Auch in Deutschland wird Internetzensur groß geschrieben.

  • Apropo Zensur:


    Ein Wrestlingboard, wo ich bin, hat jetzt eine Abmahnung von den Anwälten einer Firma erhalten, die dort von einem User als Abzockerfirma bezeichnet wurde. Ihnen wurde mit rechtlichen Schritten gedroht, wenn sie die Postings nicht löschen.


    Meinungsfreiheit anyone?

  • Zitat von Reeb;146158


    Man sollte sich einfach mal ein wenig auf der seite umschauen bevor man irgend etwas sagt was nicht stimmt.


    Nun, ich habe mich auf dieser Site umgesehen, kannste wohl glauben! Letztlich ist sie nur ein Sammelsurium von Meldungen anderer Infoseiten! Lediglich die Konzentration macht sie erwähnenswert!


    Das Deutschland ein Land mit total defektem Verständnis von Meinungsfreiheit ist, ließe sich an vielen Beispielen darlegen! Habe einfach keinen Bock, Leuten die Deutschland für was Besonderes halten, Nachhilfeunterricht zu geben!
    Da hilft auch kein hämischer völlig unangebrachter Hinweis auf Staaten wie China oder die USA.
    Diese Länder unterschieden sich insofern von D, da China ganz offen zugibt, die Presse- und allgemeine Meinungsfreiheit einzuschränken!
    Und in den USA kann man wohl noch sehr viel mehr für seine Meinung auch öffentlich einstehen als in D.
    Hier, in diesem völlig verblödeten Penner- und Idiotenzüchtstaat, kriegste schon 'ne Abmahnung, wenn Du nur TV-Gebühren GEZ Gebühren nennst!
    Aber wie gesagt.. Haltet mal D für was Besonderes und leckt diesen gleichgeschalteten Schwachsinnigen im Bundestag die Stiefel!
    Seitdem ich diesen Staat verstanden habe, denke ich von Bananenrepubliken und sonstigen Verbrecherstaaten nicht mehr so schlecht!
    Die versuchen wenigsten nicht, sich als 'Rechtsstaat' zu verkleiden und der Bevölkerung Sand in die Augen zu streuen!

  • Oh man. Jetzt hackts aber wirklich. :rolleyes:


    Es sind doch Gebühren, welche die GEZ erhebt und die wir an diesen Verein zahlen. Wie die nun heißen, ist doch wurscht. Korinthenkackerei ist das.


    Und dafür nun auch schon Abmahnungen. Holla die Waldfee.

  • Zitat von jupiter;146259


    Seitdem ich diesen Staat verstanden habe, denke ich von Bananenrepubliken und sonstigen Verbrecherstaaten nicht mehr so schlecht!
    Die versuchen wenigsten nicht, sich als 'Rechtsstaat' zu verkleiden und der Bevölkerung Sand in die Augen zu streuen!


    Wander doch aus, wenn D so scheiße ist. :D Goodbye;)

  • Dem Problem ausweichen statt drauf zu reagieren, so verhält sich nunmal das deutsche Volk momentan. Die einen weils ihnen gut genug geht, die anderen, weil sie einfach in Ruhe gelassen werden wollen und dann gibts noch die, die etwas dagegen tun wollen.

  • Deutschland ist definitiv scheisse,
    Jemals gefragt warum unser Ausweis Perosnalausweis heist oder nicht Perosnenausewis?
    Warum steht bei Staatangehörikeit Deutsch und nicht Deutscher?
    Warum ist unser Reisepass Rot und nicht Blau?
    Wir sind kein Soveräner Staat höchstens eine Firma mit beschränkter Haftung unsere Regirung hat so gut wie gar nichts zu melden.
    Kauft euch mal das Buch Deutschland Protokoll oder schaut euch den Videocast auf infokrieg an, ein interview mit dem Autoren (Rald U Hill) des Buches Deutschland Protokoll
    http://infokrieg.tv/infokrieg_videocast_2008_03_16.html


    jupiter
    Klar ist Infokreig ein sammelpunkt für Informationen aber sie haben auch viele andere eigene Projeckte wie Webradio Videocast etc.

  • och nö, nicht infokrieg - da krieg ich keine info. Zumindest keine, die nach weiterer Recherche was taugt. Und auch noch lnc - ach du heilige^^


    Primär ging es in diesem thread um den Zensurversuches des www wg KiPo und Terrorismus. Da brauchts doch keine Sammlung von Verschwörungstheorien, um die Idiotie/Unsinnigkeit/Unmöglichkeit dieses Ansatzes offenzulegen.

  • Zitat von Reeb;148106

    Jemals gefragt warum unser Ausweis Perosnalausweis heist oder nicht Perosnenausewis?
    Warum steht bei Staatangehörikeit Deutsch und nicht Deutscher?


    *lol*


    Wenn du Deutscher bist - also theoretisch Deutsch sprechen kannst - solltest du dir das beides eigentlich selbst erklären können :p


    Nur um mal ein bischen zu Trollen und den Thread weiter ins Off zu treiben :rolleyes:


    Lay down all thought / Surrender to the void

  • Der Chaos Computer Club (CCC) veröffentlichte den Vertrag zwischen dem Bundeskriminalamt (BKA) und den Internet-Providern bezüglich Netzsperren.



    Durch diesen Vertrag sollen die führenden Internet-Provider Deutschlands verpflichtet werden, bestimmte Seiten zu sperren. Bei diesen Seiten handelt es sich um solche, die auf einer vom BKA zusammengestellten Filterliste für kinderpornographische Inhalte stehen. Die kleineren Provider sollen später durch eine Änderung des Telemediengesetzes ebenfalls zum Filtern verpflichtet werden. Mit den Verträgen jedoch will man die 7 Branchenführer, die über 90 Prozent des Marktes ausmachen, schon vorab zur Einhaltung der Sperren verpflichten.


    Dieses - angeblich den Providern bereits unterschriftsreif vorliegende - Dokument wurde dem CCC von einem Informanten "zugespielt" und von den Hackern im Interesse einer transparenteren Politik veröffentlicht. Die Veröffentlichung nahm der Club zum Anlass, um noch einmal auf seine grundsätzliche Kritik an der Idee von Netzfiltern und auch auf die besondere Problematik des vorliegenden Vertragsentwurfs hinzuweisen. Die Hackervereinigung sieht bereits zuvor geäußerte Bedenken gegen die neuen Pläne bestätigt.


    So wird vom CCC besonders kritisiert, dass die Provider verpflichtet werden sollen, die vom BKA erstellten und verwalteten Filterlisten geheim zu halten. Hierin sieht man ein erhebliches Missbrauchspotenzial, dass sich letztendlich nicht nur gegen die Anbieter von Kinderpornographie richten würde. Durch den Vertrag "sieht sich der CCC in seinen Befürchtungen bestätigt, dass Frau von der Leyen zusammen mit Innenminister Schäuble und dem BKA eine Vorzensur ohne gesetzliche Grundlage einzuführen versucht."


