...wenn ich die örtliche ***** von Ordnungsamtmitarbeiterin schriftlich als "überaus 'freundliche' und stadtbekannte Ordnungsamttante" bezeichne?
Vielen Dank für eure Antworten!
...wenn ich die örtliche ***** von Ordnungsamtmitarbeiterin schriftlich als "überaus 'freundliche' und stadtbekannte Ordnungsamttante" bezeichne?
Vielen Dank für eure Antworten!
Den Tatbestand der "Beamtenbeleidigung" gibt es nicht.
Beleidigung ist Beleidigung. Egal, gegen wen sie sich richtet.
Aber warum nennst Du die Ordnungsamtmitarbeiterin Ordnungsamttante und nicht Ordnungsamtmitarbeiterin?
Irgendwelche Türen öffnet dir das jedenfalls nicht...
Soll es auch nicht. Ok ist ja mal interessant das mit der Beleidigung...aber das war nun nicht die Antwort auf meine Frage.
bei uns stand grad in der Zeitung das wenn man jemand "Wichtelmann" nennt - dies 2000 € kostet...
also Tante kostet dann vielleicht 1000 €...ich wär da vorsichtig...:-)
Danke. Aber Wichtelmann ist doch lustig!
Jemanden "-tante" zu nennen ist keine Beleidigung! Wenn ich in eine Polizeikontrolle komme und sage:"Das ist ja Wegelagerei" ist das auch straffrei!
Ich hatte ein "Sie sind ein Moderner Raubritter" für den Finanzbeamten, erfreut war er nicht aber angezeigt hat er mich auch nicht. Garantieren würd ich aber nicht dafür
Kommt wohl auf die Stimmung an.
Es kommt halt immer auf den Ton und die Umstände an.
Auch "Wegelagerer" hat als persönliche "Anrede" schon Geld gekostet (siehe hier).
Generelle Aussagen kann man also wohl nicht treffen.
Und gerade in einem Fall wie diesem, wo es scheinbar nur darum geht, der Dame eins auszuwischen, würde ich mich nicht wundern, wenn da tatsächlich eine Anzeige folgt.
Sarkasmus und "Diffamierung durch die Blume" sind auf Ämtern eben nicht gerne gesehen.
Nun meine Gemeinde entschloss sich dazu, das Ganze mal unter den Tisch zu kehren - ich schätze aufgrund meiner Formulierung. Obwohl die Tussi nicht mal das Hauptproblem dabei war, sondern eher der fehlende Winterdienst.
Die Tussie, wie du sie nennst, hat sicher das ganze fotografiert und aufgenommen? War jedenfalls bei uns so, weil bei uns ja auch Winterdienst = Fehlanzeige war.
Nein hat sie nicht, warum sollte sie? SIE hat ja nur Strafzettel geschrieben, obwohl man sich nirgendwo hinstellen konnte (außer ins Parkverbot) weil eben kein Winterdienst erfolgt.
Zitat von beeze;287101Nun meine Gemeinde entschloss sich dazu, das Ganze mal unter den Tisch zu kehren - ich schätze aufgrund meiner Formulierung. ...
Und das wundert dich?
Würde ein so formuliertes Schreiben auf meinem Schreibtisch landen (wenn ich denn einen Schreibtischjob hätte ), fände er sofort in den Weg in "Ablage P".
Wie schon mal gesagt: Der Ton macht die Musik.
Ha falsch gelegen! Mir wurde gestern nämlich doch noch geantwortet und zwar ausführlich.
Was wurde denn geantwortet?
was zum Sachverhalt der hier nicht weiter interessiert.
Positiv oder negativ für dich?
Und haben die was zu deiner Formulierung geschrieben?
Wie man es nimmt. Im Grunde aber negativ. Meine Formulierung hat er irgnoriert bzw halt nur "Unsere Ordnungsammitarbeiterin" geschrieben.