Soweit ich weiß, werden die Anwaltskosten nur ersetzt, wenn Du vor Gericht eindeutig Recht bekommst. Bei einem Vergleich oder einer außergerichtlichen Einigung bleibst Du auf Deinen Kosten sitzen.
Gewerblicher Händler verweigert Gewährleistung/Mängelbeseitigung
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Alles klar. Vergleich und außergerichtliche Einigung ist ja auch ohne Anwalt möglich. Dann werde ich das noch mal anstrengen. Wenn es dann doch zum Anwalt gehen muss, kann sich der Schuldner ja aussuchen, ob er sich dann doch noch einigen möchten und mir ebenfalls die Auslagen für den Anwalt ersetzten; er hat mir ja dann schließlich keine andere Wahl gelassen. Und wenn nicht, dann muss ich eben ein Verfahren anstrengen; ich kann ja belegen, dass ich eine gütliche Einigung herbeiführen wollte.
Ist vielleicht auch besser so, denn was derweilen von denen von Aussagen gegenüber dem Abholer getroffen wurden, das ist unglaublich. Da sitze ich dann wenigstens nicht alleine im Boot.
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Zitat von dmx2kk;181395
tuberkel
Das Mahnverfahren ist ein ganz legitimes und durchaus wirksames Mittel. Einspruch gegen einen Mahnbescheid einzulegen ist kein obligatorisches Rechtsmittel, der Einspruch muss auch begründet werden. Wenn man eine Geldforderung hat und diese auch beweisen kann, z.b. durch Rücksendung einer Kaufsache und der daraus entstehenden Erstattung, muss der Schuldner erstmal beweisen, dass er die Erstattung vorgenommen hat. Das ganze muss natürlich mit einem Gesetzt vereinbar sein.Ich will hier nur mal anmerken, dass man gegen einen Mahnbescheid keinen Einspruch sondern Widerspruch einlegt und begründen muss man den auch nicht. Und Beweise haben im gerichtlichen Mahnverfahren auch nichts zu suchen.
Du kannst z.B. auch gegen eine wildfremde Person einen Mahnbescheid beantragen. Wenn sich diese Person dann nicht um die Angelegenheit kümmert, sprich keinen Widerspruch bzw. Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid einlegt, und du dann einen gültigen Titel hast, dann hat die Person eben Pech gehabt.
Wenn der GF den Mahnbescheid zugestellt bekommen würde, bräuchte er nur ein Kreuz machen, dass er dem Anspruch kommplett widerspricht. Und als nächstes müsstest du dann deinen Anspruch beim Gericht begründen und Beweise vorlegen, wobei du dann natürlich noch wieder Gerichtskosten zahlen müsstest.
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Stimmt, du hast es richtig gestellt. Am Ende läuft es jedoch aufs gleiche raus. Die Kosten muss ich vorstrecken, zahlem muss es am Ende der Verlierer.
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Ich war heute dort und es hat nichts gebracht. Poliziei war auch vor Ort und konnte nichts aufnehmen, sie seien nicht zuständig. Nacherfüllung nach meiner Wahl, also der Tausch gegen ein neues Gerät wurde verweigert, lediglich eine Reperatur wurde angeboten. Anschließend wurde mir (uns) Hausverbot erteilt.
Das wahr wohl nichts mit Angesicht zu Angesicht - ich habs ja gesagt.
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Tjo, dann verbuche dies unter dem ersten Nachbesserungsversuch. Und ab jetzt nur noch mit Anwalt.
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Jepp, das ist der nächste Schritt. Den TV hat zum Glück meine Freundin gekauft und die kann das ganze auch über die RSV abwickeln lassen. Ich halt euch auf dem Laufenden.
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Wie geil ist das denn? Verkaufen Dir ein gebrauchtes, kaputtes Teil als Neuware und erteilen Dir dann Hausverbot, weil Du es umtauschen willst.
Oh man...
Ab zum Anwalt. (Und vielleicht auch den Weg über eine größere Zeitung!)
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Glaub mal, wir standen da auch wie vom Blitz getroffen. "B-Ware wäre übrigens ganz normal, wir sind schließlich ein Fachhandel" - so der O-Ton eines der vielen Geschäftsführer (die haben sich da abgewechselt mit dem Geschäftsführer-Sein). Naja, die Polizei meinte das es sich um Zivilrechtliches handelt, und deswegen könnse nichts unternehmen.
