Habe da mal eine Frage. Werden eigentlich Serien aktualisiert?
Ich meine damit, wenn z.B. eine Serie als SatRip zum Download bereit steht, und später davon eine DVD Veröffentlichung erscheint, wird diese dann auch gleich hochgeladen?
Oder aber eine Serie läuft im TV, werden dann die alten SatRips mit neuen SatRips ausgetauscht, weil evtl. neuere Zeit, verbesserte Technik gleich bessere Qualität?
Werden die Uploads Aktualisiert?
- Downloaderin
- Geschlossen
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Zitat von Uploadregeln 1.2.2b3
B3. Qualityupgrades
Derjenige, der zu Beginn der Staffel für Uploads gesorgt hat, hat das QU-Recht und muss gefragt werden, ob er es nicht selbst machen möchte (PN im Board UND Uploadsystem).
Sollte sich der ursprüngliche Uploader weigern ein QU zu machen oder das ohne gute Gründe länger als 2 Wochen hinauszögern, so darf ein QU von einem anderen User angekündigt werden. Der Uploader hat also nach der Anfrage durch einen anderen Uploader nochmals 14 Tage Zeit. Besser ists natürlich, man hat seine Releases im Auge und upgraded sofort selbst.
QUs müssen, wenn man nicht der ursprüngliche Uploader der Staffel ist, im Board angekündigt werden, das einfache Einsenden im Uploadsystem reicht nicht mehr aus. Zudem muss unter Anmerkungen der Link zum Thread vermerkt werden.Bei nicht Scene Releases muss ein genauer Vergleich der existierenden Version gemacht werden. Dies beinhaltet:
1. Dateigröße
2. Auflösung der Videos
3. Bitrate der Videos
4. Verwendete Codecs
5. Bitraten der Tonspuren
6. Typ der Tonspuren
7. (Screenshots des selben Bildes aus beiden Releases)Wer diesen Vergleich nicht ziehen kann, kann auch kein Urteil über die Qualität fällen. Es reicht nicht, nur Angaben zu seiner eigenen Version zu machen.
Dies gillt für alle Releases gleichen Typs und für Upgrades in die nächst höhere Stufe: aTV -> dTV/HDTV -> DVDRip/BDRip (nicht für x264).
Qualitätsstufen dürfen auch übersprungen werden.
Bei Serien, die OmU (Originalton mit vom Sender eingeblendeten deutschen Untertiteln) ausgestrahlt werden, hat der Uploader dieser Version bei Ausstrahlung der deutsch synchronisierten Version ein Recht auf QU (dies gilt nicht für Versionen mit selbst oder von Dritten erstellten Untertiteln).
Die QU Regel gilt NICHT für Releases unterschiedlichen Typs. (Es gibt z.B. Xvid neben 720p, neben DVD9, neben DVD5, etc.)
Wenn die technischen Angaben sehr ähnlich sind, aber die Qualität offensichtlich ein Upgrade rechtfertigt, dann müssen Screenshots (1:1 unveränderte Auflösung) als Beweis hinzugezogen werden.Sollte ein oder mehrere Punkte nicht korrekt befolgt werden, kann der Upload abgelehnt werden.
Denke mal beantwortet deine Fragen.