Käuferin hat eBay Artikel abgeholt und kam dabei mit Kaufvertrag (?)

  • Hallo,


    heute kam die Käuferin meines Handys, welches sie bei eBay von mir ersteigert hat, zu mir und hat den Artikel abgeholt.


    Was mich gewundert hat, sie kam mit einem selbstgeschriebenen Kaufvertrag an, in dem in etwa das folgende Stand:


    "Ich bestätige hiermit, dass Frau XXX heute, am 13.06.2010 das Handy Samsung S5230 von mir abgekauft hat. Ich versichere, dass sich das Handy dauerhaft in meinem Besitz befand und sich optisch sowie technisch in einem einwandfreien Zustand befindet."


    Sie wollte von mir, dass ich diesen "Vertrag" unterschreibe, was ich auch gemacht habe, um nicht diskutieren zu müssen.


    Das Handy befindet sich soweit ich weiß auch in dem Zustand, wie im Vertrag beschrieben. Aber was wäre jetzt, wenn ihr irgendwas am Handy kaputt gehen würde, die nächsten Tage, oder irgendwann später?


    Hätte die Verkäuferin dann irgendein Recht, den Kauf rückgängig zu machen oder so?


    Was bringt ihr so ein selbstformulierter Kaufvertrag?


    Ist das üblich, bei Privatverkäufern (wie ich es einer bin), einen Kaufvertrag bei der Abholung eines bei eBay ersteigerten Artikels mitzunehmen und eine Unterschrift zu wollen?


    Ich habe ihr die Rechnung von dem Gerät (Amazon.de-Rechnung auf meinen Namen) dabeigelegt. Hat sie damit dann eine Garantie?



    Danke euch. :-)

    Gruß
    bubi88


    Euer Ansprechpartner für alle Spielfilme von Steven Seagal, Jackie Chan, Jet Li, Quentin Tarantino und Robert Rodriguez. ;)


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  • Zitat von bubi88;313378


    "Ich bestätige hiermit, dass Frau XXX heute, am 13.06.2010 das Handy Samsung S5230 von mir abgekauft hat. Ich versichere, dass sich das Handy dauerhaft in meinem Besitz befand und sich optisch sowie technisch in einem einwandfreien Zustand befindet."


    absoluter Blödsinn, denn es ist nicht entscheidend, dass es in deinem Besitz ist, sondern dein Eigentum ist.

    Zitat von bubi88;313378


    Sie wollte von mir, dass ich diesen "Vertrag" unterschreibe, was ich auch gemacht habe, um nicht diskutieren zu müssen.


    hätte ich nicht gemacht, aber der "Vertrag" bringt ihr eh nichts


    Zitat von bubi88;313378


    Hätte die Verkäuferin dann irgendein Recht, den Kauf rückgängig zu machen oder so?


    Nein, da es ein Privatverkauf ist


    Zitat von bubi88;313378

    Was bringt ihr so ein selbstformulierter Kaufvertrag?


    absolut gar nichts.....


    Zitat von bubi88;313378

    Ist das üblich, bei Privatverkäufern (wie ich es einer bin), einen Kaufvertrag bei der Abholung eines bei eBay ersteigerten Artikels mitzunehmen und eine Unterschrift zu wollen?


    nein ist es nicht, weil es nichts bringt


    Zitat von bubi88;313378

    Ich habe ihr die Rechnung von dem Gerät (Amazon.de-Rechnung auf meinen Namen) dabeigelegt. Hat sie damit dann eine Garantie?


    Sie kann sich innerhalb der Fristen an Amazon wenden, wobei das erstmal kompliziert wird, weil die ja deine Daten haben um den Fall bearbeiten zu können.... das kostet einiges an Nerven, aber letztendlich gehts auch

  • Zitat

    Was bringt ihr so ein selbstformulierter Kaufvertrag?


    Wenn sich rausstellt, das das Handy vom Laster gefallen ist, das sie nicht wissentlich die Hehlerware gekauft hat.



    Ist auch zu ihrer Sicherheit. Angenommen sie stellt fest, das sich der Akku nimmer laden lässt oder das Display ist defekt kannst du dich nicht rausreden.
    Sie will sich wohl versichern, das du auch zu deiner Produktbeschreibung stehst.

  • Zitat von John;313381

    Wenn sich rausstellt, das das Handy vom Laster gefallen ist, das sie nicht wissentlich die Hehlerware gekauft hat.



