Auch in Deutschland wird Internetzensur groß geschrieben.

  • Es sind nur noch wenige Tage, bis das EU-Parlament über das Telekom-Paket abstimmen wird. Was vielen bislang nicht bewusst war: Eine Passage, die ein Three-Strikes-Gesetz verhindert hätte, soll in der aktuellen Version gestrichen werden.


    Natürlich sind Entscheidungen des EU-Parlaments nicht bindend für ihre Mitgliedsstaaten. Im aktuellen Telekom-Paket möchte man jedoch bewusst eine Passage entfernen, welche die Einführung einer Three-Strikes-Regelung verhindern würde.


    Bereits vor einigen Tagen berichteten wir über Frankreichs erneuten Versuch, ein Three-Strikes-Gesetz zu realisieren. Dieses wird gegenwärtig im französischen Parlament erneut gelesen, nachdem es im ersten Anlauf gescheitert war. Eine erneute Niederlage erscheint durchaus möglich, jedoch nicht sonderlich wahrscheinlich. Problematisch wird dies insbesondere durch das Telekom-Paket, über welches das Europaparlament gerade diskutiert. Über dieses soll in wenigen Tagen abgestimmt werden. Was die wenigsten jedoch wissen ist, dass ein bestimmter Abschnitt gestrichen werden sollte. Dieser würde - wenngleich auf indirektem Wege - einem Three-Strikes-Gesetz Tür und Tor öffnen.


    Zum einen würde dies durch den Artikel 32a geschehen, der in der nun vorliegenden Fassung vollends neutralisiert wurde. Ursprünglich lautete dieser: "Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die notwendigen Einschränkungen des Rechts der Nutzer auf Zugang zu Inhalten, Diensten und Anwendungen aufgrund geeigneter Maßnahmen gemäß den Grundsätzen der Verhältnismäßigkeit, Wirksamkeit und Abschreckung erfolgen. Diese Maßnahmen behindern nicht die Entwicklung der Informationsgesellschaft gemäß der Richtlinie 2000/31/EG und verletzen nicht die bürgerlichen Grundrechte, einschließlich des Rechts auf Achtung der Privatsphäre und auf ein faires Verfahren."


    In der überarbeiteten Version wurde dieser Abschnitt völlig gestrichen. Ungeachtet der Tatsache, dass eine Einschränkung des Zugangsrechts zum Internet grundsätzlich skeptisch betrachtet werden sollte, hätte dieser Abschnitt zumindest sehr enge Hürden bereitgestellt, die einem Three-Strikes-Gesetz von vornherein entgegen gewirkt hätten. Verhältnismäßigkeit. Wirksamkeit. Abschreckung. Ob die dauerhafte Trennung der Internetverbindung nach der dritten Urheberrechtsverletzung "verhältnismäßig" ist, oder ob dies eine "wirksame" Maßnahme wäre, muss sich jeder selber beantworten. Auf die bürgerlichen Grundrecht zu pochen wäre aber besonders wichtig gewesen.


    Ein weiterer tiefer Eingriff wurde mit dem Artikel 46 wahrgenommen. Dieser hatte ursprünglich festgehalten, dass ausschließlich ein unabhängiger Richter über eine theoretische Netzsperre entscheiden darf - unter der Annahme, dass diese Sperre außerdem zu keiner Zeit die Grundrechte des Bürgers verletzen darf. Dieser Artikel wurde nun nach langem hin und her wieder verworfen. Dies bedeutet, dass die Umsetzung des Three-Strikes-Gesetzes nicht nur seitens des EU-Parlaments offensichtlich geduldet wird, vielmehr setzt man einem solchen Gesetz auch keine Hürden, wer final über die Netzsperre entscheiden


    rankreich plant eine eigene (HADOPI-)Behörde, die alle drei Gewalten in sich vereint und über die Netzsperren von mehrfachen Urheberrechtsverletzern entscheiden soll. Würde Artikel 46 des Telekom-Pakets nicht verworfen, so würde die EU der rechtlichen Basis, auf welcher die Behörde agiert, eine Absage erteilen.


    Das Telekom-Paket wird am 5. Mai erneut zur Lesung vorgebracht, eine Abstimmung wird vermutlich am 6. bzw. 7. Mai erfolgen. Bis dahin hat jeder noch ausreichend Gelegenheit, seinen Abgeordneten im Europaparlament zu kontaktieren. Eine Liste mit Kontaktadressen findet sich hier :
    http://www.europarl.de/parlame…te/auswahl_bundesland.jsp



    QUelle: http://www.gulli.com/news/eu-t…hintert-r-f-r-2009-05-03/

  • Bis zum 16.6.2006 kann man eine Petition gegen Internetsperren online unterzeichnen.


    Sollten 50.000 Unterschriften zusammen kommen, muss der Petitionsausschuss darüber beraten. Das sollte angesichts der im Internet bereits kursierenden Proteste gegen die Internetzensur problemlos möglich sein. Der Text der Petition lautet folgendermaßen:


    "Text der Petition


    Wir fordern, daß der Deutsche Bundestag die Änderung des Telemediengesetzes nach dem Gesetzentwurf des Bundeskabinetts vom 22.4.09 ablehnt. Wir halten das geplante Vorgehen, Internetseiten vom BKA indizieren & von den Providern sperren zu lassen, für undurchsichtig & unkontrollierbar, da die "Sperrlisten" weder einsehbar sind noch genau festgelegt ist, nach welchen Kriterien Webseiten auf die Liste gesetzt werden. Wir sehen darin eine Gefährdung des Grundrechtes auf Informationsfreiheit.


    Begründung


    Das vornehmliche Ziel - Kinder zu schützen und sowohl ihren Mißbrauch, als auch die Verbreitung von Kinderpornografie, zu verhindern stellen wir dabei absolut nicht in Frage - im Gegenteil, es ist in unser aller Interesse. Dass die im Vorhaben vorgesehenen Maßnahmen dafür denkbar ungeeignet sind, wurde an vielen Stellen offengelegt und von Experten aus den unterschiedlichsten Bereichen mehrfach bestätigt. Eine Sperrung von Internetseiten hat so gut wie keinen nachweisbaren Einfluß auf die körperliche und seelische Unversehrtheit mißbrauchter Kinder."


    Es scheint ganz so, als ob das Werkzeug der "Online-Petition" so langsam als demokratisches Möglichkeit eingesetzt wird, um medial organisiert seiner Haltung Ausdruck zu verleihen. Gerade die virale Qualität des Internets, in Kombination mit anderen Medien, sorgte schon vor wenigen Wochen dafür, dass der Petitionsserver unter der Last des Traffics zusammengebrochen ist. Natürlich wird dies nur bei Themen möglich sein, die die Bürger auch tatsächlich bewegen. Sollte eine kritische Masse eine jeweilige Petition unterzeichnet haben, so muss sich der Petitionsausschuss der Sache widmen. Unklar ist jedoch die Frage, welche Auswirkungen dies konkret haben wird, und inwiefern diese Möglichkeit die politische Willensbildung beeinflussen kann. Jedenfalls sollte man in diesem Fall von dieser Möglichkeit gebrauch machen, sofern man gegen die Netzsperren ist. Zur Petition geht es hier.


    https://epetitionen.bundestag.…;sa=details;petition=3860


    Quelle:http://www.gulli.com/news/demo…etition-gegen-2009-05-04/


    Registrieren, Anmelden, Unterzeichnen!!!!!!

  • So langsm kotzt mich das Thema an. Wo soll das alles noch hinführen...?! Wenn das so weiter geht werden wir auch bei uns wieder brennende Straßen haben. Es scheint mir fast so als wenn die EU sich auf einen, von ihnen geführte Diktatur vorbereitet. Und die braven Bürger verpennen alles und werden schön bei der Stange gehalten. Wir Bürger haben doch schließlich genug Probleme mit denen wir uns auch so schon rumschlagen müssen, da bleibt wenig Muße und Zeit sich auch noch mit so einem Scheiß auseinader zu setzen.


