Auch in Deutschland wird Internetzensur groß geschrieben.

  • Wikileaks hat einen Teil der geheimen italienischen Zensurliste veröffentlicht. Eine Analyse von gulli:news zeigt: Es ist wenig dran an den Behauptungen der Zensurverfechter.


    Insgesamt 287 in Italien gesperrte Seiten haben die Whistleblower von Wikileaks veröffentlicht. Wir haben 29 per Zufall ausgewählte URLs überprüft und nachgeschaut, ob sich auf den Seiten tatsächlich Kinderpornographie befindet.


    Das Ergebnis ist eindeutig. Zwar mag es sein, dass ein Teil der abgebildeten Personen noch keine 18 Jahre alt ist. Die missbrauchten Kleinkinder, die Frau von der Leyen immer wieder anführt, finden sich allerdings nirgends. Auf neun, d.h. einem Drittel der Seiten, sind es sogar eindeutig erwachsene Darsteller.


    Auch eine zweite, gerne wiederholte Aussage der Zensurbefürworter lässt sich mit dieser Liste nicht bestätigen. Nirgends findet sich ein Hinweis darauf, dass hier eine große Industrie an Kinderpornographie verdient. Die italienischen Behörden zumindest scheinen dieser nicht auf die Spur gekommen zu sein. In der Tat sind alle überprüften Seiten selbst gar keine Anbieter von pornographischen Inhalten, sondern lediglich Aggregatoren.


    Sollten sich tatsächlich URLs auf der Liste befunden haben, unter denen Kinderpornographie verbreitet wurde, gehören diese zu den neun bereits gelöschten Seiten. Bei gut einem Drittel der Liste lohnt sich also gar keine Sperre mehr, da die Inhalte bereits nicht mehr zugänglich sind.


    Als ebenfalls interessant hat sich die Frage erwiesen, in welchen Ländern die Server stehen. Für die italienische Liste gilt, was bereits vorher allgemein bekannt war: Der Großteil der Domains ist in den USA registriert. Das betrifft hier neun Seiten, also wiederum gut ein Drittel. Auch in der EU (fünf Seiten) sollte sich eine Strafverfolgung nicht allzu schwierig gestalten, dasselbe gilt für Südkorea (eine). Lediglich fünf Seiten, also ein Viertel der noch laufenden, sind in anderen Ländern angemeldet - in Russland (zwei), Ecuador (zwei) und Kroatien (das sich als EU-Beitrittskandidat wahrscheinlich ebenfalls kooperativ zeigen dürfte).


    Damit ist auch die dritte immer wieder zur Rechtfertigung von Sperren vorgebrachte Aussage widerlegt. Die Seiten auf den Zensurlisten stehen nicht in Entwicklungsländern, sondern zum größten Teil in Europa und den USA.Das Ergebnis ist also eindeutig: Es gibt, zumindest auf der italienischen Zensurliste, keine Kinderpornographie. Diese wird nicht kommerziell vermarktet und die Server stehen nicht in der Dritten Welt. Was übrig bleibt ist eine hochgefährliche Zensurinfrastruktur.


    Wikileaks selbst gibt sogar an, auf der Liste befänden sich Seiten, die gar nichts mit Pornographie zu tun hätten. Das scheint bei den von gulli:news getesteten URLs in einem Fall zuzutreffen. Dabei handelt es sich um eine südkoreanische Seite. Das stimmt überein mit der Aussage von Wikileaks, auch Webangebote von ausländischen Unternehmen oder Institutionen seien betroffen, genauso wie Foren.


    Die von Wikileaks veröffentlichte Liste umfasst allerdings nicht alle in Italien zensierten Seiten. Wikileaks hat sich zu Nutze gemacht, dass Italien wie Deutschland auf DNS-Sperren und eine Stoppseite setzt, und die laut Alexa.com im November 2008 1.000.000 meistaufgerufenen Domains auf diese geprüft. Das genaue Verfahren lässt sich dort nachlesen.
    http://wikileaks.org/wiki/Ital…_site_subset,_21_Jun_2009



    Quelle: http://www.gulli.com/news/kind…rren-italiens-2009-06-22/

  • Zahlreiche Internetnutzer rufen am 1. Juli zu einer Protestaktion gegen die chinesische Zensur-Software "Green Dam" auf.


