Nötigung? Beleidigung? Oder harmlos?

  • Stellt euch mal Folgendes vor:


    Wenn ich jetzt Mieterin mit Namen Karin freundlich aber deutlich, weil es nicht das 1. Mal ist, darauf hinweise, dass sie sich nicht wie ein Obertrampel zu benehmen hat, wenn sie hier durchs Haus läuft und gefälligst nicht alle Nachbarn ausm Schlaf zu holen hat, nur weil sie vom feiern kommt um halb 7 morgens.... . Und wenn dann ihr Freund, Kevin, der nicht im Mietvertrag steht, den restlichen Mietern folgendes in den Hausflur hängt:


    Werte Mieter, wir sind hier nicht im Kindergarten. Lasst euch nicht nochmal einfallen bei xxx zu klingeln. Wir kommen und gehen wann wir wollen, wir können nichts dafür dass ihr schon TOT seid. MfG Kevin" (Kevin hat keinen Nachnamen)


    Wovon sprechen wir dann?


    Und wenn wir das geklärt haben - wie wird sich der Vermieter, der natürlich hinzugezogen wurde, verhalten?


    PS: Karin wohnt seit 3 Wochen hier.

  • keine nötigung und keine beleidigung..
    der vermieter wird den wisch hoffentlich von der wand entfernen.. und die mieter höflich darauf ansprechen dass sie sich ordentlich verhalten sollen:)

  • Echt, das heißt, dann kann ich jetzt auch so lustige Zettel schreiben, weil es ja weder noch ist?


    Ok gut, no way in hell dass die sich ordentlich verhalten, nachdem der Vermieter es gesgat hat - was geschieht dann so rein vom Ablauf her?

  • ich meinte, dass karin und kevin keine zettel aufhängen sollen.. ob du welche aufhängen sollst.. weiß der teufel :)


    habe gerade das hier gefunden


    Der Mieter kann von seinem Vermieter verlangen, dass dieser dafür sorgt, dass der Lärm aufhört. Hierzu ist der Vermieter nach dem Mietvertrag verpflichtet, denn er muss die Wohnung in einem zu den vertragsmäßigen gebrauch geeigneten Zustand halten, auch wenn damit hohe Kosten verbunden sind (LG Hamburg WM 84, 79).
    man kann drei Dinge tun:


    * Miete kürzen
    * Der Mieter kann die Wohnung fristlos kündigen, wenn der Lärm so stark ist, dass er die Gesundheit des Mieters gefährdet.
    * Der Mieter kann den Störer auf Schadensersatz verklagen.


    der vermieter könnte den mieter allerdings auch rausschmeissen, allerdings muss er ruhestörung beweisen:


    http://www.focus.de/immobilien…hestoerung_aid_55201.html

  • Naja ausziehen will ich ja nicht! Ich wohn ja hier schon lange und bisher ging ja alles gut..sie muss also raus. Mein Problem ist halt, dass ich alleine wohne und das reine Gestampfe (nicht mehr mit normalen Schritten vergleichbar) kriege ja nur ich ab und nicht die Neben-oder Übermieter.

  • Also den Zetten würde ich jetzt schon als Drohung ansehen.


    Jeder Mieter hat sich an die Ruhezeiten und den Mietvertrag zu halten. Da der Kevin kein Mieter ist, hat er Null Rechte.


    Die Nachtruhezeiten sind dringendst einzuhalten. Ist völlig egal, ob die vom Feiern kommen oder nicht. Sie haben auf die Nachbarn Rücksicht zu nehmen.

  • ^^ Nur der Zettel von Dschevin sagt ja eigentlich auch aus, dass Kevin und Karin überhaupt nicht gecheckt haben, dass es um die Lautstärke geht.


    Und wenn man es als Drohung ansieht - wie sollte ICH weiter verfahren, denn die Drohung war ja allgemein an alle Mieter gerichtet. Sollte ich vll einfach morgen nach dem Vermietergespräch mal bei meinem Anwalt anrufen (bei dem hatte ich schon mal ne Auskunft über die Lautstärke dieser Dame eingeholt)

  • Klingel einfach nochmal und schau, was passiert xD


    Ne, aber im Ernst: Sprich den Vermieter an, dass die a) zu laut sind und b) da ein Untermieter ist
    Schreib auf, wann die zu laut sind, ab X Tagen im Monat legste das dem Vermieter vor und der hat für Ruhe zu sorgen und sag ihm auch, wenn keine Besserung in Sicht ist, kürzt du die Miete
    War in der alten Wohnung von uns auch so:
    die haben bis morgens um 1 oder 2 da oben einen Radau gemacht, dass man da öfters hoch musste. Vermieter konnte anfangs nicht soviel ausrichten. Mietkürzung um glaub 200Euro waren das und dann ging es doch ;)

  • Danke bender, das mache ich so! Mit dem Vermieter reden wir gleich morgen und da ich a schon gleich mit ihrem Einzug anfing damit (aber nicht ohne Grund), kann ich ihm das auch gleich vorlegen!