    Wir sollten es so machen wie unsere isländischen Nachbarn und die Rgierung zum Rücktritt zwingen. Und zwar auf Europa Ebene.

  • Zitat von Mr.Websta;193795

    So langsm kotzt mich das Thema an. Wo soll das alles noch hinführen...?! Wenn das so weiter geht werden wir auch bei uns wieder brennende Straßen haben. Es scheint mir fast so als wenn die EU sich auf einen, von ihnen geführte Diktatur vorbereitet. Und die braven Bürger verpennen alles und werden schön bei der Stange gehalten. Wir Bürger haben doch schließlich genug Probleme mit denen wir uns auch so schon rumschlagen müssen, da bleibt wenig Muße und Zeit sich auch noch mit so einem Scheiß auseinader zu setzen.


    Wir sollten es so machen wie unsere isländischen Nachbarn und die Rgierung zum Rücktritt zwingen. Und zwar auf Europa Ebene.


    Meine Rede! :D

  • Die Kritik vieler Internetnutzer gegen die Netzsperren-Pläne der Bundesregierung reißt schon seit Wochen nicht ab. Nun meldet sich verstärkt auch die Opposition mit kritischen Stimmen zu Wort.


    Grünen-Politiker Volker Beck urteilte: "Das ganze Vorhaben ist an Populismus kaum zu überbieten", womit er wohl vielen Kritikern, die schon lange die mangelnde Wirksamkeit des Vorhabens kritisieren, aus der Seele gesprochen haben dürfte. Beck bezeichnete die Maßnahme als "unverhältnismäßigen Eingriff in die Informationsfreiheit" und als reinen Aktionismus, um im Wahlkampf Stimmen zu sammeln. Dabei sei es keineswegs so, als ginge die Regierung mit diesen Maßnahmen wirklich effektiv gegen Kinderpornographie und Kindesmissbrauch vor: "Statt gegen die Anbieter kinderpornografischer Inhalte strafrechtlich effektiv vorzugehen und die Inhalte ganz aus dem Netz zu entfernen, greift die Bundesregierung wider besseres Wissen zu einer Maßnahme, die wirkungslos ist". Beck forderte verstärkte Anstrengungen zum Kinderschutz - aber in anderer, wirksamerer und grundgesetzkonformerer Form.


    Wie zuvor bereits beispielsweise der Chaos Computer Club warnte Beck auch davor, dass die Einführung von Netzsperren bald zum Anlass genommen werden könnte, neben dokumentiertem Kindesmissbrauch auch andere unerwünschte Inhalte auf die Sperrlisten zu setzen. Sollte dies geschehen, wäre es zudem nur schwer überprüfbar, da die Sperrlisten vom BKA und den beteiligten Providern geheimgehalten werden - wer sie veröffentlichte, würde sich strafbar machen (in anderen Ländern, die sperren, kam es allerdings trotzdem wiederholt zu Leaks). "Keiner weiß, welche Seiten das BKA künftig noch auf seine Liste setzt", betonte Beck. Schon jetzt werde über die Sperrung von Musik-Tauschbörsen, Internetlotterien und Gewaltvideos (auf europäischer Ebene auch Terrorpropaganda) diskutiert. Becks Partei, die Grünen, kritisierte daneben vor allem die geplante Überwachung versuchter Zugriffe auf gesperrte Websites und deren Weiterleitung an die Ermittlungsbehörden.


    Aus einer anderen Richtung, nämlich mit den Kompetenzen des BKA, argumentiert die FDP-Politikerin Gisela Piltz. Sie bezweifelt, dass das Gesetz in der vorgeschlagenen Form überhaupt beschlossen werden darf. Diese Zweifel begründet sie damit, dass das BKA durch das Gesetz neue Befugnisse zur Gefahrenabwehr erhalten soll, indem es Daten nicht nur sammelt und auswertet, sondern auch den Polizeibehörden zur Verfügung stelle. Die Gefahrenabwehr liegt aber in der Kompetenz der Länder, nicht des Bundes. Der Bund, so steht es im Grundgesetz, ist lediglich für die Abwehr terroristischer Gefahren zuständig - worunter Kinderporno-Seiten nicht fallen. Zudem, so Piltz, liege die Regelung von Medieninhalten alleine in der Gesetzgebungskompetenz der Länder. Piltz befürchtet außerdem die Entwicklung des BKA zu einer Art "Zensurbehörde". "Die Bundesregierung geht selbst davon aus, dass legale Angebote betroffen sein können" warnte die Politikerin kürzlich und verlieh ihrer Befürchtung Ausdruck, dass durch die neuen Gesetze die "Zensur des Internets durch die Hintertür" ermöglicht werde.


    Auch die Piratenpartei Deutschland wendet sich gegen die Sperrlisten. "Auch in Deutschland nimmt der Überwachungsdruck auf die Bevölkerung immer weiter zu. Insbesondere der kritische und informierte Bürger hat staatliche Willkür zu befürchten. Das betrifft zum Beispiel sowohl das BKA-Gesetz, gegen dessen grundgesetzwidrigen Inhalt die Piratin Bettina Winsemann bereits Klage erhoben hat, als auch die von Frau von der Leyen geplante Einführung einer Zensur des Internets mit eingebauter Echtzeit-Überwachung." Die Piraten freuen sich derzeit über einen großen Mitgliederzuwachs, den sie unter anderem auf die Pläne bezüglich der Internetsperren zurückführen.


    Wieviel diese Kritik von Seiten der Opposition letztendlich ändern kann, ist fraglich. Innerhalb der Regierungskoalition scheint man sich nach wie vor relativ einig zu sein. Zudem sollen Netzsperren demnächst auch europaweit verpflichtend gemacht werden (gulli:news berichtete), sodass die deutsche Politik es noch schwerer hätte, hier Einfluss zu üben. Trotzdem dürften sich viele Netzsperren-Gegner freuen, ihr Anliegen auch parteipolitisch vertreten zu sehen.


    Quelle: http://www.gulli.com/news/inte…ritik-von-der-2009-05-04/

  • Das Paket mit neuen Regeln für den EU-Telekommunikationsmarkt geht weiter seinen Weg: Im EU-Parlament fand am heutigen Dienstag die 2. Lesung des Pakets statt, das unter anderem neue Vorgaben für die Telecom-Regulierung und zur Aufteilung des Funkspektrums aus der "digitalen Dividende" enthält. Im Zentrum der 2. Lesung stand aber die mit dem EU-Rat in zähen Gesprächen ausgehandelte "Kompromissklausel" zum Grundrechtsschutz der Internetnutzer. Die Verhandlungsführer im Namen der Volksvertreter sowie die für die Medien und Informationsgesellschaft zuständige EU-Kommissarin, Viviane Reding, betonten während der zweistündigen Debatte in Straßburg immer wieder, dass mit der gefundenen Wortwahl Internetsperren etwa nach wiederholten Urheberrechtsverletzungen nur in einem rechtsstaatlichen Verfahren angeordnet werden dürften. "Erforderlich ist immer ein Richter in einem unabhängigen Tribunal, der das letzte Wort hat", erklärte Reding. Sprecher der Oppositionsparteien warnten dagegen vor einem "chinesischem Ansatz" zur Internetzensur.


    "Die Zugangs- und Bürgerrechte werden mit der neuen Formulierung geschützt", betonte die französische Sozialistin Catherine Trautmann als Berichterstatterin für die Überarbeitung der Rahmenrichtlinie zur Telecom-Regulierung. Vor jeder Internetsperre müsse ein unabhängiges Gericht gehört werden. Dies sei ein Signal gegen die der französischen Regierung vorschwebende "abgestufte Erwiderung" auf Copyright-Verstöße gemäß dem "3 Strikes"-Ansatz, in dem die Verwaltungsbehörde HADOPI (Haute Autorité pour la Diffusion des Oeuvres et la Protection des Droits sur l'Internet) ein Kappen von Netzzugängen ohne Einbezug der Justiz anordnen dürfen soll.


