Allgemeine Netload Diskussion

  • Zitat von block06;383634

    ich würds über paypal auszahlen...


    Aber die Adresse muss man ja in jedem Fall angeben. Das ist ja der Knackpunkt.

  • Zitat von Bender;383761

    Haja, geh mal auf
    http://www.dasoertliche.de und dann suchste dir nen schönen namen aus :D


    Hmpf, oder so. :D

  • zumindest der name sollte übereinstimmen.. der sagt ohne weitere persönliche daten eh nichts aus..
    ich würde schon eine theoretisch existente adresse nehmen, mit passender plz und ort von google maps :D

  • Zitat von techfreak;383793

    zumindest der name sollte übereinstimmen.. der sagt ohne weitere persönliche daten eh nichts aus..
    ich würde schon eine theoretisch existente adresse nehmen, mit passender plz und ort von google maps :D

    steht im örtlichen alles mit dabei ;)

  • naja.. meine empfehlung war, fakedaten möglichst real aussehen zu lassen..
    solange alles plausibel aussieht wird wohl keiner in die strasse fahren und nachsehen ob es dich dort wirklich gibt..
    kann auch gut sein, dass denen das völlig egal ist ob du was falsches angibt, aber dann fragt man sich, wozu die das brauchen, name, kontonummer und blz reichen doch völlig (oder IBAN/BIC) oder paypal emailadresse..


    wenn du deine echten daten nicht angeben willst bleibt dir wohl nichts anderes übrig, als falsche anzugeben :D oder auf die auszahlung zu verzichten :D


    Zitat

    Ihr macht das doch net wirklich so oder?


    wieso nicht? ;)

  • Zitat von ben_sisko;383875

    Alternativ: Premiumgutscheine erstellen und die verticken, das wär dann ganz nummer sicher ;)

    gruß
    ben


    Naja ist auch nicht wirklich sicher oder? Ich meine wenn man die bei Ebay verkauft und die "Mengen" dann auffallen...

  • Wenn man viele Gutscheine bei ebay verkauft, würd ich mir keine Gedanken mehr machen wegen der Zurückverfolgung wegen Uploadens,
    sondern eher wegen gewerblichem Handel und einer Abmahnung durch nen dreckigen Anwalt. Da biste dann schnell mit paar hundert Euro dabei

  • Zitat von Bender;384113

    Wenn man viele Gutscheine bei ebay verkauft, würd ich mir keine Gedanken mehr machen wegen der Zurückverfolgung wegen Uploadens,
    sondern eher wegen gewerblichem Handel und einer Abmahnung durch nen dreckigen Anwalt. Da biste dann schnell mit paar hundert Euro dabei


    Jup, genau das hatte ich auch im Sinn. Deshalb ist das für mich keine Alternative. Hab jetzt mal PP und Fakeadresse genommen. ;)

  • @arokh:

    Bis 800.- Euro im Jahr kannste öffentlich Handeln ohne das es Probleme gibt, ansonsten ist ebay natürlich nen denkbar schlechter Platz um Gutscheine zu verscherbeln, deshalb hatte ich auch kein Wort über ebay erwähnt.

    Das mit den Anwälten ist eher Unfug, wenn dann wird das Finanzamt auf dich aufmerksam, wie gesagt aber erst ab 800.- Volumina. Handel, auch gewerblicher Handel, ist ja grundsätzlich nicht verboten, aber spätestens ab der 800.- Grenze brauchst du einen Gewerbeschein und musst die Einkünfte in deiner Stuererklärung angeben. Wichtig ist in dem Zusammenhang auch, ob die Gewinnerzielungsabsicht dauerhafter Natur ist, das wäre ja bei dir nicht der Fall, deshalb käme IMHO da für dich die 800.- Grenze in Frage.

    Anwälte kommen, wenn dann, nur auf dich zu, wegen Wettbewerbsrechtlichen dingen. Da ein Anwalt aber ohne Mandanten nicht tätig werden darf, ist es bei Netload-Gutscheinen eher auch unwahrscheinlich, denn da ist höchst wahrscheinlich nur Netload selber in der lage eine Klage einzureichen. Im zweifelsfall könnte es auch ein autorisierter Reseller sein, wenn es bei Netload sowas gibt.

    gruß
    ben

    P.S. Dies stellt keine Rechtsberatung dar. ;)

  • Das mag ja soweit stimmen
    Aber so ein Anwalt hat ganz schnell einen "Mandanten". Und dann macht er sein Recht oder wie man das noch nennen soll geltent in Bezug auf Wettbewerbsverletztung. Das ist zwar immer auf etwas dünnem Eis. Aber grad bei so nem Thema würd ich es jetzt nicht unbedingt drauf anlegen ;)


    Hier kommt es auch nicht nur auf die 800Euro an, sondern dass es sich mehrfahc um den gleichen Artikel handelt. Letztens hat bspw jemand nen Schreiben bekommen wegen ein paar gleichen Artikeln mit nem Gesamtwarenwert von 50Euro. Im Schreiben wurden denn knapp 800€ Schadensersatz verlangt inkl. "Arbeitsaufwand" des Anwalts. ebay is mitlerweile nen Gammelplatz für hinterfotzige Anwälte geworden ;)


    Nur am Rande :p