Auch in Deutschland wird Internetzensur groß geschrieben.

  • Kinderporno-Sperren: "Frontalangriff auf die freie Kommunikation" befürchtet


    Der schleswig-holsteinische Landesdatenschutzbeauftragte Thilo Weichert übt scharfe Kritik an den Plänen zu Kinderporno-Websperren. Im aktuellen Gesetzesentwurf, den das Bundeskabinett am morgigen Mittwoch beschließen will, erkennt er eine "völlig neue Überwachungsdimension". Werde das Speichern der Zugriffsversuche und die Weitergabe etwa von IP-Adressen an die Polizei gestattet, könnte eine Vorverlagerung der Verdachtsgewinnung erfolgen, "die Zigtausende von absolut unschuldigen Menschen zu Verdächtigen machen würde".


    Letztlich, fürchtet Weichert, könnte sich beim Inkrafttreten der Verpflichtung jeder Kunde eines größeren Providers der Gefahr einer Strafverfolgung aussetzen. Schließlich könne der Nutzer beim Aufruf einer ihm unbekannten Webadresse nicht wissen, ob diese auf der vom Bundeskriminalamt (BKA) erstellten Sperrliste verzeichnet sei oder auf ein entsprechendes Angebot automatisch weiterleite. Die Aufnahme in das Filterverzeichnis durch eine "Verwaltungsbehörde" schaffe zugleich "nicht ansatzweise" echte Rechtssicherheit, ob eine Webseite tatsächlich kriminelle Inhalte enthalte.


    Weichert sieht in dem neuen Gesetzentwurf einen "Frontalangriff auf die freie Kommunikation im Internet", zumal das Blockieren von Netzangeboten an sich bereits ein grundrechtliches Problem darstelle. Der Datenschützer rät eindringlich von "Schnellschüssen bei Internetzensur und -kontrolle" ab, da diese eine nicht beabsichtigte explosive Wirkung für die Bürgerrechte, die wirtschaftliche Relevanz elektronischer Medien und die gesamte Gesellschaft entfalten könnten.


    Massive Bedenken gegen die Initiative gibt es auch in Providerkreisen. Ein Gesetzesvorhaben sei gegenüber der bislang von Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen (CDU) vorangetriebenen Vertragslösung zur Zugangserschwernis zwar ein "Schritt in die richtige Richtung", war zu vernehmen. Um der "komplexen Fragestellung" mit ihren zahlreichen rechtlichen Problemen gerecht zu werden, sei aber ein Spezialgesetz erforderlich. Die Bundesregierung verfolgt dagegen hauptsächlich eine Änderung des Telemediengesetzes (TMG). Zudem müsse das Verfahren verbessert werden, mit dem Webseiten auf die Sperrliste wandern. Eine Aufnahme auf das Verzeichnis müsse "Ultima Ratio" bleiben, wenn alle Mittel der Strafverfolgung ausgeschöpft seien. Angebote aus Ländern, die das Cybercrime-Abkommen des Europarats unterschrieben hätten, müssten außen vor bleiben, da dort Kinderpornographie unter Strafe zu stellen sei.


    Weiter vermissten Juristen aus der Internetwirtschaft eine Regelung zur Kostenerstattung und haben Bauchschmerzen bei der geplanten Verpflichtung zum Betrieb der Stopp-Seiten durch die Zugangsanbieter. Ein virtuelles Warnschild sei aufgrund der zwangsweise anfallenden Nutzerinformationen wohl kaum datenschutzkonform zu betreiben. Insgesamt handle es sich um einen "mit heißer Nadel gestrickten Entwurf", der offenbar in Wahlkampfzeiten rasch durchs Parlament geschleust werden solle.


    Unterdessen ist bekannt geworden, dass es einen eigenen Vorstoß der SPD-Bundestagsfraktion für eine gesetzliche Regelung von Web-Blockaden entgegen früherer Ankündigungen doch nicht geben wird. Die Opposition dürfte aber noch eine Expertenanhörung verlangen.


    Quelle:http://www.heise.de/newsticker…uerchtet--/meldung/136485




    von der Leyen: Auf dem Kinderporno-Ticket zur Internetzensur


    Glaubt man den öffentlichen Verlautbarungen, wird das World Wide Web mit Kinderpornos geradezu überschwemmt. Jemand, der das Internet nicht kennt, könnte glauben, an jeder Ecke bzw. Website über nackte, gequälte und missbrauchte Kinder zu stolpern. Die Familienministerin Ursula von der Leyen will dem jetzt einen Riegel vorschieben. Angeblich. In Wirklichkeit setzt sie statt auf sexuellen auf politischen Kindesmissbrauch – zur Abschaffung des freien Internets.


    Glaubt man den öffentlichen Verlautbarungen, wird das Netz mit Kinderpornos ja geradezu überschwemmt. Jemand, der das Internet nicht kennt, könnte glauben, an jeder Ecke bzw. Website über nackte, gequälte und missbrauchte Kinder zu stolpern. Ehrlich gesagt: Ich bin noch nie drüber gestolpert. Aber vielleicht, so dachte ich mir am 17. April 2009, hatte ich ja auch noch nie danach gesucht. An diesem Tag nämlich unterzeichneten einige große Internetprovider einen Vertrag mit dem Bundeskriminalamt über eine sogenannte Sperrliste für kinderpornographische Seiten. In spätestens einem halben Jahr sollen Besucher des »freien« Internets ein Erlebnis der Dritten Art haben. Wählen sie nämlich die »verdächtige« Seite an, landen sie statt auf der Seite auf einem vom Bundeskriminalamt aufgestellten »Stoppschild«.


    Heiligenschein und...



    Na, und? Es geht ja schließlich um Kinderpornographie: »Es wird ganz still im Rund des Bundestages, als Familienministerin Ursula von der Leyen (CDU) mit ihrer Rede beginnt«, berichtete die Süddeutsche Zeitung (Website) über die Begründung dieser Maßnahmen durch die Familienministerin am 26. März 2009 im Bundestag: »Kinder werden vor den Augen ihrer Eltern gefoltert: Stromstöße, Verbrennungen mit heißen Eisen, Säure auf die Haut, Verstümmelungen mit Bohrmaschinen, herausgeschnittene Zungen und Vergewaltigung. Wenn dies nicht böse ist, dann hat das Wort ›böse‹ keine Bedeutung.«


    Quatsch: Das war ja Präsident Bushs Kriegsrede zum Einmarsch in den Irak 2003! Jetzt aber: »Ein Mädchen im Grundschulalter, das mit einem Besenstil missbraucht wird. Ein Säugling hängt von der Decke und wird vergewaltigt«, sagte von der Leyen im Bundestag.



    Denn auch die Bundesregierung will endlich einmarschieren. Zwar nicht gerade in den Irak, aber in eine strategisch mindestens genauso wichtige Region, wenn nicht eine noch wichtigere. Eine Region, in der Imperien und Regierungen Schlacht um Schlacht verlieren und immer wieder von Blog-Guerillas und Info-Taliban aufgerieben werden: im Internet. Da werfen kritische Geister der offiziellen Propaganda immer wieder Knüppel zwischen die Beine, da wird die offizielle Einheitsmeinung immer wieder Lügen gestraft.



    Freilich muss man, bevor man das feindliche Gebiet aufrollen kann, erst einmal einen Fuß in die Tür kriegen. Und was entdeckt man da? Richtig: gequälte Kinder. Ja, das Motiv der gequälten Kinder ist geradezu der Klassiker zur Rechtfertigung aller möglichen totalitären und kriegerischen Maßnahmen. Denn mit den Leiden von Kindern lässt sich nun mal alles mögliche begründen. Seien es die Kriegspläne von George W. Bush, die komplette Entwaffnung der Bevölkerung nach den Schul-»Amokläufen« oder eben andere totalitäre Pläne. Denn merke: Kindesmissbrauch findet nicht nur zur Befriedigung sexueller, sondern auch zur Befriedigung politischer Bedürfnisse statt. Und zwar, weil Kindesmissbrauch und -misshandlung jedermann sprach- und wehrlos machen.


    ...Scheinheiligkeit liegen manchmal nah beieinander:


    Das war nicht nur schon 2003 so, als George W. Bush seinen Krieg gegen den Irak herbeilog, sondern auch schon 1990, als sein Vater den ersten US-Krieg gegen Saddam Hussein begründen wollte. Damals nahmen irakische Soldaten in Kuweit angeblich Säuglinge aus den Brutkästen und warfen sie auf den Boden, um sie dort sterben zu lassen. Unvergessen, wie eine kuwaitische Zeugin 1990 vor dem Menschenrechtsausschuss des Repräsentantenhauses weinend von den irakischen Greueln berichtete. Vergessen ist dagegen, dass es sich bei dem Mädchen um die Tochter des kuwaitischen Botschafters in den USA und bei den Tränen um Krokodilstränen handelte: Die Sache war von A bis Z gelogen. Die Werbeagentur Hill and Knowlton hatte die Geschichte ausgeknobelt und sogar die Zeugin geschult. Danach fragte im Nachhinein allerdings kaum jemand mehr – außer vielleicht ein paar Stänkerern im Internet.



    Das Gedächtnis der Menschheit ist einfach zu schlecht und die Sache mit den gequälten Kindern einfach zu gut, um sie nicht immer und immer wieder zu missbrauchen. Nun darf also auch mal die Familienministerin von der Leyen an das schwere Geschütz und »von der Decke hängende Säuglinge« beklagen, die vergewaltigt werden. Und siehe da: »Wer nicht für sie ist, ist gegen sie«, meinte sogar schon die Süddeutsche Zeitung durch ihren Mund George W. Bush reden zu hören.



    Nicht, daß es Kinderpornographie im Internet nicht gibt. Bestimmt gibt es sie wirklich irgendwo. Nein, ich bin sogar sicher, die Familienministerin hat irgendwelche Satelliten- bzw. Pornobilder gebunkert – vielleicht für den Kampf gegen Kinderpornographie, ganz bestimmt aber im Kampf gegen das Internet. Nur haben die Bilder anders als die groben Schemazeichnungen oder nichtssagenden Satellitenbilder der US-Regierung den neben der unentrinnbaren emotionalen Wirkung des Themas weiteren Vorteil, dass man sie nicht vorzeigen muss. Denn das kann ja nun wirklich niemand verlangen. Führten also George W. Bush und sein Vater Kriege mit erlogenen und gefälschten Beweisen, führt die Bundesregierung ihren Krieg gegen das Internet ganz ohne öffentlich vorzeigbare Beweise. Das mag man verstehen oder auch nicht, eine Tatsache bleibt es trotzdem.