    Der Kompromisstext gibt aber auch Raum für genau gegenteilige Interpretationen: Statt von einer Justizbehörde, die laut dem Votum des Parlaments in der 1. Lesung über Einschränkungen der Grundrechte wachen sollte, ist nur noch von einem "unparteiischen Tribunal" die Rede. Entfallen ist auch die Anforderung, dass diese allgemein auf "Rechtsstaatlichkeit" verpflichtete Instanz "vor" der Verhängung einer Maßnahme wie einer Netzsperre eine Entscheidung zu treffen hat.


    Vielen Abgeordneten ist die verwässerte Klausel daher zu schwammig. "Ich bin nicht glücklich mit dem Kompromiss zur Einschränkung der Internetfreiheiten", sagte Rebecca Harms, stellvertretende Vorsitzende der Grünen im EU-Parlament. Es bleibe offen, ob das HADOPI-Modell damit zulässig werde oder nicht. Ihr spanischer Fraktionskollege David Hammerstein betonte, die Provider dürften nicht in die Rolle digitaler Hilfssheriffs gedrängt werden. "Die Regierungen haben versucht, etwas in das Paket einzubauen, was mit der Richtlinie nichts zu tun hat", beklagte auch Sophia in't Veld von den Liberalen die immer wiederkehrenden Forderungen aus dem EU-Rat nach Internetsperren. Ihre Fraktion besteht daher auf einer Änderung, die ein Kappen von Netzzugängen von einer klaren Richtergenehmigung abhängig macht.


    Eva-Britt Svensson von den Linken beklagte ebenfalls, dass sich bislang die "Regulierungswut der bestehenden Mächte" durchgesetzt habe. Sie warb daher für Unterstützung der von ihr eingebrachten und von Nutzerorganisationen wie La Quadrature du Net mitgetragenen "Bürgerrechts-Änderungsvorschläge" in Form der sogenannten Citizen Rights Amendments (PDF-Datei). Damit würden die alten Positionen des Parlaments zum Schutz der Internetfreiheiten und des offenen Prinzips des Internets wiederhergestellt und ausgebaut. Die Meinungs- und Informationsfreiheit sei höher einzuschätzen als die Kontrolle über die Nutzer.


    Die Berichterstatter und Reding trommelten derweil für die Verabschiedung des Pakets. Es sei zwar richtig, dass Provider künftig zwischen verschiedenen Übertragungen wie etwa VoIP oder Peer-2-Peer (P2P) "unterscheiden" könnten, räumte sie Zugeständnisse bei der Aufrechterhaltung der Netzneutralität ein. Somit sei es auch möglich, die Qualität einzelner Applikationen oder Dienste zu verringern. Im Gegensatz stünde es den nationalen Regulierern aber offen, in diesem Feld "Mindeststandards" zu setzen. Insgesamt sprach Reding von einem "sehr guten Paket im Interesse Europas", das weitere Investments in den 300 Milliarden Euro schweren TK-Markt fördere. Der Wechsel eines Anbieters müsse künftig innerhalb eines Tages ermöglicht werden, Verträge mit Providern dürften nur noch ein Jahr Mindestlaufzeit haben. Die Erfahrungen der 27 nationalen Regulierer fließe in die neue zentrale Aufsichtsbehörde BEREC (Body of European Regulators for Electronic Communications). Erstmals werde mit der Reform der Richtlinie zum Datenschutz in der elektronischen Kommunikation eine Verpflichtung für Anbieter geschaffen, die Öffentlichkeit über Datenpannen aufzuklären. Die Kommission werde rasch einen Vorschlag für entsprechende Benachrichtigungsanforderungen in anderen Wirtschaftsbereichen machen. Das EU-Parlament simmt am morgigen Mittwoch über das Telecom-Paket ab.


    Quelle: http://www.heise.de/newsticker…sdebatte--/meldung/137293


  • Diese Petition hat sich inzwischen herumgesprochen, findet größere mediale Beachtung und kommt somit nun bereits auf über 38.000 Mitzeichner.


    Man sieht also, wenn die Leute aufgeklärt und auf bestehende Missstände hingewiesen werden, kommen sie auch in Bewegung.


    Aber genau das ist ja auch einer der Gründe, warum diese Zensur-Infrastruktur überhaupt eingerichtet werden soll, damit man zukünftig von staatlicher Seite aus schnell darauf reagieren kann, wenn versucht wird die Bürger aufzuklären.


    Fix mal entsprechende Seiten oder Blogs auf den Index gesetzt und schon hat sich was mit der Aufklärung, kann ja eh keiner kontrollieren, da die Listen geheim gehalten werden und es keinerlei Kontrollinstanzen gibt.


  • Als die Petition Online war bin ich ein par Stunden später auf ein Artikel gestossen mit der Überschrift Petition gegen die Zensur der Kinderpornography zugelassen!!!


    Natührlich wider gezielte Desinformation für die dummen Bürger.
    Würde man sich die Petition mal genauer anschauen, würde man bemerken das es nicht um die Kinderpornographyzensur geht sonder um die Kulturelle Freiheit des Internets.


    Selbst wenn sich nur die Zensur auf Radikale, Kinderponographische oder Warezseiten bezieht.
    Bleibt abzuwarten was noch unser EU Parlament zu diesem Thema bereit hält!

  • Eine Anzeige gegen die Familienministerin Ursula von der Leyen wegen Besitz und Verbreitung kinderpornographischer Schriften, soll zu Tage gefördert haben, das die Staatsanwaltschaft bereits ermittelt. Diese hat ihr Verfahren bereits eingestellt.


    Dieses schreibt zumindest ein Nutzer in einem Open-Source Forum namens VDR Portal. Durch einen Medienbericht auf Spiegel-Online ist er darauf aufmerksam geworden, dass bei einer Pressekonferenz zu den geplanten Netzsperren einschlägiges Material nicht nur als gesichtet bezeichnet wurde, sondern offensichtlich auch öffentlich auf der Pressekonferenz gezeigt wurde. Dieses dürfte hinreichend den Tatbestand des Paragrafen 184b des Strafgesetzbuchs erfüllen, welcher das "Verbreiten" und "öffentliches Aufführen" von Kinderpornos unter Strafe stellt.


    Bei der Polizei Niedersachsen ging nach Aussage des Forumsteilnehmers folgender Hinweis ein: "Frau Ursula von der Leyen, Frau Iris Bethge, Herr Björn-Erik Ludvigsen und möglicherweise weitere Personen haben anläßlich einer Pressekonferenz, wie man dem Artikel auf Spiegel-Online entnehmen kann kinderpornographisches Material auf einem PC aufgerufen und Dritten zur Verfügung gestellt. Damit dürften diese Personen den Straftatbestand des Besitzes und der Verbreitung kinderpornographischen Materials erfüllt haben. ich fordere Sie auf, umgehend entsprechende Ermittlungen aufzunehmen und die handelnden Personen ihrer gerechten Strafe zuzuführen."


    Die entsprechende Passage, auf die sich der Hinweis stützt, ist eine Berichterstattung von Spiegel Online. Sie liest sich folgendermaßen: "Irgendwann im Laufe der Pressekonferenz im Familienministerium werden die Fernsehteams gebeten, ihre Kameras abzuschalten. Man werde nun, erklärt Pressesprecherin Iris Bethge, Material zeigen, das man nicht weiterverbreiten dürfe. Dann ruft Björn-Erik Ludvigsen von der norwegischen Kriminalpolizei einen Internet-Browser auf und zeigt ein paar Webseiten - live. Die erste ist beunruhigend: Nackte Kinder posieren da für die Kamera, in Hochglanzoptik. Hier handele sich um eine kommerzielle "Softcore-Lolita-Seite" erklärt der Fachmann für Missbrauchsdelikte, die minderjährigen Models ließen sich freiwillig fotografieren und würden dafür in der Regel auch bezahlt. Dann öffnet der Polizist weitere Seiten - und die ersten Journalisten im Saal wenden gequält den Blick ab. Obwohl die Vorschaubildchen auf den Banner-Seiten und Startbildschirmen klein sind und der Beamer nicht allzu stark, ist deutlich zu erkennen, dass hier Kinder beim Sex mit Erwachsenen zu sehen sind. Hier handele sich oft um ursprünglich nicht zu kommerziellen Zwecken gemachte Aufnahmen, sagt Ludvigsen. Sondern um Bilder vom Missbrauch etwa im familiären Umfeld, die später auf Bezahlseiten landeten."