    Noch deutlicher wurde Andy Müller-Maguhn, Sprecher des CCC, als er sagte: "Der hier vorliegende Versuch des Bundesinnenministers, eine 'freiwillige' Vorzensur ohne gesetzliche Grundlage zu schaffen, ist ungeheuerlich. Flankiert durch die Bundesfamilienministerin von der Leyen wird hier das Thema Kinderpornographie instrumentalisiert, um eine Zensurautomatik für Internetseiten einzuführen. Mit dem vorliegenden Vertragsentwurf wird nicht nur deutlich, dass das Bundesinnenministerium offenbar überhaupt kein Interesse an einer Strafverfolgung gegen die Täter hat, sondern eine geheime Infrastruktur für das Zensieren von Internetseiten plant."


    Die Provider sollen die auf den Listen des BKA aufgeführten Seiten innerhalb von 6 Stunden für ihre Kunden sperren. Weitere Maßnahmen sind, wie der CCC kritisiert, offenbar nicht vorgesehen: "Warum das BKA nicht sofort durch polizeiliche Ermittlungsarbeit gegen die auf der Zensurliste gelisteten Urheber derartiger Materialien vorgeht, bleibt völlig unklar. Der CCC sieht dadurch bestätigt, dass nicht die tatsächliche Bekämpfung der Kinderpornographie und der Schutz der Kinder, sondern die Schaffung einer Zensurinfrastruktur im Vordergrund stehen."


    Beim CCC befürchtet man, dass das Vorgehen gegen Kinderpornos nur die Einrichtung von Filtern und Zensurmaßnahmen als solche rechtfertigen soll, um diese später auch in anderen Fällen einsetzen zu können. "Es wird deutlich, dass das Bundesinnenministerium mit dem Thema Kinderpornographie und der Flankierung durch Familienministerin von der Leyen offenbar einen Bereich herausgesucht wurde, mit dem am ehesten gesellschaftliche Akzeptanz für Sperrmaßnahmen erreicht werden kann. Wenn aber eine solche Infrastruktur erst einmal vorhanden ist, wird eine Ausweitung auf andere Themenbereiche - seien es sogenannte terroristische Propaganda oder Verstöße gegen Urheberrechtsbestimmungen - ein Leichtes sein", sagte CCC-Sprecher Andy Müller-Maguhn.


    Der CCC sieht die Netzsperren in der momentan geplanten Form als verfassungswidrig an und deutet an, dass diese Tatsache einer der Gründe ist, wieso man sie zunächst über zivilrechtliche Änderungen der AGBs und nicht per Gesetz realisiert. "Diese Art der Umsetzung durch eine Änderung der AGB eröffnet immerhin frustrierten Kunden ein Sonderkündigungsrecht und somit den Wechsel zu einem zensurfreien ISP", sehen die Hacker jedoch auch einen positiven Aspekt bei dieser Taktik.


    Auch sind nach Ansicht des Clubs die geplanten Maßnahmen ein weiterer Fall, in dem Überwachungsmaßnahmen sich gegenseitig verstärken und so die Rechte einzelner Menschen in besonderem Maße einschränken. So werden in den Augen des CCC die geplanten Netzsperren, insbesondere im Zusammenhang mit der in Deutschland seit Januar 2009 auch im Internet praktizierten Vorratsdatenspeicherung, zur Bedrohung für die Privatsphäre: "Die im Vertrag scheinbar datenschutzrechtlich unbedenklich gehaltene Regelung, dass die ISPs das BKA lediglich über die Anzahl der Zugriffe auf die jeweils gesperrten Seiten informieren sollen, nicht aber über Personen, die einen Zugriffsversuch durchgeführt haben, sind zudem im Kontext der Vorratsdatenspeicherung (VDS) längst unterminiert." (Annika Kremer)


    (Quelle http://www.gulli.com/news/netz…rtrag-vom-ccc-2009-02-14/ )

  • Nachdem der CCC den Vertragsentwurf veröffentlichte, der die Grundlage für das Sperren von kinderpornographischen Angeboten im Internet bilden soll, wird der Entwurf in der Öffentlichkeit diskutiert. Neben der Frage, ob die Strafverfolger des BKA Internetprovider mittels einer Änderung der allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zur Sperrvorrichtung zwingen können, steht die Frage nach der technischen Wirksamkeit im Vordergrund. Techniker aller am Entwurf beteiligten Parteien, die nicht genannt werden wollen, verwehren sich in Mails an heise online gegen den Vorwurf, ein unpraktikables System zu konstruieren. Vielmehr greife die Politik mit ihren Vorstellungen ungeachtet der Technik ein.


    Vier Parteien arbeiten derzeit daran, den von Familienministerin Ursula von der Leyen (CDU) mit aller Macht gewünschten Sperrriegel gegen Kinderpornographie im Internet zu realisieren. Obwohl nach wie vor noch viele Fragen offen sind, zeichnet sich unter den sehr unterschiedlichen Parteien ab, dass das immer wieder vom Familienministerium vorgebrachte Argument "In Norwegen geht's doch auch" alle technischen Vorbehalte aufwiegen muss.


    Einen nachhaltigen Eindruck hatte offenbar eine Präsentation (PDF-Datei) der norwegischen Sperre hinterlassen, die zuvor bereits 2007 auf dem Herbsttagung des BKA für Aufsehen sorgte. So geht die Idee einer Stopp-Seite, die von großen Providern wie der Telekom strikt abgelehnt wird, auf das norwegische System zurück. Auch die Obergrenze von 10.000 ausländischen URLs in der Sperrliste (die keine deutschen Adressen enthalten darf, da hier die Strafverfolger sofort aktiv werden müssen) scheint vom norwegischen System zu stammen, das im November 2004 mit 274 URLs an den Start ging, im Mai 2008 insgesamt 5898 URLs umfasste und heute mit ca. 8000 URLs operiert.


    Die Ablehnung der Stoppseite bzw. des Stoppservers durch die Provider hat juristische Gründe, weil sie mit der möglichen Speicherung der IP-Adresse verbunden und damit vom deutschen Gesetz verboten ist. In Norwegen erfüllt die Stoppseite damit eine statistische Funktion. So wird etwa festgestellt, wie oft ein einzelner Surfer versucht, indizierte URL aufzurufen. Bei 18.000 Pageviews pro Tag im Mai 2008 reichte die Aufruffrequenz von 1 bis 300 Versuchen pro IP-Adresse.


    Entgegen der Kritik von Technikern zu "voll qualifizierten Domainnamen" und der Nichtberücksichtigung von Wildcard-DNS hat sich die Arbeitsgruppe bei den Beratungen über die Sperren sehr wohl mit dem Problem befasst. Hinweise der Provider auf das Problem der Wildcards und der Bots, die über DNS-Abfragen herausfinden können, welche Domainnamen auf Stoppserver umgelenkt werden können, wurden samt und sonders abgeschmettert. Kritik gab es allerdings auch von der Gegenseite an der Einstellung einiger Provider. "Die Provider werden eingeladen und präsentieren nichts anderes als Copy&Paste aus der Wikipedia zur URL. Das heißt doch nur, dass sie sich gar keine Gedanken über das System gemacht haben."


