Entwurf zur technischen Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung veröffentlicht

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    Die Bundesnetzagentur hat den Entwurf zur Erweiterung der "Technischen Richtlinie zur Umsetzung gesetzlicher Maßnahmen zur Überwachung der Telekommunikation" um einen "optionalen Übergabepunkt für die Auskunftserteilung" erweitert (PDF-Datei). Dabei geht es darum, wie Betreiber über die Verkehrsdaten Auskunft geben sollen, die sie im Rahmen der Vorratsdatenspeicherung sechs Monate speichern müssen. Telekommunikationsdienstleister müssen bereits seit dem 1. Januar 2008 die Telekommunikationsverbindungsdaten speichern, die Internet-Provider seit dem 1. Januar 2009 die bei ihnen anfallenden Verkehrsdaten. Am 29. April will die Behörde hierzu ein Beteiligungsverfahren durchführen.


    Quelle : http://www.heise.de/newsticker…entlicht--/meldung/136201


    greetz :-)