    Die Anzeige bei der Polizei Niedersachsen gegen die drei in dem Artikel erwähnten Personen wurde an die zuständige Polizei Berlin weitergeleitet, da derjenige, der den Hinweis gab, dort wohnt. Die Polizei Berlin hat den Vorfall "zuständigkeitshalber ans hiesige BKA weitergeleitet". Dieses meldete sich laut eigenen Angaben des Forumnutzers gestern per E-Mail mit folgenden Worten: "Ihre Anzeige vom 27.04.2009 wegen des Verdacht des Besitzes von kinderpornographischen Schriften ist hier eingegangen. Zum selben Sachverhalt liegt hier bereits eine Strafanzeige vom 13.03.2009 vor. Der Vorgang wurde von der Staatsanwaltschaft Berlin, Abteilung 2, Turmstraße 91, 10559 Berlin, unter dem Aktenzeichen 74 AR 23/09 bearbeitet. Zu Auskünften zu Verfahren der Staatsanwaltschaft ist die Polizei grundsätzlich nicht berechtigt." Man darf also gespannt sein, was sich diesbezüglich im Laufe der Zeit herausstellen wird. Der User sigiberlin hat die anderen Besucher des Forums aufgefordert, es ihm nachzumachen. Eine Vielzahl an Anzeigen zu ignorieren dürfte schwerer fallen - als wenn dies ein Einzelfall bleiben sollte.


    Update:


    Die Berliner Morgenpost berichtet, dass die zuständige Staatsanwaltschaft das Verfahren bereits eingestellt hat. Sie fanden keine Anzeichen für ein strafbares Vergehen der Ministerin. Man gab auch bekannt, eine derart kurzfristige Einstellung sei nicht ungewöhnlich. Siegfried Schlosser ging es bei seiner Anzeige auch nicht darum, die Ministerin einer Strafe zuzuführen. Vielmehr sollte seine Aktion auf die Sinnlosigkeit der geplanten Änderung des Telemediengesetzes hinweisen. Das zumindest dürfte er erreicht haben.


    Quelle: http://www.gulli.com/news/kipo…von-der-leyen-2009-05-07/

  • Das Bundesverfassungsgericht will eine kritische Auskunft von Experten, die den Sinn und Zweck der Vorratsdatenspeicherung hinterfragen sollen. Dem Telekommunikationsgesetz, dass zum 1.1. 2009 in Kraft trat, könnte es also an den Kragen gehen.


    Der Fragenkatalog (pdf-Dokument - Kritische Fragen), der an 12 Experten gesendet wurde, soll bis zum 1o. Juni klären, "inwieweit die Vorratsdatenspeicherung die Bewegungen von Handynutzern und Lkw-Fahrern erfasst und wozu die Aufzeichnungen sonst genutzt werden könnten, welche Straftatbestände ohne Vorratsdatenspeicherung im Wesentlichen leer liefen und ob sich missbräuchliche Zugriffe verhindern lassen." (vorratsdatenspeicherung.de) Damit schafft das Bundesverfassungsgericht die Möglichkeit den Sinn und Unsinn der Vorratsdatenspeicherung nochmals zu diskutieren. Die größte Verfassungsbeschwerde in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland wurde dem Gericht am 29. Februar in Karlsruhe übergeben. Die Vollmachten von über 34.000 Bürgerinnen und Bürgern, die sich gegen die sechsmonatige Sammlung ihres Telekommunikations- und Bewegungsverhaltens zur Wehr setzen wollen umfasst stolze 102 Aktenordner. Darunter sind prominente Vertreter aus Politik, Journalismus und Juristenkreisen. Zuletzt berichtete Michael Naumann in der Zeit über seine Bedenken gegen das sogenannte BKA-Gesetz. In seinem kritischen Artikel Staatsrecht auf Überwachung, beleuchtet er auch die Auswirkungen und sieht darin eine Bedrohung für die Pressefreiheit. Er beschreibt in seinem Artikel die Schaffung einer neuen Superbehörde, die sich keiner höheren Instanz gegenüber mehr verantworten muss. "Das sogenannte BKA-Gesetz soll der Abwehr des internationalen Terrorismus dienen. Zuerst einmal dient es staatlichem Machtzuwachs, dem Abbau der Pressefreiheit und der Aufblähung der Bundesbehörde." Das BKA mit Rechten ausgestattet, die viel zu weit gehen? Dass diese Bedenken sich nun Bewahrheiten, zeigt u.a. eine dem Bundesverfassungsgericht vorgelegte Statistik des Bundesjustizministeriums, der zufolge "die Polizei von August 2008 bis Februar 2009 in 1.946 Ermittlungsverfahren anlasslos gespeicherte Telekommunikationsverbindungs- und -positionsdaten angefordert hat." (pdf-Dukument: Schreiben des Bundesjustizministeriums) Knapp 2000 anlasslose Überwachungen!


    "Im Übrigen werden jährlich über 6 Mio. Ermittlungsverfahren eingeleitet. Nur in 0,1% dieser Verfahren wurden überhaupt Vorratsdaten angefordert. Das belegt, dass diese flächendeckende Erfassung des Kommunikations- und Bewegungsverhaltens der gesamten Bevölkerung vollkommen unverhältnismäßig ist.", kommentiert der Jurist Patrick Breyer vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung.


    Schon im Jahr 2005 hat das Europäische Parlament in Brüssel mit schwarz-roter Mehrheit die sogenannte "Vorratsdatenspeicherung" beschlossen. "Seit 2008 wird verdachtslos für die gesamte Bevölkerung aufgezeichnet, wer mit wem in den letzten sechs Monaten per Telefon, Handy oder E-Mail in Verbindung gestanden oder das Internet genutzt hat. Bei Handy-Telefonaten und SMS wird auch der jeweilige Standort festgehalten." Nachdem die Bürger und Bürgerinnen dagegen auf die Strasse gingen und auch die Verfassungsbeschwerde einreichten, hat das Gericht die "Offenlegung der verdachtslos aufgezeichneten Informationen daraufhin durch einstweilige Anordnungen eingeschränkt." Mit Beschluss vom 22.04.2009 hat es die demo-gegen-das-bka-gesetz-vor-dem-bundeskriminalamt-wiesbaden-november-2008Einschränkungen für die Dauer weiterer sechs Monate verlängert. Wenn diese Einschränkungen nicht mehr verlängert werden, wird sich dann das BKA entfesselt auf die Daten stürzen? In diesem Fall muss man auf die Richter in Karlsruhe vertrauen, die immerhin mit ihren Fragen eine gewisse Sensibilisierung für die Thematik zeigen. So meint Marcus Cheperu vom AK Daten, dass "das Gericht sehr wohl die Gefahren sieht, die aus der Vorratsdatenspeicherung für andere Zwecke erwachsen können". Immerhin. Allerdings kommt diese neue Gründlichkeit vielleicht ein wenig spät und leider nachgelagert und nicht wie man sich das wünschen würde vorgelagert. "Die Gründlichkeit, mit der das Gericht vorgeht, hätten wir indes bereits von Regierung und Parlament erwartet. Und damit ist auch unsere Forderung an die künftigen Abgeordneten im Europäischen Parlament klar: Jeder einzelne Bürger Europas muss auch hinsichtlich EU-Richtlinien die Möglichkeit erhalten, sich an ein unabhängiges europäisches Gericht zu wenden um Grundrechtsbeschränkungen entgegenzuwirken. Deswegen: Kandidaten ansehen, wählen gehen, Bürgerrechte ins Parlament!" Wer nicht bis zur Wahl warten will, kann heute schon politisch Einfluss nehmen, indem man z.B. die Petition, die sich gegen Internetsperren wendet, unterzeichnet: Internet


    Quelle:http://www.gulli.com/news/vorr…eicherung-bvg-2009-05-07/

  • Die australische Webzensur könnte mit neuen Forderungen, welche gestern seitens der Regierung gestellt wurden, bislang ungeahnte Ausmaße annehmen.