    Nicht nur in China stößt das Vorhaben der dort ansässigen Regierung auf Unverständnis. Nun soll ein Zeichen gesetzt werden. In Form von einem Protesttag, an dem kein Netz benutzt werden soll, will man der herrschenden Meinung Ausdruck verleihen. Verschiedene Experten auf diesem Gebiet sehen in "Green Dam" ein Mittel, um staatliche Zensurvorhaben an die User zu bringen. Gerechtfertigt wird dieser Schritt von offizieller Seite damit, dass Jugendliche vor gefährdenden Inhalten geschützt werden müssen.


    In regelmäßigen Abständen tauchen neue Meldungen über Zensurmaßnahmen der chinesischen Regierung auf. Immer deutlicher zeichnet sich die Befürchtung ab, dass die Software nicht nur zum Schutz von Jugendlichen verwendet wird, sondern auch, um unliebsame Inhalte zu filtern. Neben unterschiedlichen Organisationen hat jüngst auch die US-amerikanische Regierung ihre Bedenken geäußert. Aus diesem Grund rufen zahlreiche Aktivisten zu einem Protest auf. Man soll am 1. Juli das Internet meiden und wenn möglich auch nicht online arbeiten.


    Abgesehen von der Surf-Einschränkung gehen noch weitere Unannehmlichkeiten mit "Green Dam" einher. Beispielsweise kann mit dem auf neu gekauften Rechnern bereits vorinstallierten Tool überprüft werden, welche Anwendungen der Besitzer ausführt. Unter Umständen sollen auch weiterführende Eingriffe in die Systeme möglich sein. Zu dieser Erkenntnis kamen erst kürzlich einige Experten, nachdem die Software etwas näher betrachtet wurde. Überdies wurde man auf zahlreiche Sicherheitslücken aufmerksam. Vonseiten der Regierung hieß es, dass die Software sowohl deaktiviert als auch deinstalliert werden könne. In wie fern der Laie in Anbetracht des benutzerunfreundlichen Programmaufbaus dazu fähig ist, steht auf einem anderen Blatt.


    Quelle: http://www.gulli.com/news/gree…sten-rufen-zu-2009-06-22/


    Original Link (auf englisch)
    http://www.reuters.com/article…ews/idUSTRE55L0YD20090622

  • Gegen das Gesetz zur Sperrung von Kinderporno-Seiten im Internet formiert sich Widerstand. Am Samstag fand in Frankfurt eine Demo gegen die Internetzensur statt. Kritik gab's auch von der Südhessen-SPD.


    Auf ihrem Bezirksparteitag in der diesjährigen Hessentags-Stadt Langenselbold forderte die südhessische SPD am Samstag die Rücknahme des vom Bundestag beschlossenen Gesetzes. Netz-Sperren seien ineffektiv und wahrscheinlich grundgesetzwidrig, heißt es in einem Beschluss des Bezirksparteitags. Der SPD-Bezirk appellierte an die Bundestagsfraktion, nach der Bundestagswahl eine entsprechende Gesetzesinitiative einzubringen.

    SPD-Bezirk gründet Arbeitsgruppe
    Zu diesem Zweck wurde in Langenselbold eine Arbeitsgruppe gebildet. Ihr gehören auch prominente Namen wie Bundesjustizministerin Brigitte Zypries und der hessische Landesvorsitzende Thorsten Schäfer-Gümbel an.


    Auch Internet-Experten und Bürgerrechtler haben einen Arbeitskreis gegründet – gegen Internetsperren und Zensur. Alvar Freude, Sprecher des Arbeitskreises, spricht von einem Eingriff in die Grundrechte.


    Netzaktivisten und Internet-Verbände befürchten eine Ausweitung der Internet-Sperren auf weitere Bereiche. So hat sich in der Presse der baden-württembergische CDU-Generalsekretär und Bundestagsabgeordnete Thomas Strobl auch für Sperren bei "Killerspielen" ausgesprochen.