    Papperlapapp, meint die Süddeutsche Zeitung, das Ganze sei einfach »gut gemeint«. So nach dem Motto: Die gute Mutter Ursula – hat sie mal wieder vor lauter Aufregung aus dem Bauch Politik gemacht. Bekanntlich ist »gut gemeint« aber das Gegenteil von gut. In Wirklichkeit ist die Aktion ein Trojanisches Pferd, um im Internet einen Zensurmechanismus zu schaffen – nicht nur für Kinderpornographie, sondern langfristig auch für andere Inhalte. Und zwar ein Trojanisches Pferd, das jeder streicheln, aber keiner kritisieren darf – dachte sich jedenfalls die Bundesregierung ...


    Quelle: http://info.kopp-verlag.de/new…t-zur-internetzensur.html

  • Und schon geht es weiter


    In Sachen Internetsperren kommen die Neuerungen nun Schlag auf Schlag: Bereits am nächsten Mittwoch soll die neue Beschlussvorlage der Bundesregierung vom Bundeskabinett verabschiedet werden und diese hat es in sich.


    Mit dem Beschluss sollen auch Provider, die bisher die Sperrlisten nicht umsetzen, zur Umsetzung verpflichtet werden (wovon allerdings, beispielsweise für sehr kleine Provider, Ausnahmen gelten). Laut dem IT-News-Portal heise online, das angibt, den neuen Entwurf vorliegen zu haben, soll die neue Vorlage in vielen Punkten von dem bisherigen Arbeitsentwurf abweichen. Die meisten dieser Neuerungen dürften Gegner der Internetsperren eher noch weiter auf die Barrikaden treiben.


    Wichtigste Neuerung gegenüber dem Entwurf des Bundeswirtschaftsministeriums vom 25. März: Die Provider sollen die Sperrseiten (das "Stoppschild") nicht nur selbst hosten, sondern auch Zugriffe darauf mitloggen. Diese wären auf Anfrage der Ermittlungsbehörden herauszugeben. Bei den bisherigen, freiwilligen Sperrverpflichtungen hatte man immer wieder betont, keine Zugriffe mitzuloggen.


    Zudem sollen nicht mehr, wie bisher, nur außereuropäische Seiten auf den Listen auftauchen. Vielmehr ist im Entwurf für einen neuen Paragraphen 8a Telemediengesetz (TMG) nun die Rede von "vollqualifzierten Domainnamen, Internetprotokoll-Adressen und Zieladressen von Telemedienangeboten". Ebenfalls neu ist, dass man die Idee der "Verlinkungskette" weitertreibt: Nach dem neuen Entwurf sollen nicht nur kinderpornographische Websites gesperrt werden können, sondern auch Angebote, "deren Zweck darin besteht, auf derartige Telemedienangebote zu verweisen". Wie heise schreibt, könnten damit bei entsprechender Auslegung "auch Whistleblower-Plattformen wie Wikileaks.org aufgrund der bereits wiederholt erfolgten Veröffentlichung von Sperrvorgaben anderer Länder von Anfang an auf die schwarze Liste aufgenommen" werden. Dann, so befürchtet man, könnten "auch Nutzer dieser Seiten auf dem Umweg über die Provider ins Visier der Strafverfolger geraten."


    Annika Kremer von gulli meint:


    Es war abzusehen, dass man nun die Verabschiedung eines Gesetzes, das alle Provider zur Umsetzung der Internetsperren verpflichtet, vorantreiben würde. Dass dies allerdings so schnell und mit so vielen problematischen Neuerungen geschehen würde, dürften nur ausgesprochene Pessimisten vorher erahnt haben. Um so trauriger, dass diese nun recht behalten.


    Viele Benutzer sind bereits jetzt schockiert über die Einschränkung der Informationsfreiheit im Internet. Dieser Zustand dürfte durch den neuen Entwurf eher noch verschlimmert werden. Vor allem die Aufnahme von Seiten, die auf kinderpornographische Darstellungen lediglich verweisen, ist brandgefährlich. Wohin das führen kann, hat der Fall der indirekten Verlinkung auf Wikileaks, die dem verantwortlichen Blogger eine Hausdurchsuchung einbrachte, bereits angedeutet. Man will nicht zu schwarz malen und doch könnte es, wenn Wikileaks dann einmal nicht mehr erreichbar ist, mehr sein, als nur ein dummes Missverständnis.


    Durch den Termin in bereits wenigen Tagen lässt man Gegnern der Maßnahmen zudem kaum Zeit zum reagieren. Auch die sich gerade formierende Protestbewegung wird Mühe haben, so etwas wirksames auf die Beine zu stellen. Auch, wenn das Gesetz noch durch den Bundestag muss, was erfahrungsgemäß eine Weile dauert, ist es erschreckend und für die Gegner dieser Maßnahmen problematisch, dass so schnell neue, weitergehende Ideen aufkommen. Das Bild, das einem hierzu einfällt, ist, wieder einmal, das eines DDoS-Angriffs: Eines DDoS-Angriffs auf die Aufmerkamkeit, die Zeit, die Ressourcen der politischen Gegner. Man kann nur hoffen, dass diese zäher und erfindungsreicher sind, als angenommen, und auch unter diesen Umständen noch konstruktiv, konsequent und ohne sich selbst ins Unrecht zu setzen ihre Meinung vertreten.


    Quelle:http://www.gulli.com/news/inte…nd-schon-geht-2009-04-20/

  • Konzerne planen, dem freien Internet den Garaus zu machen


    Viele Internetbenutzer haben keine Kenntnis von dem Plan, das Netz dem Kabelfernsehen anzugleichen


    Das Internet ist der letzte unregulierte Schützengraben der freien Meinungsäußerung aber gravierende Schritte sind in Planung, welche dem Netz wie wir es kennen den Garaus machen würden.
    Die konkreten Bedrohungen sind weder verhüllt noch schwierig zu verstehen, eine bedeutende Anzahl an Internet-Nutzern vehält sich hingegen noch völlig naiv gegenüber ihren Ausmaßen. Auch wenn viele die Authenzität eines neuen Berichtes anzweifeln, laut dem die Internet Service Provider angeblich bis 2012 den Web-Zugang in ein dem Kabelfernsehen ähnliches Modell umwandeln werden in welchem die Kunden für den Zugriff auf die Webseiten der großen Konzerne bezahlen während andere Seiten blockiert sind, der Weg hin zu einem regulierten Web ist nur zu gut dokumentiert.



    Wir warnen seit Jahren vor dem Plan, das alte Internet sterben zu lassen und es mit dem eingeschränkten und zensierten "Internet 2" zu ersetzen. 2006 veröffentlichten wir einen Artikel darüber, wie die RIAA versucht hatte, die Definitionen von geistigem Eigentum bis zu einem Punkt zu erweitern an dem bereits der Link auf externe Inhalte als eine Urheberrechtsverletzung beurteilt werden könnte.
    Viele Leser waren sich der Gefahr für das Internet bewusst, andere konnten sich absolut nicht vorstellen dass das WWW von einem Gerichtsurteil über das Urheberrecht verwüstet werden könnte.
    Eine der größten britischen Webseiten über Themen aus dem Technologie-Sektor, der Inquirer, berichtete ebenfalls über die Bedrohung. Die RIAA argumentierte, dass der Beklagte Tenise Barker Musikdateien heruntergeladen und sie durch die Plazierung in einen nicht-privaten Ordner zur Verteilung freigegeben hätte. Obwohl Barker für die Dateien gezahlt und sie legal heruntergeladen hatte und obwohl die Dateien von niemandem kopiert worden waren, erklärte die RIAA dass dies trotzdem eine Urheberrechtsverletzung darstelle. Wie Barkers Anwalt Beckerman betonte, ist das Internet im Prinzip ein riesiges Netzwerk aus Hyperlinks welches Dateien für andere Leute "verfügbar" macht. Wenn wir zu CNN.com verlinken, machen wir die mit dem Link verknüpfte Datei "verfügbar" für andere Benutzer. Uns gehört nicht das Urheberrecht auf irgendwelche Inhalte von CNN; nach der Argumentation der RIAA ist deshalb das Anbringen des Links bereits eine Urheberrechtsverletzung. Natürlich lässt sich solch eine absurde Regelung nicht einfach so durchsetzen, es würde aber auf jeden Fall den Prozess der Regulierung vorantreiben.


    Irgendwann könnte eine Erlaubnis der Regierung für den Betrieb einer Webseite nötig sein und Verletzungen der "Nutzerbedingungen" würden zu Zensuren oder gar einer Sperrung führen. Dies wäre kein Problem für die gigantischen transnationalen Konzerne, denn deren Seiten würden immer verfügbar bleiben. Das Betreiben einer Webseite bzw. eines Blogs im Internet 2 wäre wie das Benutzen eines Youtube-Kontos, jegliches politisch kontroverses Material das dem Konzern misfällt würde unverzüglich entfernt werden. Darüberhinaus kann die Panikmache im Bezug auf Indentitätsdiebstahl, Kreditkartenbetrug und "terroristische Propaganda" dazu führen, dass ein Fingerabdruck-Scan für den Zugang zum Netz verbindlich gemacht wird. Pay By Touch Online und andere Firmen haben berets Finger-Scanner entwickelt mit denen Benutzer surfen oder online shoppen; mehrere Keyboards mit integriertem Scanner sind ebenfalls bereits auf dem Markt. Vor mehr als 2 Jahren berichtete das Magazin The Nation in einem Artikel mit der Überschrift "Das Ende des Internets?":


    "Die größten Telefon- und Datenkabelfirmen erarbeiten eine alarmierende Bandbreite an Strategien welche das freie, offene und nicht-diskriminierende Internet von heute in einen privat gelenkten und vermarkteten Service verwandeln würden, bei dem eine Gebühr auf fast alles verlangt werden würde das wir online tun."