    Unangemessene Inhalte ist der Begriff, der im Zusammenhang mit Websites, die unter den Zensurhammer gelangen sollen, immer wieder genannt wird.


    Dass sich das Problem durch Zensur nicht verdrängen lässt, sondern bestenfalls verschiebt, ist offensichtlich nicht allen Regierungsmitgliedern klar. Insbesondere in Australien, die im Bereich Zensur der restlichen Welt (mit Ausnahme von China) wohl um Jahrzehnte voraus sind, plant man nun noch drastischere Sperren. Nachdem man die Blockade von Websites mit unangemessenen Inhalten durchgeboxt hatte, fordert man nun einen neuen Schritt, welcher die Zensur auf eine völlig neue Stufe hebt. Es sollen nicht nur Seiten mit unangemessen Inhalten oder Seiten die eben zu diesen verlinken gesperrt werden. Nein, man will das Spiel noch weitaus komplexer gestalten. Seiten, die auf Seiten verlinken, die wiederum auf Seiten mit unangemessenen Inhalten verlinken, sollen ebenfalls unter den Zensurhammer.


    Man braucht einen Augenblick, um zu erfassen, was genau die australische Regierung eigentlich gefordert hat. Australien, ZensurDas Ausmaß wäre unvorstellbar. Man setzt auf seiner Homepage einen Link zu einer anderen Seite. Dort taucht plötzlich ein Link auf, welcher zu einer Seite mit kinderpornografischen Inhalten führt. Man selbst weiß dies nicht und wird es vermutlich nie erfahren. Zumindest so lange nicht, bis die eigene Website gesperrt wurde.


    Die Elektronik Frontiers Australia fand hierzu eine kritische Frage, durch welche die Problematik treffend auf den Punkt gebracht wird: "Wenn ein Link zu einer gesperrten Seite nicht erlaubt ist, was ist mit einem Link zu einem Link? Nach wie vielen Sprüngen wird die Verlinkungen akzeptabel?"


    Eine gute Frage, die sich jeder stellen sollte.


    Quelle:http://www.gulli.com/news/aust…rpl-ne-sollen-2009-05-07/

  • Teil 1
    Die Bundestagsdebatter über das sogenannte "Kinderpornographie-Bekämpfungsgesetz" am vergangenen Mittwoch wurde von den beteiligten Abgeordneten sehr kontrovers geführt.


    Vor dem Hintergrund der derzeit laufenden Petition, die stetig an Mitzeichnern gewinnt, war diese Debatte wohl für einige Beobachter von besonderem Interesse. Wie erwartet argumentierten die Befürworter der Netzsperren wie gewohnt sehr vehement und teilweise auch sehr emotional für ihre Position. Allerdings kamen auch die Gegner der Sperren zu Wort und konnten einige Argumente anbringen.


    Der erste Redebeitrag kam von Hartmut Schauerte (CDU), dem Parlamentarischen Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Technologie. Dieser argumentierte sehr entschieden zugunsten des geplanten sogenannten "Kinderpornographie-Bekämpfungsgesetzes". Schauerte nannte, wie es auch Familienministerin Ursula von der Leyen oft tut, andere Länder, in denen derartige Sperren schon länger existieren, als Vorbilder: "In vielen Ländern ist es längst gängige Praxis, dass die Internetzugangsvermittler Sperrmaßnahmen vorneh-


    men. Diese Länder wurden schon oft genannt: Norwegen, Dänemark, Schweden, Finnland, Italien, die Schweiz, Neuseeland, Großbritannien, Südkorea, Kanada und Taiwan. Mir ist nicht bekannt, dass es in diesen Ländern Diskussionen darüber gibt. Im Gegenteil: Die Sperrmaßnahmen sind gesellschaftlich akzeptiert." Schauerte betonte, Vorwürfe, man wolle einer Internetzensur Vorschub leisten, würden "nicht ansatzweise" der Realität entsprechen. Statt dessen, so betonte er, sei der Schutz der Kinder das oberste Ziel des Gesetzes.


    Dagegen stand Dr. Max Stadler (FDP), der als nächster redete, dem geplanten Gesetz deutlich skeptischer gegenüber. Über dokumentierten Kindesmissbrauch im Internet sagte er: "Die Täter müssen konsequent verfolgt und die Straftaten geahndet werden. Kinderpornografische Seiten im Netz müssen, wo immer das möglich ist, gelöscht werden. Es reicht nicht, nur den Zugang zu erschweren." Neben inhaltlichen Bedenken zweifelte Stadler auch die Zuständigkeit des Bundes für ein derartiges Gesetz und damit dessen Gesetzgebungskompetenz an. "Hier geht es [...] um die Abwehr von Straftaten, also um Prävention und Gefahrenabwehr. Das ist nach unserer Verfassungsordnung Ländersache. Darüber muss man in den weiteren Beratungen ernsthaft reden," erklärte der FDP-Politiker. Daneben zog er die Wirksamkeit der Sperren in Zweifel und berief sich auf Computerexperten, die diese Sperren als leicht umgehbar einstufen. Dann kam er auf den Bürgerrechtsaspekt zu sprechen: "Ich komme zu einem weiteren Punkt, der uns Sorgen macht. Wollen wir wirklich, dass eine Polizeibehörde, und zwar nur sie, einen Eingriff in ein Grundrecht, nämlich die Informationsfreiheit, formuliert und dafür Vorgaben macht? Ist das der richtige Weg, oder braucht man nicht zumindest einen Richtervorbehalt?" Er zweifelte sogar an, dass die Regierung sich an die Ankündigung, die Internetsperren nicht auf andere problematische Inhalte auszuweiten, halten wird. Am Beispiel der heimlichen Online-Durchsuchungen erklärte Stadler, dass derartige Maßnahmen oft über den vorgesehenen Verwendungszweck hinaus und zunehmend häufiger eingesetzt werden, wenn sie einmal grundsätzlich legitimiert sind. "Sie verfolgen mit Ihrem Gesetzentwurf eine gute Absicht. Kinderpornografie muss bekämpft werden; das ist auch die Position der FDP. Aber über die Ausführung, die Sie vorschlagen, werden wir in den Ausschüssen noch sehr gründlich diskutieren müssen. Hier ist das letzte Wort noch nicht gesprochen," schlussfolgerte Stadler.


