Neue Abmahnung bei Rapidshare ...

  • Hiho ...


    Habe grade diesen Artikel bei gulli.com gesehen.
    Scheinbar ist wieder ein Rapidshare-Uploader abgemahnt worden ... allerdings
    auch wieder unter "merkwürdigen Umständen", wie ich das mal vorsichtig
    bezeichnen möchte ...


    Macht euch selber ein Bild ...





    so long,
    Lone

    Stolzer Besitzer seiner 134 Kekse :D

    Aktuell im Upload: Upload in Vorbereitung



    Ich bin dagegen das wir dafür sind, aber auch dafür das wir dagegen sind.

  • naja
    es wurde noch nichts richtiges bewiesen


    was mir komisch klingt
    das promedia -> anwalt -> rs -> abmahnung innerhalb 2 tage geschehen ist


    normalerweise dauer diese prozedur wochen wenn nicht sogar monate!!


    egal geleakte songs bei rs ohne vpn zu uppen ist auch dumm!

  • Zitat von John;241097

    Evtl. sollte man sich nen Account bei Firstload holen, das ist bestimmt sicherer :o


    Tztztztztz ... der war fies :-) ... ab in die Ecke und eine Runde schämen :D:D


    Zitat von block06;241103

    egal geleakte songs bei rs ohne vpn zu uppen ist auch dumm!


    100% agree :D





    so long,
    Lone

    Stolzer Besitzer seiner 134 Kekse :D

    Aktuell im Upload: Upload in Vorbereitung



    Ich bin dagegen das wir dafür sind, aber auch dafür das wir dagegen sind.

  • Wenn wir mal ein paar Monate zurückdenken, fällt auf, dass schon mal bei Guili berichtert wurde, das sie angeblich Musikuploader erwischt haben. Aber deswegen in Panik verfallen.....NIE IM LEBEN.


    1. Es geht um Musik (noch nicht mal im Handel veröffentlichte Musik, vom Uploaddatum her gesehen). Heutzutag muss man so ein "blödsinn" nicht machen zb. bei napster (keine Schleichwerbung ;-)) kriegt man genug Musik im Monat für extrem wenig Kohle.


    2. Auch ein weit verbreiteter irrglauben ist, das es nur Behörden gibt die für alle Medien zuständig sind . Das STIMMT NICHT. Hier hat eine Behörde die NUR für Musik und Filmmusikrechte einspringt einen Uploader erwischt und auch nur deswegen weil er


    a) Höchstwahrscheinlich besonders "trottelig" war , und auf total öffentlichen links ohne verschlüsselung etwas hochgeladen hat


    b) Weil er noch nicht "im Handel veröffentlichte Musik" hochgeladen hat. Das ist natürlich besonders "dämlich". Wenn man erwischt wird muss man 10 mal so viel zahlen als wenn man es ne Woche nach der Album-veröffentlichung gemacht hätte. (Falls man dann überhaupt noch Ärger bekommen hätte! Ich glaubs nicht!) Außerdem gibt es für jeden Erstfall IMMER erst eine Verwarnung und nicht sofort eine Geldstrafe, die gibt es nur bei Wiederholungstaten oder wenn jemand illegal schon ein paar Monate mit Medien gewerblich handelt. Wenn jemand aufm Flohmarkt jede zweite Woche ,bunt beschriftere Rohlinge verkauft wo draufsteht: Topaktueller kinofilm;-) Das wäre natürlich auch nicht so intelligent;-). Dann wäre auch schon ne Geldstrafe fällig;-).


    Ansonsten siehe: http://www.youtube.com/watch?v=HR0T2bpdItw)...


    Lest mal die Abmahnung genau durch..über 800 Euro für ein Song?


    C) Wie schon erwähnt geht es hier um sog. "geleakte" Musik. Das hat NICHTS mit Serien zu tun


    3. Bei sonstigen Fragen einfach mal den Link anschauen, der Mann hat echt Ahnung! Ansonsten wird ja viel im Internet erzählt. Nur hier ist es ne öffentliche Vorlesung an der Uni, deswegen klingt das schon sehr glaubwürdig.


    In diesem Sinne viel Spaß beim weiterem Loaden bei serienjunkies ;-) da wird so bald nichts weiter passieren

  • Sorry aber der Junge der den Thread erstellt hat wirkt auf mich extreeem unglaubwürdig. "Habe heute den Brief bekommen, kann aber kein Foto hochladen, weil mein Handykabel im Büro ist" und lauter solche Sachen... .Ja nee is klar Junge.

  • Diese Abmahnung stinkt zum Himmel. Wer´s mal durchgelesen hat wird unschwer einige Mängel bzw Ungereimtheiten erkennen. Vor allem wird von Seiten der Anwälte aus nicht bewiesen (IP?), dass er eine Straftat begangen hat.
    Die Anwälte von Rasch sind entweder vollkommen verblödet
    - es ist ne miese Abzocke oder
    - es ist ein (schlecht gemachter) Fake.


