Habe gerade diese News auf golem.de gelesen:
http://www.golem.de/0901/64705.html (2 Seiten)
Das schaut gar nicht gut aus, falls die eine besondere Passage da drinne bleibt.
Code
- Datenschützer kritisieren einen neuen Gesetzentwurf von Bundesinnenminister Schäuble,
- der Anbietern von Webseiten erlauben soll, das [B]gesamte Surfverhalten [/B]der Nutzer
- aufzuzeichnen. Selbst die umstrittene Vorratsdatenspeicherung sieht das nicht vor....
- ... In diesem heißt es schon derzeit: "§ 14 Abs. 2 findet entsprechende Anwendung." § 14 Absatz 2
- lautet: "Auf Anordnung der zuständigen Stellen darf der Diensteanbieter im Einzelfall Auskunft
- über Bestandsdaten erteilen, soweit dies [B]für Zwecke der Strafverfolgung[/B], zur
- Gefahrenabwehr durch die Polizeibehörden der Länder, zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der
- Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder, des Bundesnachrichtendienstes oder des
- Militärischen Abschirmdienstes oder des Bundeskriminalamtes im Rahmen seiner Aufgabe zur
- Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus oder [B]zur Durchsetzung der Rechte am
- geistigen Eigentum[/B] erforderlich ist."