    Als nächster hatte Martin Dörmann (SPD) das Wort. Dörmann betonte zunächst die positiven Errungenschaften des freien Internets. Dann jedoch zeigte er auf, dass auch der Freiheit im Internet Grenzen (vor allem gesetzlicher Natur) gesetzt sind. Er betonte die seiner Ansicht nach stetig schlimmer werdende Situation in Bezug auf Kinderpornographie: "Heute geht es um ein besonderes Problem. Was nützen all die Erfolge bei der Strafverfolgung in Deutschland, wenn die Verbreitung kinderpornografischer Inhalte im Ausland von Tag zu Tag dramatisch zunimmt? Selbst dann, wenn es durch die Anwendung von Rechtshilfeabkommen gelingt, die Täter im Ausland ausfindig zu machen und an sie heranzukommen - das ist allerdings nur in einigen Ländern möglich -, stellt man häufig fest, dass diese bereits andere Adressen haben. Kapitulieren wir vor diesem Umstand?" Zudem sah er auch Kinder und Jugendliche, die beim Surfen im Internet auf derartiges Material stoßen, gefährdet. Daraus schlussfolgerte er: "Ich glaube, es ist vor diesem Hintergrund eine staatliche Verpflichtung, im Fall der Kinderpornografie - das ist ein besonderer Fall - dafür zu sorgen, dass der Zugang zumindest erschwert wird. Wir wissen, dass wir den Zugang niemals vollständig unterbinden können, weil es immer technische Umgehungsmöglichkeiten geben wird. Wir dürfen aber nicht tatenlos zusehen, dass die Hemmschwelle im Internet immer mehr gesenkt wird. Vielmehr kommt es darauf an, die Hemmschwelle wieder heraufzusetzen. Dem dienen die im Gesetzentwurf vorgesehene Sperrung von Internetseiten mit kinderpornografischen Inhalten und die Umleitung auf die Stoppseite, auf der entsprechende Warnhinweise gegeben werden. Das erhöht die Hemmschwelle." Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf sei darüber hinaus, im Gegensatz zur reinen Vertragslösung, Rechtssicherheit geschaffen und dem Rechtsstaat Genüge getan. Auch Dörmann betonte noch einmal, dass es nicht um Zensur gehe, sondern darum, den Markt für kinderpornographische Darstellungen "auszutrocknen". "Der Einsatz für ein freies Internet wird nicht dadurch gewonnen, dass man in Kauf nimmt, dass kinderpornografische Inhalte verbreitet werden. Im Gegenteil: Es besteht die Gefahr, dass so auf Dauer das Internet insgesamt diskreditiert wird." Der Kinderschutz und die Rechte der Internetnutzer schlössen sich nicht aus, so Dörmann. Man sei vielmehr als Regierung in der Pflicht, beiden gerecht zu werden.

  • Teil 2
    Nächster Redner war Jörn Wunderlich (DIE LINKE). Wie schon Stadler betonte auch Wunderlich noch einmal die geringe Wirksamkeit der Sperren und berief sich auf ein viel verlinktes YouTube-Video, das zeigt, wie man die derzeit geplanten DNS-Sperren in 27 Sekunden umgeht. "Im Übrigen werden die Seiten nicht aus dem Netz entfernt. Es gibt praktisch nur einen löcherigen Sichtschutz. Die Regierung muss sich fragen lassen, warum man nicht gezielt gegen die Anbieter vorgeht," kritisierte Wunderlich außerdem. Er warf der Bundesregierung außerdem zu, in ihrer Argumentation auf fehlerhafte Zahlen zurückzugreifen. Außerdem zweifelte Wunderlich die Darstellung an, dass durch die Netzsperren die Händler kinderpornographischen Materials nennenswerte finanzielle Verluste erlitten, da derartiges Material ohnehin meist auf anderen Wegen, beispielsweise per Post, gehandelt würde. Sogar auf die laufende Petition nahm Wunderlich Bezug und schloss sich der Sichtweise der Petenten weitgehend an: "Inzwischen liegt eine Petition mit etwa 35 000 Unterschriften vor, welche fordert, dass der Bundestag eine Änderung des Telemediengesetzes ablehnt, da die Sperrung der durch das BKA indizierten Seiten zu undurchsichtig und unkontrollierbar sei und damit das Grundrecht auf Informationsfreiheit gefährde. [...] In diesem Punkt haben die Petenten recht: Die Listen der zu sperrenden Seiten sind geheim und können nicht überprüft werden. Im Gesetzentwurf steht ausdrücklich, dass durch dieses Gesetz auf alle Fälle das Grundrecht des Fernmeldegeheimnisses eingeschränkt wird. Inwieweit Art. 5 des Grundgesetzes tangiert wird, wäre dann noch zu prüfen. Es bleibt die Sorge gegenüber Zensur und Internet- überwachung, für die die Union aber auch selbst sorgt. In der Pressemeldung vom 25. März 2009 der Kollegen Börnsen und Dr. Krings wird insbesondere klargestellt, dass es nicht um Kinderpornografie alleine geht. Erst heute hat die SPD in der Berliner Zeitung gewarnt, dass es schon Forderungen nach Sperrung von Webseiten mit Killerspielen oder Lotteriespielen gibt und damit die Gefahr besteht, dass das freie Internet in Gefahr ist. Bereits am 22. April 2009 hat der Rheinische Merkur die Meldung gebracht, dass der Vorstandsvorsitzende des Bundesverbandes Musikindustrie, Dieter Gorny, eine staatliche Kontrolle des Internets gutheißt, da dazu auch der Schutz des geistigen Eigentums gehöre. Ob die Regierung die Sorge um die Einschränkung des Fernmeldegeheimnisses ausräumen will, bezweifle ich. In der Regierungsbefragung in der letzten Woche ist Frau von der Leyen [...] mir die Antwort auf meine diesbezügliche Frage schuldig geblieben. Eine Absichtserklärung reicht uns jedenfalls nicht." Wunderlich forderte eine bessere personelle und technische Ausstattung der Polizei, um bessere Aufklärung und Strafverfolgung zu ermöglichen, statt "verpuffende Maßnahmen ohne Hilfe für die Opfer als Riesenerfolg zu feiern und zugleich Herrn Schäuble Tür und Tor zu öffnen." Er berief sich dabei auch auf den Bund Deutscher Kriminalbeamter und Mitglieder der Gewerkschaft der Polizei, die eine ähnliche Sichtweise vertreten. Anstatt entsprechende Materialien "unsichtbar zu machen", müssten diese aus dem Netz entfernt und die Täter verfolgt werden. "Ich kann nur wiederholen: Wir sollten an die Opfer denken und nicht an die nächsten Wahlen," schloss Wunderlich mit einem deutlichen Angriff gegen die Netzsperren-Befürworter in der Großen Koalition.


    Ebenfalls eher zur Sichtweise der Netzsperren-Gegner tendierte Wolfgang Wieland (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN), der nächste Redner. Er betonte, dass Kindesmissbrauch und die Herstellung entsprechender Dokumentationen ein schweres und für die Opfer sehr traumatisches Verbrechen seien. Dies dürfe jedoch nicht zu unverhältsnismäßigen Reaktionen verleiten: "Wir sagen ganz deutlich: Kinderpornografie im Internet ist mit allen rechtsstaatlichen Mitteln zu bekämpfen. Der Rechtsstaat ist nicht wehrlos. Das gilt auch hier. Aber im Rechtsstaat gilt nicht der Satz: Not kennt kein Gebot. Der Rechtsstaat lebt davon, dass er transparente und nachvollziehbare Regularien hat. Wenn ich dies als Maßstab an den von Ihnen vorgelegten Gesetzentwurf anlege, dann muss ich leider sagen: Der Gesetzentwurf in der jetzigen Fassung fällt durch den Rechtsstaat-TÜV. So geht es nicht." Anschließend wiederholte er einige auch schon von Stadler und Wunderlich gegen die Netzsperren vorgebrachten Kritikpunkte. Zudem betonte er die Gefahr, auch Unschuldige mit dem neuen Gesetz zu kriminalisieren: "Wenn man um die begrenzte Wirkung weiß, muss man umso genauer sehen, wie viele Daten von Unbeteiligten, von Zufallsnutzern, gleichzeitig miterfasst werden. [...] Werden die Daten derjenigen, die an dem Stoppsignal stoppen, sich keine Umgehungssoftware besorgen und nicht weitermachen, etwa ignoriert? Nein, sie werden es perverserweise nicht. Sie stehen zu Zwecken der Strafverfolgung zur Verfügung. Im Grunde wird aus der Stoppseite, auf die umgeleitet wird, eine Art Fahndungsinstrument gemacht. Das kann es wirklich nicht sein; das halten wir für völlig unmöglich." Auch Wieland sah die Rolle des Bundeskriminalamts im neuen Gesetzentwurf äußerst kritisch: "Einen Satz im Gesetzentwurf muss man sich auf der Zunge zergehen lassen: 'Die Ausgestaltung - gemeint ist die Umleitung der Nutzeranfragen - bestimmt das Bundeskriminalamt.' Wer ist denn hier Gesetzgeber? Ist das BKA Gesetzgeber, oder sind wir es, der Deutsche Bundestag? Seit wann überlasse ich die Gestaltung von Vorgängen einer Polizeibehörde? All das ist erschreckend; das muss ich Ihnen so sagen." Er betonte: "Das Internet ist kein rechtsfreier Raum, das Internet ist aber auch kein bürgerrechtsfreier Raum."


