Rapidshare Abmahnung für Uploader dank Zivilrechtlichem Auskunftsanspruch

  • Zitat von piosiontes;192732

    Heist das jetzt am besten nix mehr bei Rapidshare downloaden auch keine Serien???


    Zum x-ten Male.
    Es geht hier nur um UPLOADER!
    Für die Downloader besteht derzeit überhaupt keine Gefahr.

  • Zitat von DevilbaeR;192693

    Jetzt die Frage ab wann es gewerblichen Ausmaß annimmt...


    Wohl eher für Sachen wie ...


    "Gurki's 0-day Board... für 5,- im Monat bist du dabei."


    Ich kenne so ein Warez-Blog, bei dem Bezahl-Kunden die neuesten Links erhalten. Finde ich total daneben. :mad:


    Zitat von piosiontes;192732

    Heist das jetzt am besten nix mehr bei Rapidshare downloaden auch keine Serien???


    Der Typ heißt zwar Bobby Chang, aber sein Deutsch ist doch äußerst verständlich...


    "Wir protokollieren nicht, was ein Anwender herunterlädt."

  • Zitat von DevilbaeR;192693

    Jetzt die Frage ab wann es gewerblichen Ausmaß annimmt...


    Gewerbliches Ausmaß hat nichts mit Bezahlung zu tun. Irgendwo und -wann wurden ja mal 1000 mp3 oder 100 Filme genannt. Kann aber auch weniger gewesen sein.


    Edit:


    Habe da was gefunden:


  • Zitat

    halten dabei bereits die Nutzung einer speziellen Tauschbörsensoftware an sich bereits für einen Hinweis auf gewerbliches Handeln.


    Finanzämter hingegen dann, wenn nachaltig eine Gewinnerziehlungsabsicht gegeben ist. Im Vergleich dazu wenn der eine oder andere ab und an mal ein Paar cSchallplatten via Ebay verkauft moch nicht, wenn jedoch einer seine komplette Sammlung von mehr als 100 Stück oder so eingestellt hat, ward es plötzlich für erwischte steuerpflichtig.
    ( Obdem da ja ja eigentlich noch lange leine Gewinnerziehlungsabsicht
    vorliegen muß, wie will man die auch ahben wenn da oft Verkaufsgebühren
    je Platte den Verkaufserös so amncher überschreitet ? Sind also nur Gewinne
    insofern möglich, wenn man reinen An & Verlauf damit tätigt. )


    Nur eines ist mir unklar, wie kann in einer Tauschbörse eine Gewinnerziehlungsabsicht vorliegen ? Eine Tauschbörse ließe sich doch auch mit einem Schenker-Verein vergleichen. Es schenkt also jeder, jedem etwas aus seinem Angebot. Da ließe sich eigentlich nicht einmal eine Schenkungssteuer greifen lassen, da ja schließlich keine Gelder fließen. Und auch nicht zwingend hohe Werte wie ein Haus oder ein PKW zu 20000,- .


    Eine Gewinnerzielungsabsicht läge doch eigentlich erst vor, wenn jemand
    pro File Titel er nun abgibt z. B. mal eben einen Euro als Gegenleistung verlangen würde. Und das würde via solch Tauschbörsentool ja auch schwerlich gehen.


    Gruß Krautwutz

  • Da hast du zwar zweifellos recht, doch ist dennoch durch dei Rewards von RS der Anreiz da, mehr zu uppen, um eben Hardware oder Gutscheine zu bekommen.
    Als Gegenargument könnte man wiederum anfügen, dass RS das Ganze nur freiwillig anbietet... früher gabs ja auch keine Belohnungen.


    Eindeutig ist das also nicht. Gravierender siehts wohl beim Verkauf von RS-Accounts aus (ebay, etc.), denn dort kann man ja auf eine direkte Gewinnabsicht schließen.

  • Gewinnerziehlungsabsicht und gewerbliches Handeln fängt für mich mit dem Vorsatz an, der klar darauf abziehlt Geld zu machen. Ich persönlich mache das nicht um des Geldes wegen oder um einen Gewinn zu erziehlen. Das es jetzt bei RS Amazongutscheine zum Eintausch von Punkten gibt, ist mir persönlich auch erst im Januar aufgefallen. Von daher sehe ich einen Vorsatz zu gewerblichen Handel bei mir und vielen anderen nicht gegeben.


    Kritischer finde ich jedoch das bei anderen 1-click Hostern den Uploadern Geld für den Download angeboten wird. Aber wo das wirklich anfängt mit der Gewinnerziehlungsabsicht, dass klären die Herren Anwälte sowie so unter sich. Da haben wir keinen Einfluss drauf.

  • Ist eigentlich überhaupt je jemand "besucht" worden, der bei einem 1-Click-Hoster runtergeladen hat? Ich meine, ok, wenn man bei Filesharing oder Torrent runterlädt, lädt man ja systembedingt auch rauf. Aber bei RS und Co. passiert das ja nicht.

  • bin der selben meinung wie destiny


    es ist fast immer nur von musik oder spielen berichtet worden
    eventuell aktuelle kinofilme


    aber serien...



    wie gesagt fuer downloaden wird bestimmt nicht so schnell belangt


    ehe upper
    aber wie beweist man einen gewerblichen ausmass?
    das frage ich mich...
    ohne dass der uploader geld verlangt!