    Bei den Providern ergab sich aus dem Ablehnen ihrer Einwände ebenso wie aus den laufenden Verweisen auf das norwegische System der Eindruck, dass es nur darum gehe, einem außenpolitischen Druck typischer Zensurländer wie Australien, Norwegen, Schweden oder Finnland etwas entgegenhalten zu können, bei dem es egal ist, ob es funktioniert. "Hier sollen in aller Eile Barrikaden unter der Flagge Kinderpornos errichtet werden, weil so am wenigsten Widerstand zu erwarten ist und man außerdem die Blondine vorschicken kann, die damit Wahlkampf macht", lautet das Fazit eines Beteiligten gegenüber heise online.


    Unbeschadet der technischen Gegensätze, bei denen BKA, Provider und das Familienministerium offenbar nicht aufeinander hören wollen, ist die juristische Seite mit der Regelung über die AGB problematisch. Sie wird gewählt, weil die Verabschiedung eines Sperrgesetztes viel zu lange dauert. Jeder Internet-Provider kann es dabei ablehnen, die AGB zu verändern. Im Sinne der Vertragsfreiheit können weder BKA noch die beteiligten Ministerien einen Provider dazu zwingen, einen "Sperrvertrag" zu unterschreiben. "Laut Vertragsentwurf müssen wir Kunden kündigen, die die AGB-Änderung ablehnen. Wir können schlecht zwei Kundenstämme führen, die mit Sperre und die ohne Sperre", erklärte ein Jurist. Wie andere Kommentatoren seines Faches ist auch er der Meinung, dass die juristische Diskussion um die Einführung von Sperrlisten noch lange nicht beendet ist


    (Quelle http://www.heise.de/newsticker…nd-Recht--/meldung/132654 )

  • Experten warnen vor Konflikten zwischen DNSSEC und Internetsperren
    Meldung vorlesen und MP3-Download


    Der Einbau des Sicherheitsprotokolls DNS Security Extensions (DNSSEC) könnte zu unerwarteten Effekten beim Betrieb der viel diskutierten DNS-Filter zum Beispiel gegen Kinderpornografie führen. Darauf machte während des Nutzergipfels der Internet Corporation for Assigned Names and Numbers (ICANN) in Mexico City der DNS-Experte Lutz Donnerhacke vom IT-Provider IKS aufmerksam, der auf dem Nutzergipfel eine Arbeitsgruppe zur Sicherheit im DNS leitet.
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    Donnerhacke warnt, DNS-Filter würden durch das DNSSEC, das vor Fälschungen und Spoofing schützen soll, zumindest beeinträchtigt. Die Beantwortung einer DNS-Anfrage durch den "falschen" Server könne je nach Implementierung dazu führen, dass die Antwort als "nicht-autoritativ" verworfen wird. Eine mögliche Stopp-Seite würde dann nicht angezeigt, die Filtermaßnahme wäre nicht mehr transparent. Der gewünschte Effekt, die Seite nicht zugänglich zu machen, würde davon in der Regel aber erst einmal nicht berührt. Das Szenario setzt voraus, dass die gefilterten Servernamen DNSSEC-signiert sind.


    DNSSEC-Experte Florian Weimer von BFK EDV Consulting in Karlsruhe geht davon aus, dass mindestens in den ersten Jahren DNSSEC auf Seiten der Internet Service Provider (ISP) implementiert werde. Dieser könne Filtermeldungen einbauen. Wenn die DNSSEC-Validierung aber zum Endnutzer wandere, werde es fürs Filtermodell spannend, meint Peter Koch, Chef des deutschen Chapters der Internet Society. Dann würde beim Kunden ein vollständiger rekursiver Resolver mit Validator betrieben. Der Resolver des Internet Service Provider mit seiner Filterliste käme dann nicht mehr zum Tragen. Die "Umgehung" einer Sperre wäre praktisch als eine Art Seiteneffekt eingebaut, sagt Koch.


    Donnerhacke wies beim Nutzergipfel noch auf ein anderes Problem bei der DNSSEC-Implementierung hin. Normalerweise werde per DNS Rewriting der Nutzer beispielsweise von einer Hotel-Website auf eine Bezahlseite gelenkt. Würde DNSSEC eine nicht-validierte Seite nicht nur monieren, sondern tatsächlich verwerfen, bekäme der Nutzer die Bezahlseite nie zu sehen. Das Bezahlseiten-Problem sei lösbar, meinen Weimer und Donnerhacke. Die Nutzer hätten sich ja schon daran gewöhnt, Seiten mit ungültigen Zertifikaten zu akzeptieren. Ungelöst sei dagegen, wie DNSSEC für mobile Endgeräte implementiert werden kann. Wenn auf Reisen kein transparentes DNS verfügbar sei, weil der Nutzer etwa hinter einem Hotelserver sitze, werde das Roaming unmöglich.


    Die ICANN soll solche Effekte analysieren lassen, fordern die ICANN-Nutzer. Außerdem solle die ICANN Anbietern strengere Regeln bei der Registrierung von Domains nahelegen, um Missbrauch und kriminelles Verhalten in den Griff zu bekommen


    Quelle :http://www.heise.de/newsticker…tsperren--/meldung/133964

  • Netzsperren Schon Mittwoch im Kabinett


    Das geplante Gesetz, das deutsche Internet-Provider zur Filterung bestimmter Websites verpflichtet, wird bereits am Mittwoch im Kabinett diskutiert.


    Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen (CDU) setzte sich damit gegen Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) durch, die gegen entsprechende Pläne verfassungsrechtliche Bedenken angemeldet und eine Überarbeitung gefordert hatte.


    Am Mittwoch wird von der Leyen einen Gesetzesentwurf vorlegen, der nach ihren eigenen Angaben eine Umleitung von Anfragen auf entsprechende Seiten, aber keine Protokollierung versuchter Zugriffe vorsieht. Die Filterlisten, auf denen zu sperrende Websites gesammelt werden, werden beim Bundeskriminalamt (BKA) hinterlegt und vor der Bevölkerung geheim gehalten werden.


    Von der Leyen sieht die geplanten Sperren als wichtigen Schritt gegen die Kinderpornographie. "Wenn wir den Missbrauch von Kindern ächten wollen, dann können wir nicht so tun, als ob das Internet ein Ozean der Rechtlosigkeit wäre, in dem wir leider ohnmächtig seien. Wir sind nicht ohnmächtig", sagte sie gegenüber der "FAZ".


    Kritiker dagegen sehen die geplanten Netzsperren als ineffektive Maßnahme, die statt des Missbrauchs selbst lediglich dessen sichtbare Symptome bekämpft. Zudem befürchten Gruppen wie beispielsweise der Chaos Computer Club den Aufbau einer "Zensur-Infrastruktur", mit Hilfe derer bald immer mehr unerwünschte Websites gesperrt werden könnten.


    In anderen Ländern wie beispielsweise Dänemark und Australien erwies sich zudem die Geheimhaltung der Filterlisten als schwierig bis unmöglich, sodass diese bald ihren Weg in die Öffentlichkeit fanden. Dort könnten sie Pädophilen dazu dienen, entsprechende Websites noch einfacher zu lokalisieren. Andererseits ermöglicht die Veröffentlichung dieser Listen aber auch eine kritische Auseinandersetzung mit den von den Regierungen aufgestellten Listen. Deren Qualität ist angeblich mehr als schlecht: Neben kinderpornographischen werden dort auch normale und vollkommen legale Erotikseiten und andere harmlose Dienste aufgeführt. Mit all diesen Problemen wird sich, falls das von Ursula von der Leyen geplante Gesetz in seiner derzeitigen Form verabschiedet wird, wohl auch Deutschland in absehbarer Zeit auseinandersetzen müssen.


