Prozesskostenhilfe für Hartz-4-Empfänger abgelehnt, was nun?

  • Hi Leute!


    Ich habe von einer guten Freundin, die momentan Hartz 4 bezieht, eine Frage an euch. (Nur, dass es klar ist, ich studiere und beziehe Bafög-Leistungen, bin also in keinster Weise von dem folgenden Problem betroffen.)


    Sie klagt vor Gericht momentan gegen ihren Ex-Mann, es geht um diese Gewinnausgleichung, diese Sache mit der Aufteilung in "halbe-halbe" nach einer gescheiterten Ehe.


    Nun bekam sie einen Anwaltsbrief mit einer dicken Rechnung im hohen 4-stelligen Bereich, da bei ihr die Prozesskostenhilfe auf einmal abgelehnt wurde, weil diese Klage laut ihrer Anwältin keine große Aussicht auf Erfolg hätte.


    Jedenfalls hat sie jetzt diese Rechnung zu zahlen, kann dies aber nicht, da sie als Hartz 4-Empfängerin 1. keinen richtigen Kredit bekommt und die Raten eh nicht zahlen könnte und 2. auch kein Geld gebunkert/gespart hat dafür.
    D.h. sie hat nicht die Mittel um diese Rechnung zu zahlen, sondern gerade genug, um zu leben und ihre 2 Kinder zu ernähren.


    Was kann sie jetzt tun, um die Kosten irgendwie erstattet zu bekommen?
    Gibt es hier Juristen unter uns, die mir ein paar Tipps geben könnten?


    Würde ihr zu gern helfen, habe aber von diesem Familienrecht bzw. der Prozessordnung keine Ahnung.


    Ich weiß nur, dass Prozesskostenhilfe bei Arbeitslosen dann beantragt werden kann, wenn die Anwaltskosten und Gerichtskosten von der Person nicht getragen werden können.


    Würde ihr das Arbeitsamt vielleicht einen Kredit geben?


    Vielen Dank. :-)



    Ich weiß, eine traurige Geschichte... Aber das ist die Realität hier in Deutschland. Leider..

    Gruß
    bubi88


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  • PKH wird doch eigentlich vor Einreichung der Klage beantragt und danach - also nach Bewilligung der Klage - geklagt.


    Wie sieht denn der Ablehnungsbescheid aus? Hab ja mal 10 Jahre bei Anwälten gearbeitet und das ganze klingt nach Abzocke von Seiten des Anwalts.

  • Wie sah denn der Gewinnausgleich aus?
    Könnte es sein, dass sie da Geld zu erwarten hat? das würde ihr dann nämlch als Einkommen angerechnet.
    Normalerweise ist nämlich bei einer einvernehmlichen Scheidung, wenn's nicht um viel geht, die Anwaltsrechnung nicht so hoch.

  • Die Prozeßkostenhilfe wird normalerweise bei Scheidungen immer gewährt. Allerdings müssen die Kosten später zurück erstattet werden, wen durch die Scheidung eine Ausgleichszahlung erfolgt.
    Bei meiner Scheidung war es vor etwa 2 Jahren so, dass meine Ex schon vor der Verhandlung vom Anwalt den Bescheid bekommen hat, dass die Hilfe gewährt ist und soweit ich mich erinnere, muss zurückgezahlt werden, wenn sie im Ablauf von 5 Jahren zu Geld kommt.
    Für mich ist das eindeutig eine Abzocke durch den Anwalt.

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    Hier nicht mehr, aber wer Interesse hat, kann sich per PN bei mir melden.


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  • Es geht um ein großes Haus mit Grundstück im Wert von 150.000-200.000 EUR.


    Ich habe hier einen Brief von ihr, in dem das folgende steht:


    _______________________________________________
    Sehr geehrte Frau XXX,


    in der oben bezeichneten Angelegenheit übersenden wir anliegend unsere Vorschuss-Kostenrechnung hinsichtlich des Zahlungsanspruches unserer Stufenklage, mit der Bitte um Ausgleich, auf unser oben genanntes Konto, da davon auszugehen ist, dass das Gericht der Beschwerde gegen die Ablehnung des Prozesskostenhilfeantrages für den Zahlungsanspruch nicht statt gegeben wird.


    Mit freundlichen Grüßen
    Anwältin XXXX


    Anlage: - unsere Vorschuss-Kostenre.
    ________________________________________________


    Vorschuss-Kostenrechnung


    Verfahrensgebühr - Wert: 140.045,31 EUR - Betrag: 2.060,50 EUR
    Terminsgebühr - Wert: "" "" - Betrag: 1.902,00 EUR
    ... ... ...


    insg. 8.227,18 EUR


    -.-

    Gruß
    bubi88


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  • Der Grund, warum der PKH-Antrag abgelehnt wurde, war, weil ihre Klage angeblich eine sehr geringe Chance auf Erfolg hat.
    Das Haus wurde in der Ehe der beiden gebaut, gehört(e) also beiden, denke ich.
    Sie sagt, es gibt keinen Ehevertrag.
    Der Ex-Mann hat hohe Schulden und das Haus wurde begutachtet, von einem Gutachter, den ihr Mann beauftragt hat. Vor diesem Gutachter wurde sie von ihrer Anwältin schon gewarnt. Der wäre angeblich bestechlich, jedoch würde es dafür keine eindeutigen Beweise geben.


