Gericht schränkt Prüfpflichten für RapidShare ein

  • Hallo,


    wie ich gerade bei Heise gelesen habe hat das OLG Köln RapidShare eine Prüfplicht für die Linkseiten auf erlegt. Aber am besten lest den ganzen Artikel selbst.


    Hier nur mal ein Auszug:

    Zitat

    Die in der Schweiz angesiedelte RapidShare.com und die deutsche RapidShare.de müssen künftig bei dem Sharehoster vorgehaltene Inhalte dann sperren, wenn diese über die Linksammlung rapidshared.org/link.io "öffentlich zugänglich gemacht" werden, teilte ein Sprecher Sprecher des OLG auf Anfrage von Heise Online mit.


    So wie ich das sehe doch die Links von Serienjunkies auch link.io Links oder?:-(
    Die endgültige Entscheidung steht wohl noch aus, aber wenn die das alles prüfen müssen, naja könnten immer viele Files offline sein.:mad:

  • moin moin,


    link.io ist keine Typisierung von links, sondern eine Art Inhaltsverzeichnis für diverse 1click.hoster. Falls keiner dafür sorgt, daß die hier gelisteten links auch noch mit PW und so weiter an diesen Dienst übermittelt werden, steht hier nichts zu befürchten.


    btw Die Pflichten von RS werden ausgeweitet, nicht eingeschränkt:-)

  • Also, bie mir wirft das ganze folgende Fragen auf:

    • Trifft deutsches Recht auf eine Schweizer Firma zu?
    • Wenn ja, könnte dann in einem neuen Verfahren nicht auch alle Links von SJ und anderen Linkseiten zur Prüfung verpflichtet werden?
    • Was hilft dann die Linkverschlüsselung?



    Zitat

    btw Die Pflichten von RS werden ausgeweitet, nicht eingeschränkt


    eingeschränkt, weil das Urteil des Landesgericht Köln mehr forderte.

  • Ja, so gesehen natürlich schon. In der zeitlichen Reihenfolge nix-alles-wenig würde ich den aktuellen Stand jedoch als zumindest leichte Verschärfung ansehen.

    • sitzen die Server nicht in D?
    • warum nicht:-(
    • müßte man wohl einen Rechtsverdreher konsultieren, vielleicht könnte man ja das captcha als Ticket zur Nichtöffentlichkeit einstufen. Privatclub SJ.
  • Mag sein, daß ich das mißinterpretiere, aber...


    Zitat

    Bei Rapidshare begrüßte man in einer ersten Reaktion die Einschränkung der Prüfpflicht auf eine Linkliste. Wie erwartet, teilte das Unternehmen per Pressemitteilung mit, habe das OLG Köln das "Urteil des Landgerichts Köln gegen die RapidShare AG in weiten Teilen aufgehoben." Man müsse nicht wie von der GEMA angestrebt, das ganze Netz nach Links auf die eigenen Angebote absuchen. "In Zukunft müssen bestimmte Dateien gelöscht werden, die auf einer vom Gericht definierten Webseite (Link-Ressource) öffentlich zugänglich gemacht wurden"


    Das heißt doch im Gegenzug, daß Links, die dort nicht auftauchen, auch nicht mehr so einfach per Meldung abused werden können, oder?

    Sinnvolle Serien-Merksätze Teil 14:


    "Werden die Herren mich entschuldigen?! Heute gehe ich nicht zum Spiel, ich verkauf meine Karten auf dem Schwarzmarkt! Da kann ich problemlos 40 Dollar pro Stück kassieren!"


    George Steinbrenner, Besitzer der New York Yankees in "Seinfeld"