    "Verizon, Comcast, Bell South und andere Giganten aus der Kommunikationsbranche entwickeln Strategien welche Informationen über jede unserer Bewegungen im Cyberscpace verfolgen und sperichern würden in einem gewaltigen Datensammel- und Marketingsystem dessen Umfang an die National Security Agency haranreichen könnte. Laut Weißbüchern die in der Kabelfernsehen-, Telefon- und Telekommunikationsindustrie zirkulieren, würden jene mit den bestgefülltesten Taschen - Konzerne, Interessengruppen und große Werbekunden - bevorzugte Behandlung erhalten. Inhalte von diesen Gruppen würden die höchste Priorität auf unseren Computer- und Fernsehbildschirmen haben, während als unerwünscht betrachtete Informationen wie Nutzer-zu-Nutzer--Kommunikationen auf langsamere Datenhighways abgeschoben werden oder sogar gänzlich unterbunden werden könten."


    Internet 2 wird als die nächste Generation des WWW bezeichnet und setzte bereits Weltrekorde im Bezug auf Geschwindigkeit und Datentransfers. Laut Wired Magazine wurden David Clark, dem wichtigsten Architekt der Internet-Entwicklung durch die Regierung in den 1980ern, 200.000$ von der National Science Foundation ausbezahlt um an einer "gänzlich neuen Infrastruktur" zu arbeiten welche "das heutige globale Netzwerk ersetzen" würde. Clark kündigte an, eine "schöne neue Welt" mit dem Internet 2 schaffen zu wollen; das neue Netzwerk solle ein "kohärente Sicherheitsarchitektur" sein. Die Regierungspropaganda- kampagnen dämonisieren währenddessen das alte Internet als einen gefährlichen Sumpf voller Hetzrede, Kinderpornographie und terroristischer Rekrutierungsaktionen. Die europäische Union ist im Zuge, das Internet völlig zu regulieren. Der erste Schritt ist die Einführung von Lizenzgesetzen welche eine Registrierung, Steuern und eine Erlaubnis für den Betrieb einer Webseite nötig machen. Falls das Material auf der Webseite gegen die breit definierten EU-Gesetze gegen "Hetzrede" verstößt, wird die Webseite nicht zugelassen sein. Bushs eigenes Strategiedokument für den Sieg im "Krieg gegen den Terror" listet "Verschwörungstheoretiker", d.h. jeder der Regierungskorruption und die Lügen über wichtige Ereignisse entthüllt, als "terroristische Rekruteure" und erklärt, deren Einfluss auf die Gesellschaft zu eliminieren zu wollen. In seiner Rede im Oktober 2006 benannte der Direktor des US-Heimatschutzministeriums Michael Chertoff das Internet als "Terroristen-Trainingslager" durch welches "unzufriedene Menschen in den USA radikale Ideologien und potentiell gewalttätige Fähigkeiten" entwickeln können.


    Quelle:http://infokrieg.tv/Konzerne_p…Internets_2008_06_13.html

  • Heuchelei auf Kosten missbrauchter Kinder
    Es war abzusehen, dass die vor kurzem veröffentlichten beschwichtigenden Meldungen über die Netzsperren nur Täuschungsmanöver sein würden. Der nunmehr veröffentlichte Entwurf für die Gesetzesinitiative zur Sperrung kinderpornographischer Webseiten enthält nicht nur all das, was vor kurzem noch dementiert wurde, er offenbart auch eine fast schon menschenverachtende Heuchelei der Sperrungsbefürworter.


    Es verwundert nicht, dass der Entwurf, der die momentan noch "freiwillige" Sperrung der Seiten in eine Gesetzesform gießen soll, sich erheblich von dem früheren Entwurf unterscheidet. Wurde vor kurzem noch bestätigt, dass die Zugriffe auf die Stoppseite, die statt der kinderpornographischen Seite zu sehen sein wird, nicht mitgeloggt werden, so soll nun das Gegenteil der Fall sein. Die Zugangsanbieter sollen die Stoppseiten selbst hosten, Zugriffe protokollieren und auf Anfrage den Strafverfolgungsbehörden übermitteln. Eine praktische Methode, um die Statistik in die Höhe zu treiben.


    Zugriffe auf die Stoppseite = Interessierte


    Die Idee, die Zugriffe zu loggen, ist, im Zusammenhang mit der Tatsache, dass nun auch Webseiten, die lediglich auf die gesperrten Seiten verweisen, ebenfalls gesperrt werden sollen, doppelt perfide. Zum einen wird so die Statistik zu Gunsten der Sperrungsbefürworter künstlich erhöht, wenn jeder, der sich selbst ein Bild machen will, ob die Seiten zu Recht gesperrt sind, als an Kinderpornographie Interessierter gezählt wird. Zum anderen würden so auch die Zugriffe auf Seiten wie wikileaks etc. in die Statistik mit einfließen, was die Aussagekraft der Zahlen ad absurdum führen würde.


    Da bisher nicht zu merken war, dass den Befürwortern der Netzsperren an aussagekräftigen Zahlen gelegen ist, wird somit eine Art Endlosspirale der Schockzahlen begonnen. Je mehr Seiten z.B. die Sperrlisten veröffentlichen, desto mehr Seiten werden in die Sperrlisten aufgenommen. Je mehr Nutzer auf die ursprünglich gesperrten oder die berichtenden Seiten Zugriff nehmen wollen, desto höher werden die Zahlen, die dann für neue Einschränkungen von Kommunikations- und Rezipientenfreiheit genutzt werden können. Somit wird jeder Webseitenzugriff für jene, die sich gegen Sperrungen aussprechen, zum Vabanquespiel. Nicht nur riskieren sie durch Zugriffe auf Seiten wie wikileaks und Co. in die Mühlen der Strafverfolgung zu geraten, sie dienen auch gleichzeitig als Grund dafür, dass die Zahlen, mit denen die Bundesfamilienministerin Frau von der Leyen samt Mitstreitern förmlich um sich wirft, weiter in die Höhe schnellen. Nicht einmal das bloße Hinnehmen der geheim gehaltenen Sperrlisten würde aus dieser Falle heraushelfen, da ja jede Seite, die sich mit der Thematik befasst, unter Umständen auch in die Sperrliste gerät.


    Groteske Ausnahmen


    Endgültig offenbart sich dem die Heuchelei hinter den Netzsperren, der den Ausnahmenkatalog durchliest. In diesem ist gelistet, wer von der Verpflichtung, kinderpornographische Seiten zu sperren, ausgenommen werden soll. Hier finden sich neben Bibliotheken, Behörden, Schulen, Universitäten und allen staatlichen Einrichtungen auch Provider, deren Kundenstamm nicht mehr als 10.000 Nutzer zählt.


    Um diesen erneuten Schlag ins Gesicht der missbrauchten Kinder zu verstehen, lohnt es, sich eine Aussage der Bundesfamilienministerin noch einmal ins Gedächtnis zu rufen.


    Es wird immer mehr über kommerzielle Websites verbreitet. Da werden Millionenbeträge verdient. Pornographische Videos, auf denen Kinder gequält und gefoltert werden, werden allein in Deutschland bis zu 50.000 Mal im Monat heruntergeladen. Die Bandbreite reicht vom Pädokriminellen bis zum User, der wahllos sucht und ignoriert, dass er sich gerade die Einstiegsdroge besorgt.
    [extern] Interview mit dem Hamburger Abendblatt


    Abgesehen von den diversen unbelegten Äußerungen ist der letzte Teilsatz hier ausschlaggebend für die Bewertung des Ausnahmekataloges. Der "User, der wahllos sucht und ignoriert, dass er sich gerade die Einstiegsdroge besorgt", soll ja durch die Netzsperren von dieser Einstiegsdroge abgehalten werden. Frau von der Leyen suggeriert also zum einen, dass bei vielen Menschen ein latentes Interesse an solcher Kinderpornographie vorhanden ist, was durch den zufälligen Zugriff auf derartige Seiten geweckt wird. Durch die Bilder angefixt, so der Vergleich mit der Einstiegsdroge zutreffen sollte, würde der User somit zum ständigen Konsumenten, dessen Droge immer stärker werden muss.


    Wenn die Bundesfamilienministerin jedoch tatsächlich von dieser kruden Theorie, die bisher ohne jeden wissenschaftlichen Beleg auskommt, überzeugt ist, so stellt sich die Frage, wieso diese User nun nicht vor der Einstiegsdroge geschützt werden sollen, wenn sie bei einem Kleinprovider unter Vertrag sind. Dies wäre zu vergleichen mit einem Drogenverbot, das nur in größeren Städten durchgesetzt wird, während für kleinere Städte Ausnahmen geschaffen werden.


    Auch die Ausnahmen für alle staatlichen Einrichtungen, Schulen etc. sind erstaunlich. Der Fall des [extern] 62jährigen Aushilfslehrers in Bayern ist nur exemplarisch zu sehen, doch warum sollte es so sein, dass alle Mitarbeiter von staatlichen Einrichtungen, alle Lehrer, Professoren, Schüler, Studenten und Besucher von Bibliotheken automatisch als "an Kinderpornographie uninteressiert" gelten sollen? Viele Bibliotheken bieten öffentliche Netzzugänge an, da hier ja die Listen nicht eingepflegt werden (und nicht geblockt wird), wäre es somit also für den Interessierten möglich, sich samt der veröffentlichten Sperrungsliste dann an einen Besucherrechner zu setzen, sich hier ein paar der Seiten anzusehen, die Bilder zu kopieren und mit dem Material nach Hause zu gehen. Auch könnte der "unbedarfte User" so versehentlich auf eine Seite geraten und somit der Einstiegsdroge ausgesetzt sein. Oder geht man hier davon aus, dass alle, die nur entfernt mit staatlichen Einrichtungen zu tun haben, quasi immun gegen die von Frau von der Leyen propagierte Versuchung sind?


    Die Kinder sind der Politik egal


    Noch wichtiger als diese Doppelzüngigkeit beim Thema Einstiegsdroge ist jedoch, dass auch der "Schutz der Menschenwürde", den Frau von der Leyen gerne ins Feld führt, anscheinend bei all diesen Einrichtungen sowie bei den Kleinprovidern nicht mehr wichtig ist. Wenn es also darum geht, dass missbrauchte Kinder nicht noch einmal missbraucht werden, indem ihre Bilder im Netz herumgereicht, heruntergeladen und zur Selbstbefriedigung genutzt werden, dann darf es hier keine Ausnahmen geben, dann muss auch der kleinste Provider, die kleinste Schule, zur Sperrung verpflichtet werden, um das Argument glaubwürdig erscheinen zu lassen.