Am Ende darf dann der Händler draufzahlen (will ich zumindest hoffen).An Presse bzw. Medien usw. habe ich auch schon gedacht. Meinste, die interssieren sich wirklich dafür? Also ich würds ja echt in Betracht ziehen.
Edit: Der Laden war übrigens voll mit Refurbished-Modellen. Neuware kennen die nicht.
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Zitat von dmx2kk;182096
An Presse bzw. Medien usw. habe ich auch schon gedacht. Meinste, die interssieren sich wirklich dafür? Also ich würds ja echt in Betracht ziehen.
Naja, probiers mal bei WISO^^
Ansonsten kenn ich die Leute nicht, die du kennst
Ist jetzt nicht ganz gesetzestreu, aber wenn da paar hübsch verkleidete Menschen die Regale "abräumen", is das immer ganz hilfreich. Aber lass dich bloß nicht mit denen in Verbindung bringen
Den Tipp haste auch nicht von mir :p -
Vielleicht interessiert sich günstiger.de für den Vorgang.
Kannst du hier den genauen Angebotstext posten? -
@ Bender: Was Du hier machst nennt sich Anstiftung und ist selbst wenn es nur 'zum Spass' ist, schneller ernst als man denkt!
@ dmx2kk: Die zwei Polizisten konnten insofern wirklich nichts machen, als dass es sich eben um Zivilrecht handelt. Allerdings waren die entweder wirklich grob unverständig auf dem Gebiet des Zivilrechts oder... weiß auch nicht! DENN: Wie genau lief denn das mit dem Kauf des Fernsehers? Du hast dort angerufen und bereits am Telefon gesagt, dass Du das Gerät (neu und OVP) haben willst und jemand kommt, der das abholt?? Denn dann bist Du evtl im Bereich eines Fernabsatzvertrages nach § 312 b BGB und hättest das Gerät ohne Angabe von Gründen gegen Geld zurückgeben können! Hast Du das Gerät jedoch nur reserviert und der Kaufvertrag kam erst bei Abholung zustande sieht es selbstredend anders aus.
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Bender
Auf keinen Fall. Ich geh den Rechtsweg. Alles andere würde mir nicht mal im Traum einfallen.MistressSpock
guenstiger.de habe ich bereits eingeschaltet. Die sind leider so schwer von Begriff wie mein aktuelles Sorgenkind. Die haben nicht mal verstanden worum es geht, und warfen mit Stichworten wie Fernabsatzgesetz um sich, von wegen, dass das in meinem Fall nicht greifen würde. Dabei habe ich den Sachmangel und die Verweigerung der Nacherfüllung des Händlers denen kundgetan usw.
De facto gibt es keinen besonderen Angebotstext. Ich habe lediglich nach dem TV im I-Net gesucht und kam dann auf guenstiger.de. In der Sparte "lokale Händler" habe ich dann den TV mit der üblichen Produktbeschreibung von guenstiger.de, dem Preis, der Verfügbarkeit, dem aktuellen Datum und der Firmenanschrift inkl. Telefonnummer gesehen. Keine Hinweise auf B-Ware, oder Refurbished, oder Gebraucht.Chris1981
Das ist eine gute Frage, die ich mir auch gestellt habe. Den TV habe ich, so wie du es schon geschrieben hast, NEU und OVP dort angefragt und reservieren lassen. Das Gerät wurde nach Absprache dann unverzüglich dort von einer dritten Person abgeholt und bezahlt. Der Vertrag ist dann IMO erst im Geschäft zu Stande gekommen. -
Zitat von Chris1981;182117
@ Bender: Was Du hier machst nennt sich Anstiftung und ist selbst wenn es nur 'zum Spass' ist, schneller ernst als man denkt!
Ich weiß natürlich nicht was du meinst, aber meine es wohl ganz sicher ernst..
Klar innerhalb von 14Tagen hat man Rückgaberecht, aber der Händler muss bei Beanstandung nur Besserung abgeben.
Dass ist der erste Besserungsversuch!Wenn man halt nicht den wohl "gesetzesmäßigen" Weg gehen will, muss man den Anwalt einschalten
Aber das "Gesetz" ist mitlerweile nurnoch scheißdreck derzeit. Tschuldige für dasWort.. Aber wenn ich mir anschaue, was für Bastarde hier raumlaufen dürfen ud dann noch lese, was hier in Deutschland möglich ist, seine Kunden zu verarschen, dann fehlen mir einfach die gesitteten Worte..
