Rotlicht missachtet, Unfall, Nachschulungen

  • Wie hier die Meinungen doch auseinandergehen :D


    Aber bei Gelb zu fahren ist NICHT automatisch falsch. Die Regelung dazu ist eine der vielen unglaublich schwammigen in der StVO.


    "Zeigt die Ampel Gelb, darf noch ausnahmsweise weiter gefahren werden, aber lediglich dann, wenn mittleres Bremsen das Fahrzeug nicht mehr vor der Haltelinie zum Stehen brächte." Um hier mal Wikipedia zu zitieren.


    Nun erkläre mir jemand was mittleres Bremsen ist^^ Vllt. das Bremspedal zur Häfte treten? Dann bin ich schon gespannt auf einen Vergleich im "Mittleren Bremsen" zwischen einem 25 Jahre alten Billig-Kleinwagen ohne ABS und einem Modernen Supersportwagen mit innenbelüfteten Keramikbremsen an 21 Zoll Rädern. :p


    Für die meisten heißt Gelb lediglich: Achtung aufmerksam sein und abwägen, es wird demnächst Rot. Es ist auch ein extreme Unterschied, wie schnell im Ampelbereich gefahren werden darf. Da können Unterschiede von bis zu Sekunden der Gelbphase vorliegen, was verdammt viel ist.


    Und wenn jemand tatsächlich an einer 5 Sekunden Ampel abbremst, wenn er 50m entfernt ist und die Ampel grad auf Orange umspringt, dann tuts mir leid, aber da werd ich sauer. Man bräuchte in dem Fall nur die Hälfte der Gelbphase um noch rüberzukommen, so verschenkt man 5 Sekunden Zeit um noch dazu weitere 20+ Sekunden zu stehen.


    Also bitte nicht alles pauschalisieren im Straßenverkehr, selbst wenn der Gesetzgeber es so vorschreibt. Denn (gottseidank) ist die Realität doch noch ein gutes Stückchen von der (gesetzlichen) Theorie entfernt.

  • der gesetzgeber schreibt auch vor, bei rot nicht mehr rüberzufahren und trotzdem tun es viele und es kommt zu unfällen. es ist bei dem threadersteller ja anscheinend schon ein paar sec gelb gewesen und die ampel dann auf rot umgeschnellt, als er rüber bretterte. eigentlich ist die zeit ja auch für diejenigen gedacht, die links/rechts abbiegen wollen und das nicht können, weil so leute noch bei gelb auf rot rüberbrettern. somit werden die kreuzungen auch blockiert oder es werden auch fußgänger gefährdet, die dann schon grün haben.


    gelb heißt nun mal: abbremsen, da kommt gleich rot und nur weil in der realität alle leute es super eilig haben und nicht mal die 20 sec warten können, soll es also okay sein, bei gelb zu rot rüberzubrettern.


    also da der threadersteller anscheinend keine rechtsschutzversicherung für sowas hat, würde ich bezahlen, weil ein verfahren teuer werden kann und nächstes mal aufpassen und nach den regeln fahren, die ja nun mal aufgestellt wurden.


    da es zwei polizisten gesehen und aufgenommen haben, kommt er eh nicht mit einer "erklärung" davon.


    die nachschulung ist ja nicht schlimm. soll ihn einfach nochmal klar machen, dass die verkehrsregeln einzuhalten sind, eben weil es der sicherheit dient. auch wenn es auf den geldbeutel geht.


    wegen der unfallsache. war ja kein blitzeis, wo sowas passieren kann, egal wie vorsichtig man fährt. es war nur matsch. ein erfahrener autofahrer kommt da vielleicht nur ins kurze schlingern, aber knallt nicht volle kanne gegen eine leitplanke. gott sei dank ist ja nichts passiert, aber auch hier dürfte der threadersteller wenig aussicht auf erfolg haben, wenn er meint, sich dagegen wehren zu müssen.


    ich würde raten, ein wenig mehr erfahrung zu kriegen bei regen und winterwetter, indem der threadersteller vielleicht noch ein paar fahrstunden nimmt.


    ich habe übrigens erfahrung damit, wie es sich bei ekeligem wetter fährt. ich hoffe, ich konnte dem threadersteller ein wenig helfen.

