Karlsruhe bremst Vorratsdatenspeicherung aus

  • Damit ist klar, dass die Forderungen des OLG Hamburg an den Filehoster Rapidshare in der Revision keine Chance auf Umsetzung hätten. Man könnte meinen die Hamburger Richter wären Manövriermasse von Industrielobbyisten :mad:, jedenfalls scheinen sie die Spruchpraxis des Bundesverfassungsgerichts nicht zu kennen, die sich schon seit einiger Zeit gegen die Vorratsdatenspeicherung bei Vermögens- und Urheberrechtsdelikten wendet. Wenn RS in Berufung ginge, stünden die Chancen bei nahe 100%.