    Demo in Frankfurt gegen Zensur


    In Frankfurt rief am Samstag ein Aktionsbündnis gegen Internetzensur, die unter anderem von der Piratenpartei Hessen und dem Chaos Computer Club Darmstadt unterstützt wird, zu einer Demonstration gegen das Gesetz auf. "Löschen statt sperren – Stoppt die Zensur" lautete das Motto.


    Das am Donnerstagabend von der Großen Koalition im Bundestag verabschiedete Gesetz soll Netzanbieter verpflichten, den Zugang zu Seiten mit kinderpornographischen Inhalten zu erschweren. Wenn solche Seiten aufgerufen werden, sollen künftig Stopp-Schilder auftauchen.


    Quelle: http://www.hr-online.de/websit…tandard_document_37328618

  • Die Union sieht im Internet offenbar vor allem Gefahren. Statt seine Chancen zu nutzen, will sie es deshalb stärker kontrollieren.


    Der Entwurf für das Wahlprogramm der Union ist nicht für Menschen geschrieben, die eine Affinität zum Internet haben. Wenn man ihn genau liest, bestätigt er viele Vorurteile von Kritikern, die bereits in dem Aufruft gipfelten: "Nicht CDU/CSU wählen!".


    Warum? Erst einmal nimmt das Thema Internet kaum Platz ein in dem mehr als 60-seitigen Papier, das ZEIT ONLINE vorliegt. Nur an wenigen Stellen tauchen kurze Skizzen auf, wie sich die Union das Netz vorstellt. Keine davon jedoch dürfte diejenigen begeistern, die dort täglich unterwegs sind.
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    Beispiel Urheberrecht: "Das Internet ist kein rechtsfreier Raum", steht in dem Entwurf. Ein Satz, der immer wieder für Unmut in den Web-Communitys sorgt, hat doch nie jemand behauptet, dass das Netz rechtsfrei ist. Trotzdem wird er ständig zur Begründung für Überwachungs- und Regulierungsversuche herangezogen. So auch hier.


    "Wir möchten nach britischem und französischem Vorbild Rechtsverletzungen effektiv unterbinden, indem die Vermittler von Internetzugängen Rechtsverletzer verwarnen und nötigenfalls ihre Zugänge sperren", schreibt die Union. Das ist das sogenannte "Three-Strikes"-Modell: Wer illegal Musik tauscht oder Software herunterlädt, dem sollen die Provider den Netzzugang sperren dürfen. Das oberste französische Verfassungsgericht hat ein entsprechendes Gesetz gerade gestoppt, da es gegen Grundrechte verstieß. Trotzdem nennt es die Union explizit als Vorbild.


    Beispiel Onlinemedien: Man wolle, heißt es in dem Programmentwurf, in der Gesellschaft das Bewusstsein verankern, dass Zeitungen und Zeitschriften ein relevantes Kulturgut seien. Verlage dürften daher im Onlinebereich nicht schlechter gestellt werden als andere sogenannte Werkvermittler: "Falls erforderlich werden wir ein eigenes Leistungsschutzrecht für Verlage zum Schutz der Presseprodukte im Internet schaffen."


    Das ist eine neue Debatte, die allerdings eine furchtbar alte Idee verfolgt. Die der Schutzzölle nämlich. Statt Verlage zu animieren, mit neuen technischen Gegebenheiten neue Wege der Vermarktung zu entwickeln, soll ihr altes, auf Dauer nicht mehr funktionierendes Geschäftsmodell mit Gewalt bewahrt werden. Im Extrem hieße das beispielsweise, dass Blogs nicht mehr auf im Internet veröffentlichte Texte eines Verlagshauses verlinken dürften. Dass dieser Weg Zeitungen retten wird, kann man getrost bezweifeln.


    Andere Parteien debattieren stattdessen längst die Idee einer "Kulturflatrate", also einer von allen gezahlten und nach bestimmten Schlüsseln an die Urheber verteilten Abgabe für Inhalte, die ins Netz gestellt werden. Auch die SPD hat dies inzwischen in ihr Wahlprogramm aufgenommen.


