Servus,
ich habe letzte Woche gekündigt, der Fall liegt jetzt etwas kompliziert, da ich noch Urlaubsansprüche habe.
5-Tage-Woche
Eintritt: 2.6.2009
Das heißt ich habe die gesetzliche Wartezeit von 6 Monaten erfüllt => 20 Tage Urlaub, es liegt keine Urlaubsbescheinigung vom alten Arbeitgeber vor (der würde mir eh alles Bescheinigen, man kann also von 0 Tagen ausgehen)
Von diesen 20 Tagen habe ich 2 Tage in 2009 genommen, die Restlichen sind nun fraglich, denn laut BUrlG sind diese zum 31.12.2009 bereits verfallen. Es gab aber keine Möglichkeit Urlaubstage zu nehmen, da ständig übermäßig viel Arbeit vorhanden war (täglich unbezahlte Überstunden, weshalb ich jetzt auch gekündigt habe).
Bevor ich etwas unternehme warte ich erstmal ab wieviel Urlaub mein Ex-Chef berechnet.
Es gibt jetzt im Prinzip folgende Möglichkeiten:
1. Chef gibt mir 7/12 - 2 Tage + 1/12)
2. Chef gibt mir 1/12 aus 2010
3. Chef gibt mir 12/12 - 2 Tage + 1/12)
Stellt sich die Frage was tun:
zu 1 & 3: klappe halten und froh sein wegen Fristverlängerung
zu 2. meckern, aber auf was berufen?
MfG
DarkFather