Gewerblicher Händler verweigert Gewährleistung/Mängelbeseitigung

  • Chris hat es noch mal klargestellt - danke (hatte keine Lust das wieder aufzugreifen).


    wooki
    Ich werde keinen einzigen telefoischen oder persönlichen Kontaktversuch starten. Ich habe doch schon alles zigmal versucht. Der Typ ist kein GF wie man ihn sich vielleicht vorstellen mag, sondern einfach nur primitiv und in meinen Augen betrügerisch. Telefonate werden von ihm einfach beendet und wenn ich dort auflaufe wird mir bzw. wurde mir Hausverbot erteilt. Abgesehen davon gefällt mir die von dir beschriebene Herangehensweise sehr gut. Allerdings hat die Polizei diesen Tatbestand als nicht gegeben gesehen. Letzen Endes stünde Aussage gegen Aussage.


    Wie ich es schon erwähnte hat die Androhung von Polizei die Herren vor Ort nicht beeindruckt. Als die Polizei dann schließlich vor Ort war, war das so hilfreich, wie bei Tageslicht mit ner Taschenlampe rumzulaufen.


    Der Typ fühlt sich im Recht und hat mir auch vor der Polizei gesagt, dass ich mir einen Anwalt nehmen soll; ich sollte die GmbH verklagen und wir würden uns dann vor Gericht sehen.


    Nachbesserung hat er mir nur in sofern angeboten, dass er mir das defekte Gerät einschicken lässt und “ggf.“ reparieren lässt. Ein neues Gerät, welches ich von Anfang an ja bestellt bzw. haben wollte, hat er mir verweigert. (Dabei hätte ich als Käufer die Wahl, wie die Nacherfüllung aussieht).

  • @ MistressSpock:
    Ich gehe jetzt mal davon aus das der TV in einer korrekten Verpackung steckte,
    ist ja auch nicht schwer das zu kaschieren wenn der Karton vorher vernünftig geöffnet wurde.
    Einfach einen neuen Streifen Klebeband drüber und man sieht nicht (oder fast nicht, je nach Klebeband) das der Karton schon mal offen war.

  • Hallo Barbara,


    Fox_Force_Five hat es schon treffend gesagt, der TV war schon in der OVP verpackt. Erst mir ist es dann aufgefallen, dass die OVP einfach noch mal zugeklebt wurde. Ihm, oder besser gesagt ihr, wurde keine Erklärung zum Zustand des Geräts abgegeben. Der Artikel wurde, wie telefonisch besprochen, abholbereit zurückgestellt.


    Dem Abholer kann ich keine Vorwürfe machen. Im Gegenteil, ich hätte sie darauf hinweisen sollen, das Gerät auf jeden Fall noch in Augenschein zu nehmen. Oder besser noch, ich hätte einfach einen Tag warten sollen und am nächsten Tag die Sache selber in die Hand nehmen.


    Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser. Dieser Spruch, zwar schon ziemlich abgegriffen, wird sich jetzt nachträglich in mein Hirn einbrennen. Ich Zukunft gehöre ich dann in die Kategorie pedantischer Kunde ;).

  • Oh ja, die Polizei. Uns sind mal 150 Euro durch die Lappen gegangen, wegen zwei neuen schnurlosen Telefonen. Wurde bestellt, bezahlt, angeblich geliefert - aber nicht an unsere Adresse. Der andere Empfänger hats nicht angenommen. Wir wollten die Lieferung haben - wurde vom Verkäufer verweigert. Obwohl er ja an die falsche Adresse liefern ließ. Polizei - Anzeige und was war? Die Ware wurde angeblich korrekt an unsere Adresse geliefert. Es lag keine Unterschrift vor oder sowas. Nein, die hatten keinen Bock, das weiter zu bearbeiten - auch nicht bei der Amtsanwaltschaft.


    Und dann kann ich noch nen Lied von singen. Uns hat jemand mit nem großen Stein beworfen, aber nicht getroffen. Wir wollten Polizei rufen. Was meinte die? Für Nachbarschaftsstreite seien sie nicht zuständig. (Nicht auszumalen, wenn der Kerl uns mit dem Stein getroffen hätte. Das Teil hat 4 kg gewogen.)

  • Tja, so ist es aber leider nunmal. Die Polizei ist in D nur subsidiär zuständig. Das heißt sie wird nur tätig, wenn man seine Rechte nicht auf anderem Weg durchsetzen kann, sie auf anderem Weg nicht rechtzeitig durchsetzen kann oder das die Durchsetzung vereiteln oder zumindest wesentlich erschweren würde!
    Die Sache mit den Telefonen ist ne Sache für die Zivilgerichte. Da hat die Polizei gar nichts mit zu tun!
    Das mit dem Stein... naja, vielleicht ne versuchte Körperverletzung... da hätte die Polizei vielleicht schon was machen können. Aber Nachbarschaftsstreitigkeiten sind prinzipiell auch Sache der zivilen Gerichtsbarkeit.

  • Um Ehrlich zu sein habe ich die Polizei bisher nur enthusiastisch bei der Arbeit erlebt, wenn es darum ging Verwarnungs- und Bußgeldern zu erteilen, bei Maßregelungen, oder auch falscher Verdächtigung (da gibt’s ne Storry bei der ich mit 16 plötzlich von Zivilbeamten festgenommen wurde und ich mal überhaupt keine Ahnung hatte, was auf einmal abging. Das Ganze hat sich dann 3 Stunden später als Verwechslung rausgestellt). Ansonsten, wenn es z.B. um Körperverletzung, Diebstahl oder Betrug ging, kam mir eher der Eindruck, als ob ich mit meinem Anliegen stören würde.