    Quelle: http://www.zeit.de/online/2009/26/wahlprogramm-cdu-internet

  • Ahnungslos im Netz


    Beispiel Datenschutz: Der Bürger müsse darauf vertrauen können, dass seine Daten vor Missbrauch geschützt sind, heißt es in dem Papier. "Deshalb darf die Weitergabe von Kundendaten nur mit seiner Zustimmung erfolgen." Ein guter Ansatz. Allerdings steht er in völligem Widerspruch zur Politik der Union, die gerade mit Erfolg dafür gesorgt hat, dass eine "Opt-in"-Regel wieder aus dem Entwurf eines neuen Bundesdatenschutzgesetzes verschwand. Wird dieser demnächst verabschiedet, müssen die Bürger weiterhin eben nicht gefragt werden, wenn andere mit ihren Daten Geld verdienen. So etwas kann man kaum "Datenschutz mit Augenmaß" nennen, wie es in dem Programmentwurf heißt.


    Beispiel Netzsperren: Nachdem sich Familienministerin Ursula von der Leyen trotz aller Widerstände mit den Sperren von kinderpornografischen Internetseiten durchgesetzt hat, will die Union diese Sperren nun "weiter vorantreiben". Zwar bezieht sich die Formulierung allein auf Kinderpornografie. Das wird die Kritiker allerdings kaum beruhigen. Schließlich hat der CDU-Politiker Thomas Strobl gerade öffentlich darüber sinniert, dass er die Sperren auch auf "Killerspiele" ausweiten möchte. "Wir prüfen das ernsthaft", sagte er dem Kölner Stadtanzeiger.


    Strobl hat damit die Befürchtungen all jener befeuert, die glauben, dass Politiker aus Sorge und Unkenntnis versuchen könnten, eine Zensur- und Überwachungsinfrastruktur im Netz zu errichten. Der Wahlprogrammentwurf der Union verstärkt diesen Eindruck noch.

  • Der Ex-Genosse kritisiert unter anderem "Borniertheit" und "technisches Desinteresse" seiner ehemaligen Parteifreunde


    Nach seinen am Wochendende verkündeten Austritt aus der SPD kritisiert deren ehemaliger "Internetexperte" Jörg Tauss auf dem Politportal abgeordnetenwatch.de mit deutlichen Worten seine frühere Parteiführung: Für den SPD-Vorsitzenden Franz Müntefering und den Fraktionschef Peter Struck ist das Internet Tauss zufolge lediglich eine Art Post "ohne Portokosten". Viele SPD-Abgeordnete könnten sich darunter sogar "immer noch weniger vorstellen als unter einer Kuh" und würden das Netz vor allem als Bedrohung wahrnehmen.


    Dieser Kenntnisstand bestimmte seiner Ansicht nach auch das Verhalten in der Debatte um das "Zugangserschwerungsgesetz", gegen das inklusive ihm selbst nur drei SPD-Abgeordnete votierten. Laut Tauss bestimmten "Borniertheit, Uninformiertheit, technisches Desinteresse, die gute Absicht, wenigstens 'etwas' zu tun und Angst vor der BILD-Zeitung" die Haltung der Fraktion.


    Der SPD-Verhandlungsführer Martin Dörmann, der den Gesetzentwurf mit der Union ausgehandelt hatte, habe diesen zudem als "guten Kompromiss" und "Verhandlungserfolg" angepriesen und Kritik ignoriert. Dörmann verließ sich Tauss zufolge ausschließlich auf das, was ihm die Bundesnetzagentur und sein Referent vorsetzen und ist nun "beleidigt", dass man "'sein' Werk nicht auch noch lobt."


    Bereits vor zwei Jahren machte die SPD-Politikerin Brigitte Zypries auf sich aufmerksam, als in einem Interview mit Kindern klar wurde, dass sie nicht weiß, was ein Browser ist. In der letzten Woche wurde Zypries vom Branchenverband eco als "Internetpolitikerin des Jahres" ausgezeichnet.


    Quelle: http://www.heise.de/tp/blogs/8/141018

  • Während das Hadopi-Gesetz gegen Filesharing in Frankreich nach dem Verfassungsgerichtsurteil gegen Internetsperren vor einer Neuauflage steht, ist auch in Deutschland die Einführung von Schnellverfahren und Internet-Entzug für Filesharer in der Diskussion. Auf einer Veranstaltung des Kölner Forum Medienrecht lieferten sich Juristen und Wirtschaftsvertreter am Mittwoch einen harten Schlagabtausch über die Zulässigkeit solcher Maßnahmen.


