Urlaub nach BUrlG

  • Servus,
    ich habe letzte Woche gekündigt, der Fall liegt jetzt etwas kompliziert, da ich noch Urlaubsansprüche habe.


    5-Tage-Woche
    Eintritt: 2.6.2009


    Das heißt ich habe die gesetzliche Wartezeit von 6 Monaten erfüllt => 20 Tage Urlaub, es liegt keine Urlaubsbescheinigung vom alten Arbeitgeber vor (der würde mir eh alles Bescheinigen, man kann also von 0 Tagen ausgehen)


    Von diesen 20 Tagen habe ich 2 Tage in 2009 genommen, die Restlichen sind nun fraglich, denn laut BUrlG sind diese zum 31.12.2009 bereits verfallen. Es gab aber keine Möglichkeit Urlaubstage zu nehmen, da ständig übermäßig viel Arbeit vorhanden war (täglich unbezahlte Überstunden, weshalb ich jetzt auch gekündigt habe).


    Bevor ich etwas unternehme warte ich erstmal ab wieviel Urlaub mein Ex-Chef berechnet.
    Es gibt jetzt im Prinzip folgende Möglichkeiten:
    1. Chef gibt mir 7/12 - 2 Tage + 1/12)
    2. Chef gibt mir 1/12 aus 2010
    3. Chef gibt mir 12/12 - 2 Tage + 1/12)


    Stellt sich die Frage was tun:
    zu 1 & 3: klappe halten und froh sein wegen Fristverlängerung
    zu 2. meckern, aber auf was berufen?


    MfG
    DarkFather

  • Das ist eigentlich ganz einfach. Wieviel Urlaub du bekommst steht in der Regel in deinem Arebitsvertrag. Gehen wir von 20 Tagen aus:

    Du hast Anspruch auf 10 Tage Urlaub aus 2009, welcher dir bis Ende Februar gewährt werden muss, sonst verfällt der.

    Und auf 3 Tage aus 2010.

    Wieviel Urlaub du bei deinem Arbeitgeber davor hattest, spielt überhaupt keine Geige, denn der hat mit dir bei Beendigung des Arbeitsverhältnis abgerechnet (spich zuwenig genommen = in Kündigungsfrist genommen oder ausgezahlt, zuviel genommen = vom letzten Gehalt abgezogen).

    Konkret solltest du klarstellen, das du die letzten 13 Tage bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses nicht mehr auf Arbeit zu kommen brauchst und Fertig.

    Wenn du zu deinem jetzigen Arbeitgeber kein Vertauen hast oder der sich weigert:

    Ist das Ende des Arbeitsverhältnisses nach dem 28.02. dann bestehe darauf, das du jetzt noch im Februar die 10 Tage aus 2009 nehmen kannst oder dieser Urlaub mit der Lohnabrechnung 02/10 ausbezahlt wird.

    Damit wärst du auf der sicheren Seite, denn die Auszahlung/Inanspruchnahme des Urlaubs aus 2009 kann dein jetziger AG nach dem 28.02. verweigern, die 3 Tage aus 2010 muss er dir in jedem Fall ausbezahlen/in anspruch nehmen lassen.

    Soweit mein Wissen zu der Thematik, ist keine verbindliche Rechtsberatung!

    gruß
    ben

  • Da der alte Urlaubsanspruch erst am 1.4. verfallen ist, ist er auf der sichereren Seite. Entweder nehmen oder auszahlen.


    Haste wenigstens was neues? Sonst kommt die eigene Kündigung nicht so gut, weil das Arbeitsamt dann erst mal sperrt für 3 Monate.

  • Das Arbeitsamt intressiert mich nicht, es klingt zwar überheblich aber ich habe mehr Jobangebote als ich wegarbeiten kann ;)
    Erstmal mach ich bissl blau (bis März auf jeden Fall) und kümmere mich um meine Firma (Nebenerwerb), die hat es dringend nötig (ist einiges an Buchhaltung liegen geblieben in letzter Zeit) und dann nehm ich was neues an. Habe aktuell drei konkrete Angebote.


    Ben:
    Urlaubsklausel im Vertrag gibt es nicht, deshalb ja auch nach BUrlG, denn das ist Fallback für alle die nicht Tarifpartner und nichts im Vertrag stehen haben.


    Und eben die 10 Tage würde ich nur akzeptieren, wenn die Gefahr bestünde, dass die Frist 31.12.2009 gilt und nicht 1.4., denn prinzipiell habe ich Anspruch auf den vollen Urlaub abzüglich dem Urlaub den ich beim letzten Arbeitgeber bereits hatte.