    Quelle: http://www.gulli.com/news/netz…n-mittwoch-im-2009-03-22/



    Telekom blockiert Internet-Sperre


    Konzern gegen einen Vertrag mit dem Bundeskriminalamt
    VON MARKUS DECKER, 22.03.09, 18:38h, aktualisiert 22.03.09, 18:40h
    BERLIN/MZ. Mehrere deutsche Internet-Service-Provider (ISP), allen voran die Deutsche Telekom, sperren sich gegen den Plan von Familienministerin Ursula von der Leyen (CDU), auf dem Wege von Einzelverträgen mit dem Bundeskriminalamt kinderpornografische Seiten zu blockieren. Das geht aus einem Vermerk des Bundesinnenministeriums hervor. Das Ministerium macht Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) für die Probleme mitverantwortlich.


    Einzelgespräche geführt


    Eine Arbeitsgruppe unter Beteiligung aller acht ISP habe fünfmal getagt, heißt es in dem Vermerk. Es bestehe "nicht durchgängig die Bereitschaft zum Blockieren kinderpornografischer Seiten auf vertraglicher Basis". Daraufhin seien Bundesregierung und Bundeskriminalamt zu Einzelgesprächen übergegangen, die mit Vodafone und Kabel Deutschland positiv verlaufen seien. Hingegen gestalteten sich die Gespräche mit der Telekom "erheblich schwieriger". Diese "fordert zunächst weit reichende Zugeständnisse der Bundesregierung" - unter anderem die Zusage für eine Gesetzesinitiative, die den Firmen mehr Rechtssicherheit geben soll. Der Vermerk spricht weiter von "zähen Vertragsverhandlungen". Insbesondere habe sich die Telekom bisher "nicht dazu durchringen können, für den Fall, dass eine kinderpornografische Webseite angewählt wird, dem Nutzer statt der ursprünglich gewünschten Seite eine Stoppseite anzuzeigen".


    Verfassungsrechtliche Bedenken


    Der Abschluss von Vertragsverhandlungen werde schließlich "erheblich erschwert" durch verfassungsrechtliche Bedenken von Zypries, die sie von der Leyen in einem Brief vorgetragen hatte. Danach verstießen die Verträge gegen das in Artikel 10 Grundgesetz festgehaltene Fernmeldegeheimnis. Auch die Artikel 5 und 12 (Recht auf informationelle Selbstbestimmung) könnten womöglich verletzt sein. Von der Leyen wies die Kritik zurück und warf den Providern eine "Blockadehaltung" vor. Es handele sich um einen "der größten Märkte der organisierten Kriminalität", sagte sie der F.A.Z. "Da stehen mächtige Geldinteressen dahinter, und deshalb wird diese Auseinandersetzung mit so harten Bandagen geführt."


    Quelle: http://www.mz-web.de/servlet/C…65154&listid=994342720546

  • Netzsperren Neuer Gesetzesentwurf geleaked


    Auf der Whistleblowing-Website Wikileaks kann man nun den aktuellen Gesetzesentwurf zum (Kinderpornographie-Bekämpfungs-Gesetz (KbekG) einsehen.


    Der Entwurf des Wirtschaftsministeriums vom 25.03. sieht eine Änderung des Telemediengesetzes (TMG) und des BKA-Gesetzes vor. Dies ist insofern interessant, als häufig die Forderung laut wurde, ein eigenes Gesetz zu machen, anstatt bestehende Gesetze zu ändern, um mehr Rechtssicherheit zu schaffen. Zur Begründung des Gesetzes heißt es: "Trotz nationaler und internationaler Anstrengungen zur Täterermittlung und Schließung von Websites bleiben Angebote mit kinderpornographischen Inhalten im Internet abrufbar und nehmen beständig zu. Ziel des Gesetzentwurfs ist es, den Zugang deutscher Nutzer auf diese Inhalte zu erschweren." Dazu sollen die Internet-Provider verpflichtet werden, "technische Maßnahmen zu ergreifen, die den Zugang zu kinderpornographischen Internetangeboten erschweren." Soweit bietet der aktuelle Gesetzentwurf natürlich nichts neues, sondern gleicht den seit Monaten diskutierten Plänen der Regierung. Interessant sind aber die Details des Entwurfs.


    Ins TMG soll ein neuer Paragraph (Paragraph 8a) eingefügt werden. Absatz 1 lautet folgendermaßen: "(1) Diensteanbieter nach Paragraph 8 tragen durch geeignete und zumutbare technische Maßnahmen dazu bei, den Zugang an Angeboten, die Kinderpornographie nach Paragraph 184b des Strafgesetzbuches enthalten und die auf der Sperrliste des Bundeskriminalamts nach § 2 Abs. 4 a BKA-G stehen, zu erschweren. Die Diensteanbieter haben die erforderlichen Maßnahmen unverzüglich nach Erhalt der Sperrliste des BKA zu ergreifen, spätestens jedoch innerhalb von sechs Stunden." Was unter geeigneten und zumutbaren Maßnahmen zu verstehen ist, wird nicht näher definiert und dürfte, falls das Gesetz in dieser Form umgesetzt würde, durchaus für Kontroversen sorgen.


    Natürlich soll die Sperrliste, wie in allen bisherigen Plänen vorgesehen und auch in anderen bereits solche Sperren einsetzenden Ländern bereits praktiziert, "streng vertraulich" sein. So soll verhindert werden, dass Kriminelle die Liste als "Empfehlungsliste" benutzen und darüber noch einfacher auf kinderpornographische Angebote zugreifen. Gegner kritisieren aber, dass so auch die Transparenz der Sperren nicht gegeben ist und irrtümlichen oder missbräuchlichen Sperrungen nicht kinderpornographischer Seiten Vorschub geleistet wird. Zudem ist die Geheimhaltung dieser Listen nur schwer sicherzustellen, wie die Beispiele aus anderen Ländern zeigen, deren Filterlisten bereits bei Wikileaks zu finden sind.


    Interessant ist auch Absatz 3, in dem es heißt "Die Diensteanbieter trifft kein Verschulden, wenn im Rahmen der Durchführung der Maßnahmen zur Erschwerung des Zugangs auch Seiten gesperrt werden, die keine Kinderpornographie enthalten." Diese Regelung wirkt fast schon so, als würde man mit derartigen Fehlern schon fest rechnen. Das Ziel ist wohl, Rechtssicherheit für die Provider zu schaffen - ob diese die Absicherung nutzen werden, um notfalls restriktiver zu sperren, beispielsweise direkt auf IP-Ebene statt per DNS-Filter, wäre abzuwarten. Haften soll übrigens stattdessen das BKA - in welcher Form auch immer man dies dann umsetzen wird.