  • Zitat von jupiter;270455


    Ähm... auch das Überfahren der Haltelinie bei 'Gelb' ist Ordnungswidrig! Kostet auch Geld! Oder was meinst Du, was die Farbe Gelb bedeutet? Anhalten.. gleich kommt Rot!


    Gelb heißt Achtung, nicht mehr und nicht weniger.

  • Man kann nix stehen lassen was falsch ist, das bringt auch dem TE dann so nix.


    Klar das so ein Thread vom Thema abweicht, das liegt in der Natur der Dinge.


    Dann sollte der Thread gleich geschlossen werden oder gleich das halbe Forum! :mad:
    Kein User KANN und wird Ihm einen Post geben der zu 100% auf seine Frage passen wird.
    Die Zuständigen Behörden werde ihm 100% geben.



    Immer dieses OT gejammere, ich kann es wirklich nicht mehr lesen.

  • Wenn ich eine frage stelle undann erzählt bekomme, eine Kuh gehört nicht aufs Eis ohne schlittschuhe dann hat das damit nichts zu tun dein gejammer geht mir gehörig auf den die nerven das kann ich nicht mehr hören.


    Was muss hier über Gelbphasen und langsam fahren in der kurve geredet werden so was schwachsinniges, wenn keiner eine Antwort hat die ihm hilft dann lasst es gefälligst sein und schreibt besser nichts.


    Zur Erinnerung, das hier war die frage

    Zitat

    Jetzt meine Frage an euch. Kennt sich da jemand aus? Kann mir jemand helfen?
    Dass man die eine Nachschulung gleich mit der anderen verbindet, wird nicht möglich sein, denke ich?


    greetz :-)

  • Dann nochmal ich ^^



    Also: So weit ich weiß, ist bei einem weiteren Verstoß innerhalb der Probezeit wenn schon eine Nachschulung gemacht wird/wurde keine zweite Pflicht. Aber möglicherweise wird man dir raten eine zu machen.


    Fies ist übrigens, dass man in so einem Fall durch die freiwillige Teilnahme an dem Seminar 4 Punkte abbauen könnte, jedoch nicht in der Probezeit.

  • Habe mir das alles jetzt nochmal durchgelesen und bin schon erstaunt darüber, was mir mancher hier unterstellen will. Extra Gas gegeben soll ich haben um das Gelb noch zu schaffen, über die Ampel gebrettert soll ich sein. Und alles nur, weils dem Klischee entspricht.
    Leute, ich muss mich hier nicht rechtfertigen, dennoch, damit das ein Ende hat: Ich bin weder rübergebrettert noch habe ich extra Gas gegeben. Ich habe mich rollen lassen, bei einer Geschwindigkeit von ca. 55 km/h. Zugegeben ca. 5 km/h zuviel. Was solls. Dennoch habe ich gelb gesehen, kein rot! Die Polizisten wollen etwas anderes gesehen haben und haben Falschaussagen zu meinen Ungunsten gemacht. Shit happens! Damit muss ich jetzt leben.


    Das ist aber hier auch wirklich nicht das Thema.


    Ich habe die Geschichte lediglich in Erwähnung gezogen, damit ihr wisst, was mir eben bisher vorgeworfen wurde. Um der einen Frage noch nachzukommen: Der Vorwurf der Polizei lautete wörtlich: "Sie missachteten das Rotlicht der Lichtzeichenanlage!"


    So nun zu dem Unfall:
    Man! Mir muss man nicht sagen, dass ich bei Glatteis und Matsch langsamer fahren muss. Das sind Belehrungen, die sind vollkommen überflüssig. Ich bin langsam(er) gefahren. Aber in einer Kurve (die übrigens dazu noch ein leichtes Gefälle war), bei Glatteis und Matsch kannst du selbst bei 20km/h rutschen. Hätte ich so langsam oder gar noch langsamer fahren und damit Auffahrunfälle provozieren sollen? Wäre das besser gewesen? Ich weiß es ehrlichgesagt nicht.



    Es geht aber um andere Fragen:


    1. Muss ich Angst um meinen Führerschein haben?
    Die Frage wurde ja nun schon glaubhaft mit nein beantwortet.


    2. Kann man Nachschulungen (sollte ich wegen des Unfalls noch eine bekommen) miteinander verbinden? Also ich meine ist sowas rein theoretisch möglich?
    Ist es überhaupt wahrscheinlich, dass ich deswegen noch eine Nachschulung machen muss? Immerhin habe ich die wegen des Rotlichts noch nicht mal angefangen.