    Wer tatsächlich Netzsperren für eine Möglichkeit hält, Kinderpornographie zu bekämpfen, der muss zumindest konsequent sein. Das Kabinett ließ [extern] verlautbaren, dass "die Vorschrift auf eine Handlungspflicht ausgerichtet ist, nicht auf einen Erfolg" und "bereits viel erreicht [sei], wenn solche Angebote nicht ohne Weiteres zugänglich sind". Doch bei all den Ausnahmen stellt sich die Frage, inwiefern selbst dies erreicht wird. Es ist klar, dass die Ausnahmen letztlich verhindern sollen, dass zu viele das Gesetz anfechten - gerade Kleinprovider würden ja durch die Verpflichtung über Gebühr belastet werden, da sie neues Personal einstellen und neues Equipment anschaffen müssten. Die ohnehin oft nur karg ausgestatteten und personell unterbesetzten Bibliotheken, Schulen und Universitäten wären ebenso zu stark belastet und es wäre mit harscher Kritik und ggf. Verfassungsbeschwerden zu rechnen. Hier hat man durch den Ausnahmekatalog vorgesorgt.


    Dieses Verhalten zeigt aber auch, dass es hier nicht um Kinderschutz, um den Schutz der Menschenwürde oder um missbrauchte Kinder gehen kann, denn in diesem Fall dürften solche taktischen Überlegungen keine Rolle spielen. Wenn Frau von der Leyen und Co. an allen Fronten kämpfen, wie sie nicht müde wird zu erzählen, dann ist jede Ausnahme eine Ausnahme zu viel, die sowohl die Kinder und deren Menschenwürde, als auch den unbedarften User in Gefahr bringt. Indem es diese Ausnahmen geben soll, wird deutlich, worum es geht: um ein für den Wahlkampf geeignetes Thema, mit dem gepunktet werden soll, ohne dass tatsächlich für die Kinder etwas getan wird.


    Alle anderen Möglichkeiten, (nicht nur) missbrauchte Kinder zu schützen, sind kosten- und arbeitsintensiv, sie sind Langzeitprogramme, für die immer weniger Geld vorhanden ist (wie an den Einsparungen im Bereich Kinder-/Jugendhilfe zu erkennen ist). Das Thema "Kampf gegen Kinderpornographie" wäre ebenso komplex, würde es abseits des Themas "Netzsperren" behandelt werden. Die Gründe für Gewalt (nicht nur sexueller Art) gegen Kinder müssten ebenso beleuchtet werden wie jene für Kinder- und Jugendprostitution, was auch zum Thema Kinderarmut führen würde, zur Frage, wie der Reichtum gerecht verteilt werden kann, um auch Kindern in ärmeren Ländern die Möglichkeiten zu geben, die ihnen so verwehrt bleiben.


    Die Frage, inwiefern die Oberflächlichkeit sowie das Statussymboldenken bei Kindern und Jugendlichen in den westlichen Ländern zu Kinder- und Jugendprostitution führen kann, stünde ebenso im Raum wie die, wie z.B. durch Präventionsprogramme Pädophile lernen könnten, mit ihrer Neigung umzugehen, ohne dass es zu einer Verletzung der Menschenwürde der Kinder kommen kann. Aber all dies ist sehr komplex und eignet sich nicht als Wahlkampfthema - der "Kampf gegen Kinderpornogaphie", der ohne Fach- und Hintergrundwissen, ohne Recherche und Argumente auskommt, eignet sich da besser.


    Konnte man bisher bei Frau von der Leyen noch eventuell von Naivität und zu starker emotionaler Betroffenheit ausgehen, so ist die Bundesfamilienministerin, die ihre siebenfache Mutterschaft wie einen Heiligenschein mit sich herumträgt, durch den Ausnahmekatalog letztendlich als Heuchlerin und Schaumschlägerin entlarvt. Sie hat nicht wirklich ein Interesse daran, missbrauchten Kindern zu helfen, sondern ist auf den Zug "Kinderpornographie" aufgesprungen, weil sie so mit einfachen Parolen und markigen Sprüchen auf sich aufmerksam machen kann, ohne tatsächlich etwas vorzuweisen. Die Provider, so sagte Frau von der Leyen, um diese unter Druck zu setzen, müssten sich entscheiden, ob sie "weiterhin uneingeschränkt die Vergewaltigung von Kindern zeigen lassen" wollen. Nun, die Politik hat entschieden: bei staatlichen Einrichtungen und bei Providern mit bis zu 10.000 Kunden lautet die Antwort: "Uns doch egal".


    Die Worte eines Opfers von sexueller Gewalt sprechen Bände:



    Quelle: http://www.heise.de/tp/r4/artikel/30/30179/1.html

  • Protest gegen EU-Abstimmung


    Am 5. Mai 2009 wird es eine Abstimmung im EU Parlament zu den umstrittenen Internetsperren geben.


    Das freie Netz scheint in Gefahr, warnt man auf "Blackout Europe". Nach dieser Abstimmung wird es "keinen Weg zurück geben!" Wenn unter dem Aktenzeichen COD/2007/0247 am 5. Mai in Brüssel ein Beschluss gefasst wird, dann kann dies weitreichende Konsequenzen für alle bedeuten, die das Internet nutzen. "Jeder Eigentümer einer Website hat ein Interesse an der Verteidigung der freien Nutzung des Internets ... jeder, der Google oder Skype nutzt ... alle, die ihre Meinung frei äußern, überall in der Forschung, unabhängig davon, ob es z. B. um die persönliche Gesundheit oder wissenschaftlichen Studien geht ... jeder, der einen Online-Shop betreibt ... der Termine online verwaltet ... der in sozialen Netzwerken unterwegs ist, ... der Musik hört, ... der Video schaut..." kurz JEDER, der Millionen von Europäern, die sich auf das Internet täglich verlassen, direkt oder indirekt, wird sich mit "Beschränkung" auseinandersetzen müssen. Es werden neue Bedingungen für die Nutzung von IT geschaffen.


    [Samsung CTV LED]
    "Das Internet so wie wir es kennen, ist gefährdet", wenn die vorgeschlagene neue EU-Vorschrift abgenickt wird. Nach den vorgeschlagenen neuen Regeln werden Provider in der Lage sein, die Anzahl der Webseiten, die man ansehen kann, rechtmäßig zu limitieren. Außerdem kann jeder Nutzer von bestimmten Diensten ausgeschlossen werden. Diese Limitierung wird mit dem hübschen Namen als "new consumer options" getarnt, unter der man wählen kann, welches Paket man nutzen möchte, allerdings mit einer limitierten Anzahl von Möglichkeiten. Bye bye flatrate!


    - Das Internet wird nur noch in Paketen zugänglich.


    - Inhalte zu veröffentlichen, könnte stark eingeschränkt werden.


    - Das Internet ist zu einer unkontrollierbaren Instanz geworden, das soll sich ändern. Ermittler von Staat und Unternehmen sollen Kontrolle zurückerhalten.


    - Dies geschieht unter dem Vorwand Musik, Filme und andere Entertainment-Inhalte gegen Piraterie zu schützen.


    - Die wirklichen Opfer dieses Plans werden alle Internet-Nutzer sein, die freien Zugang zu Informationen und Kultur wollen.


    Da wir alle ein Interesse an der freien Nutzung des Internets haben, schlägt man bei Blackout Europe vor zu handeln:


    "Was können Sie tun? Sagen Sie dem Europäischen Parlament, dass es gegen die begrenzte Zugangsberechtigung im Internet stimmen soll! Erinnern Sie sie daran, dass sie (die jeweiligen Europaabgeordneten) im Juni wieder ihre Stimme brauchen und dass uns das Internet immer noch die Kontrollinstrumente liefert, um zu beurteilen, was sie (die Politiker) tun! Sie müssen wissen, dass Sie nicht allein sind: Hunderte von Organisationen arbeiten daran, und Tausende von Leuten haben bereits Kontakt zu ihren Abgeordneten in Bezug auf dieses Thema aufgenommen."


    Also los:


    1. Meldet euch bei eurem zuständigen Europa-Abgeordneten per Mail oder am Telefon, schickt ihm ein Fax. (hier wäre ein Musterbrief hilfreich - vielleicht findet sich jemand, der einen solchen verfasst (hat) und/oder in den Kommentaren zur Verfügung stellt). Lasst euch den Empfang am besten bestätigen. Personalisiert den Brief. Macht dem Abgeordneten unmissverständlich klar, was eure Belange sind.


    2. Leitet den Brief weiter. Blackout Europe fordert jeden zu einem wahren Bombardement per E-Mail heraus.


    3. Informiert euch weiter. (double screening) (via Blackout Europe Danke!)


    Quelle: http://www.gulli.com/news/inte…protest-gegen-2009-04-22/

  • Was mir bei der ganzen Thematik nicht wirklich einleuchten will ist das die "einschlägigen Seiten" ja anscheinend bekannt sein müssen, sonst könnten sie ja nicht auf einer Liste vermerkt werden können.
    Klar wenn diese Seiten irgendwo in Timbuktu gehostet sind kann man sie nicht so einfach schließen wie in der EU, aber es gibt doch sicher Möglichkeiten Nutzer dieser Seiten zu identifizieren und zu verfolgen.
    Wie sonst konnten in der Vergangenheit so viele Nutzer Dingfest gemacht werden?
    Wenn es wirklich so einfach wäre sich der Strafverfolgung zu entziehen dann würden doch alle Seiten mit fragwüdigem Inhalt einfach auf Hosts in Timbuktu gehostet werden und alle wären auf Ewigkeit sicher.
    Also einfach alles nach sonstwo und man kann nie ermittelt werden?
    Das kann ich mir beim besten Willen nicht Vorstellen!