    Die Gestaltung der Stoppseite, auf die man bei versuchten Zugriffen umgeleitet wird, soll übrigens das BKA übernehmen - wahrscheinlich, um auch den beispielsweise von BKA-Chef Jörg Ziercke erhofften Einschüchterungseffekt auf potentielle Konsumenten zu erzielen.


    Eine Speicherung versuchter Zugriffe mit IP-Adressen ist in dem Gesetz, wie von der Regierung immer wieder versprochen, nicht vorgesehen. Allerdings sollen die Versuche statistisch ausgewertet und das Ergebnis dieser Auswertung dem BKA mitgeteilt werden.


    Wer als Internet-Provider nach Inkrafttreten des Entwurfs nicht sperrt oder "die Sperrlisten nicht vertraulich behandelt", wird sich strafbar machen. Insbesondere der zweite Teil könnte sich als brisant erweisen, gab es doch in letzter Zeit schon des öfteren ein sehr extremes Vorgehen der Behörden gegen tatsächliche oder vermeintliche Informanten sowie deren als Zeugen geltende Kontaktpersonen.


    Das BKA-Gesetz wird so geändert, dass das BKA dort ausdrücklich als verantwortliche Stelle für die Verwaltung und tägliche Aktualisierung der Sperrlisten benannt wird und auch die Haftung bei Fehlern übernimmt. Zudem muss das BKA beweisen können, dass Seiten zum Zeitpunkt ihrer Sperrung wirklich kinderpornographische Inhalte enthielten. Wie genau diese auszusehen haben, wird nicht definiert.


    Es folgt eine ausführliche Begründung, in der noch einmal das angeblich extreme Ausmaß von Kindesmissbrauch und Kinderpornographie beschrieben wird. "Gegen die sexuelle Ausbeutung von Kindern im Internet muss mit allen Möglichkeiten


    vorgegangen werden," heißt es dort unter anderem - Kritiker werden anmerken, dass dies vom rechtsstaatlichen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit abweicht. Länder wie Norwegen, Dänemark, Schweden, Finnland, den Niederlanden, Italien, Großbritannien, der Schweiz, Neuseeland, Südkorea, Kanada und Taiwan werden als Vorbilder genannt - interessanterweise sind einige dieser Länder genau jene, die auch von Gegnern der Sperrmaßnahmen als abschreckendes Beispiel genannt werden, da ihre Sperrlisten an die Öffentlichkeit gelangten und zudem als qualitativ schlecht gelten, also auch nicht kinderpornographische Seiten auflisten.


    Ob dieser Gesetzentwurf umgesetzt, abgeändert oder verworfen wird, ist derzeit noch unklar. Er sollte auf jeden Fall als eine mögliche Umsetzung im Auge behalten werden.


    Quelle: http://www.gulli.com/news/netzsperren-neuer-2009-03-31/




    Wikileaks Stellungnahme zu Netzsperren


    Die bekannte Whistleblowing-Website Wikileaks nimmt in einem Editorial Stellung zur westlichen Internet-Zensur.


    Unter dem Titel "Anfang vom Ende oder Ende vom Anfang?" befassen sich die Macher der Seite mit den in letzter Zeit vieldiskutierten Plänen rund um Internet-Sperren, insbesondere in westlichen Demokratien. Dies geschieht angesichts der jüngsten Ereignisse wie der Aufnahme von Wikileaks in eine Australische Regierungs-Blacklist (gulli:news berichtete), dem Ermittlungsverfahren gegen einen deutschen Blogger nach einem Link auf Wikileaks (gulli:news berichtete) und der Hausdurchsuchung beim Domaininhaber von Wikileaks.de (gulli:news berichtete) sozusagen "aus gegebenem Anlass" und wird zu einem starken Plädoyer für mehr Freiheit im Internet.


    Wikileaks teilt die Länder, die im weitesten Sinne mit Netzzensur zu tun haben, in drei Kategorien ein: "1. Laender mit vorhandenen vorgeschriebenen Zensursystemen: Thailand, Vereinte Arabische Emirate, und der Libanon (Filme). 2. Laender die ein vorgeschriebenes Zensursystem vorschlagen: Australien und Deutschland 3.Laender in denen Zensursysteme in Internet ein unreguliertes Uebereinkommen zwischen grossen Providers und der Polizei darstellen: Norwegen, Daenemark und Finnland". Wikileaks sieht es als eines seiner Ziele an, die Zensurlisten dieser Länder zu erlangen und öffentlich zu machen.


    "Australien und Deutschland sind die einzigen liberalen demokratischen Laender in denen ein vorgeschriebenes Zensursystem eingerichtet werden soll. Alle Systeme funktionieren ueber ein millionenschwere nationale Netzwerke von Zensurtechnik. Die Technik ueberwacht jeden Versuch eines Buergers etwas im Internet zu lesen, und vergleicht die Anfragen mit einer geheimen Zensurliste der Regierung, einer sogenannten "Blacklist". Wenn die aufgerufene Seite auf der Zensurliste steht, wird der Buerger am Betrachten der Internetseite durch ein Abfangen und eine Weiterleitung seiner Internetverbindung gehindert. Die Weiterleitung erfolgt auf eine durch die Regierung kontrollierte Infrastruktur. Diese Infrastruktur protokolliert in der Regel die Identitaet der Person, die den Zugriff auf eine verbotene Seite versucht hat. Ist sie Seite nicht auf der Zensurliste, wird dem Besucher durch die Regierung das Besuchen der Seite gestattet," beschreibt man bei Wikileaks den Ist-Zustand. In Deutschland beteuert die Regierung, es solle keine Protokollierung stattgefundener Zugriffsversuche stattfinden. Ob dies nach Einführung der Filter Bestand haben wird, ist natürlich nicht vorauszusehen.


    Karikatur zur NetzzensurAm Beispiel anderer Länder, in denen eine Netzzensur schon länger besteht, zeigt Wikileaks, dass die Befürchtungen einiger Deutscher Gegner von Netzsperren und ähnlichen Maßnahmen keineswegs aus der Luft gegriffen sind: "Urspruenglich in allen Laendern oeffentlich als Mittel zur Bekaempfung von Kinderpornografie verkauft, zeigen die von Wikileaks veroeffentlichen Listen schon jetzt das die Systeme korrumpiert und fehlerhaft sind, und auch andere Inhalte, teils politische Inhalte, filtern. So zensiert die geheime Zensurliste in Thailand tausende Medien pro Jahr die sich der Monarchie gegenueber kritisch aeussern: von akademischen Buechern und Youtube, zum Economist Magazin und Wikileaks selbst. Aehnlich enthaelt die Zensurliste in Australien Seiten von Abtreibungsgegnern, einer Zahnklinik, religioesen Randgruppen, Homosexuellen, Gluecksspielangeboten, islamistische Seiten, Webauftritte zu Themen rund um Sterbehilfe, das Webblog eines Astrologen, eine Menge falsch eingestufter Seiten, und wie auch in Thailand, Wikileaks selbst. Selbst der australische "Zensurminister" Stephen Conroy gibt zu, dass mindestens die Haelfte der Seiten auf der geheimen Liste keine Verbindung zu Kinderpornografie haben. In Zeiten in denen Zeitungen und andere Publikationen sich zu einer ausschliesslichen Praesenz im Internet wenden, koennen solch totalitaere Systeme dem Buerger bundesweit die Informationen entziehen. Die Kommunikation zwischen Herausgeber und Leser, sowie der "neue" zivile Diskurs zwischen Lesern untereinander wird unterbunden. Fuer das Ausmass, die Geschwindigkeit und die potentielle Auswirkung eines solchen zentralisierten Eingriffs gibt es keinen historischen Praezedenzfall." Dies bestätigt die Aussagen vieler Journalisten, Blogger, Bürgerrechtler und anderer Zensurgegner, die in den Internetsperren vor allem die Gefahr sehen, dass früher oder später auch andere unerwünschte Inhalte als nur Kinderpornos gesperrt werden. So sprach beispielsweise auch der Chaos Computer Club schon früh von der "Schaffung einer Zensurinfrastruktur", deren Nutzung dann kaum noch zu kontrollieren sei (gulli:news berichtete).