    Der Münsteraner Informationsrechtler Thomas Hoeren sieht Deutschland schon auf dem halben Weg bei der Einführung eines solchen Modells. So sei mit der Verabschiedung des Zugangserschwerungsgesetzes zur Blockade von Kinderporno-Seiten der erste Schritt gemacht worden, um die Provider zur Durchsetzung von privatwirtschaftlichen Ansprüchen einzuspannen. "Es ist ganz klar: Die Musikindustrie hat hier gewonnen", sagte Hoeren. "Wir haben es mit bestochenen Abgeordneten und mit bestochenen Gutachtern zu tun – eine offene Diskussion ist damit nicht zu erwarten". Dieser Vorwurf wurde von EMI-Manager Stephan Grulert zurückgewiesen: "Wir sind längst nicht so stark organisiert, wie man sich das so vorstellt". Die Musikindustrie sei in Wahrheit relativ ratlos angesichts der Internet-Piraterie, man sehe in dem französischen Weg aber ein "charmantes Modell – wenn auch eins mit großen Problemen".


    Hoeren machte starke rechtliche Bedenken gegen die sogenannte "graduated response" geltend, bei der eine Behörde oder eine Clearing-Stelle Internet-Nutzer bei Urheberrechtsverstößen zunächst verwarnt und nach dem dritten Verstoß den Internet-Anschluss kappt. So sei zunächst zu prüfen, ob es ein Grundrecht auf einen Internet-Anschluss gebe. Mit dem Three-Strikes-Modell werde die Unschuldsvermutung umgedreht: "Es kann nicht sein, dass eine wild gewordene Behörde das allein beschließt", sagte Hoeren. Die Kappung des Internet-Anschlusses sei mit deutschem Recht zudem nicht vereinbar. Hoeren sieht darin eine Doppel-Bestrafung, da die straf- und zivilrechtliche Verfolgung der Filesharer keineswegs ausgeschlossen werde. Auch der Umgang mit den IP-Daten sei höchst brisant. Hier solle die Musikindustrie den neu geschaffenen zivilrechtlichen Auskunftsanspruch nutzen, statt immer neue Maßnahmen zu fordern. Dass Providern verboten werde, mit gekappten Kunden einen neuen Vertrag abzuschließen, sei datenschutzrechtlich nicht machbar.


    Widerspruch zu Hoerens Positionen kam vom Hamburger Jura-Professor Karl-Heinz Ladeur: Der Widerstand gegen das Modell baue einen Popanz auf, dem von Hoeren vertretenen "nomadierenden Individualismus" müssten Grenzen aufgezeigt werden. Zwar sei der zivilrechtliche Auskunftsanspruch geschaffen worden, die Durchsetzung aber durch das gerichtliche Verfahren stark erschwert worden: "Man kann sich kaum vorstellen, dass man solche Verfahren en masse durchführt."


    Ladeur hat ein Modell entwickelt, mit dem ein Three-Strikes-Verfahren auch in Deutschland einführbar wäre – nach Auffassung des Juristen sind dazu nicht einmal Gesetzesänderungen notwendig. So sei die Erhebung von Verkehrsdaten von Filesharern zwar durch das Grundgesetz eingeschränkt, in diesem Fall aber durch das Recht auf Eigentum gedeckt. Die notwendige Rechtsgrundlage zur Feststellung der IP-Adressen sieht er in Paragraph 100 des Telekommunikationsgesetzes, das den Providern erlaubt, Verkehrsdaten bei Missbrauch von Telekommunikationsdiensten zu erheben. Der illegale Austausch von urheberrechtlich geschützten Daten stellt nach Ladeurs Interpretation bereits einen solchen Missbrauch dar – vergleichbar etwa mit belästigenden Anrufen. "Meiner Ansicht nach müssten Provider dies in ihre AGB aufnehmen", sagte Ladeur.


