Share-online.biz NEWS Diskussionsthread

  • Da es keine Verhaftungen gab ist die Beweislage wohl doch nicht so eindeutig wie das von der Staatsanwaltschaft kommuniziert wird.

    Kann man so nicht sagen. Verhaftet wirst du sofort ja nur, wenn ein Grund für U-Haft besteht, z.B. Flucht- oder Verdunklungsgefahr. Da die Strafandrohung nicht sooo hoch ist und die Beweismittel alle digital sind (keine Zeugen) muss man die Leute nicht unbedingt in U-Haft stecken. Kann aber dennoch für eine Verurteilung ohne weiteres ausreichen.