    > hier< die Abmahnung, wer´s mal lesen will

  • Zitat von xili;241292

    Diese Abmahnung stinkt zum Himmel. Wer´s mal durchgelesen hat wird unschwer einige Mängel bzw Ungereimtheiten erkennen. Vor allem wird von Seiten der Anwälte aus nicht bewiesen (IP?), dass er eine Straftat begangen hat.
    Die Anwälte von Rasch sind entweder vollkommen verblödet
    - es ist ne miese Abzocke oder
    - es ist ein (schlecht gemachter) Fake.


    > hier< die Abmahnung, wer´s mal lesen will


    In einer Abmahnung muss nichts "bewiesen" werden, einige wenige Anhaltspunkte reichen zur Begründung aus, damit der Empfänger eine Ahnung hat, worum es geht. Das ist erstmal nur eine nette Aufforderung, die bekanntgewordene Handlung zukünftig zu unterlassen, hier sogar sehr preiswert gestaltet. Bewiesen werden muss erst vorm Richter, wenn man sich nicht einig wird. Niemand ist gezwungen, auf die Unterlassungserklärung irgendwie einzugehen. Der Beweis des Zugangs ist ebenso unerheblich.
    Dazu handelt es sich um Zivilrecht. Mit einer Straftat hat das hier garnichts zu tun.


    Richtig blöde sind die Kommentare bei gulli und boerse, die voll sind mit gefährlichem juristischen Halbwissen und dazu wenig bis keine Ahnung über die Hintergründe.


    Die Geschichte hier ist deutlich anders zu sehen als z.B. die P2P-Abmahnungen, die offensichtlich reines Abkassieren sind. Hier steht vermutlich tatsächlich im Vordergrund, schnell zu handeln, also Leaks aus dem Netz zu bekommen (Erfolg sei dahingestellt).



    Was ich aber richtig schlecht finde ist die Forderungen nach Beweisen, dass es kein Fake ist. Der Trottel geht auch noch darauf ein... und verknüpft seine boerse-Identität und andere (incl. Uploads) mit seinem Realnamen. Das ist völlig behämmert!

  • Ich stehe dem Ganzen skeptisch gegenüber, auch wenn ich den möglichen Wahrheitsgehalt nicht völlig von der Hand weisen möchte.


    Bei solchen Geschichten irritiert mich in erster Linie die geringe Anzahl betroffener. Es wird doch sicher mehr als einen Uploader des betreffenden Rammstein Liedes gegeben haben. Wieso also nicht mehr Leute abmahnen, wenn doch ein so guter Draht zu RS besteht?

    - Bitte keine Upgrades meiner Projekte ohne vorherige Absprache! -

  • Zitat von tobias2k;241471

    Ich stehe dem Ganzen skeptisch gegenüber, auch wenn ich den möglichen Wahrheitsgehalt nicht völlig von der Hand weisen möchte.


    Bei solchen Geschichten irritiert mich in erster Linie die geringe Anzahl betroffener. Es wird doch sicher mehr als einen Uploader des betreffenden Rammstein Liedes gegeben haben. Wieso also nicht mehr Leute abmahnen, wenn doch ein so guter Draht zu RS besteht?


    weil er bei dem boerse.bz benutzer glück hatte dass der bei rapidshare seine echte mail-adresse eingegeben hatte. vielleicht sind ja irgendwann noch andere dran nur dauerts bei denen länger weil rasch erst mit der ip zum provider latschen muss. wahrscheinlich kommt aber gar nix mehr, weil es viel zu viel aufwand für rasch wäre zum provider zu gehen.

  • Nach welchen Kritierien will Rasch denn beurteilen, ob die Adresse "echt" ist oder nicht? Existieren tun nämlich die meisten bei RS hinterlegten Adressen, allein schon um sich das Passwort in Notfällen zuschicken zu lassen oder einen Gutschein in Empfang nehmen zu können


    Und selbst wenn im Vorfeld zwischen real- und fake Adresse unterschieden werden könnten, müssten über die ganzen Monate hinweg mehr Meldungen kommen.
    Derartige Abmahnkanzlein verdienen an jeder Abmahnung gutes Geld, eine hohe Zahl abgemahnter Leute liegt also im Sinne der Unternehmung.

    - Bitte keine Upgrades meiner Projekte ohne vorherige Absprache! -

  • Zitat von Tom;241440

    In einer Abmahnung muss nichts "bewiesen" werden, einige wenige Anhaltspunkte reichen zur Begründung aus, damit der Empfänger eine Ahnung hat, worum es geht. Das ist erstmal nur eine nette Aufforderung, die bekanntgewordene Handlung zukünftig zu unterlassen, hier sogar sehr preiswert gestaltet. Bewiesen werden muss erst vorm Richter, wenn man sich nicht einig wird. Niemand ist gezwungen, auf die Unterlassungserklärung irgendwie einzugehen. Der Beweis des Zugangs ist ebenso unerheblich.
    Dazu handelt es sich um Zivilrecht. Mit einer Straftat hat das hier garnichts zu tun.


    Ok danke für die Aufklärung.


    Ich bin ehrlich gesagt ein Laie und kenn mich mit der Materie nicht so aus, trotzdem sieht die Abmahnung von Ryuuk nicht unbedenklich aus.
    (Ein "Original") (Ryuuk´s Fake)
    Was sehr komisch ist, die First für die Unterlassungserkläsung läuft am selben Tag ab an dem er seine Schreiben per Post erhalten hat..hallo?