Heist das jetzt am besten nix mehr bei Rapidshare downloaden auch keine Serien???
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Zitat von piosiontes;192732
Heist das jetzt am besten nix mehr bei Rapidshare downloaden auch keine Serien???
Zum x-ten Male.
Es geht hier nur um UPLOADER!
Für die Downloader besteht derzeit überhaupt keine Gefahr. -
Zitat von DevilbaeR;192693
Jetzt die Frage ab wann es gewerblichen Ausmaß annimmt...
Wohl eher für Sachen wie ...
"Gurki's 0-day Board... für 5,- im Monat bist du dabei."
Ich kenne so ein Warez-Blog, bei dem Bezahl-Kunden die neuesten Links erhalten. Finde ich total daneben.
Zitat von piosiontes;192732Heist das jetzt am besten nix mehr bei Rapidshare downloaden auch keine Serien???
Der Typ heißt zwar Bobby Chang, aber sein Deutsch ist doch äußerst verständlich...
"Wir protokollieren nicht, was ein Anwender herunterlädt."
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Zitat von DevilbaeR;192693
Jetzt die Frage ab wann es gewerblichen Ausmaß annimmt...
Gewerbliches Ausmaß hat nichts mit Bezahlung zu tun. Irgendwo und -wann wurden ja mal 1000 mp3 oder 100 Filme genannt. Kann aber auch weniger gewesen sein.
Edit:
Habe da was gefunden:
ZitatWas bedeutet "gewerbliches Ausmaß" beim Filesharing?
Die seit dem 01.09.2008 geltenden neuen Vorschriften des Urheberrechts sehen unter bestimmten Bedingungen zum einen eine Deckelung von Abmahnkosten und einen Beschränkung des direkten Auskunftsanspruch der Rechteinhaber gegen die Provider vor. Voraussetzung für beides ist jedoch, dass es sich nicht um eine Urheberrechtsverletzung im gewerblichen Ausmaß handelt. Denn nur, wenn es sich nicht um ein gewerbliches Ausmaß handelt, besteht kein entsprechender Auskunftsanspruch und nur dann werden die zu erstattenden Kosten der Abmahnung auf EUR 100,- begrenzt.
Wann ein gewebrliches Ausmaß erreicht ist, ist juristisch umstritten. Insbesondere im Rahmen von Auskunftsansprüchen hatten sich nun einige Gerichte mit dieser Frage zu beschäftigen und kamen dabei zu ganz unterschiedlichen Ergebnissen.
Das Landgericht Oldenburg (Beschluss vom 15.09.2008 - Az. 5 O 2421/08) kommt zu dem Ergebnis, dass das Anbieten eines erst kürzlich erschienenen Musikalbums bereits eine Rechtsverletzung im geschäftlichen Verkehr darstellt. Die Oldenburger Richter halten dabei bereits die Nutzung einer speziellen Tauschbörsensoftware an sich bereits für einen Hinweis auf gewerbliches Handeln.
Ein gewerbliches Ausmaß bejahen auch das LG Köln (Beschluss vom 02.09.2008 - Az. 28 AR 4/08), das LG Frankfurt am Main (Beschluss v. 18.09.2008 - Az. 2-06 O 534/08) und das LG Nürnberg (Beschluss v. 22.09.2008 - Az.: 3 O 8013/08) bereits beim Anbieten eines aktuellen Musikalbums im Internet. Setzt sich diese Auffassung durch, dürfte beinahe jeder, der illegal Musik in Tauschbörsen anbietet, in gewerblichem Ausmaß tätig sein.
Zu einer anderen Auffassung kommt bislang lediglich das LG Frankenthal (Beschluss vom 15.09.2008 - Az. 6 O 325/08). Die Richter dort sehen ein gewerbliches Ausmaß erst ab 3.000 Musiktiteln oder 200 Filmen e…
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Zitat von piosiontes;192732
Heist das jetzt am besten nix mehr bei Rapidshare downloaden auch keine Serien???
Besser nicht, sonst:
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schön und gut
aber von serien hat keiner gesprochen
wie immer... -
Zitat von John;192750
Besser nicht, sonst:
Wie geil ist das den !! -
das habe ich ja am nachmittag gepostet
das foto ist 5 jahre alt!! -
Also sollten alte Uploads gelöscht werden?