*keine Anstiftung!!!*
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Hmm... is so schwierig zu sagen. Kann man denke ich so oder so sehen wegen des Fernabsatzvertrages.
Fakt ist, dass Du nach § 439 BGB i.V.m. §§ 437 Nr. 1, 434 BGB (die Du ja offenbar schon entdeckt hast) einen Anspruch auf Nachbesserung (Reparatur) bzw. Austausch des Gerätes hast. Dabei hat gem. § 439 Abs. 2 BGB der Verkäufer die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen zu tragen. D.h. er hat auf jeden Fall auch für Deine Fahrtkosten aufzukommen!
Abgesehen davon, würde ich Dir auch nochmal empfehlen (wundert mich auch, dass die Polizisten da nicht danach gefragt haben) Strafanzeige wegen Betruges zu stellen. Davon hast Du zwar direkt im Prinzip nichts, aber wenn die Sache so wie von Dir beschrieben stimmt (und davon gehe ich einfach mal aus) ist der Tatbestand des Betruges erfüllt und dem GF wird entweder eine zeitlang das Handwerk gelegt (ggf. sogar gewerbsmäßiger Betrug, da nach seiner eigenen Aussage ja der Regelfall) oder er erhält zumindest eine ordentliche Geldstrafe. -
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Zitat von Bender;182123
Ich weiß natürlich nicht was du meinst, aber meine es wohl ganz sicher ernst..
Klar innerhalb von 14Tagen hat man Rückgaberecht, aber der Händler muss bei Beanstandung nur Besserung abgeben.
Dass ist der erste Besserungsversuch!Wenn man halt nicht den wohl "gesetzesmäßigen" Weg gehen will, muss man den Anwalt einschalten
Aber das "Gesetz" ist mitlerweile nurnoch scheißdreck derzeit. Tschuldige für dasWort.. Aber wenn ich mir anschaue, was für Bastarde hier raumlaufen dürfen ud dann noch lese, was hier in Deutschland möglich ist, seine Kunden zu verarschen, dann fehlen mir einfach die gesitteten Worte..
*keine Anstiftung!!!*
Kurz zur Klarstellung: ich habe in diesem Fall kein 14-tägiges Rückgaberecht - leider! Allerdings habe ich wenigstens einen Sachmangel an dem Gerät und somit das Recht auf Nacherfüllung. Das heißt, ich kann es mir aussuchen, wie der Sachmangel nachgebessert wird.
Ich kann dir sagen, nachdem was ich bis jetzt vom dem Händler gesehen und gehört habe ist mir schon lange der Arsch geplatzt. Aber mir sind, zumindest im Augenblick, die Hände gebunden.Chris1981
Ich sehe schon, wir sprechen die gleiche Sprache. Auch ich bin davon ausgegangen, dass die Polizei wenigstens Anzeige wegen Betrugs aufnimmt. IMO liegt hier eine arglistige Täuschung vor; die restlichen Widersprüche dieser Firma habe ich schwarz auf Weiß. Wir haben das sogar angesprochen, die haben aber nur abgewunken. Ich habe alles schlüssig erklären und dokumentieren können, die haben aber nur mit den Achseln gezuckt. Allein das Auftreten des GF war schon unter aller Kanone, aber was soll man machen. Allerdings kann ich das auch noch bei mir vor Ort nachholen, afaik müssen die meine Anzeige aufnehmen. Das ist aber ein anderes Kapitel und wird dann noch folgen.
Wie schon geschrieben, morgen gibt es ein erstes “Sondierungsgespräch“ mit dem Anwalt (werden uns einen guten in D-Dorf aussuchen) und den mal auf das Bauernkaff des Händlers loslassen. Fahrkosten usw. kommen natürlich alle mit aufn Deckel.
Ich hoffe innerlich schon auf einen Prozess - du bist auf jeden Fall herzlich eingeladen das Ganze aus 1. Reihe zu verfolgen. -
Hi,
wie ich in meinem Post weiter oben schon gesagt hatte. Wenn dir das Geraet als NEUWARE verkauft wurde, dann ist es es Betrug im Sinne des STGB. Also Amtsgericht anrufen und nach der fuer den Laden (Adresse zaehlt) zustaendigen Staatsanwaltschaft fragen. Antrag auf Ermittlungsverfahren wegen Betrug stellen usw usw siehe oberes Post.