    Ich kann mich an meine Anfagszeit im Netz ca.2000 noch gut erinnern, da war es wirklich schon so das wenn man sich mal 1-2 Stunden durch Links auf Erotikseiten geklickt hat zwangsläufig auf KiPo gestoßen ist ohne das man es wollte.
    Aber das ist aus meiner Sicht schon seit Jahren vorbei!
    Ich denke mal das ist auf die zunehmende Verfolgung solcher Angebote zurückzuführen.
    Ich weis nicht wie das aussieht wenn man direkt danach sucht, aber ich denke mal da wird es auch nicht so einfach sein.


    Ich bin der festen Überzeugung das die Zensurpläne andere Ursachen haben!
    Nein! zur Internetzensur.

  • Zitat von Fox_Force_Five;190604

    Ich bin der festen Überzeugung das die Zensurpläne andere Ursachen haben!
    Nein! zur Internetzensur.


    Ja das denke ich auch die Kinderponography ist nur ein vorwand.
    Damit die Leute es ohnehin akzeptieren, da es ein schlimmes Thema in unserer Gesellschaft ist.
    So lange es sich nur um die Kinerponos dreht und um Radikale Webseiten sollen die von mir aus machen was die wollen.
    Aber wie viele Kritiker schon vermuten wird das Freie Internet fallen.
    Und so mit wird wider ein wichtiges Informations Medium unter der vollen Kontrolle gebracht, so wie die Meinstream Medien.

  • Lügen und Kinderpornographie


    Das Justizministerium, das Familienministerium und das BKA
    Nach dem Gesetz, das dem Bundeskriminalamt geheimdienstähnliche Befugisse gibt, erhebt der heute vom Bundeskabinett beschlussene Entwurf zur Sperrung von Kinderpornographieseiten das BKA gleich zur Allmacht, die nicht nur Ankläger, sondern auch Richter und Vollstrecker sein darf. Und wie es sich für Allmächtige gehört, dürfen sie lügen und betrügen. Und auch das Justizministerium äußerst sich in einer Form, die jeglichem Bürgerrechtler die Haare zu Bergen stehen lassen muss.


    Der heute vom Kabinett verabschiedete Entwurf des Gesetzes zur "Bekämpfung von Kinderpornograhie in Kommunikationsnetzen" hat einmal öfter gezeigt, dass die Aussagen, die sowohl die Bundesfamilienministerin als auch das BKA zum Thema Netzsperren tätigten, auf Lug und Trug basierten. Diese Aussagen waren schlichtweg Beruhigungspillen für diejenigen, die bereits das Schlimmste vermuteten und sich nun in diesen Ahnungen bestätigt sehen.


    Es wird doch nicht mitgeloggt, wer auf die gesperrten Seiten zugreift


    Stolz hielten sie den Entwurf für das Stoppschild in die Kamera, welches beim Aufruf einer gesperrten Seite zu sehen sein sollte: Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen sowie BKA-Chef Jörg Ziercke konnten gar nicht genug lächeln.
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    Wer die Entwicklung bis zum heutigen Kabinettsbeschluss mitverfolgt hat, der kann dieses zufriedene Lächeln verstehen, denn die für ihre Rabulistik bekannten Protagonisten hatten es erneut geschafft, durch gezielte Irreführung einen Teil der Kritik an den Netzsperren verstummen zu lassen. Auf dem Stoppschildentwurf fand sich nämlich ein Passus, der suggerierte, dass Zugriffe auf die gesperrten Seiten nicht mitgeloggt werden. Wer aber genau las, der musste [extern] erkennen, dass diese Versicherung nur halb richtig war.


    "Weder Informationen zu Ihrer IP-Adresse noch andere Daten, anhand derer Sie identifiziert werden könnten, werden vom Bundeskriminalamt gespeichert, wenn diese Seite erscheint. Die Sperrung dieser Webseiten erfolgt ausschließlich, um die kriminelle Verbreitung von Darstellungen sexuellen Missbrauchs und die weitere Ausbeutung der Kinder zu erschweren.


    Der wichtige Teilsatz hierbei lautet: "werden vom Bundeskriminalamt gespeichert". Tatsächlich wird das BKA diese Daten nicht erheben, bereits im Gesetzentwurf vom 1.04.2009 findet sich allerdings folgende Bestimmung:


    Die Diensteanbieter dürfen, soweit das für die Maßnahmen nach den Absätzen 2 und 4 erforderlich ist, personenbezogene Daten erheben und verwenden. Diese Daten dürfen für Zwecke der Verfolgung von Straftaten nach § 184b des Strafgesetzbuchs den zuständigen Stellen auf deren Anordnung übermittelt werden.
    Gesetzentwurf vom 1.4.2009


    Das BKA hat also nicht zuletzt durch das medienträchtig herumgereichte Stoppschild, gemeinsam mit Frau von der Leyen, den Eindruck (erfolgreich) erweckt, dass die IP-Adressen der Aufrufenden nicht mitgeloggt werden, wohingegen diese Datenspeicherung lediglich auf die Diensteanbieter abgewälzt wurde. Über diesen Umweg erhält das BKA die Daten natürlich dennoch, doch können sie weiterhin von sich sagen, dass sie nicht mitloggen. Nicht zuletzt dürfte es nach dem Eklat um die [local] gefälschten Beweismittel, die Falschaussagen und das Loggen von IP-Adressen derer, die auf [extern] bestimmte Seiten des BKA zugriffen für die Behörde schon allein aus Imagegründen sinnvoller sein, momentan von einer heiklen Log-Strategie Abstand zu nehmen.


    Ein solches Vorgehen passt zum bisherigen Verhalten des BKA sowie der Familienministerin, die mit Halbwahrheiten, Ungenauigkeiten, aufgeblähten Zahlen und [extern] anderen Scheinargumenten die emotionale Klaviatur zu bedienen wusste. Ausgerüstet mit einem atavistisch anmutenden Mutterinstinkt, rabulistischem Können und wenig Fachwissen gelang es der siebenfachen Mutter, eine Zensurstruktur ins Leben zu rufen und von den Providern befürworten zu lassen, welche im Gewand der Kinderpornographiebekämpfung daherkam und somit jeden Kritiker in die Ecke der Kinderschänder rückte.


    Wie erfolgreich diese Strategie war, lässt sich an dem Beispiel eines Users sehen, der bei seinem Provider wegen eines Sonderkündigungsrechtes auf Grund der neuen Situation anfragte. Provokant formulierte er, wie er die Provider, sollten sie sich durch Verträge zur Zensur hinreißen lassen, sehen würde:


    Als bisheriger Kunde möchte ich Sie darum bitten, diesen Vertrag nicht zu unterschreiben, da Sie ansonsten direkt verfassungsfeindlich handeln würden und neben diversen anderen Gruppierungen wie die NPD, die KPD, Al-Quaida usw. zu den Terroristen und Extremisten in der Gesellschaft zählen


    Die Antwort, die der Provider sandte, bestand zwar im wesentlichen nur aus einer kurzen Infomail, doch interessanterweise war, wie so oft üblich bei Behörden, der gesamte bisherige Emailverkehr bezüglich der Anfrage angehängt. Und dieser Mailverkehr offenbarte, dass sich der Gedanke, hier ginge es nur um Kinderpornograhie, Kritiker würden somit an Kinderpornographie interessiert sein, bereits erfolgreich in den Köpfen eingenistet hat. So [extern] schreibt Frau Anja H. als Kommentar zu der Anfrage:


    Hinweis zur Bearbeitung: Hallo Herr Hxxx, hat er Recht oder ist er nur ein potenzieller Nutzer der demnächst gesperrten Seiten, der nun maulig wird? Bitte um Prüfung oder Weiterleitung. Vielen Dank und frohe Ostertage! Anja Hxxx, VCS Uelzen
    Kundenanfrage vom 09.04.2009 19:42


    Wir sagen "Springt" und ihr fragt bitte nur: "wie hoch?"


    Bedenklich ist auch, dass bei dem Entwurf nunmehr herausgefallen ist, dass es sich lediglich um kinderpornographische Seiten handeln soll, die auf der Sperrliste stehen. So schreibt [extern] Thomas Stadler:


    Die m.E. einzige inhaltlich relevante Änderung wurde in § 8 Abs. 2 TMG-E vorgenommen. Im Entwurf vom 01.04.09 hieß es noch, dass es sich um Angebote handeln muss, die Kinderpornografie enthalten und auf der Sperrliste aufgeführt sind. In der Beschlussvorlage wurde der erste Teil gestrichen, so dass der Provider sperren muss, sobald ein Angebot auf der Sperrliste aufgeführt ist.


    Dies bedeutet, dass die Diensteanbieter verpflichtet sind, die Sperrliste umzusetzen, selbst wenn ersichtlich sein sollte, dass es sich nicht um Kinderpornographieseiten handelt. Zwar steht in der geplanten Änderung des §8a Telemediengesetz, dass die Sperrliste sich lediglich auf Kinderpornographieangebote bezieht, doch sobald - zum Beispiel durch ein Versehen des BKA - eine Seite auf der Sperrliste auftaucht, die dieser Einschränkung nicht entspricht, besteht dennoch zunächst die Verpflichtung, den Zugang zur Seite zu erschweren. Das BKA erhält somit eine Blankovollmacht, die noch dazu deshalb bedenklich ist, da lediglich vorgesehen ist, den Anbietern Auskunft über die gesperrten Seiten zu geben und die Sperrlisten geheim gehalten werden müssen.


    Das BKA, das BKA, das BKA hat immer recht


    Das BKA erhält durch dieses Gesetz, sollte es in der Form in Kraft treten, eine Allmachtsfunktion. Es erstellt die Listen, es ordnet durch Übersendung der Listen die Sperrung an, es gibt ggf. bei "berechtigtem Interesse" Auskunft darüber, ob und in welchem Zeitraum ein Angebot in der Sperrliste enthalten war, es verwaltet, ändert und korrigiert die Sperrlisten. Jegliche Kommunikation diesbezüglich findet also, fernab von richterlicher Kontrolle und der Möglichkeit für den Nutzer, sich vor einer Sperrung der eigenen Webseite (welche einhergeht mit der Mitteilung, dass hier kinderpornographische Inhalte zu finden sind, wäre nicht das Stoppschild davorgeschaltet) auf dem Rechtsweg oder im Sinne einer Anhörung zu wehren. Das BKA wird somit, wie die [extern] Zeit in ihrem Artikel "Keine Allmacht dem BKA" treffend bemerkt, Ankläger, Richter und Vollstrecker in einer Person.


