26.09.2008 OLG Hamburg: Volle Haftung von Rapidshare für fremde Urheberrechtsverletzungen
Das OLG Hamburg (Urt. v. 02.07.2008 - Az.: 5 U 73/07) hat entschieden, dass der bekannte Webhoster Rapidshare als Mitstörer für fremde Urheberrechtsverletzungen haftet.
Auch dieses Urteil ist mit 52 Seiten außerordentlich umfangreich, ähnlich wie erst jüngst das OLG Hamburg zur aktiven Vorab-Prüfungspflicht von eBay für fremde Markenverletzungen (Urt. v. 24.07.2008 - Az.: 3 U 216/06) mit 72 Seiten (!).
Die Hamburger Richter nehmen zu jedem der juristisch umstrittenen Punkten Stellung. Vor allem natürlich zu der Frage der zumutbaren Prüfungspflichten:
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greetz