    Michaela Noll (CDU/CSU) dagegen argumentierte von Anfang an entschieden für die Einführung von Netzsperren, wobei sie teilweise sehr emotional auf das Leid der missbrauchten Kinder Bezug nahm. Kritiker, die in Netzsperren die Schaffung einer Zensur-Infrastruktur sehen, bezeichnete Noll als "Verschwörungstheoretiker" und "Bedenkenträger". "Die Unterstellung, wir wollten tatsächlich etwas anderes erreichen und nicht nur Kinderpornografie verfolgen, ist für mich unerträglich," betonte die CDU-Politikerin. Sie zog andere Länder, in denen weniger "gemeckert" würde, als Vorbild heran und betonte die Bedeutung der Netzsperren als Präventionsmaßnahme. Noll sprach sich für eine bessere internationale Zusammenarbeit bei der Bekämpfung von Kinderpornographie aus. Sie dankte den Providern, die sich schon früh zur Umsetzung der Sperren bereiterklärten, und ihrer Parteifreundin Ursula von der Leyen, "souverän" geblieben sei und "der Entrüstung standgehalten" habe, anstatt einen "Rückzug anzutreten". "Wenn durch das Sperren von Internetseiten auch nur ein einziger Fall von sexuellem Missbrauch eines Kindes verhindert wird, dann hat es sich für mich gelohnt," betonte Noll.


    Christoph Waitz (FDP) erklärte, er sähe bei dem vorgelegten Gesetzentwurf noch erheblichen Klärungsbedarf. Unter anderem warf er die Frage auf, wie die Weitergabe der Daten versuchter Zugriffe an die Ermittlungsbehörden mit Datenschutz-Erwägungen vereinbar sei. Es fehle in dem Entwurf zudem "eine Widerspruchsregelung für die Fälle, in denen jemand zu Unrecht auf der geheimen Sperrliste des BKA gelistet wird. Wir haben heute schon von einem Richtervorbehalt gesprochen. Dabei kann eine irrtümliche Sperrung und Umleitung auf die BKA-Sperrseite auch nur für wenige Stunden oder einen Tag schnell das wirtschaftliche Aus für ein Unternehmen oder zumindest den Rufmord einer Person bedeuten. Solche Fälle sind aus dem Ausland schon bekannt." Er betonte, "angesichts der Tragweite des potenziellen Schadens" weise der Gesetzentwurf in diesem Punkt "eine gravierende Lücke auf".


    Renate Gradistanac (SPD) bezeichnete die Internetsperren als "einen einzelnen Baustein gegen den sexuellen Missbrauch von Kindern und die Darstellung auf den Internetseiten." Sie forderte, wie sie betonte im Einklang mit anderen Familienpolitikern, dass auch Jugendpornographie auf die Sperrlisten aufgenommen wird. Außerdem betonte sie, die geplanten Maßnahmen müssten gründlich geprüft und evaluiert werden.


    Weniger vorsichtig äußerte sich Ingo Wellenreuther (CDU/CSU). Wellenreuther, der sich selbst viel mit dem Thema Kinderpornographie befasst hat (unter anderem im Rahmen seiner Richtertätigkeit), griff gleich zu Beginn seiner Ausführungen die Gegner des Gesetzentwurf heftig an: "Wer sich gegen eine solche gesetzlich normierte Handlungspflicht der Internetprovider wendet, der hat meines Erachtens entweder völlig die Wertemaßstäbe verloren oder weiß nicht, worum es bei dem Thema Kinderpornografie geht." Angesichts der Tragweite des Problems begrüße er es außerordentlich, dass man den Ermittlungsbehörden "mit dieser gesetzlichen Maßnahme ein Instrumentarium an die Hand gebe," welches zwar "die Kinderpornografie im Internet nicht verhindern, aber den Zugang wesentlich erschweren" könne, so Wellenreuther. Jedes Kind, das durch diese Maßnahmen geschützt werden könne, rechtfertige das Vorgehen der Regierung. Wer die Netzsperren mit der chinesischen Zensur vergleiche, sei "vollkommen auf dem falschen Dampfer". Vielen Kritikern warf Wellenreuther vor, sich "am Rande von Verschwörungstheorien" zu bewegen. Manche Gegner würden der Bundesregierung "schon mal geheimstaatliche Methoden und Allmachtsfantasien" vorwerfen, kritisierte der CDU-Politiker. Begründete Kritik nehme man allerdings ernst. Man habe "kein Interesse daran, über das Ziel hinauszuschießen und chinesische Verhältnisse zu schaffen".


    Mit dem Beitrag Wellenreuthers war die Anhörung und damit der Austausch für und gegen Netzsperren in Deutschland beendet. Interessanterweise stieg die Anzahl derjenigen, die sich online an der Petition gegen den Gesetzentwurf beteiligten, während der Anhörung spürbar an.


    Quelle:http://www.gulli.com/news/netzsperren-die-2009-05-08/

  • Es war auch nach der Abstimmung des Europäischen Parlaments wenig verwunderlich, als Frankreich erklärte, man wolle weiter an einem Three-Strikes-Gesetz festhalten. Jedoch sind nicht alle damit einverstanden.


    Bei der Person handelt es sich um Jérôme Bourreau-Guggenheim, der für eines der größten französischen TV-Netzwerke TF1 tätig ist, und dort den Web-Bereich leitet.


    Das Szenario nahm bereits am 19. Februar seinen Anfang, wie das französische Nachrichtenportal Ecrans berichtet. Jérôme entschloss sich, eine E-Mail an seinen Abgeordneten im französischen Parlament zu senden. Er wollte ihm seine persönliche Meinung zum geplanten Three-Strikes-Gesetz mitteilen, um ihn davon zu überzeugen, dass dieses Gesetz dem Volk nicht dienlich sein würde. Eine E-Mail mit dem Betreff "HADOPI" (die Behörde, die über die Durchführung des Gesetzes wachen soll) ging an den Abgeordneten. "Ich habe viel zu diesem Thema gelesen, da es mich beunruhigt. Zum einen, weil es mein Job ist, zum Zweiten weil ich eine gewisse Leidenschaft für das Netz habe", erklärte Jérôme in der Mail. Er beschrieb, wieso die Einführung dieses Gesetzes zu einem Desaster führen würde und bat den Abgeordneten darum, gegen das Gesetz zu stimmen.


    Am 16. April wurde Jérôme Bourreau-Guggenheim gekündigt, mit der Begründung, dass es erhebliche Differenzen zwischen ihm und der Strategie von TF1 gäbe. Wie es dazu kam, zeigt erschreckend, welche Macht die Urheberrechtslobby offensichtlich bereits inne hat. Das französische Kultusministerium hatte die E-Mail erhalten und an den Arbeitgeber von Jérôme weitergeleitet. "Wir betrachten diese Position als einen Akt des Widerstands gegen die Strategie der TF1-Gruppe", steht in der Mitteilung. Kurz darauf folgt die Feststellung, dass das HADOPI-Gesetz unglaublich wichtig für die französischen Fernsehsender sei.


