier, falls das noch nicht bekannt ist)


    Um es genau zu sagen, stehen diese in Frankfurt am Main !! ;)


    @Topic Sind wir hier nun eigentlich im RS News Thread oder in einem Steuerforum ? :rolleyes:


    Gruß, Unix :-)