    3. Die Probezeitverlängerung um 2 Jahre wegen des Rotlichts - ab wann beginnen die 2 Jahre? Nach Beendigung der Nachschule?


    4. Bekomme ich zu den 2 Jahren Verlängerung wegen des Rotlichts extra nochmal 2 Jahre wegen des Unfalls?
    Den Satz verstehe ich so, als wenn das nicht der Fall wäre:

    Zitat von Moep89;270435

    Es bleibt also bei dem was du beschrieben hast, Probezeitverlängerung (die du ja eh schon für die AMpel bekommen hast), Nachschulung, Bußgeld.



    Wenn ihr fragt, ob Melonen zu Obst oder Gemüse zählen, dann wollt ihr bestimmt auch keine Diskussion im Thread darüber haben, ob Äpfel nun süß oder sauer schmecken. You know? ;)
    Also bitte versuchen bei den Fragen zu bleiben, weil nur das nützt mir etwas ;)

  • Hatte zwar in dem Post über dir schon was dazu gesagt aber nochmal komplett:


    Als erstes solltest du unbedingt fristgerecht an dem Aufbauseminar teilnehmen dass dir die Ampel eingebracht hat. (Sonst ist der Führerschein ganz weg)


    Es gilt, dass ein weiterer Verstoß innerhalb der Frist des angeordneten Seminars keine zusätzlichen Folgen, abgesehen eben von Punkten und Bußgeld, haben wird. (Sofern das keine extremen Sachen sind, wie Fahrlässige Tötung, Vollrausch, Unfallflucht und sowas).


    Die Probezeit kann nur einmal verlängert werden, eben auf die 4 Jahre! Also genau 2 mehr als normalerweise.



    Fazit: Insgesamt 4 Jahre Probezeit, die schon erwähnten Punkte und Bußgelder, das eine Aufbauseminar und dann wars das auch "schon". ;)

  • Zitat

    Also: So weit ich weiß, ist bei einem weiteren Verstoß innerhalb der Probezeit wenn schon eine Nachschulung gemacht wird/wurde keine zweite Pflicht. Aber möglicherweise wird man dir raten eine zu machen.


    Mir wurde damals gesagt, das man nur eine Nachschulung innerhalb von 5 jahren machen kann.


    Das hängt wohl damit zusammen, wegen dem Punkteabbau. Deshalb muss man ja aufpassen wenn man mehrere Punkte hat, da kann man nicht einfach 3 Nachschulungen machen und ist wieder im grünen Bereich.


    Interessant wäre natürlich zu wissen wie das hier aussieht, da dies ja keine Nachschulung zum Punkteabbau ist.

  • Hallo HammerFall,


    um es kurz und abschließend zu machen:


    Du wirst hier keine Aussage bekommen die dich wirklich weiterbringt.
    Das liegt nicht daran das hier alle doof sind, sondern vielmehr daran das hier nicht alle Fakten auf dem Tisch liegen.
    Und selbst dann ist es nicht immer eindeutig.
    Wäre alles so einfach dann bräuchte man keine Anwälte und Gerichte.....


    Ich sage dir, habe Angst um dein Führerschein, das kann nicht schaden, wenn besser läuft dann ist es gut.
    Warte ab was dir die Behörden schreiben!!
    Alles andere ist doch echt Sinnlos.


    Und ja, man muss nicht eine Vollbremsung machen wenn die Ampel Gelb wird, man darf aber auch nicht bei Rot die Linie überqueren.


    Im Umkehrschluss heißt das bei beiden deiner Vorfälle das hier angewand werden könnte:


    StVO § 3 Geschwindigkeit
    1) Der Fahrzeugführer darf nur so schnell fahren, daß er sein Fahrzeug ständig beherrscht.
    Er hat seine Geschwindigkeit insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sichtund
    Wetterverhältnissen sowie seinen persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften
    von Fahrzeug und Ladung anzupassen. Beträgt die Sichtweite durch Nebel,
    Schneefall oder Regen weniger als 50 m, so darf er nicht schneller als 50 km/h fahren,
    wenn nicht eine geringere Geschwindigkeit geboten ist. Er darf nur so schnell fahren,
    dass er innerhalb der übersehbaren Strecke halten kann. Auf Fahrbahnen, die so
    schmal sind, daß dort entgegenkommende Fahrzeuge gefährdet werden könnten,
    muss er jedoch so langsam fahren, daß er mindestens innerhalb der Hälfte der übersehbaren
    Strecke halten kann.

