Es sind nur noch wenige Tage, bis das EU-Parlament über das Telekom-Paket abstimmen wird. Was vielen bislang nicht bewusst war: Eine Passage, die ein Three-Strikes-Gesetz verhindert hätte, soll in der aktuellen Version gestrichen werden.
Natürlich sind Entscheidungen des EU-Parlaments nicht bindend für ihre Mitgliedsstaaten. Im aktuellen Telekom-Paket möchte man jedoch bewusst eine Passage entfernen, welche die Einführung einer Three-Strikes-Regelung verhindern würde.
Bereits vor einigen Tagen berichteten wir über Frankreichs erneuten Versuch, ein Three-Strikes-Gesetz zu realisieren. Dieses wird gegenwärtig im französischen Parlament erneut gelesen, nachdem es im ersten Anlauf gescheitert war. Eine erneute Niederlage erscheint durchaus möglich, jedoch nicht sonderlich wahrscheinlich. Problematisch wird dies insbesondere durch das Telekom-Paket, über welches das Europaparlament gerade diskutiert. Über dieses soll in wenigen Tagen abgestimmt werden. Was die wenigsten jedoch wissen ist, dass ein bestimmter Abschnitt gestrichen werden sollte. Dieser würde - wenngleich auf indirektem Wege - einem Three-Strikes-Gesetz Tür und Tor öffnen.
Zum einen würde dies durch den Artikel 32a geschehen, der in der nun vorliegenden Fassung vollends neutralisiert wurde. Ursprünglich lautete dieser: "Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die notwendigen Einschränkungen des Rechts der Nutzer auf Zugang zu Inhalten, Diensten und Anwendungen aufgrund geeigneter Maßnahmen gemäß den Grundsätzen der Verhältnismäßigkeit, Wirksamkeit und Abschreckung erfolgen. Diese Maßnahmen behindern nicht die Entwicklung der Informationsgesellschaft gemäß der Richtlinie 2000/31/EG und verletzen nicht die bürgerlichen Grundrechte, einschließlich des Rechts auf Achtung der Privatsphäre und auf ein faires Verfahren."
In der überarbeiteten Version wurde dieser Abschnitt völlig gestrichen. Ungeachtet der Tatsache, dass eine Einschränkung des Zugangsrechts zum Internet grundsätzlich skeptisch betrachtet werden sollte, hätte dieser Abschnitt zumindest sehr enge Hürden bereitgestellt, die einem Three-Strikes-Gesetz von vornherein entgegen gewirkt hätten. Verhältnismäßigkeit. Wirksamkeit. Abschreckung. Ob die dauerhafte Trennung der Internetverbindung nach der dritten Urheberrechtsverletzung "verhältnismäßig" ist, oder ob dies eine "wirksame" Maßnahme wäre, muss sich jeder selber beantworten. Auf die bürgerlichen Grundrecht zu pochen wäre aber besonders wichtig gewesen.
Ein weiterer tiefer Eingriff wurde mit dem Artikel 46 wahrgenommen. Dieser hatte ursprünglich festgehalten, dass ausschließlich ein unabhängiger Richter über eine theoretische Netzsperre entscheiden darf - unter der Annahme, dass diese Sperre außerdem zu keiner Zeit die Grundrechte des Bürgers verletzen darf. Dieser Artikel wurde nun nach langem hin und her wieder verworfen. Dies bedeutet, dass die Umsetzung des Three-Strikes-Gesetzes nicht nur seitens des EU-Parlaments offensichtlich geduldet wird, vielmehr setzt man einem solchen Gesetz auch keine Hürden, wer final über die Netzsperre entscheiden
rankreich plant eine eigene (HADOPI-)Behörde, die alle drei Gewalten in sich vereint und über die Netzsperren von mehrfachen Urheberrechtsverletzern entscheiden soll. Würde Artikel 46 des Telekom-Pakets nicht verworfen, so würde die EU der rechtlichen Basis, auf welcher die Behörde agiert, eine Absage erteilen.
Das Telekom-Paket wird am 5. Mai erneut zur Lesung vorgebracht, eine Abstimmung wird vermutlich am 6. bzw. 7. Mai erfolgen. Bis dahin hat jeder noch ausreichend Gelegenheit, seinen Abgeordneten im Europaparlament zu kontaktieren. Eine Liste mit Kontaktadressen findet sich hier :
http://www.europarl.de/parlame…te/auswahl_bundesland.jsp
QUelle: http://www.gulli.com/news/eu-t…hintert-r-f-r-2009-05-03/