    Da die IP-Adressen dennoch nicht ohne Richterbeschluss an Rechteinhaber weitergegeben werden dürfen, rät Ladeur zur Einrichtung einer Clearing-Stelle unter Beteiligung der Provider, die ertappte Nutzer eigenständig verwarnt. Um ungerechtfertigte Maßnahmen auszuschließen und gleichzeitig den Datenschutz zu wahren, sollen Name und Adresse des Nutzers nur verschlüsselt hinterlegt werden – der Nutzer könne sich nach einer Information durch den Provider unter einem Pseudonym gegen die erhobenen Vorwürfe wehren. "Die Eingriffstiefe dieser Maßnahmen ist aus Sicht der Betroffenen denkbar gering", erklärte Ladeur. So sei davon auszugehen, dass die meisten Internet-Surfer durch die ersten Benachrichtigungen abgeschreckt würden und illegale Downloads einstellten. Musik-Manager Grulert stützte diese Auffassung: "Wir haben noch nie jemanden zum zweiten Mal abgemahnt."


    Ladeur sieht die Internet-Provider in der Pflicht, da im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches als Störer anzusehen seien – erntete von den anwesenden Juristen aber starken Widerspruch. "Eine Alternative wäre die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage, die die Provider zur Durchsetzung der Maßnahmen zwingt". Das Ergebnis sei dann eine "regulierte Selbstregulierung".


    Einen Einblick in die französische Gesetzgebung bot Sylvie Nérisson vom Max-Planck-Institut für geistiges Eigentum in München. So habe die französische Regierung schon seit 2006 versucht, entsprechende Gesetze einzuführen, sei aber immer wieder an juristischen Problemen gescheitert. Zum Beispiel ist bei einem Download nicht festzustellen, welche Person letztlich hinter der IP-Adresse steckt. So könnten ganze Familien vom Internet abgeschnitten werden, weil ein Kind etwas heruntergeladen habe. Deshalb sehe das französische Gesetz nicht etwa die Bestrafung für einen illegalen Download vor, sondern der Anschlussinhaber werde wegen der Vernachlässigung seiner Sicherungspflichten belangt. Die Kappung des Internet-Anschlusses ist für die französische Juristin aber ein nicht nachzuvollziehender Schritt: "Es wäre eine Entartung des Urheberrechts, wenn auf seiner Grundlage der Zugang zu Werken verwehrt wird. In dem Recht geht es darum, dass die Künstler entlohnt werden."


    [Update]:
    CDU/CSU haben übrigens die Forderung nach Internetsperren für Urheberrechtsverletzer aus dem Entwurf für ihr Bundestagswahlprogramm erst einmal wieder gestrichen. Die Formulierung soll durch die allgemeine Klausel "Rechtsverletzungen werden wir effektiv unterbinden" ersetzt werden.


    Quellle: http://www.heise.de/newsticker…d-Update--/meldung/141084

  • CDU und CSU haben ihren offiziell noch nicht veröffentlichten Entwurf für ein "Regierungsprogramm 2009 bis 2013" etwas entschärft. So soll die in der Online-Gemeinde besonders umstrittene Passage zum Sperren von Internetzugängen etwa bei Urheberrechtsverstößen gestrichen werden. Dies bestätigte die parlamentarische Geschäftsführerin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Martina Krogmann, gegenüber der taz. Sie halte es für "falsch und nicht machbar, im Internet unliebsame Inhalte durch Sperren oder das Kappen von Verbindungen zu unterdrücken". Die vom Bundestag vor einer Woche beschlossenen Web-Sperren gegen Kinderpornographie, die Krogmann federführend mit ausgehandelt hat, will die Union aber zugleich "weiter vorantreiben".


    Konkret hatte es in dem Entwurf für das Wahlprogramm zunächst unter dem Aufhänger "Das Internet ist kein rechtsfreier Raum" geheißen: "Wir möchten nach britischem und französischem Vorbild Rechtsverletzungen effektiv unterbinden, indem die Vermittler von Internetzugängen Rechtsverletzer verwarnen und nötigenfalls ihre Zugänge sperren." Diese Formulierung soll durch die allgemeine Klausel: "Rechtsverletzungen werden wir effektiv unterbinden" ersetzt werden. Einzelheiten über effiziente Mittel im Kampf etwa gegen die "Internetpiraterie" verrät das Programm freilich nicht.