    Hierbei ist es wichtig zu bedenken, dass in die Sperrlisten auch jene Angebote aufgenommen werden, "deren Zweck darin besteht, auf Kinderpornographieangebote zu verweisen" - auch hier liegt die Definitionshoheit darüber, ob es sich um eine solche Webseite handelt oder nicht, beim BKA.


    Um dies einmal zu verdeutlichen:


    Hans F. hat auf seiner Domain "www.websperrungen-sind-sinnlos-und-ich-erzaehle-euch-warum.de" einen Link zur Webseite des finnischen Aktivisten [local] Matti Nikki gesetzt. Diese Seite wird derzeit im Sinne des "finnischen Kampfes gegen Kinderporno" gesperrt, obgleich er (in Finnland ansässig) weder angeklagt, noch seine Seite vom Netz genommen wurde. Doch viele Nutzer erhalten eine Warnung, dass sie eine Kinderpornographieseite aufrufen wollten, statt der ursprünglichen Homepage Nikkis. Hans F. hält dies für indiskutabel, was er auf seiner Domain ausführt. Dank whois und Impressum kann jeder, der Hans F.s Seite aufruft, auch herausfinden, wem die Seite gehört bzw. wer sie mit Informationen füllt. Auf Grund der Tatsache, dass Hans F. auf eine "Kinderpornographieseite" verlinkt (schließlich ist Nikkis Seite ja deshalb gesperrt...), wird auch die Webseite des Hans F. gesperrt und das bekannte Stoppschild erscheint.


    Hans F. hat somit weder Gelegenheit, sich zu erklären, noch sonstwie zu verhindern, dass seine Webseite als Kinderpornographieseite bezeichnet wird, und dies jedem, der seine Seite aufruft, mitgeteilt wird. Der Provider, der die URL auf der Sperrliste fand, muss diese sperren, er kann also keine Juristen dazwischenschalten. Hans F. ist somit auf Gedeih und Verderb dem BKA ausgeliefert, in der Zwischenzeit wird er als Kinderpornographiehoster denunziert, was ggf. nach einer langwierigen Auseinandersetzung mit dem BKA einmal zurückgenommen wird. Wie der dadurch entstandene Schaden (Verlust von Freunden und Familie sowie Arbeitsplatz, ggf. Bedrohungen usw.) ausgeglichen werden soll, ist nicht nur fraglich, es ist auch im Gesetzesentwurf nicht geregelt.


    Geh nicht auf die Schmuddelseiten


    Vollends erschreckend ist die Tatsache, dass die Zugriffe auf in den Sperrlisten enthaltene Seiten protokolliert und ggf. dem BKA übersandt werden sollen. Hierzu [extern] äußert sich die Bundesjustizministerin, Brigitte Zypries, auf eine Weise, die sich jeden fragen lässt, ob sie und die anderen, die diese Sperrungsanordnungen befürworten und umsetzen wollen, eigentlich noch mit den Füßen auf dem Boden der Grundrechte und der Rechtstaatlichkeit stehen, oder ob sie die Füße eher dazu nutzen, auf eben diesen Rechten herumzutrampeln bzw. sie in den Boden zu stampfen.


    Der Rechtsstaat verlangt laut der SPD-Politikerin aber auch, dass die über die Stopp-Seite ausfindig gemachten Straftäter verfolgt und anklagt werden. Der Entwurf sehe daher vor, dass es für die Strafverfolger möglich sei, "in Echtzeit" direkt beim Provider auf die IP-Adressen der "Nutzer" des virtuellen Warnschilds zuzugreifen. Eine Strafbarkeit liege schon in dem Moment vor, wenn nicht nachgewiesen werden könne, dass es sich um ein Versehen oder eine automatische Weiterleitung gehandelt habe.


    Auch hier noch einmal das Beispiel des Hans F.:


    Wer auf die Webseite zugreift, bekommt das Stoppschild zu sehen (so er nicht die IP direkt eingibt). Das BKA soll hier also auf die Daten all jener zugreifen können, die, warum auch immer, Hans F.s Webseite aufrufen. Sei es um zu schauen ob das Gerücht, dass Hans F.s Seite gesperrt wurde, zutrifft, um sich die Seite überhaupt anzuschauen, zu überprüfen ob es tatsächlich sein kann, dass eine Seite versehentlich auf die Sperrliste kommt usw. usf. Jeder, der aus welchem Grund auch immer, auf eine Seite zugreift, die sich auf der Sperrliste wiederfindet, wird somit dem Verdacht, Täter zu sein, ausgesetzt.


    Anders als anfangs noch mitgeteilt, soll das Stoppschild also nicht etwa vor dem Betreten des Kinderpornographiehauses warnen, bereits das Ansehen des Warnschildes soll schon einen Anfangsverdacht mit sich bringen. Wie der Nutzer nun nachweisen soll, dass es sich bei ihm um ein Versehen handelt, er also auf eine andere Seite zugreifen wollte, bleibt das Geheimnis des Familienministeriums und des BKA. Wie dies mit der Unschuldsvermutung in Einklang zu bringen ist, dass jemand, der auf eine gesperrte Seite, von deren Sperrung er aber dank der geheimgehaltenen Listen nichts wissen kann, zugreift, beweisen soll, dass er eben nicht auf diese Seite zugreifen wollte und dies nur ein Versehen war, ist für einen vernunftbegabten Menschen kaum mehr nachvollziehbar.


    Zu vergleichen wäre dies mit einem Menschen, der in einer fremden Stadt ausgesetzt wird und der bei jedem Halt vor einem Stoppschild, obgleich er sofort umdreht, festgenommen wird, da er sich offensichtlich in ein verbotenes Gebiet hin bewegen wollte. Das Internet wird somit dank der geheimen Sperrlisten und der Ansicht, dass jeder, der auf eine gesperrte Seite zugreift, sich automatisch verdächtig macht, zum Minenfeld. Dabei stellt sich nicht zuletzt auch die Frage, warum der Zugriff auf eine Seite, die ja nach Reglement des BKA nur noch ein Stoppschild zeigt, überhaupt strafbar sein soll. Aber auch hier gilt ja: der Betroffene muss nachweisen, dass er nicht auf die ursprünglichen (angeblich kinderpornographischen) Inhalte Zugriff nehmen wollte.


    Dies bedeutet schlichtweg auch, dass jegliche Überprüfung der Listen ad absurdum geführt wird. Wer damit rechnen muss, mit einer eilig anberaumten Hausdurchsuchung rechnen zu müssen, nur weil er bei den voraussichtlich irgendwann doch bei wikileaks und Co. auftauchenden Sperrlisten einmal zu oft einen Blick riskiert oder gar eine Seite angeklickt hat, der wird sich dies verkneifen und somit dem BKA blind vertrauen müssen. Eben jenem BKA, dass Beweise gefälscht und vor Gericht Falschaussagen getätigt hat.


    Ein erschreckendes und groteskes Triumvirat hat sich gebildet, bestehend aus Frau von der Leyen, Frau Zypries und Herrn Ziercke. Was dieses Triumvirat nunmehr in Gang gesetzt hat, setzt nicht nur die Unschuldsvermutung und die Gewaltenteilung außer Kraft, es lässt auch jeden, der das Internet nutzt, durch ein Minenfeld stolpern, welches nicht einmal - im Gegensatz zum beliebten Spiel "Minesweeper" - die Möglichkeit bietet, sich durch Logik oder Vorsicht vor den Minen zu schützen.


    Quelle:http://www.heise.de/tp/r4/artikel/30/30186/1.html

  • die zensur herrscht auch bei youtube, wo man bestimmte videos nicht sehen kann.


    ich hab bei yt als sprache und landeseinstellung deutschland ausgewählt und "adolf hitler sieg heil" eingegeben wo er eine rede hält. die suche hat diese videos ausgespuckt aber als ich die anklicken wollte stand da "dieses Video ist in deinem Land nicht verfügbar!"


    daraufhin hab ich auf USA und englisch eingestellt, siehe da das video lässt sich anschauen.


    nur um klarzustellen: ich bin kein nazi, bin nichtmal deutsch


    willkommen in china...ähh deutschland!

  • Die Firmen Infospeed und Interrogare haben in Zusammenarbeit mit der Fachhochschule Köln untersucht, welche Auswirkungen Schreiben und Abmahnungen von Unternehmen haben, die sich rechtlich gegen die Beiträge in Blogs bzw. Foren wehren wollen. Auch alle sonstigen Einflussmöglichkeiten der Firmen wurden dabei unter die Lupe genommen.


    Dass in unserer Gesellschaft das Internet immer wichtiger wird und User Generated Content immer mehr die Kaufentscheidungen von Konsumenten beeinflussen, steht zweifelsfrei fest. Klar ist auch, viele News werden zunächst auf den Blogs von Fachfrauen und Fachmännern veröffentlicht und landen oft erst Tage später in den Medien. Was aber passiert, wenn der Blogger oder das Mitglied eines Forums etwas schreibt, was der betreffenden Unternehmensleitung nicht gefällt?


    Web 2.0 Studie, Infospeed, Blogger353 Foren- und Blogbetreiber haben sich an der Online-Umfrage beteiligt. Am Ende sind deutlich mehr Antworten als Anfragen eingegangen, die Ankündigung der Umfrage wurde sehr gut im Netz gestreut. Rund ein Viertel aller Befragten wurde bereits von Unternehmen oder deren beauftragten Rechtsanwälten kontaktiert, um die negativen Aussagen "aus der Welt zu schaffen". Ob sie angeschrieben wurden, hing sicher im Einzelfall auch davon ab, wie groß und mächtig die jeweilige Webseite ist. Bei sehr kleinen Blogs oder Foren fallen negative Beiträge weniger ins Gewicht, wenn sie von den Mitarbeitern der Firmen überhaupt gefunden werden. Bei 50% der Betroffenen landete die Angelegenheit sogar bei einem Rechtsanwalt, in 70% aller Fälle wurde die Beschwerde öffentlich im eigenen Blog bzw. Forum diskutiert. Die Firmenleitung musste also befürchten, dass sich ihr Vorgehen rufschädigend auswirkt. 1,1% gab an, schon sehr häufig eine Abmahnung erhalten zu haben, immerhin über 16% häufig und 14% nur ab und zu. (siehe Grafik)


    Bezüglich der Löschaufforderungen scheinen die Firmen sehr viel Erfolg zu haben. 9,8% haben immer die betreffenden Beiträge entfernt, 36,6% fast immer, 34,1% gelegentlich, 14,6% selten und nur 4,9% der Betreiber haben sich in Bezug auf die Löschaufforderung komplett verweigert. Auch wenn diese Zahlen letztlich nicht repräsentativ sind, die letzte Frage wurde nur von 93 Betreibern ausgefüllt, so kann man doch einen gewissen Trend erkennen.