    Zitat

    § 4 Wartezeit
    Der volle Urlaubsanspruch wird erstmalig nach sechsmonatigem Bestehen des Arbeitsverhältnisses erworben.


    Zitat

    § 6 Ausschluß von Doppelansprüchen
    (1) Der Anspruch auf Urlaub besteht nicht, soweit dem Arbeitnehmer für das laufende Kalenderjahr bereits von einem früheren Arbeitgeber Urlaub gewährt worden ist.
    (2) Der Arbeitgeber ist verpflichtet, bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses dem Arbeitnehmer eine Bescheinigung über den im laufenden Kalenderjahr gewährten oder abgegoltenen Urlaub auszuhändigen.


    und noch ein intressanter zur Frist:

    Zitat

    § 7 Zeitpunkt, Übertragbarkeit und Abgeltung des Urlaubs
    (3) Der Urlaub muß im laufenden Kalenderjahr gewährt und genommen werden. Eine Übertragung des Urlaubs auf das nächste Kalenderjahr ist nur statthaft, wenn dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe dies rechtfertigen. Im Fall der Übertragung muß der Urlaub in den ersten drei Monaten des folgenden Kalenderjahrs gewährt und genommen werden. Auf Verlangen des Arbeitnehmers ist ein nach § 5 Abs. 1 Buchstabe a entstehender Teilurlaub jedoch auf das nächste Kalenderjahr zu übertragen.

  • LOL...

    Na das scheint ja n komischer Arbeitsvertrag zu sein, n Handschlag iss da wohl aussagekräftiger :D

    Ich glaube trotzdem nicht daran, das dir dein jetziger AG Urlaubszeiten gewähren muss, die du bei deinem letzten AG nicht genommen hattest.

    Sowieso: Um eine richterliche Feststellung wirst du da im zweifelsfall nicht drumherum kommen.

    gruß
    ben

  • Ein Handschlag IST ein Vertrag, nicht im Vertragsrecht aber im Arbeitsrecht. Und es ist scheißegal ob du einen Arbeitsvertrag hast der gegen geltendes Recht verstößt und somit ungültig ist oder gleich per Handschlag arbeitest. Ist bei uns in der Branche so üblich und funktioniert einwandfrei, weil alles gesetzlich geregelt ist.

  • Musst ja nicht gleich alles so wörtlich nehmen, wenns auch extra dick mit nem smile gekennzeichnet ist... hehe... und davon ab, würd ich son Handschlag dann nur mit zuverlässigen Zeugen wagen.

    Jedenfalls hatte ich auch schon 1-Seitige Arbeitsverträge, wo ausser dem Gehalt so gut wie nix geregelt war, dennoch spielte der Urlaub bei meinem vorherigen AG nie irgen eine Geige bei dem nächsten AG. Ich glaube der §6 bezieht sich iwi anders..

    Aber: Deine Frage hast du dir ja selbst beantwotet mit §7... wenn er dir nicht wenigstens die 10 Tage aus 2009 gewährt (bzw. 8 wenn du die 2 genommenen bei diesem AG hattest) dann kannste dich da auf die Betrieblichen Umstände berufen und bums.

    Der Arbeitgeber kann dich ja auch unter dem vorwand Betriebliche Umstände (und vorgetäuschter Sozialauswahl) entfernen...lol .. hab ich schon selber gesehen, wie das bei Kollegen dann Funktioniert. Also warum nicht auch du?

    gruß
    ben

  • Zitat von ben_sisko;286094

    Sicher erst am 01.04? Ich kenn es nur mit ende Februar, vieleicht gabs ja ne Änderung? Bisher in jeder Firma musste ich meinen Urlaub bis 28.02. genommen haben sonst war dieser verfallen...

    gruß
    ben


    Schau dir mal meinen Link im ersten Posting von mir an. ;) Da stehts. ;)


    Da er in 2009 keinen Urlaub nehmen konnte aus betrieblichen Gründen (zu viel Arbeit, die anfiel), sind die aufs nächste Jahr übertragbar und können bis 31.3. (23.59.59 Uhr inkl. Sekunden, also 23 ist klar, 59 min und 59 sec) genommen werden. Erst ab 1.4. verfallen die dann und wenn du es genau willst: 1.4. um 00.00.00 Uhr (inkl. Sekunden :D).