Frage zum derzeitigen Gesetz

  • OK, diese Frage ist leicht zu beantworten.
    Wenn du eine illegale Kopie eines Urheberrechtlich geschützen Mediums besitzt, verletzt du damit das deutsche Urheberrecht - dies ist grundätzlich strafbar. Kannst du, wenn du über Links von serienjunkies ziehst urheberrechtlich verfolgt werden - NEIN.
    Nun zur juristischen Erklärung:
    Die juristische Lage ist differenziert zu betrachten.
    1. Es gibt Rapidshare.com usw. diese stellen Speicherplatz im Internet zur Verfügung. - Absolut Legal
    2. Es gibt serienjunkies.org. serienjunkies.org veröffentlicht Links - auch absolut Legal (Ist abgedeckt vom Art 5 GG Informationsfreiheit)
    Da sämtliche Serien per WinRar verschlüsselt und mit einem Passwort versehen sind, und Rapidshare auch keine Suchmaschinen anbietet womit du gezielt nach Links suchen kannst, kannst du aus juristischer Sicht nicht Wissen, dass du Urheberrechtliche geschütztes Material ziehst. Du kannst dies erst erkennen, nachdem du die Dateien entpackst (somit kann dir keiner etwas, auch wenn er während du ziehst, die IP notiert). Nun bist du theoretisch verpflichtet, nachdem du erkannt hast, dass es sich um urheberrechtlich geschütztes Material handelt, diese Dateien zu löschen. Aber wenn du statt den Dateien die Archive löschst, muss dir die Staatsanwaltschaft nachweisen, dass du dieses Material widerrechtlich erworben hast. Dies kann sie nicht denn,
    1. Ist es immer noch erlaubt eine Privatkopie eines Urheberrechtlich geschützten Mediums herzustellen, wenn dabei ein Kopierschutz weder geknackt, noch umgangen wird (ist zum Beispiel möglich mit Programmen wie Streamcatcher von DataBecker). Bis zu 9 Kopien sind zulässig, und diese dürfen auch im "engsten Freundes und Bekanntenkreis (gem Urheberrechtsschutzgesetz)" verschenkt werden. D.h. für dich du musst das Original nicht besitzen!
    2. Sämtliche Beweise (Mittels Hash-Wertes u.ä.) die erworben werden indem sich die Ermittlungsbehörden (z.B. Polizei, BKA, Staatsanwaltschaft usw.) ebenso strafbar machen sind vor Gericht unzulässig.
    Und 3. steht die Staatsanwaltschaft in der verpflichtung dir die Urheberrechtsverletzung nachzuweisen (juristischer Grundsatz der Unschuldsvermutung), und dies können sie nicht solange du nicht zugibst woher du diese Serien hast.
    Fazit eigentlich darfst du es nicht, aber keiner kann dir was, wenn du bei serienjunkies etwas ziehst.


    PS: Ratet mal wieso HDMI eingeführt wurde, damit werden Programme wie Streamcatcher gestoppt. Problem dabei ist nur, dass auf die Verschlüsselungschips (HDCP) Lizenzabgaben der Hersteller fällig werden. Deshalb besitzt der Nachfolger DP auch keinen solchen Chip zur Verschlüsselung mehr - und das bei besserer Technik. Was für ein Reinfall für die Musik- und Filmindustrie. lol