    Die ursprüngliche Vorlage der Union ist mittlerweile bei der häufig überlasteten Whistleblower-Seite Wikileaks aufgetaucht und auch bei Netzpolitik.org zu finden (PDF-Datei). Sie soll mit den Änderungen am Sonntag auf einem Kongress (PDF-Datei) beider Parteien in Berlin verabschiedet werden.


    Nicht trennen konnte sich die Union bisher von Parolen wie "Datenschutz darf nicht zum Täterschutz werden", die sich bereits im aktuellen Grundsatzprogramm der CDU von 2007 finden. So wollen die beiden Parteien unter dieser Prämisse etwa die Entwicklung einer europäischen Strategie zum Informationsaustausch im Rahmen der grenzüberschreitenden Polizeikooperation in Europa voranbringen. Zugleich heißt es an dieser Stelle aber auch, dass Datenschutzinteressen mit einer wirksamen Kriminalitätsbekämpfung in Einklang zu bringen seien. Generell will die Union "einen umfassenden Datenschutz garantieren" und "gegen den gläsernen Bürger kämpfen". Trotz dem Ja von Schwarz-Rot zur Vorratsdatenspeicherung ist im Programmentwurf zudem der Wille bekundet, "keine unnötigen Datenmengen" anzuhäufen. Die Weitergabe von Kundendaten dürfe nur mit Zustimmung der Betroffenen erfolgen.


    Quelle: http://www.heise.de/newsticker…erschutz--/meldung/141090

  • Zitat

    Die können streichen was sie wollen. NACH der Wahl machen sie sowieso, was sie wollen.


    So soll ja auch die Märchensteuer für Lebensmittel von derzeit 7 % auf die üblichen 19 % angehoben werden und das wird sicher NACH der Wahl auch kommen.


    Hilf etwas dagegen zu unternehmen und geh wählen, auch deine Stimme gegen CDU/CSU und SPD zählt.


    Deine und auch jede Stimme, von allen, die du vielleicht auch noch davon überzeugen kannst, gegen eine der Regierungsparteien zu stimmen.


    Und wenn die, die du überzeugt hast, dann auch wieder andere überzeugen....


    Du siehst worauf ich hinaus will, jammern gilt nicht, aktiv werden und die Regierungsparteien bekämpfen, indem man durch Überzeugen anderer, Stimmen für die Oppositions-, oder auch anderen kleinen Parteien sammelt, ist angesagt, dann wirst du auch was ändern können und es wird nicht nach der Wahl so kommen, wie du es prognostizierst.

  • "Sokwanele" bedeutet in einer der Bantu-Sprachen des südlichen Afrikas "genug ist genug". Es ist auch der Name einer Website für Demokratie in Simbabwe, die im vergangenen Jahr Berichte über Gräueltaten des Regimes von Robert Mugabe veröffentlicht hatte. Nach der Parlamentswahl posteten die Betreiber Berichte über die Einschüchterung von Wählern und Manipulationen von Wahlurnen. Auf regelmäßig aktualisierten Karten sind politisch motivierte Gewalttaten eingezeichnet.


    Dass diese Schilderungen so einfach zugänglich sind, lässt vergessen, wieviel Mut dazu gehört, sie zu veröffentlichen. Denn den anonymen Fotografen und Bloggern, die die Sokwanele-Seite beliefern, droht bei Enttarnung Gefängnis oder Schlimmeres. Sie müssen immer auf der Hut sein, mit wem sie sprechen.


    Und sie müssen verhindern, dass sie über die IP-Adresse ihres Computers identifiziert werden können: Zum Beispiel mit der Anonymisierungssoftware Tor. Technology Review stellt nun in einem ausführlichen Dossier die Entstehung des Open-Source-Projektes dar, berichtet über den Einsatz in Zensurländern und die Gefahren, die dem Projekt und seinen Verwendern drohen.


    Auch in der aktuellen Printausgabe 07/09 von Technology Review ist IT-Sicherheit ein Schwerpunktthema – unter anderem mit einem Interview über den Schutz des Staates und die Angst vor Überwachung mit BSI-Präsident Udo Helmbrecht. Das Heft liegt aktuell am Kiosk oder ist hier portokostenfrei online zu bestellen.