Wenn du Neuware kaufst und gebrauchte Ware geliefert bekommst dann verschaft sich der Haendler damit wiederechtlich einen Vermoegensvorteil. Das ist Gesetz und das solltest schnellstmoeglich dem Staatsanwalt vorlegen. Kostet dich nix. Wenn die Ermittlungen laufen ruf den GF nochmal an und frag ob er dir nicht lieber dein geld wieder gibt.... Und du wirst sehen, wenn du guenstiger.de informierst was der Laden fuer ne Nummer mit dir abgezogen hat und der Staatsanwalt ermittelt, das die den Laden recht zuegig aus Ihrem Listing nehmen. Um andere Kunden davor zu schuetzen.
Viel Glueck!
LG
wooki -
Zitat von dmx2kk;182128
Kurz zur Klarstellung: ich habe in diesem Fall kein 14-tägiges Rückgaberecht - leider!
Hallo
Ich verstehe zwar null vom Deutschem Recht.... aber wieso Du kein 14 tägiges Rückgaberecht hast verstehe ich trotztem nicht...
wenn Du ein neues Gerät gekauft hast, spielt es doch keine rolle wer es abholt....da Du ja ein gebrauchtes bekommen hast....also solltest Du 100 % entweder das bestellte neue oder das Geld zurück plus Spesen
ich habe vor langer Zeit einen TV reparieren lassen und wollte einen kostenvoranschlag haben... habe keinen bekommen und dafür eine Saftige Rechnung 190 DM (klar der wert in Lira umgerechnet) das Gerät war der 2. TV nur 15 Zoll groß.... neupreis circa max 350 DM...
als ich dort angerufen habe um den kostenvoranschlag zu erfahren...., sagte mir das bürofräulein... der sei schon fertig zum abholen... da ich keineswegs gewillt war diesen Preis zu bezahlen... wollten die 80 Euro haben um das neue Teil wieder auszubauen......habe dann 170 DM bezahlt..
so, das erste was ich gemacht habe als ich zuhause war... habe das Gerät geöffnet und festgestellt diese angeblich neu eingebaute platine ist nur gelötet gewesen...
ich habe selbst etliche TVs repariert, als noch die normalen Transformatoren montiert waren....bin dann am nächsten Tag in das Geschäft und habe ersatz beantragt...bzw Geld zurückgefordert (ich habe das Gerät von einem anderen Reperatur-Service anschauen lassen und exackt den Fehler beschrieben...
Der Service hat mir versichert in diesem Fall hätte ich null bezahlen müssen wenn ich einen Kostenvoranschlag verlangt habe.... (hinterher ist man immer schlauer )
zudem würden sie für dieße Reparatur max 70 DM verlangen..
als ich die Ordnungskräfte anrufen wollte bekam ich 100 DM zurück plus etliche schimpfworte kostenloss dazu
Gruß Franz
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Zitat von franzl-2;182197
Hallo
Ich verstehe zwar null vom Deutschem Recht.... aber wieso Du kein 14 tägiges Rückgaberecht hast verstehe ich trotztem nicht...
In Deutschland gibt es kein generelles Rückgaberecht, wie viele immer denken. Es gilt -wie schon bei den alten Römern- 'pacta sunt servanda', heißt: Verträge sind bindend!
Das Du in nahezu allen Läden gekaufte Ware wieder umtauschen kannst ist nur reiner Service und guter Wille der Verkäufer. Wenn Du einen Kaufvertrag über eine Sache geschlossen hast, und sie Dir dann nicht passt/doch nicht gefällt oder was auch immer, müsste der Verkäufer prinzipiell gar nichts machen. Das muss man sich schon vor Vertragsschluss überlegen!Anders liegt der Fall, wenn wie hier, ein Sachmangel vorliegt. Dann hast Du natürlich Mängelrechte. Diese sind jedoch nicht mit einem generellen 14-tägigen Rückgaberecht zu verwechseln. Je nach Vertrag, kannst Du das zwar haben, aber in der Regel, kann der Verkäufer erst 2mal (!) nachbessern, bevor Du ein neues Gerät erhälst.
Wenn natürlich wie hier sofort erkennbar wird, dass der Verkäufer die Nachbesserung endgültig verweigert, erhälst Du ein Recht Deinen Vertrag zu widerrufen und rückabzuwickeln.
So, das war jetzt die juristische Info des Tages!
That's all Folks!