    Jedenfalls soll dieser Gutachter das Haus, die Jagdpacht, die Autos und die zwei Grundstücke im Wert ziemlich heruntergedrosselt haben. (Laut Gutachter/Anwalt des Ex-Mannes sei dieses Haus und alle anderen Dinge im Gesamtwert nicht so hoch wie die Schulden des Mannes und deshalb würde ihr nichts zustehen). Das ist aber zu 100% völliger Quatsch..


    Sie wurde vom Gericht beauftragt, wenn Zweifel an dieser Rechnung besteht, einen anderen 2. Gutachter hinzuzuziehen, um die Sachen neu zu prüfen. Das kann sie allerdings nicht bezahlen. Jedenfalls kam jetzt für sie die dicke Rechnung von der Anwältin, da die PKH abgelehnt wurde und die Klage laut dieser Anwältin keine Aussicht auf Erfolg hätte..



    Die Geschichte hier geht mir schon sehr nahe, da sie eine sehr sehr gute Freundin ist, die ich schon Jahre lang kenne.. :( Könnt ihr mir irgendwelche Tipps geben?
    Ich würde ihr das Geld sofort leihen, habe es aber nicht..

    Gruß
    bubi88


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  • Hi


    Ich würde Deiner Freundin empfehlen, die Beratungshilfe von Gerichten in Anspruch
    zu nehmen.Sie kann direkt beim Amtsgericht einen Antrag auf Anspruch (Beratungshilfe)
    stellen,das kostet dann insgesamt 10 Euro.Das mag zwar für sie eine Menge Geld sein,aber wenn
    es um so welche Summen an Forderungen geht,die eventuell auf sie zu kommen,muss
    sie halt in den sauren Apfel beißen.


    Dort sind Menschen,die sich mit den Gesetzten und der Materie auskennen und ihr
    eventuell helfen können.




    Medy

  • Ja geht einem Kumpel von mir auch so - der kriegt kein H4, hat Schulden - wegen einer Sache vor Gericht verloren und darf nun 6000€ abdrücken, die er nicht hat. Ist so, kann man nicht viel machen.

  • Schei... Aber da muss es doch eine Lösung geben.. Ich hoffe es kommt nicht zu einer verdammten Zwangsräumung ihrer Wohnung.. :(


    Kann man das nicht auf Raten irgendwie bezahlen, diese Anwaltskosten?

    Gruß
    bubi88


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  • Wie wäre es wenn das Deine Freundin mal die betreffende Anwältin fragt und nicht Du uns ? Und ansonsten schau mal in Deinen anderen Thread zu dem Thema, da habe ich Dir noch was geschrieben.

  • Darauf habe ich dir auch schon geantwortet, derdiedas!


    Außerdem: Mit der Anwältin hat sie sich bereits in Verbindung gesetzt und diese bleibt aber eiskalt bei ihrer dicken Rechnung. Sie lässt sich auf keinen Deal ein, typisch.

    Gruß
    bubi88


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  • Anwaltswechsel würde bedeuten, dass 1. die Rechnung noch da ist, und 2., dass sie auch diesen Anwalt dann bezahlen müsste.. Und die Idee mit dem zweiten Gutachter hatten wir auch schon..Aber das Problem dabei wäre, dass sie ihn auch selber bezahlen müsste. Der Staat übernimmt ja für sie nichts, wenn die Prozesskostenhilfe verweigert wurde.. Leider..


    Aber danke für deinen Beitrag. :)


    Ich habe mit ihr eine sofortige Beschwerde gegen den jetzt vorliegenden Bescheid der Ablehung der Prozesskostenhilfe eingereicht und sie hat sich mit einem unabhängigen Juristen mal zusammengesetzt, um sich ein wenig beraten zu lassen..


    Mal sehen, was passiert.. Fakt ist, die Rechnung der Anwältin bleibt bestehen. Nunja, aber vielleicht kann sie ja etwas wie eine Ratenzahlung aushandeln.

    Gruß
    bubi88


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  • Zitat von bubi88;301706

    Mal sehen, was passiert.. Fakt ist, die Rechnung der Anwältin bleibt bestehen. Nunja, aber vielleicht kann sie ja etwas wie eine Ratenzahlung aushandeln.


    Und wenn das durch ist, dann sag ihr, sie soll gefälligst ne Rechtsschutzversicherung abschließen, dann kann sie gar nicht erst bei verlorenem Prozeß in die Schuldenfalle geraten! Ja das Geld muss sie dann eben aufbringen können, lieber 300€ im Jahr dafür zahlen, als für EINEN Prozeß dann gleich 5k.

  • Hey beeze,
    ja, das wäre eine sehr gute Idee, mit dieser Rechtsschutzversicherung. Danke für den Tipp.
    Wie ist das, wenn sie noch arbeitlos wäre, würde sie denn dann überhaupt diese Versicherung abschließen können?

    Gruß
    bubi88


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  • Zitat von bubi88;301871


    Wie ist das, wenn sie noch arbeitlos wäre, würde sie denn dann überhaupt diese Versicherung abschließen können?


    Das weiß ich nicht - ich würde einfach mal sagen ja.
    Was diese Versicherung alles übernimmt - da soll sie mal Vergleiche einholen!

  • Ich glaube ich hatte euch schon erzählt, dass sie sich der ganzen Situation bezüglich mal mit einem Juristen unterhalten hat.


    Jedenfalls hätte er gesagt, dass diese Rechtsschutzversicherung so Sachen (Familienrecht, Scheidung usw.) nicht übernehmen würde. :S

    Gruß
    bubi88


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