    Aber auch die restlichen Punkte der Studie waren durchaus interessant und aufschlussreich. Spannend auch die Aussage, dass ein Großteil der Personen damit einverstanden war, dass sich Mitarbeiter von Firmen in die Diskussionen auf ihrer eigenen Webseite einmischen dürfen. Nur 9% wollten solchen Einflussmöglichkeiten einen Riegel vorschieben und lehnen dies komplett ab. Ebenfalls ein Gros der Web 2.0-Aktivisten ist überraschenderweise gegenüber Pressemitteilungen oder Einladungen zu Presseveranstaltungen offen eingestellt. Lediglich etwas über 14% wollte mit solchen Informationen nicht versorgt werden. Auch wenn die meisten Macher nachweislich ihr Projekt für sich selbst oder ihr Zielpublikum durchführen, die Einflussmöglichkeiten der Unternehmen sind so zahlreich wie vielversprechend.


    Die Studie räumt ebenfalls mit einer Mär auf, an die viele Blogger noch immer glauben oder glauben möchten. Durch den Betrieb eines erfolgreichen Weblogs seinen eigenen Job an den Nagel hängen zu können, hat hier in Deutschland nur in wenigen Einzelfällen geklappt. Infospeed, Web 2.0, UmfrageDie meisten Blogs werden noch immer ohne Gewinn oder nebenberuflich als mehr oder weniger kleines Zubrot betrieben.


    Quelle: http://www.gulli.com/news/web-…e-blogger-und-2009-04-26/

  • Echtzeitüberwachung?


    Die Zugriffe auf die bei den geplanten Internetsperren geschalteten "Stoppschilder" werden womöglich weit umfassender als bisher gedacht ausgewertet werden.


    Ulrich Staudigl, Sprecher im Bundesjustizministerium, sagte, dass man sich in der Bundesregierung vielleicht nicht damit zufrieden geben wird, die Provider die versuchten Zugriffe auf gesperrte Seiten mitloggen zu lassen und unter Umständen auf die Logs zuzugreifen. Stattdessen diskutiert man momentan eine Echtzeit-Überwachung versuchter Zugriffe. Dies widerspricht eindeutig der bisherigen Darstellung in der Öffentlichkeit.


    Die sogenannte "Echtzeitüberwachung" funktioniert laut Staudigl "ähnlich wie bei einer inhaltlichen Telekommunikationsüberwachung. Die auf den Stopp-Server zulaufenden Anfragen, also zum Beispiel die IP-Adresse des Nutzers, werden als Kopie live an eine Überwachungsanlage der Strafverfolgungsbehörde ausgeleitet und dort verarbeitet". Er betont allerdings, dass dies nur mit Richtervorbehalt geschehen könnte. Mit welchen Kriterien dabei allerdings vorgegangen werden soll, erklärt er nicht (immerhin geht es ja nicht um die Überwachung einzelner Verdächtiger, sondern man weiß nicht vorher, wer zuzugreifen versucht).


    Wie Staudigl betont, unterstreichen diese Pläne die Tatsache, dass "jeder Nutzer mit Strafverfolgung rechnen muss, wenn er dabei beobachtet wird, eine geblockte Webseite abzurufen". Grundsätzlich erfülle ein "aufgrund der Umleitung zur Stoppseite erfolgloser Versuch, eine Internetseite mit kinderpornographischem Material aufzurufen" bereits "die Voraussetzungen dieses Straftatbestands und begründet daher den für strafrechtliche Ermittlungen notwendigen Anfangsverdacht". Das bedeute allerdings nicht, wie von Kritikern befürchtet, die Aushebelung der Unschuldsvermutung: Den Nachweis, dass der Zugriff vorsätzlich erfolgte, "müssen selbstverständlich die Strafverfolgungsbehörden führen". Vor Hausdurchsuchungen, Ermittlungsverfahren und den damit verbundenen Problemen schützt einen das allerdings nicht: "Ob und gegebenenfalls wer sich strafbar gemacht hat, wird regelmäßig erst durch die sich daran anschließenden strafrechtlichen Ermittlungen geklärt werden können." Oft sind aber, gerade bei einem derartigen Tatvorwurf, gerade die sozialen, familiären, beruflichen und finanziellen Probleme für den Verdächtigen verheerend. Viele Internetnutzer dürften sich, wenn das Gesetz wie geplant in Kraft tritt, also den Klick auf unbekannte Links (beispielsweise tinyurl-Links, wie sie oft und gerne bei Diensten wie Twitter, aber auch beispielsweise in Zeitschriften verwendet werden) mehrfach überlegen. Wie schnell das gehen kann, demonstrieren beispielsweise solche Links: hier klicken, (kein echter link) http://www.kinderpornos.info/beweis2.shtml wer sich traut.


    Quelle: http://www.gulli.com/news/inte…rren-echtzeit-2009-04-25/


    PS: Achtung der Link im Artikel dient nur zu darstellung der Stopseite und was einen erwartet wenn die IP mitgeloggt wird.
    Es handelt sich hierbei um eine Infoseite!!!
    Denn falls ihr mal per Zufall auf einen Link klickt seit ihr gleich als Kinderschänder gebranntmarkt beim BKA.

  • Der BKA-Chef Ziercke sieht einen engen Zusammenhang zwischen Herstellung von Verbreitung von Produktpiraterie und illegalen Drogen- und Waffengeschäften und sogar Menschenhandel.


    Auf einer Konferenz in Berlin, die stattfand aufgrund des morgigen "Tag des geistigen Eigentums", äußerte sich Jörg Zierke, der Chef des Bundeskriminalamts. Laut gemeinsamen Analysen des BKA mit Interpol und Europol würde deutlich werden, dass hinter der Piraterie von Produkten "organisierte Strukturen stehen". So würde vor allem die italienische Mafia mit Waren dieser Art handeln, es sei sogar ein Kerngeschäft von ihnen. Dabei würden sie Waren nehmen und nachgeahmte oder kopierte Markenlogos aufdrucken und Handel mit diesen Fälschungen betreiben.


    Das große Problem wäre derzeit, dass die Anforderungen an Strafverfolgung und Zoll gestiegen sind. Man sei intensiver als zuvor mit "internationaler Vernetzung und Informationserlangung" beschäftigt, infolge dessen auch umfangreiche "Arbeitsdateien" entstehen würden, um die Wege der Waren nachvollziehen zu können. Ungleich interessanter jedoch ist, dass Ziercke offenbar sagte, dass ihre Arbeit auch auf die Wirtschaft angewiesen ist, und sie in sogenannten "Joint Investigation Teams" auch mit "Rechteinhabern im Rahmen operativer Maßnahmen" agieren würden.


    Laut Angaben von Heise wurde auf die Forderung von Ziercke, bessere Authentifizierungsmaßmahnen in den Produkten einzubauen, vonseiten der Hersteller gekontert. Diese würden schon einiges in Bewegung setzen, jedoch wären die Produktpiraten in der Regel sehr gewieft. Auch die Allgemeinheit würde gefälschten Produkten und deren Konsumenten nicht hinreichend mit Widerstand begegnen. Ein Vertreter von der Software SAP jedoch schien eine Lösung parat zu haben: "Wir sind nicht betroffen. Unseres Software ist so kompliziert, dass man sie schlecht fälschen kann."


    Quelle:http://www.gulli.com/news/bka-chef-zierke-2009-04-25/

  • Ein sehr unangenehmes Erlebnis hatte ein Kunde der Deutschen Telekom, der sich kritisch über die neu beschlossenen Internetsperren äußerte.


    Blogger und Jurastudent Hans Jagnow ist Kunde bei der Deutschen Telekom - einem Provider, der kürzlich den Vertrag zu freiwilligen Internetsperren zur Bekämpfung von Kinderpornographie im Internet unterzeichnete (gulli:news berichtete). Jagnow sieht, wie viele Internetnutzer, die neuen Sperren kritisch. Daher schrieb er einen Brief an die Deutsche Telekom, in dem er die Internetsperren als Eingriff in seine Grundrechte bezeichnete und sich (eine Fragestellung, die momentan viele Internetnutzer interessiert) nach einem Sonderkündigungsrecht erkundigte.


    Die Mail fiel, wie Jagnow in seinem Blog ViaJura selbst zugibt, etwas undiplomatisch aus. Darin heißt es: "wie ich aus den Medien (http://www.onlinekosten.de/new…erschreiben-Sperr-Vertrag) erfahren musste, wird Ihr Unternehmen am 17.04.09 einen Vertrag unterzeichnen, der dem Grundgesetz recht offenkundig zuwiderläuft, den egal ob Kinderpornografie, politische Ansichten oder sonstiges, als Bürger der EU und der BRD habe ich eine verfassungsmäßig zugesichertes Recht auf informelle Selbstbestimmung. Als bisheriger Kunde möchte ich Sie darum bitten, diesen Vertrag nicht zu unterschreiben, da Sie ansonsten direkt verfassungsfeindlich handeln würden und neben diversen anderen Gruppierungen wie die NPD, die KPD, Al-Quaida usw. zu den Terroristen und Extremisten in der Gesellschaft zählen." Harter Tobak, den man bei der Telekom sicher nicht gerne gelesen hat. "Gerne würde ich von Ihnen hören, dass Sie den Vertrag nicht unterzeichnen. Sollten Sie dies dennoch tun, würde ich gerne wissen, ob ich Sonderkündigungsrecht habe. Denn Ihrer Leistung, mir u.a. einen Internetzugang zur Verfügung zu stellen, würden Sie dann nicht mehr im vollen Umfang nachkommen. Ich habe einen Zugang zum Internet bestellt, nicht einen begrenzten Zugang zum Internet," heißt es weiterhin.