    Ist auch zu ihrer Sicherheit. Angenommen sie stellt fest, das sich der Akku nimmer laden lässt oder das Display ist defekt kannst du dich nicht rausreden.
    Sie will sich wohl versichern, das du auch zu deiner Produktbeschreibung stehst.


    Dann bringt ihr der "Vertrag" aber auch nichts, denn sie hat damit nur eine Bestätigung, dass es sich in seinem Besitz gefindet.
    Es ist wichtig, dass es sein Eigentum ist.
    Man kann ja auch Besitzer von gestohlenen Sachen sein, aber eben kein Eigentümer. Wäre das Handy also geklaut, dann würde nur der Besitz auf sie übergehen, aber nicht das Eigentum.


    Die von ihr gewählte Formulierung ist daher falsch und sichert sie in keinster Weise ab.


    Und wenn sie es selbst abholt, dann kann sie sich an Ort und Stelle davon überzeugen, dass alles funktioniert. Er ist als als Privatperson nicht für evtl. Mängel haftbar, die sie erst später feststellt.


    Auf gut deutsch..... wenn das Handy nach nem Tag nicht mehr funktioniert ist das ihr Pech und da bringt ihr auch der selbstgebastelte Vertrag nichts.


    und zum einwandfreien Zustand....... kann er es wirklich beurteilen, dass es so ist?
    Ist er in der Lage dies fachmännisch überprüfen und einschätzen zu können?

  • Das wollte ich hören, Tom. :-)
    Danke dir.


    Dann brauche ich mir wohl keine Sorgen machen..


    Ich frage mich nur, was ihr so ein Vertrag letztendlich bringt.. Sie ist extra von Köln nach Berlin gefahren, nur, um diesen Vertrag, der ihr nichts bringt, unterschreiben zu lassen... Komisch.

    Gruß
    bubi88


    Euer Ansprechpartner für alle Spielfilme von Steven Seagal, Jackie Chan, Jet Li, Quentin Tarantino und Robert Rodriguez. ;)


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  • bringen tut das gar nichts, außer höhere Kosten durch die Reise.
    DHL ist da günstiger ;)


    aber wir haben in Deutschland ja nun Vertragsfreiheit...... wenn die Leute gerne Verträge aufsetzen, dass soll man sie das tun lassen.
    Die meisten dieser Verträge sind sowieso nicht nur in Teilen, sondern komplett nichtig.


    Ich empfehle da ja immer gerne ein paar Euronen in ein aktuelles BGB zu investieren ;)

  • @ TomUL


    Ich meinte damit eher, das sie in gutem Glauben gekauft hat.


    Das sie dann trotzdem nicht Eigentümerin der gestohlenen Sache ist ist klar. Aber keiner kann ihr dann vorwerfen absichtlich Hehlerware gekauft zu haben, sondern das sie alles getan hat um sich abzusichern.


    Das ist auch keine Unterstellung an bubi, sondern lediglich eine Erklärung.

  • Zitat von John;313405

    @ TomUL


    Ich meinte damit eher, das sie in gutem Glauben gekauft hat.


    Das sie dann trotzdem nicht Eigentümerin der gestohlenen Sache ist ist klar. Aber keiner kann ihr dann vorwerfen absichtlich Hehlerware gekauft zu haben, sondern das sie alles getan hat um sich abzusichern.


    ich hab das ja auch schon so verstanden, dass sie sich einfach absichern wollte, aber leider hatte sie wenig bis keine Ahnung von solchen Formulierungen.


    Abgesehen davon muss es sich ja nichtmal um Hehlerware handeln, wovor man sich da schützen will. Wäre das Gerät beispielsweise auf Raten gekauft worden, wäre das Gerät auch noch solange im Eigentum des Verkäufers bis der Käufer die Ware vollständig bezahlt hat. (Eigentumsvorbehalt). Eine Absicht könnte man ihr eh nicht unterstellen, weil sie davon Kenntnis haben müsste und davon kann man bei einer Plattform wie Ebay nicht ausgehen. Anders sähe es aus, wenn es sich um "Kofferraum-Verkäufe" handeln würde ;)



    Einzelheiten und Unterschiede hinsichtlich Ratenkauf und Hehlerware erspare ich mir/uns aber, weil das sonst gewaltig am eigentlichen Thema vorbei geht ;)