ZitatBundesfinanzhof: Kürzung der Pauschale ist verfassungswidrig
Neue Hoffnung für Pendler
30 Cent pro Kilometer beträgt zurzeit die Pendlerpauschale - aber erst ab dem 21. Kilometer.
Die Kosten für die Fahrt zwischen Arbeitsstätte und Wohnung müssen nach Ansicht des Bundesfinanzhofes weiterhin von der Steuer abgesetzt werden können. Die Neuregelung der Pendlerpauschale, nach der seit dem 1. Januar 2007 nur noch die Kosten ab dem 21. Kilometer abgesetzt werden können, ist nach Ansicht der Richter verfassungswidrig. Der Vorsitzende Richter des 6. Senats, Hans-Joachim Kanzler, sprach in seiner Begründung von einer Ungleichbehandlung von Nah- und Fernpendlern, die "nicht gerechtfertigt" sei.
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http://www.tagesschau.de/inland/pendlerpauschale34.html
Ich denke, wenn ich das richtig verstanden hab^^, werden sich da viele drüber freuen