  • Machts doch nicht damatischer als es ist. Er braucht keinen Anwalt um zu wissen was ihm bevorsteht.


    Meine Antworten entstanden nicht einfach aus dem Blauen heraus.


    Die Sache mit den 5 Jahren und dem Aufbauseminar hat tatsächlich etwas mit dem Punkteabbau zu tun, greift hier also nicht. Wenn innerhalb der Frist zum Seminar ein weiterer Verstoß auftritt, so gibts nur die Geldstrafe und Punkte, nicht aber die Pflicht ein weiteres Seminar zu besuchen. Nach der Frist kann einem das sehr wohl wieder aufgebrummt werden.



    Und nein er muss keine Angst um den Lappen haben. Wenn ein Richter hier nicht ganz plötzlich meint, er sei nicht geeignet ein Fahrzeug zu führen, dann bleibt sein Lappen bei ihm.


    Selbst ein weiterer Verstoß muss nicht zwangsweise den endgültigen Entzug der Fahrerlaubnis nach sich ziehen. Ein B-Verstoß sowieso nicht.


    So lange man sich nicht die ganz harten Sachen leistet (Fahrerflucht, Vollrausch und Co.), oder aber eine ganze Masse von Punkten (mindestens 18 um genau zu sein) anhäuft, oder aber ein Richter aus besonderen Gründen die Untauglichkeit feststellt, behält man den Lappen.



    Also dramatisiert das nicht unnötig, ich denke er ist gestraft genug und wird seine Lehre daraus ziehen.


    Eine gute Darstellung des Ganzen ist übrigens hier zu finden: http://www.verkehrsportal.de/b…&st=0&p=24177&#entry24177

  • Zitat von Moep89;270711

    [...]So lange man sich nicht die ganz harten Sachen leistet (Fahrerflucht, Vollrausch und Co.), oder aber eine ganze Masse von Punkten (mindestens 18 um genau zu sein) anhäuft, oder aber ein Richter aus besonderen Gründen die Untauglichkeit feststellt, behält man den Lappen.[...]


    Wenn das mal die Masse wär... 18 Punkte sind so schnell zusammen, aber das ist ja nicht Thema.
    Ich will auch eigentlich keine Ratschläge geben, die seinen Fahrstil betreffen immerhin hat er den Führerschein geschafft und gut.


    Fakt ist, du hast 2 Anzeigen und eine Aufforderung zur Nachschulung, wenn dir die Behörden den Schein wegnehmen wollten, dann hätten sie dich garnicht aufgefordert eine Nachschulung zu machen sondern hätten dir einfach nen Brief geschickt, dass du diesen bis zu einem Vorgegeben Datum abzugeben hast.
    Es bleibt nur eins zu sagen, Demut vor dem Führerschein und dem Straßenverkehr.


    lg

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  • Die Geschichte rund um den Unfall kommt mir auch etwas seltsam vor - wie kann der Polizist so schnell feststellen, dass überhöhte Geschwindigkeit für den Unfall ausschlaggebend war. Das könnte sich ja auch theoretisch auf die Deckung der KFZ Kaskoversicherung auswirken, da du dann ja eine Teilschuld am Unfall hättest (zumindest leichte Fahrlässigkeit). Also dagegen würde ich auf alle Fälle angehen, noch dazu, wo du behauptest, du wärst entsprechend langsam gefahren.

  • junkiecem
    Der Polizist hat folgendermaßen (sinngemäß) argumentiert:
    "Sie sind den Witterungsverhältnissen nicht entsprechend gefahren, denn wären sie entsprechend gefahren, gäbs den Unfall nicht."


    Und das schien mir, trotz dass ich in der 80er Zone nur 50 gefahren bin, zunächst einleuchtend. Wie hätte ich denn gegenargumentieren können? Mir fiel da spontan nichts ein...


    Seit 5 Tagen habe ich die letzte Nachschulstunde hinter mir. Führerschein habe ich behalten, Geld ging ne ganze Menge flöten... reden wir lieber nicht drüber. ;)


    Naja jetzt bin ich froh, dass es vorbei ist.