Ich sprech von Oktober und so? -
Was sollte das bringen?
greetz
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Zitat
halten dabei bereits die Nutzung einer speziellen Tauschbörsensoftware an sich bereits für einen Hinweis auf gewerbliches Handeln.
Finanzämter hingegen dann, wenn nachaltig eine Gewinnerziehlungsabsicht gegeben ist. Im Vergleich dazu wenn der eine oder andere ab und an mal ein Paar cSchallplatten via Ebay verkauft moch nicht, wenn jedoch einer seine komplette Sammlung von mehr als 100 Stück oder so eingestellt hat, ward es plötzlich für erwischte steuerpflichtig.
( Obdem da ja ja eigentlich noch lange leine Gewinnerziehlungsabsicht
vorliegen muß, wie will man die auch ahben wenn da oft Verkaufsgebühren
je Platte den Verkaufserös so amncher überschreitet ? Sind also nur Gewinne
insofern möglich, wenn man reinen An & Verlauf damit tätigt. )Nur eines ist mir unklar, wie kann in einer Tauschbörse eine Gewinnerziehlungsabsicht vorliegen ? Eine Tauschbörse ließe sich doch auch mit einem Schenker-Verein vergleichen. Es schenkt also jeder, jedem etwas aus seinem Angebot. Da ließe sich eigentlich nicht einmal eine Schenkungssteuer greifen lassen, da ja schließlich keine Gelder fließen. Und auch nicht zwingend hohe Werte wie ein Haus oder ein PKW zu 20000,- .
Eine Gewinnerzielungsabsicht läge doch eigentlich erst vor, wenn jemand
pro File Titel er nun abgibt z. B. mal eben einen Euro als Gegenleistung verlangen würde. Und das würde via solch Tauschbörsentool ja auch schwerlich gehen.Gruß Krautwutz
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Da hast du zwar zweifellos recht, doch ist dennoch durch dei Rewards von RS der Anreiz da, mehr zu uppen, um eben Hardware oder Gutscheine zu bekommen.
Als Gegenargument könnte man wiederum anfügen, dass RS das Ganze nur freiwillig anbietet... früher gabs ja auch keine Belohnungen.Eindeutig ist das also nicht. Gravierender siehts wohl beim Verkauf von RS-Accounts aus (ebay, etc.), denn dort kann man ja auf eine direkte Gewinnabsicht schließen.
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Gewinnerziehlungsabsicht und gewerbliches Handeln fängt für mich mit dem Vorsatz an, der klar darauf abziehlt Geld zu machen. Ich persönlich mache das nicht um des Geldes wegen oder um einen Gewinn zu erziehlen. Das es jetzt bei RS Amazongutscheine zum Eintausch von Punkten gibt, ist mir persönlich auch erst im Januar aufgefallen. Von daher sehe ich einen Vorsatz zu gewerblichen Handel bei mir und vielen anderen nicht gegeben.
Kritischer finde ich jedoch das bei anderen 1-click Hostern den Uploadern Geld für den Download angeboten wird. Aber wo das wirklich anfängt mit der Gewinnerziehlungsabsicht, dass klären die Herren Anwälte sowie so unter sich. Da haben wir keinen Einfluss drauf.
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Da ich hierher verwiesen wurde, eine letzte Frage meinerseits: Ist es für Downloader also ungefährlich, herunterzuladen?
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Ungefährlich ist nichts, selbst das morgendliche aufstehen nicht,
aber allzu grosse sorgen musst du dir nicht machen.greetz
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Ist eigentlich überhaupt je jemand "besucht" worden, der bei einem 1-Click-Hoster runtergeladen hat? Ich meine, ok, wenn man bei Filesharing oder Torrent runterlädt, lädt man ja systembedingt auch rauf. Aber bei RS und Co. passiert das ja nicht.
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bin der selben meinung wie destiny
es ist fast immer nur von musik oder spielen berichtet worden
eventuell aktuelle kinofilmeaber serien...
wie gesagt fuer downloaden wird bestimmt nicht so schnell belangt
ehe upper
aber wie beweist man einen gewerblichen ausmass?
das frage ich mich...
ohne dass der uploader geld verlangt! -
Auch wenn es DVD-Rips sind?
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Ich habe eh nur ein paar Folgen einer einzigen Serie runtergeladen ;).
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also wenn du wenig downloadest wird dich dann niemand suchen!
egal ob serien htdv, dvd oder 720p rip