    Sind natürlich alles nur subjektive Einzelerfahrungen. Vielleicht hatten, bei den wenigen Malen die ich mit der Polizei zu tun hatte, die Beamten einfach einen stressigen Tag ;).


    Das geläufige Motto “die Polizei - dein Freund und Helfer“ hat sich für mich noch nie bewahrheitet. Denn auch wenn nur subsidiär zuständig (heute mal wieder was dazu gelernt), sollte ein Freund und Helfer doch versuchen bei Problemen zu schlichen/vermitteln.
    Woher kommt eigentlich dieser Spruch?

  • Aus einer schlechten Übersetzung von "To serve and protect".


    Scherz beiseite.


    Die Polizei ist überarbeitet. Wie jeder andere auch. Allerdings sind sie Beamte.......

    Postfächer laufen über. Lange Wartezeiten!

  • Haben jetzt endlich ein Termin beim RA. In der Zwischenzeit, weil uns das mit der Terminvergabe zu lange dauerte, wollten wir einen anderen RA einschalten, der hat uns aber freundlich zurückgewiesen, da der Streitwert wohl zu niedrig sei und er dabei nichts verdienen würde, in Relation zum Aufwand. Es sei denn wir hätten ein Honorar vereinbart. Naja, zum Glück hat es jetzt mit dem eigentlichen RA geklappt.

  • Hatte in der letzten Zeit viel um die Ohren, daher meine späte Antwort. Sorry dafür.


    Nachdem sich der Händler, auf die vom RA gesetzte Frist, nicht gemeldet hat, läuft es jetzt auf eine Klage raus. Diese ist vorbereitet und müsste dem Gericht bereits zugegangen sein.


    Die bereits entstandenen Kosten belaufen sich momentan auf ca. 400 EUR (RA + Gericht). Fehlt nicht mehr viel und der LCD hat sich bald im Kaufpreis verdoppelt.

  • Lange ist es her und nun ging die Sache dem Ende zu.


    Was ist passiert. Für diesen Donnerstag war ein Gerichtstermin anberäumt. Alle Parteien und Zeugen vorgeladen und dann sollte es auch schon losgehen.


    Gestern dann ein Schreiben vom RA: die beklagte Partei hat Insolvenz angemeldet und wird nicht zum beraumten Termin erscheinen. :confused:
    Klage wird zurückgezogen, um wenigstens die Gerichtskosten erstatten zu bekommen.


    Nun halte ich mal fest. Auf dem defekten Gerät und sämtlichen Kosten für RA und Wege bleibe ich sitzen. Jetzt hab ich den Kaffee auf und drehe so langsam abersicher durch.

  • Zitat

    Gestern dann ein Schreiben vom RA: die beklagte Partei hat Insolvenz angemeldet und wird nicht zum beraumten Termin erscheinen.
    Klage wird zurückgezogen, um wenigstens die Gerichtskosten erstatten zu bekommen.


    Nun halte ich mal fest. Auf dem defekten Gerät und sämtlichen Kosten für RA und Wege bleibe ich sitzen. Jetzt hab ich den Kaffee auf und drehe so langsam abersicher durch.


    pwned.


    da weist ja jetzt fürs nächste mal bescheid, anstatt anwalt - polizei, die leiten das dann weiter, du hast NULL kosten und bekommst dein zeug vielleicht sogar.
    oder du kaufst von vornherein bei alternate oder sonstige firmen die einen gewissen namen haben aufgrund dessen das es sie nicht erst seit gestern gibt.

  • Zitat von sunspots;255422

    pwned.


    da weist ja jetzt fürs nächste mal bescheid, anstatt anwalt - polizei, die leiten das dann weiter, du hast NULL kosten und bekommst dein zeug vielleicht sogar.
    oder du kaufst von vornherein bei alternate oder sonstige firmen die einen gewissen namen haben aufgrund dessen das es sie nicht erst seit gestern gibt.


    das kommt zwar nicht ganz hin, aber ich hab auch keine lust, das jetzt noch mal durchzugehen. nur so viel, die polizei konnte zum damaligen zeitpunkt jedenfalls nichts tun (O-TON!) - als ob ich das nicht versucht hätte.

  • Jups ist korrekt, weil die Polizei wird von sich aus nur bei Straftaten/Ordnungswidrigkeiten aktiv, bei Gefahr im Verzug, Verdunklungsgefahr, bei Störung der öffentlichen Ordnung/Sicherheit oder auf Anweisung von Staatsanwalt/Richter usw.

    Die Polizei kann z.B. direkt tätig werden, wenn an der Strassenecke Hehlerware verkauft wird o.ä., sie kann auch aktiv werden, weil keine Gewerbegenehmigung usw. vorliegt, nicht jedoch bei einem Ladengeschäft/angemeldetem Gewerbe.

    Speziell in diesem Fall kann die Polizei nicht mal eine Anzeige aufnehmen, da es sich hier eher um eine "Meinungsverschiedenheit" zwischen den Parteien handelt, aber keine beabsichtigte Straftat (z.B. Betrugsversuch) perse unterstellt werden kann, da der Vertrag mit den beiderseitigen Verpflichtungen ja erfüllt wurde (Ware und Geld haben den Eigentümer gewechselt), alles weitere kann nur in einem Verfahren festgestellt werden, die Streitigkeiten zu beurteilen ist nicht aufgabe der Polizei = Zivilrechtliches Verfahren ist notwendig.

    gruß
    ben

  • achherje bin davon ausgegangen das die ware nicht verschickt wurde.. sorry..
    wollte auch nicht alle seiten lesen.. ;i