    Auch Wikileaks selbst wurde durch seine Praxis, gerade auch unbequeme Informationen an die Öffentlichkeit zu bringen, schon mehrfach Ziel von staatlichen Maßnahmen. So drohte im Jahr 2008 Ernst Uhrlau, früherer Polizeichef und jetziger Vorsteher des Bundesnachrichtendiensts, Wikileaks mit Strafverfolgung, sollte die Seite sich weigern, ein BND-Dossier zu korrupten Beamten in Kosovo zu entfernen. Das Dossier wurde damals nicht entfernt und bis jetzt folgten diesbezüglich keine weiteren Probleme. Allerdings spekuliert man bei Wikileaks, dass die damalige Konfrontation möglicherweise die Bereitschaft der Behörden, im jüngsten Streit um Netzsperren und Filterlisten hart durchzugreifen, erhöht haben könnte. Davon wird sich Wikileaks aber wohl kaum beeidrucken lassen. Man ist nach wie vor kämpferisch und entschlossen, gegen Zensur aller Art vorzugehen, denn, wie man betont: "Geheime nationale Zensursysteme sind gefaehrlich und unverantwortlich. Sie sind eine Beleidigung von natuerlicher Gerechtigkeit, Rechtstaatlichkeit und der ausbalancierenden Macht der freien Presse. Sie muessen aufgehalten werden" - ein Fazit, dem sich nicht nur Unterstützer von Wikileaks, sondern auch viele andere freiheitsliebende Menschen wohl nur anschließen können.


    Quelle: http://www.gulli.com/news/wiki…llungnahme-zu-2009-03-30/

  • Wikileaks Urteil zu indirekten Links


    Das Landgericht Karlsruhe erklärte in einem Urteil die kürzlich erfolgte Hausdurchsuchung gegen einen Blogger, der mittelbar auf Wikileaks verlinkte, für rechtmäßig.


    Ein Blogger, der anonym bleiben will, hatte auf das Blog "Schutzalter" verlinkt, das wiederum auf Wikileaks verlinkte. Bei Wikileaks ist unter anderem die dänische Sperrliste mit angeblich kinderpornographischen (nach Aussagen von Kritikern nur zum Teil kinderpornographischen) Websites verlinkt. Durch diese Kette von Verweisen wurde der Blogger Ziel einer Hausdurchsuchung und eines Ermittlungsverfahrens (gulli:news berichtete). Mit Hilfe der Anwaltskanzlei Atlas ging der betroffene Blogger juristisch gegen die Hausdurchsuchung vor (gulli:news berichtete) - um dabei am 26. März am Landgericht Karlsruhe zu scheitern.


    Das Vorgehen gegen besagten Blogger hatte für viel Wirbel gesorgt, sahen doch auch Rechtsexperten darin die Gefahr, dass bald das Setzen von Links zu einer sehr gefährlichen Sache werden könnte - in einem vernetzten Medium wie dem Internet ist es mitunter schwer abzusehen, welche Seiten genau untereinander verlinken und wie eine begonnen Kette von Links womöglich weitergeht. So könnte man schon unbeabsichtigt zum Ziel von Strafverfolgung werden. Zudem sahen gerade Blogger, Netzaktivisten und Journalisten auch die Informations- und Pressefreiheit durch ein derartiges Vorgehen gefährdet, insbesondere, da auch Wikileaks selbst zunehmend im Fokus steht und kürzlich der Inhaber der entsprechenden de-Domain ebenfalls Ziel einer Hausdurchsuchung und eines Ermittlungsverfahrens wurde (gulli:news berichtete).


    Diesen Bedenken schlossen sich die Karlsruher Richter offenbar nicht an. Statt dessen wurde die Beschwerde zurückgewiesen und die durchgeführte Hausdurchsuchung für rechtmäßig erklärt. Die Beschwerde sei "unbegründet", heißt es im entsprechenden Gerichtsbeschluss. Interessant ist das Detail, dass in der Begründung dafür, dass ein hinreichender Tatverdacht bestanden habe, die Begriffe "Cache" (in diesem Fall der Cache des Webbrowsers) und "Arbeitsspeicher" gleichgesetzt werden, indem es heißt, ein Tatverdacht sei bereits "mit dem automatischen Download in den Arbeitsspeicher, dem so genannten Cache, gegeben". Wie technisch versierte Internetnutzer wissen, ist das keineswegs das selbe - der Browser-Cache dient lediglich dazu, einmal besuchte Websites, mitunter auch damit verlinkte Inhalte, auf der Festplatte zu speichern, um das Laden der Websites zu beschleunigen. Im Arbeitsspeicher dagegen werden gerade aktive Programme und geöffnete Dateien abgelegt. Der Arbeitsspeicher wird beim Herunterfahren des Rechners gelöscht, für den Browser-Cache gilt dies nicht (es sei denn man benutzt entsprechende Software). Angesichts eines so deutlichen Falls von mangelndem technischen Sachverstand dürften viele Internetnutzer Zweifel verspüren, für wie sachkundig man das in Karlsruhe getroffene Urteil halten kann, spielen doch technische Inhalte in diesem Fall eine zentrale Rolle.


    Nach Ansicht der Richter jedenfalls ist eindeutig eine Strafbarkeit gegeben, Link-Kette hin oder her. So heißt es, aufgrund der vernetzten Struktur des Internets sei "jeder einzelne Link [...] kausal für die Verbreitung krimineller Inhalte, auch wenn diese erst über eine Kette von Links anderer Anbieter erreichbar sind". Zudem habe der Beschuldigte noch sogenannte Sprungmarken gesetzt und damit direkt den Weg zu den fraglichen Inhalten gewiesen.


    Der Betroffene und auch sein Rechtsbeistand Thomas Stadler sind mit dem Urteil unzufrieden und wollen sich noch keineswegs geschlagen geben. Stadler sieht die Begründung des Gerichts im Widerspruch zum sonst vor Gericht üblichen Begriff von Kausalität: "Wenn eine Kausalkette, die über mehrere Links hinweg reicht, strafrechtlich zurechenbar sein soll, dann hätten sich in dem konkreten Fall vermutlich tausende oder zehntausende Blogger strafbar gemacht." Damit äußert Stadler Bedenken, die auch im Internet schon häufig zu lesen waren.