  • Nein, so hellhörige Wohnungen gibts bei uns auch. Da muss dann halt jeder schauen, dass er nicht wie ein Elefant durchs Treppenhaus trampelt. Und bei uns gibts auch Leute, die der Meinung sind, dass die Nachtruhe nicht für sie gilt und Krach in der Nacht normal ist.

  • John - So etwas verbitte ich mir. Aber schön, dass du mal wieder Gründe aufzeigst, warum man seine zu privaten Beiträge im Nachinein löschen können sollte.


    Nein ich bin nicht zu hellhörig, bei dem Mieter davor gings ja auch.


    Juniper - ja krach in der Nacht ist nun mal nicht normal - ich finds auch bezeichnend für Kevin (ich kenn ihn nicht aber sein Aussehen (Dorfproll) verrät mir das irgendwie), dass er allen Leuten, die das so sehen, unterstellt sie wären TOT. Was für ein Vollpfosten.

  • Zitat von beeze;293817

    ^^ Nur der Zettel von Dschevin sagt ja eigentlich auch aus, dass Kevin und Karin überhaupt nicht gecheckt haben, dass es um die Lautstärke geht.


    Und wenn man es als Drohung ansieht - wie sollte ICH weiter verfahren, denn die Drohung war ja allgemein an alle Mieter gerichtet. Sollte ich vll einfach morgen nach dem Vermietergespräch mal bei meinem Anwalt anrufen (bei dem hatte ich schon mal ne Auskunft über die Lautstärke dieser Dame eingeholt)


    Dein Anwalt wird noch sehr viel Geld an dir verdienen. Dem sagst du einfach, dass Juniper, übrigens als einzige hier, Kevins Zettel als ein Drohung auffasst. Als Hauptzeugin wird sie unschlagbar sein.


    Zitat von beeze;293926


    Juniper - ja krach in der Nacht ist nun mal nicht normal - ich finds auch bezeichnend für Kevin (ich kenn ihn nicht aber sein Aussehen (Dorfproll) verrät mir das irgendwie), dass er allen Leuten, die das so sehen, unterstellt sie wären TOT. Was für ein Vollpfosten.


    Schön das du jetzt uns zeigst, wie oberflächlich du doch bist. Kevin hat dir weder gedroht noch dich beleidigt. Das liegt wohl eher in deiner Natur.

  • @DAIM: Also ich weiß ja nicht, ich glaube sie hat das nur mit dem "TOT" nicht ganz geschnallt^^
    Aber das mit dem "klingel noch einmal" ist schon iwie ne Drohung. Aber auf so Leute sei geschi**** ;) Ich für meinen Teil würde mir das auch nicht bieten lassen, weil das geht ma echt nicht an o0

  • Zitat von da!m;293941

    Dein Anwalt wird noch sehr viel Geld an dir verdienen. Dem sagst du einfach, dass Juniper, übrigens als einzige hier, Kevins Zettel als ein Drohung auffasst. Als Hauptzeugin wird sie unschlagbar sein.


    Wegen dem hier:


    Zitat

    Lasst euch nicht nochmal einfallen bei xxx zu klingeln.


    Das kann man schon als Drohung ansehen. Und zwar an alle gerichtet.


    Er hat es aber geschickt formuliert, indem er weg ließ, was passiert, wenn doch noch mal jemand klingelt, um sich über den Lärm zu beschweren. Kriegt der/diejenige dann eines aufs Maul? Nur mal so btw.


    Zitat

    Schön das du jetzt uns zeigst, wie oberflächlich du doch bist. Kevin hat dir weder gedroht noch dich beleidigt. Das liegt wohl eher in deiner Natur.


    Dieser Kevin ist kein Mieter, führt sich aber auf, als wäre er der alleinige Mieter in diesem Haus. Rücksichtnahme kennt der anscheinend nicht.


    Ich würde Dampf beim Vermieter machen und wenn dieser Kevin nochmal aufmuckt oder gar - auch für Laien erkennbar - droht, die Polizei rufen und Anzeige.


    Bender: Das mit dem "Tot" hab ich schon geschnallt. ;)

  • Zitat von beeze;293926

    John - So etwas verbitte ich mir. Aber schön, dass du mal wieder Gründe aufzeigst, warum man seine zu privaten Beiträge im Nachinein löschen können sollte.


