Hallo,
heute kam die Käuferin meines Handys, welches sie bei eBay von mir ersteigert hat, zu mir und hat den Artikel abgeholt.
Was mich gewundert hat, sie kam mit einem selbstgeschriebenen Kaufvertrag an, in dem in etwa das folgende Stand:
"Ich bestätige hiermit, dass Frau XXX heute, am 13.06.2010 das Handy Samsung S5230 von mir abgekauft hat. Ich versichere, dass sich das Handy dauerhaft in meinem Besitz befand und sich optisch sowie technisch in einem einwandfreien Zustand befindet."
Sie wollte von mir, dass ich diesen "Vertrag" unterschreibe, was ich auch gemacht habe, um nicht diskutieren zu müssen.
Das Handy befindet sich soweit ich weiß auch in dem Zustand, wie im Vertrag beschrieben. Aber was wäre jetzt, wenn ihr irgendwas am Handy kaputt gehen würde, die nächsten Tage, oder irgendwann später?
Hätte die Verkäuferin dann irgendein Recht, den Kauf rückgängig zu machen oder so?
Was bringt ihr so ein selbstformulierter Kaufvertrag?
Ist das üblich, bei Privatverkäufern (wie ich es einer bin), einen Kaufvertrag bei der Abholung eines bei eBay ersteigerten Artikels mitzunehmen und eine Unterschrift zu wollen?
Ich habe ihr die Rechnung von dem Gerät (Amazon.de-Rechnung auf meinen Namen) dabeigelegt. Hat sie damit dann eine Garantie?
Danke euch.