    Nun planen Stadler und sein Mandant, eine Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil einzulegen. Damit könnte auch für zahlreiche andere Internetnutzer Rechtssicherheit geschaffen werden. Zudem wurde Strafanzeige wegen Rechtsbeugung gegen die für das Urteil verantwortlichen Juristen erstattet.



    Quelle: http://www.gulli.com/news/wiki…zu-indirekten-2009-03-31/

  • Sperre auch für legale Internetseiten


    Berlin. Die Bundesregierung schließt nicht aus, dass bei der beabsichtigten Sperre von kinderpornografischen Seiten im Internet auch der Zugang zu legalen Seiten verhindert wird.


    Die "Berliner Zeitung" berichtete vorab, in einem Arbeitsentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums zum entsprechenden Gesetz werde festgehalten, dass die Diensteanbieter keine Schuld treffe, wenn auch Seiten gesperrt würden, die keine Kinderpornografie enthalten. Die Haftung für solche Fälle übernehme das Bundeskriminalamt (BKA). Die Kosten aus möglichen Schadenersatzansprüchen seien noch nicht abzuschätzen.
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    Die FDP meldete grundsätzliche Bedenken gegen den Entwurf an. "Ein solches Gesetz öffnet einer generellen Zensur im Internet Tür und Tor", sagte die innenpolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion, Gisela Piltz. Sie halte die vorgesehenen Regeln für nicht verhältnismäßig, zumal legale Angebote betroffen sein könnten. Zudem könne auch eine Sperre nicht alle kinderpornografischen Angebote im Internet verhindern, erst recht aber nicht den vorangegangenen Missbrauch von Kindern.


    Wie das Bundesfamilienministerium bestätigte, wollen sich fünf der größten deutschen Provider am 17. April um 9.30 Uhr mit Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen (CDU) treffen. Bei dem Termin sollen Verträge unterzeichnet werden, in denen sich die Unternehmen verpflichten, Webseiten mit kinderpornografischem Inhalt auf ausländischen Servern zu blockieren, so dass diese nicht mehr abgerufen werden können.


    Quelle: http://www.fr-online.de/in_und…egale-Internetseiten.html





    Provider unterzeichnen noch im April


    Bereits am 17.04. sollen von einigen deutschen Providern die Verträge zur Umsetzung von Internetsperren unterzeichnet werden.


    Die bereits seit einer Weile geplanten Sperren zur Verhinderung der Verbreitung von Kinderpornographie sollen also nicht erst, wie es zwischenzeitlich den Anschein hatte, mit dem Inkrafttreten eines entsprechenden Gesetzes umgesetzt werden. Fünf der sieben größten deutschen Internetprovider bieten offenbar schon das kürzlich von der Regierung beschlossene Eckpunktepapier (gulli:news berichtete) genügend Rechtssicherheit. Sie wollen bereits am 17. April entsprechende Verträge mit der Bundesregierung unterzeichnen und sich dazu verpflichten, anhand einer vom Bundeskriminalamt (BKA) verwalteten Liste verdächtige Seiten zu sperren.


    Bei den Providern handelt es sich um die Deutsche Telekom, Vodafone/Arcor, Hansenet/Alice, O2 und Kabel Deutschland. Vorerst noch nicht mit von der Partie sind Freenet, Versatel und United Internet (1&1), die aus den Verhandlungen mit der Bundesregierung frühzeitig ausgestiegen sind, sowie kleinere und Regionalprovider.


    Mit den Sperren glaubt die Bundesregierung, täglich bis zu 400.000 Zugriffe auf kinderpornographische Angebote verhindern zu können. Gegner sehen darin eine rein kosmetische Maßnahme, die das zugrunde liegende Verbrechen, nämlich den Kindesmissbrauch, nicht verhindert. Zudem fürchten viele Kritiker den Aufbau einer "Zensur-Infrastruktur" und die nachfolgende versehentliche oder missbräuchliche Sperrung auch nicht kinderpornographischer Seiten. Einer bisher unbestätigten Meldung des Newsportals Winfuture zufolge denkt eine mit dem Thema befasste EU-Kommission bereits über die zusätzliche Sperrung islamistischer Terrorpropaganda im Internet nach.


    Im Rahmen einer Pressemitteilung nimmt die freenet AG Stellung. Richtig sei, dass man eine Gesprächsanfrage des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend nicht entsprochen habe. Dafür hätte man allerdings im Vorfeld einen Vertrag ohne jede juristische Grundlage unterzeichnen müssen. Gleichzeitig wurden beim ISP auch verfassungsrechtliche Bedenken laut. Dies wurde von der Bundesministerin Frau von der Leyen bedauerlicherweise als Vertragsabbruch gewertet. "Es trifft keineswegs zu, dass wir die Unterzeichnung eines Vertrages grundsätzlich abgelehnt oder Verhandlungen abgebrochen haben", so Eric Berger vom Vorstand. Über derartige Aussagen sei man bei freenet bestürzt. Man benötige als Unternehmen allerdings Rechts- und Planungssicherheit. Der Internet-Provider ruft den Gesetzgeber auf, rasch für die gesetzlichen Grundlagen der Sperren zu sorgen. Die Vorwürfe von Frau von der Leyen empfindet man als vollkommen unverständlich und insgesamt wenig zielführend. Die Verhandlungen der Arbeitsgemeinschaft, die aus Mitarbeitern von acht ISPs, drei Verbänden sowie Vertretern des BKA und der Bundesregierung besteht, werden allerdings fortgesetzt.



    Quelle: http://www.gulli.com/news/netzsperren-provider-2009-04-09/



    Fragwürdige Argumente für Internet-Sperren
    c't bezweifelt Zahlen des Bundesfamilienministeriums


    Hannover (ots) - Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen gründet ihr umstrittenes Vorhaben zur Errichtung von Kinderpornografie-Sperren im Internet auf fehlinterpretierte Statistik. Die angeblichen Fakten erweisen sich bei näherer Analyse als nicht belegbar, so das Computermagazin c't in seiner aktuellen Ausgabe 9/09.


    Den dringenden Handlungsbedarf leitet die Familienministerin unter anderem aus der drastischen Zunahme der Kriminalität auf diesem Gebiet ab, die das Bundeskriminalamt (BKA) gemeldet haben soll. c't hat die Zahlen hinterfragt und festgestellt, dass sie keine Aussagekraft für die politische Debatte haben. In der oft zitierten Statistik erfasst das BKA jede Ermittlung bei einem Anfangsverdacht, sie besagt nichts über die Zahl der schlussendlich nachgewiesenen Straftaten.


    Für die Fallzahlensteigerung zwischen 2006 und 2007 gibt es viele Gründe, beispielsweise die bessere Ausbildung und Ausstattung der Ermittler. Dass sich das Problem tatsächlich verschärft hat, ist dagegen eher unwahrscheinlich. So waren im Jahr 2007 im Zug einer einzigen Polizeiaktion 12000 Bürger in Verdacht geraten, von denen nun viele in der Fallstatistik stehen. In mehreren Bundesländern ist der größte Teil dieser Fälle unterdessen ad acta gelegt worden, ohne dass sich der Verdacht bestätigt hätte. Bisher wurde keine einzige Verurteilung bekannt.