    Wenn du hier wiederholt Rat suchst, weil du mit irgendwelchen Leuten Stress hast, musst du dir solche Fragen schon gefallen lassen.

    Zitat von beeze;293747

    ...darauf hinweise, dass sie sich nicht wie ein Obertrampel zu benehmen hat, wenn sie hier durchs Haus läuft und gefälligst nicht alle Nachbarn ausm Schlaf zu holen hat...


    Auf eine so formulierte Aufforderung würde ich übrigens auch weder freundlich noch sachlich reagieren. Egal, wie begründet die Beschwerde vielleicht sein mag.


  • Nein kann man nicht, was du da hineininterpretierst ist reine Spekulation bzw. eine böswillige Unterstellung. Du verurteilst ihn einfach wegen etwaiger Gedanken. Es ist einfach eine Aufforderung, damit zukünftige Beleidigungen von Seiten Beezes nicht mehr vorkommen.


    Zitat von beeze;293747


    ...weil es nicht das 1. Mal ist, darauf hinweise, dass sie sich nicht wie ein Obertrampel zu benehmen hat, wenn sie hier durchs Haus läuft...

  • Zitat von Juniper;293973

    Er hat es aber geschickt formuliert, indem er weg ließ, was passiert, wenn doch noch mal jemand klingelt, um sich über den Lärm zu beschweren. Kriegt der/diejenige dann eines aufs Maul? Nur mal so btw.

    Je nach Richter/Anwalt ist auch diese "geschickte" Formulierung egal, denn es ist definitiv der Fall, dass der "Angeklagte" nichts nettes meint und damit eine Drohung ausspricht, welche dies nun ist, spielt dabei keine Rolle!!!

  • Zitat von Bender;294006

    Je nach Richter/Anwalt ist auch diese "geschickte" Formulierung egal, denn es ist definitiv der Fall, dass der "Angeklagte" nichts nettes meint und damit eine Drohung ausspricht, welche dies nun ist, spielt dabei keine Rolle!!!


    Für den Laien nicht erkennbar. ;) Aber ich hab ja schon geschrieben, dass es eine Drohung ist. ;)


    Zitat von da!m;293991

    Nein kann man nicht, was du da hineininterpretierst ist reine Spekulation bzw. eine böswillige Unterstellung. Du verurteilst ihn einfach wegen etwaiger Gedanken. Es ist einfach eine Aufforderung, damit zukünftige Beleidigungen von Seiten Beezes nicht mehr vorkommen.


    EUCH = Mehrzahl (= alle Mieter)


    BEEZE = 1 Person (= 1 Mieter)


    Verstehste den Unterschied? Dieser Kevin hat ALLE Mieter in dem Haus gemeint.

  • Zitat von bert;293978

    Wenn du hier wiederholt Rat suchst, weil du mit irgendwelchen Leuten Stress hast, musst du dir solche Fragen schon gefallen lassen.


    Auf eine so formulierte Aufforderung würde ich übrigens auch weder freundlich noch sachlich reagieren. Egal, wie begründet die Beschwerde vielleicht sein mag.


    Lieber Bert, 1. habe ich ihr wohl nicht das wörtlich so gesagt mit Obertrampel etc, aber dazu muss man wohl logisch denken können, damit das eigentlich klar sein sollte. Schön, dass du in deinem Leben nie wiederholt mit fremden Stress hast. Belaste dich doch bitte nicht mit den Problemen anderer, es zwingt dich hier keiner unnötig zu provozieren - das gleiche an den mir unbekannten da!m - zu dir da!m wenn man keine Ahnung hat einfach mal die Fresse halten, denn ich bin bisher nie ausfallend den beiden ggü geworden, sondern habe meine Anliegen höflich vorgetragen. Ich wüsste auch nicht was dich dazu befähigt da mehr rein zu interpretieren aka "du beurteilst ihn nach" - was für ein Schwachsin.


    Juniper - stell da!m mal bitte nicht so schwierige Aufgaben! Der hat es halt gern einfach - beeze: bööööööse.


    @ Bender/Juniper Tja das ist echt blöd mit der Drohung/ nicht Drohung. Wenn miur sogar Wikipedia sagt, dass es nur Nötigung ist, wenn eine Konsequenz mit drin gewesen wäre - aber ein findiger Anwalt könnte es sicher auch so, wie es wohl gemeint war, erklären, dass das eine implizite Drohung war (wenn es diesen Ausdruck gibt). Ich bin mal gespannt was der Vermieter sagt, wenn er nämlich nur gegen die Mieterin, Karin, und nicht gegen den Besucher vorgeht, werde ich wohl wirklich zum Anwalt müssen.