    Diese Mail führte bei der Telekom zu einem umfangreichen internen Mailwechsel - den man, sei es absichtlich oder aus Versehen, auch an die Antwortmail anhängte. Was der unzufriedene Kunde da lesen musste, dürfte seine Begeisterung für seinen DSL-Provider wohl noch weiter verringert haben. Besonders unfair und unprofessionell ist die Mail einer Mitarbeiterin, die sich bei einem Kollegen erkundigt: "hat er Recht oder ist er nur ein potenzieller Nutzer der demnächst gesperrten Seiten, der nun maulig wird? Netzsperre, Telekom, KabelschnittBitte um Prüfung oder Weiterleitung." Darin sieht Jagnow berechtigterweise eine Vorverurteilung - er schreibt, dass er die Netzsperren ablehnt, weil sie seine Informationsfreiheit einschränken, und von der Telekom-Mitarbeiterin wird ihm indirekt unterstellt, ein Interesse an kinderpornographischem Material zu hegen. Als "Frechheit" bezeichnet der Blogger diese Behandlung.


    Ein Sonderkündigungsrecht will die Telekom ihren Kunden übrigens nicht einräumen.


    Quelle: http://www.gulli.com/news/deut…om-netzperren-2009-04-24/

  • Ging es nach den Vorstellungen einiger Sprecher - so würde man die Sperren gegen Webseiten mit Kinderpornos inhaltlich deutlich ausweiten. So wurden kürzlich Forderungen nach Blockaden gegen Urheberrechtsverletzer und ausländische Glücksspielangebote im Web laut. Die Begehrlichkeiten der Rechteinhaber betreffen auch den populären schweizer Sharehoster.


    Es war eigentlich keine Frage, ob es eintreten würde, sondern lediglich wann. Die Zensur von Websites mit kinderpornografischen Inhalten ist erst seit wenigen Tagen in Kraft, schon werden die nächsten Ziele ausgewählt.


    Heinrich Sievers, der Leiter des Referats Glücksspiele im hessischen Innenministerium, kritisierte auf dem Kölner Forum Medienrecht die gegenwärtige Situation aufs schärfste. Er, sowie Vertreter des Buchhandels forderten Zugriffs-Blockaden gegen Urheberrechtsverletzungen und ausländische Glücksspielangebote. Die von den Internet-Providern eingerichteten Blockaden, welche sich nur gegen Kinderpornografie richten, seien nicht ausreichend. Dadurch werde das Internet zu einem "rechtsfreien Raum", so Sievers auf der Veranstaltung. Zur Beseitigung möglicher grundrechtlicher Bedenken rät Sievers den Providern, ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen dahingehend anzupassen, dass rechtswidrige Taten unterbunden werden können. Besonders bemerkenswert war dabei die Äußerung Sievers, in Bezug auf das Fernmeldegeheimnis, welches im Grundgesetz verankert ist. "Ich gehe davon aus, dass das Fernmeldegeheimnis nur für die Kommunikation zwischen Menschen und nicht für die Kommunikation zwischen Maschinen gilt", erklärte der Referatsleiter.


    Der Leiter der Rechtsabteilung des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels, Christian Sprang, setzte sich insbesondere für eine Zugriffssperre gegen Angebote ein, welche die Urheberrechte verletzen. Die Provider würden bewusst mit rechtsverletzenden Angeboten zusammenarbeiten, da man dort Werbung schalten könne. Durch den Verzicht auf Angebote wie Rapidshare könne die Internetwirtschaft ihren "guten Willen" zeigen, erläuterte Sprang. Die Urheberrechtsverstöße würden sich nach und nach auf Filehoster verlagern, da der Zivilrechtliche Auskunftsanspruch gegen Tauschbörsennutzer bereits Wirkung zeige. "Wenn man an solche Angebote herankommen will, die im Ausland sitzen, sehe ich keinen anderen Weg als Access-Sperren", erklärte Sprang.


    Wie viele Beobachter bereits befürchtet haben, scheint nun die Tür zu weit reichenden Blockaden offen zu stehen. Und jeder Vertreter der Industrie, der genügend rechtfertigende Einwände einbringt, kann einen Fuß in eben diese stellen.


    QUelle: http://www.gulli.com/news/deutsche-netzsperren-2009-04-27/

  • Im Gespräch mit dem Hamburger Abendblatt äußerte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) bedenken, dass schon bald die Rufe nach Sperrung von nicht kinderpornografischen Webseiten zunehmen könnten.


    Die Ministerin kritisiert, dass die beschlossene Infrastruktur zur gezielten Sperrung von Internetseiten grundsätzlich, und nicht nur im Kampf gegen Kinderpornografie, eingesetzt werden könnte: "Ich gehe davon aus, dass dadurch Begehrlichkeiten geweckt werden, auch Inhalte ausländischer Anbieter zu reglementieren, die keinen Bezug zu Kinderpornografie aufweisen. [...] Befürchtungen, die Liste sperrwürdiger Inhalte würde sehr schnell sehr lang werden, sind in meinen Augen berechtigt", sagte Zypries im Gespräch mit dem Abendblatt.


    Zudem würde dem Bundeskriminalamt mit dem Internet-Filter ein mächtiges Überwachungs-Werkzeug an die Hand gegeben. "Ob und wie die Strafverfolgungsbehörden davon Gebrauch machen, das steht jedoch auf einem anderen Blatt", so Zypries. Die Abruf-Daten für gesperrte Websites würden zwar nicht gespeichert, "aber die Strafverfolgungsbehörden können in Echtzeit zugreifen und können sehen, wer gerade versucht, eine solche Seite aufzurufen."


    Bundeswirtschaftsminister zu Guttenberg musste unterdessen eingestehen, dass man mit einem Filter auf DNS-Ebene lediglich 80 Prozent der Konsumenten erreiche. Dennoch lautete im Gesetz-Entwurf beim Punkt "Alternativen" das Fazit seines Ministeriums: "keine".


    Quelle: http://www.chip.de/news/Zyprie…erren-droht_36246906.html

  • das ganze ist nur ein konzept um die leute zu überwachen... wenn dann einer auf die parteinseite xy geht heißt es plötzlich der ist rechtsextrem oder hat ne andere meinung wie der staat und wird deshalb verhaftet ...

  • In Sachen Internet-Überwachung geht man in Großbritannien in die nächste Runde und lässt dabei Maßnahmen wie die deutsche Vorratsdatenspeicherung weit hinter sich.


    Großbritannien macht auch in Bezug auf die Internet-Nutzung seinem Ruf als bestüberwachtes Land Europas wieder alle Ehre. Zwar hat sich die Regierung (angeblich auf Druck der konservativen Opposition) von Plänen für eine zentrale Super-Datenbank, in der Details aller Internet-Verbindungen, Telefongespräche und E-Mails gespeichert werden, verabschiedet. Die einzelnen Provider sollen jedoch sehr umfangreiche Nutzungsprotokolle ihrer Kunden "für die Sicherheitsbehörden bereithalten und organisieren". Zu den Behörden, die Zugriff auf diese Daten haben sollen, zählt neben der Polizei auch der Geheimdienst MI5.


    Innenministerin Jacqui Smith sagte, angesichts der Revolution in der Kommunikation und Informationsbeschaffung könne die Regierung unmöglich "nichts tun". "Kommunikationsdaten sind ein unverzichtbares Werkzeug für die Ermittlungsbehörden, um Mörder und Pädophile zu verfolgen, Leben zu retten und die Kriminalität zu bekämpfen," sagte die Ministerin. "Fortschritte in der Kommunikation bedeuten, dass es immer mehr hochentwickelte Methoden gibt, miteinander zu kommunizieren, und wir müssen sicherstellen, dass wir mit der Technologie, die diejenigen, die uns schaden wollen, Schritt halten. Es ist unabdingbar, dass die Polizei und andere Ermittlungsbehörden die Werkzeuge haben, die sie brauchen, um ihre Aufgabe zu erfüllen."


    Es wird geschätzt, dass das Vorhaben rund zwei Milliarden britische Pfund (2,2 Milliarden Euro) kosten wird. Darin ist eine Entschädigung für die Provider enthalten.


    Die Speicherung, die in Großbritannien vorgenommen werden soll, ist umfangreicher als beispielsweise in Deutschland. Während in Deutschland lediglich gespeichert wird, wann sich jemand mit welcher IP-Adresse ins Internet einwählt, werden in Großbritannien "Kontakte zwischen Personen" gespeichert. Das schließt beispielsweise mit ein, dass Details über die Nutzung von Social Networks und Chatrooms gespeichert werden. Die Inhalte der Kommunikation werden allerdings nicht gespeichert.


    Die Opposition begrüßt die Pläne, auf eine zentrale Datenbank für anfallende Kommunikationsdaten zu verzichten, und beschränkt auch ihre kritischen Äußerungen darüber, dass überhaupt gespeichert wird, auf ein Minimum. Deutlicher werden beispielsweise die Bürgerrechtler von der Organisation NO2ID, deren Sprecher Guy Herbert äußerte, die Regierung plane "Befugnisse, die mehr in die Privatsphäre eingreifen als irgendein Polizeistaat in der Geschichte".


    QUelle: http://www.gulli.com/news/gro-…-umfangreiche-2009-04-28/

  • Auch in Schweden sind die Internetanbieter zur Speicherung der Kundendaten per Gesetz mit der Begründung verpflichtet worden, Urheberrechtsverletzungen auf die Spur zu kommen.


    Da viele Kunden - von bis zu 30% ist die Rede - ihren Internetanbieter gewechselt haben, gehen sie nun zu diesem begrüssenswerten Schritt über.


    Sämtliche Informationen der IP-Adressen werden ab sofort nicht mehr gespeichert, um sie im Verdachtsfalle offenzulegen, sondern werden sofort gelöscht.


    Damit ist den schwedischen Behörden ein Zugriff auf Daten der User und jegliche Kontrolle unliebsamer Mitbürger erst einmal versperrt.


    Auf Anfragen zum Verdacht nur bei Urheberrechtverletzungen bleibt es nicht, ist erst einmal ein solches Gesetz vorhanden. Es ist der Anfang zu umfassenderer Bürgerkontrolle im Internet.


    Quelle: http://www.radio-utopie.de/200…-IP-Adressen-ihrer-Kunden