    Auch die anderen Argumente von der Leyens erwiesen sich als nicht stichhaltig, so c't: Die geplanten Internet-Sperren seien leicht zu umgehen. Sie würden nicht dazu führen, dass organisierte Kinderpornohändler weniger Geld verdienten. Erfahrungen aus skandinavischen Ländern, die solche Sperren bereits eingeführt haben, bestätigen dies. Gehandelt wird das grauenhafte Material nämlich längst fast ausschließlich in geschlossenen Zirkeln im Internet.


    Das Experiment eines Kinderschutzvereins hat gezeigt, dass Kinderporno-Webseiten, die lange auf einer dänischen Sperrliste standen, innerhalb weniger Stunden aus dem Netz genommen werden konnten. Offenbar war es für die Behörden einfacher, die Seiten auszublenden, als sie entfernen zu lassen. "So sind die Inhalte für den normalen Surfer vielleicht nicht mehr sichtbar, aber für die Pädokriminellen umso länger", kritisiert c't-Redakteur Holger Bleich.


    Gemäß dem aktuellen Gesetzentwurf ist keine Überprüfung der verschlüsselten Sperrliste des BKA durch Richter oder Parlamentarier vorgesehen. Vor diesem Hintergrund hält c't-Redakteur Bleich die vorgesehene Gesetzesänderung für bedenklich: "Es wird mit zweifelhaften Argumenten Handlungsdruck aufgebaut, um eine Sperr-Infrastruktur einzuführen, die keiner demokratischen Kontrolle unterliegt. Der Kampf gegen Kindesmissbrauch könnte als Vehikel genutzt werden, um ganz andere politische Ziele zu erreichen."


    Quelle: http://www.presseportal.de/pm/7833/1385094/c_t/



    Vorbereitung des Zensursystems
    Die Durchsuchung bei “wikileaks” ist kein Ausrutscher


    Von Karl Weiss


    So war es schon in der Sklavenhaltergesellschaft, war es im Feudalismus und so ist es heut e im Kapitalismus. Die Herrschenden und ihre Lakaien haben es gar nicht gern, wenn ihre kleinen und grossen Irrtümer, Betrügereien, unter den Teppich gekehrte Vergehen und „Leichen im Keller“ aufgedeckt und an die Öffentlichkeit gebracht werden.


    Der Gegner ist nicht der kleine Mann, der übers Ohr gehauen wird und ergebnislos protestiert, der Gegner ist der Aufklärer.


    Aufklärung ist das, was alle Herrschenden seit den ersten Klassengesellschaften der Menschheit immer fürchten. Dafür setzen sie dann schon einmal unlautere Mittel ein. Im alten Rom wurde jemand, der unangenehmes über einen der Konsul wusste, schon einmal ans äusserste Ende des Reiches auf Kriegsführung geschickt, wie das Julius Cäsar widerfuhr, im Feudalismus wurden Personen, die Dinge wussten und hätten ausplaudern können, einfach zu Hexen oder Hexern erklärt und auf öffentlichem Platz verbrannt.


    Aber auch hier, im Kapitalismus, ist der Hauptfeind der Herrschenden immer die Wahrheit. Da hat man denn schon einmal eine ganze Reihe von Journalisten über Jahre abhören lassen, darunter einen des Spiegel, um eine „undichte Stelle“ herauszufinden.


    Da wurden denn schon einmal eine ganze Reihe von Journalisten mit Anzeigen überzogen, weil sie das Fax an die Öffentlichkeit gebracht hatten, das belegte, Steinmeier hat im Fall des Guantanamo-Häftlings Kurnaz gelogen. Er hatte behauptet, die US-Regierung hätte nie die Überstellung von Kurnaz nach Deutschland angeboten, weil er als unschuldig angesehen werde. Doch genau das stand in jenem Fax. Wie peinlich!


    Da liess die Telekom ihren eigenen Aufsichtsrat bespitzeln , um ein „Leck“zu finden, da wurden in hohen Ämtern bei der Bahn und wohl auch in dessen Aufsichtsrat nach Leuten mit Kontakten zu Journalisten gefahndet.


    In all dies reiht sich ganz zwanglos ein, dass jetzt eine Hausdurchsuchung in den beiden Wohnungen des Verantwortlichen für die deutsche Plattform, die von „wikileaks“ genutzt wird, stattgefunden hat. „Wikileaks“ veröffentlich geheim gehaltene Dokumente von öffentlichem Interesse.


    So hat man u.a. die Listen aus Dänemark und anderen Ländern veröffentlicht, auf denen Websites aufgeführt waren, die gesperrt worden waren, weil sie angeblich Kinderpornos enthielten.


    Was war daran so zu verheimlichen? Nun, die meisten der Sites enthielten überhaupt kein Kinderporno. Es wurde deutlich, im wahnhaften Glauben, Kinderporno verfolgen zu müssen, hat man einfach zu den wenigen wirklichen Fällen eine Riesenanzahl anderer hinzugefügt, um behaupten zu können, das Internet sei voller Kinderporno-Seiten. Das durfte aber nicht herauskommen. „Wikileaks“ hat dem aber einen Strich durch die Rechnung gemacht. Also trifft die Strafe „wikileaks“, nicht etwa jene, die Kinderporno ins Netz stellen.


    Es wurde ein Verfahren gegen „wikileaks“ eröffnet, weil man Adressen von Kinderporno–Sites zugänglich gemacht hätte, denn es waren ja wirklich einige unter den veröffentlichten Sites. Gegen die Betreiber dieser Sites hat man dagegen keinerlei Hausdurchsuchung angesetzt.


    Da wird schon deutlich: Es geht bei den Verfolgungen von Frau von der Leyen und anderen Politikern überhaupt nicht um Kinderporno, es geht darum, eine Scheinaktivität zu entwickeln, die der unbedarfte Bundesbürger als Vorgehen gegen Kinderporno-Hersteller versteht, auch wenn gegen diese gar nicht vorgegangen wird.


    Das durfte nicht aufkommen und so wird nun „wikileaks“ abgestraft statt der Kinderpornoseiten-Betreiber.


    Eine Stellungnahme von Frau van der Leyen und der ganzen Bundesregierung zu der hohen Anzahl von gesperrten Seiten, die überhaupt kein Kinderporno enthalten, hat es bis heute nicht gegeben. In solchen Fällen, wenn man erwischt wurde, hält man sich bedeckt. So wie damals auch Steinmeier, der seine damalige Lüge einfach ausgesessen hat. Wer wird sich daran 2009 noch erinnern? Nur immer feste auf Kanzler kandidieren!


    Deshalb brauchen die Herrschenden eben unbedingt ein Zensursystem im Internet. Es geht ihnen nicht um Kinderporno, wie jetzt beweisen ist, sie wollen die Zensur nach chinesischem und Nordkorea-Vorbild im Internet einführen, damit ihre Gauenereinen nicht mehr aufgedeckt werden.



    Quelle: http://karlweiss.twoday.net/stories/5632250/