    Jérôme hat inzwischen einen Anwalt mandatiert, um gegen die Kündigung vorzugehen. Was bleibt ist die Frage sind einige Fragen, die nicht leicht zu beantworten sind. Auch in Frankreich darf jeder seine politische Meinung frei äußern und dafür nicht benachteiligt werden. Wie kam es also, dass Jérôme Bourreau-Guggenheim gekündigt wurde? Viel wichtiger dürfte jedoch sein, wie die E-Mail an seinen Abgeordneten in die Hände des Kultusministeriums gelangen konnte, welche diese wiederum an TF1 weiterleitete. tf1Dies ist nach wie vor unklar. Auch die Tatsache, dass TF1 so rasch mit einer Kündigung reagiert, wirkt verwunderlich. Dies legt sich jedoch, sobald man sich darüber klar wird, dass der Chef von TF1 ein enger Freund des französischen Staatspräsidenten Nicolas Sarkozy ist. Es dürfte kein Geheimnis sein, dass Sarkozy nicht nur ein Three-Strikes-Gesetz vehement unterstützt sondern außerdem die richtigen Kontakte im Medienbereich innehat.


    Quelle:http://www.gulli.com/news/thre…es-frankreich-2009-05-08/

  • Die Online-Petition gegen die von der Bundesregierung geplanten Internetsperren zur Bekämpfung von Kinderpornographie erweist sich bereits jetzt als voller Erfolg. Trotzdem hält das Bundesfamilienministerium am Gesetzentwurf fest.


    Dabei argumentiert das Ministerium vor allem, auf zum Teil sehr emotionale Art und Weise, mit dem Leid der missbrauchten Kinder. "Eine zivilisierte Gesellschaft, einschließlich der Internetgemeinschaft, die Kinderpornografie ernsthaft ächtet, darf auch im Internet nicht tolerieren, dass jeder diese Bilder und Videos vergewaltigter Kinder ungehindert anklicken kann", teilte das Ministerium am Freitag in Berlin mit, "Das Leid der Opfer ist real, nicht virtuell. Jeder Klick und jeder Download verlängert die Schändung der hilflosen Kinder."


    Um eine Beschäftigung mit der Petition wird man allerdings dennoch nicht herum kommen: Da diese längst die nötigen 50.000 Unterschriften zusammen hat, muss sich der Petitionsausschuss des Bundestages jetzt in einer öffentlichen Sitzung mit dem Antrag beschäftigen. Nach Angaben des Ausschusses könnte die Verhandlung möglicherweise noch vor der Sommerpause stattfinden. Wahrscheinlicher sei aber ein späterer Termin.


    Daran, das Gesetz durch ihre Petition aufhalten zu können, glaubt auch die Initiatorin der Online-Petition nicht. Sie hofft allerdings, ein Zeichen setzen zu können und ihrer Kritik mehr Öffentlichkeit zu verschaffen. "Wir können der Politik klarmachen, dass sie nicht im Sinne des Volkes handelt", sagte Franziska Heine der Deutschen Presse-Agentur dpa in Berlin. Nun hofft sie, dass das Engagement der Netzsperren-Gegner nicht auf das Internet beschränkt bleibt, sondern diese auch außerhalb des Netzes aktiv werden und für ihre Überzeugungen und ihre Rechte eintreten.


    Quelle: http://www.gulli.com/news/kind…mpfungsgesetz-2009-05-09/

  • Die Verträge zwischen Bundesregierung und Internet-Providern bezüglich Netzsperren gegen Kinderpornographie werden weiterhin unter Verschluss gehalten.


    Ein Bundesbürger stellte im Rahmen des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) den Antrag, die die Verträge zwischen BKA und den bereits sperrenden Internet-Providern einzusehen. Dieser Antrag wurde allerdings abgelehnt.


    Begründet wird diese Ablehnung, wie aus dem Antwortschreiben des BKA hervorgeht, mit einer "Gefährdung der öffentlichen Sicherheit" beim Offenlegen der Dokumente. Nach einer Erläuterung der von der Bundesregierung angenommenen Bedeutung von Netzsperren als Mittel zur Bekämpfung von dokumentiertem Kindesmissbrauch im Internet heißt es: "In den diesbezüglich zwischen dem Bundeskriminalamt und verschiedenen ISPs geschlossenen Verträgen werden Prozesse festgehalten, beispielsweise in welchen Zeiten und mit welchen technischen Abläufen die Listen den Providern zur Sperrung zugänglich gemacht werden. An Hand dieser Informationen könnten mögliche Täter ihre kriminellen Handlungen ausrichten, womit die öffentliche Sicherheit gefährdet wird."


    Zudem, so die Argumentation, stellten die Verträge "geistiges Eigentum des BKA und der Vertragspartner" dar und sind als solches geschützt. Außerdem sei "mit den einzelnen ISP Vertraulichkeit vertraglich vereinbart."


    Insbesondere Gegner der Netzsperren fragen sich angesichts dieser Unwilligkeit, Transparenz zu beweisen, ob das BKA möglicherweise mehr zu verbergen hat, als es zunächst den Anschein hat. Konkrete Hinweise gibt es darauf nicht; es ist durchaus möglich, dass man auf Seiten der Behörden von den vorgelegten Argumenten wirklich überzeugt ist. Überprüfen aber wird man dies vorerst nicht können. Wahrscheinlich werden viele Bürgerrechtsaktivisten darauf hoffen, dass die Verträge bald auf inoffiziellen Wegen doch noch ans Licht der Öffentlichkeit kommen.


    Quelle: http://www.gulli.com/news/netz…tr-ge-bleiben-2009-05-10/

  • Sollten die geplanten Auflagen für die Windows-Betriebssysteme in die Tat umgesetzt werden, so befürchtet Microsoft eine noch stärkere Vorherrschaft des Internetkonzerns Google. Die Financial Times berichtete, sie hätten bei der EU-Kommission noch in letzter Minute vertrauliche Dokumente eingereicht.


    Wie Steve Ballmer persönlich zu Google steht, hat er in der Vergangenheit schon mehrfach unter Beweis gestellt. Eine vergleichbare Haltung scheint auch in den Kreisen von Microsoft zu existieren. Daher will man nun in letzter Minute die Auflagen der EU-Kommission mit allen Mitteln unterbinden. Die vom Softwarekonzern aus Redmond geäußerten Argumente werden von den Wettbewerbshütern nun noch einmal genau unter die Lupe genommen.


    Den Überlegungen zu dieser Thematik sind viele. Und das ist nicht erst seit gestern so. Da sich nun schon geraume Zeit die EU-Kommission mit der Angelegenheit auseinandersetzt, könnte man schon bald mit einer Entscheidung rechnen. Microsoft wird jedenfalls vorgeworfen, den Wettbewerb durch die Vorinstallation des Internet-Explorers (IE) in den Betriebssystemen deutlich einzuschränken. Ein Wettbewerb mit den Produkten anderer Firmen werde damit verhindert, heißt es. Darüber hinaus schränke man die Wahl der Verbraucher ein.


    Microsoft selbst teilt diese Auffassung nicht. Eine Einschränkung des Wettbewerbs finde an einer anderen Stelle statt, führt das Unternehmen an. Schließlich gibt es Vereinbarungen zwischen den Browser-Herstellern Opera und Mozilla, die mit Google einen Deal haben. Suchanfragen werden in beiden Produkten und natürlich auch im Browser Chrome automatisch an Google weitergeleitet. Microsoft, GoogleMan fühlt sich offenbar in diesem Punkt benachteiligt, da Microsoft selbst auch eine Suchmaschine betreibt und schon seit Längerem dem Internetgiganten Google den Kampf auf diesem Gebiet angesagt hat. Auch Markenrechte seien angeblich gefährdet, wenn Microsoft ihr OS mit anderen Browsern anbieten müsse. Mit einer Entscheidung ist vermutlich in den kommenden Wochen zu rechnen.


    Quelle: http://www.gulli.com/news/eu-a…n-mehr-google-2009-05-10/

  • Hi Reeb,


    danke für die Links! Es ist gut das zu wissen! Ich habe mir die Videos angesehen, wirklich sehr einleuchtend und gut verständlich.


    Mich macht diese geplante Zensur unheimlich wütend.