Netload.in Diskussionsthread Archiv

  • Zitat

    We want to inform you that we have upgraded our FTP-Server infrastructure. We have now the option to move you on a new faster ftp server. By moving you on the new server you will loss the non converted files in your ftp folder. You will also get new login details which you can find on the top of this page. It can take up to 5 minutes.


    schön und gut, aber bei mir funktioniert nun die Linkgenerierung nicht (mehr). Kann auch nicht mehr alle auf einmal auswählen. Soll ja nur eine Option sein.


    Hat noch jemand das problem oder ist das nur bei mir so?

  • Zitat von MacLeod;310088
    Code
    1. [B]http://[/B][COLOR='Red']NLLogin(AccNummer)[/COLOR][B]:[/B][COLOR='Red']NL-PW[/COLOR][B]@[/B][COLOR='Red']www...LINK ZUR DATEI....htm[/COLOR]


    Ich remote immer mit dem YARSM, funktioniert super.


    Also bei funktioniert das irgendwie nicht...habs jetzt direkt über die RS Site versucht, aber da sollte es ja eig genauso funzen wie mit dem YARSM.


    "Upload to RapidShare finished. 20 KB"


    Das mit dem "&/neuer Name ohne .html am ende" genauso wenig...aber ich brauch den Remote im Moment auch nicht unbedingt.


  • EV gegen Netload: Bankdaten des Uploaders preisgegeben



    Im Rahmen einer einstweiligen Verfügung (EV) gegen den Frankfurter Filehoster Netload wurde dieser angewiesen, alle vorhandenen Zahlungsdaten von drei Uploadern von Pornofilmen preiszugeben. Einer der Uploader wurde über seinen PayPal-Account identifiziert.



    Eigentlich fing alles ganz harmlos an. Der ehemalige gulli:board User icebiatch beklagte sich zum Jahresbeginn darüber, dass sein Premiumaccount nicht mehr funktionieren würde. Vier Tage später bekam er eine E-Mail, in der ihm mitgeteilt wurde, dass man ihm seinen Account wegen eines Verstoßes gegen die AGB's gesperrt hätte. Der Grund: Er hat bei Netload illegale Files hochgeladen. Abgeschlossen wurde die E-Mail mit den Worten: „Vielen Dank, dass du Netload benutzt.“


    Die Vergangenheitsform wäre wohl passender gewesen. Was der User nicht wusste, bereits am 8.12.2009 war gegen den One-Click-Hoster Netload mit Sitz in Deutschland eine einstweilige Verfügung (EV) ergangen. Die beanstandeten Pornofilme „Meine Geile Nachbarin“, „Gina deckt auf 9“ und „Bootcamp3“ wurden dort von besagtem User icebiatch hochgeladen. Basis der einstweiligen Verfügung war das vermutete Vorliegen eines gewerblichen Ausmaßes der Urheberrechtsverletzung. Antragssteller waren die Wuppertaler INO Handels & Vertriebs GmbH und die MMV-Multi Media Vertriebs GmbH, in der Branche alles andere als unbeschriebene Blätter. Letzteres Unternehmen ist auch schon durch Abmahnungen im Peer-to-Peer Bereich aufgefallen.


    Netload wurde durch die EV dazu verpflichtet, gegenüber den Antragsstellern Auskunft zu erteilen. Sollte die Anschrift des Uploaders nicht verfügbar sein, so müssten alle vorhandenen Zahlungsdaten der Person inklusive Kontonummer, Paypal oder Moneybookers-Daten preisgegeben werden. Neben icebiatch ließ man sich im gleichen Fall auch die Daten der Uploader „Teufel“ und „Crystal“ aushändigen. Der Streitwert wurde auf 15.000 Euro pro Film, also auf insgesamt 45.000 Euro festgesetzt.


    Kurze Zeit später dürften neben icebiatch auch die beiden anderen Uploader Post vom Anwalt der MMV GmbH bekommen haben. Im besagten Schreiben wurde ihm die Verbreitung eines deutschen Pornofilms vorgeworfen, den man bereits im November 2009 auf einer Webwarez-Seite aufgespürt hatte. Der Film war auf diversen Hostern gespeichert, der deutsche Anbieter Netload mit Sitz in Frankfurt am Main konnte sich gegen das Auskunftsersuchen nicht wehren. Nach eigenen Angaben hätte man icebiatch anhand seines Paypal-Accounts identifiziert. Der Beklagte hat bereits seine persönlichen Konsequenzen aus dem Fall gezogen. Er hat all seine Accounts bei Netload.in, Rapidshare.com, Uploaded.to und Share-online gelöscht. „War 'ne schöne Zeit in der Szene aber irgendwann muss man dann doch erwachsen werden.“


    Wer als Uploader bei einem One-Click-Hoster, der seinen Sitz oder die Server in Deutschland hat, auf Nummer sicher gehen will, muss neben seiner IP auch seine Bankverbindung verschleiern. Ein derartiges Vorgehen ist natürlich mit einer vergleichsweise hohen kriminellen Energie verbunden.


    Der Fall ist authentisch, der Scan der EV liegt der Redaktion vor. Der betreffende Beschluss vom Landgericht Köln wurde mittlerweile auch in anonymisierter Form offiziell in der Entscheidungsdatenbank des Landes Nordrhein-Westfalen zur Verfügung gestellt. Auch der herausstechende Teil über die Herausgabe der Kontodaten gemäß §101 UrhG ist darin enthalten. Der g:b User Tyl3r_Durden hatte uns zur Warnung an alle Uploader um eine Veröffentlichung des Falls gebeten, selbst wenn dieser schon ein halbes Jahr zurückliegt.




    Quelle:Gulli.com