RapidShare verliert gegen GEMA, De Gruyter und Campus


  • Quelle: Gulli



    Macht auch nicht gerade froh...

  • eugh, urteil vom 16.02.2012 - c-360/10


    sabam - verpflichtung eines hosting-providers zur einrichtung eines allgemein, präventiv und dauerhaft wirksamen filter-systems zur verhinderung von urheberrechtsverletzungen nicht mit unionsrecht vereinbar.


    Verstoß gegen:
    Richtline 2000/31/eg art. 14, art. 15; richtlinie 2001/29/eg art 3 abs. 1, art. 8; richtlinie 2004/48/eg art. 2 abs. 3, art. 3, art. 11 satz 3; richtlinie 95/46/eg; richtlinie 2002/58/eg
    http://medien-internet-und-rec…ltext.php?mir_dok_id=2389


    Richtungsweisend und nachvollziehbar. So sieht Logik und Realität wirklich aus.


    es sollte mal gegen die Hamburger Richter gegen Befangenheit und Korruption ermittelt werden. So dumm und unwissend können selbst die aus Hamburg nicht sein.