MonxXx: Bist du Rechtswissenschaftler? Zeig mir die §§, die explizit verbieten, Mitschnitte aus dem TV runterzuladen. Ich glaube eher, man nennt es Grauzone.
Was Serien von DVD betrifft liegt der Fall natürlich anders.
Zum Thema Truecrypt: Selbst mit billigsten Algos ist die Zeit, die aufgewendet werden muss um ein inneres Volume zu knacken unverhältnismäßig. Zumal man die Aussage verweigern kann. Also wissen die Ermittler nicht, ob überhaupt ein inneres Volume vorliegt, und welche Algos zum Einsatz kommen. Das wird in 1000 Jahren niemand entschlüsseln. (Drei Buchstaben Passwortsetzer mal ausgenommen)
Zitat von Cy.Bear;1844
(3 Jahre max Strafe bei Kinderfi*****? viel zu wenig!)
Wer so ein Strafmaß festsetzt kann selbst keine Kinder haben (oder Schlimmeres). In meinen Augen: Höchststrafe - Lebenslang.