Abmahnungen bei Filesharing auf 100 Euro begrenzt

  • Abmahnungen bei Filesharing auf 100 Euro begrenzt
    Kaum ein anderes Gesetz wurde in den letzten Jahren so tiefgreifenden Änderungen unterworfen, wie das Urheberrechtsgesetz (UrhG). Das ständige Ringen um die Zulässigkeit der Privatkopie hat seine Spuren hinterlassen: Mittlerweile ist gar der Download von Musik aus dem Internet strafbar. Doch nun ist Licht am Ende des Tunnels zu sehen: Ehemals viele Hundert Euro kostenden Abmahnungen dürfte schon bald der Boden entzogen sein.
    "Der Ersatz der erforderlichen Aufwendungen für die Inanspruchnahme anwaltlicher Dienstleistungen für die erstmalige Abmahnung beschränkt sich in einfach gelagerten Fällen mit einer unerheblichen Rechtsverletzung außerhalb des geschäftlichen Verkehrs auf 100 Euro", statuiert Absatz 2 von § 97a des geänderten Urheberrechtsgesetzes. Keine unumstrittene Regelung, denn was "einfach", "unerheblich" und "außerhalb" genug für die Deckelung ist, muss erst noch entschieden werden. Der Stadtplanausschnitt auf der eigenen Webseite fällt sicher darunter, eine Handvoll Lieder in der Tauschbörse wohl auch, doch ein ganzer Kinofilm oder ein ganzes Musik-Album? An diesen Fragen scheiden sich bereits die Geister.


    Dennoch ist man sich im Justizministerium sicher: "Das Gesetz verbessert die Situation von Verbraucherinnen und Verbrauchern, die sich hohen Rechnungen für eine anwaltliche Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung ausgesetzt sehen." Und in der Tat könnten die umstrittenen Abmahnwellen nunmehr ein Ende haben. Denn für maximal 100 Euro könnte sich der Aufwand einer Strafanzeige, um anschließend über eine kostenpflichtige Akteneinsicht an den Namen des Täters zu kommen und ihm die Abmahnung zuzustellen, nicht mehr lohnen.


    So dürften Bagatelltäter ab dem 1. September 2008 beruhigter schlafen. Denn das ist der Termin, ab dem der neue § 97a UrhG in Kraft tritt. So steht es schwarz auf weiß im Bundesgesetzblatt, das am 7. Juli dieses Jahres - von Bundespräsident Köhler und Kanzlerin Merkel unterzeichnet - ausgefertigt wurde und nun auch über das zugehörige Internetportal verfügbar ist.


    Quelle : maclife.de



    greetz :-)

  • [x] Dafür


    Mensch das ist ja ein geschenk des Himmels :)
    100 Euro sind in ORdnung, außerdem wird die Abmahnwelle (wie gesagt) wahrscheinlich abklimmen.


    lg

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  • Ich bin gespannt was der Spielraum demnächst für Streiterien hervorbringt.
    "Außerhab geschäftlichen Verkehrs" ist ja noch ganz gut eingegerenzt, aber die anderen beiden sind wirklich Ansichtssache.


    Aber auf jeden Fall die richtige Richtung. Filesharing muss ja nicht auf dem Papier legal werden, aber wenn in der Praxis die Anzeigen dafür eine Rarität sind, ist das ja letztendlich der gleiche Effekt und so muss das sein.

  • Also ich Blicke da nicht durch. Ich lese dauernd davon "...wer mehr als 200 Dateien anbietet..." usw. Das würde dann also den UPLOAD betreffen, sehe ich das richtig?
    Aber was ist dann mit den Downloadern? Die werden doch sicherlich auch zu belangen versucht?!

  • Sowas tangiert ja auch keinen, und es ist ja irgendwie in Ordnung. Wenn jetzt aber jemand den neuen Batman bei P2P Börsen anbietet, oder sowas wie zuletzt die Leute, die beim abfilmen erwischt werden ist das was anderes.


    Bei denen sag ich nur Haha.

  • Das ganze ist meiner Meinung sowieso eine Farce, da sich die ganze Geschichte im Wochenrythmus ändert.
    Aber zumindest können jetzt die (oftmals dubiosen) Anwälte nicht mehr Mondscheinrechnungen verschicken.


    Grüße
    Kottan