    Quelle: http://www.heise.de/newsticker…laendern--/meldung/141130

  • Der Vorsitzende des Vorstands der Internet-Verwaltung Internet Corporation for Assigned Names and Numbers (ICANN), Peter Dengate Thrush, nannte Internetfilter eine "hoffnungslose" Sache. Es sei zu leicht, Sperren von Inhalten zu umgehen, das zeige die Erfahrung, sagte Dengate Thrush. Auslöser war die Frage eines australischen Journalisten, der bei einer Pressekonferenz beim ICANN-Treffen in Sydney um eine Einschätzung des ICANN-Chefs zu Filterplänen der australischen Regierung bat.


    Welche Regeln für eine Zensur sich Australien gebe, sei eine Angelegenheit Australiens, schickte Dengate Thrush seiner Kritik voraus. Das Problem sei aber die Technik. Die Bilanz der verschiedenen Filterkonzepte falle miserabel aus, so der ICANN-Vorsitzende. Die Filter seien zu leicht zu umgehen, andererseits die Kosten beträchtlich.


    Er halte die Gefahr einer Blamage für die australische Regierung für beträchtlich, sagte Dengate-Thrush. Mit dem Einsatz der Filter würden Erwartungen geweckt, die sich wegen der leichten Umgehbarkeit der jeweiligen Inhalte nicht erfüllen ließen. "Ich lasse mich gerne belehren zu den technischen Möglichkeiten, aber ich wäre doch sehr überrascht, wenn mir jemand sagen würde, ja, wir können effektiv filtern."


    Registries und Registrare sind selbst mehr und mehr Ziel von Strafermittlern, die sich an diesen Stellen raschere Möglichkeiten erhoffen, Domains aus dem Netz nehmen zu können. Das wurde in einer Sitzung mit Strafermittlern zum Thema "Mißbrauch des DNS" deutlich.


    Quelle: http://www.heise.de/newsticker…-nutzlos--/meldung/141163

  • Das britische Verteidigungsministerium sperrt Wikileaks. Angeblich wegen Bruch von Militärgeheimnissen.


    Die Regierung von Großbritannien will den gesamten Zugang zu Wikileaks sperren. Dies gelte aber nur für Mitarbeiter des Verteidigungsministeriums. Wie dies allerdings technisch gelingen soll, ist fraglich. Deshalb hat das Verteidigungsministerium die Britische Telecom angewiesen, alle Zugänge zu Wikileaks zu sperren. Dazu gehört auch ein Server in Schweden.


    Mitarbeiter des britischen Verteidigungsministeriums stehen stehen im Verdacht, über Wikileaks Militärgeheimnisse veröffentlicht zu haben.


    Der Hintergrund: In Wikileaks wurden Truppenanweisungen und Hintergründe über den Einsatz im Irak und Afghanistan veröffentlicht.


    Die Sperrung ist insbesondere deshalb brisant, weil erstmalig das Militär selbst eine solche Zugangsblockade veranlasst, ohne Einschaltung anderer Stellen. Über die Brisanz der veröffentlichten Inhalte gibt es dagegen Zweifel, da sie zum Teil auch älteren Datums sind.


    Unter den Veröffentlichungen befanden sich auch Einsatzbefehle und taktische Anweisungen der britischen Soldaten im Irak und Afghanistan.


    Unter anderem wurde in Wikileaks auch das komplette geheime Handbuch aus dem Jahr 2007 "The Iraq stability operations" veröffentlicht. Eine Handbuch, in dem unter anderem drin steht, wie man Straßenblockaden errichtet und wie man mit Selbstmordattentätern umgeht.


    Bei möglichen Selbstmordattentätern empfiehlt das Handbuch folgende Vorgehensweise: Man solle den Verdächtigen sofort stoppen und handlungsunfähig machen, notfalls auch unter Anwendung tödlicher Gewalt.


    Quelle: http://www.mmnews.de/index.php…sbritannien-gesperrt.html

  • In Großbritannien werden momentan Pläne diskutiert, regionale "Cybercrime Squads" einzurichten, die bei IT-Verbrechen schnell eingreifen sollen.


    Die Idee stammt von der Association of Chief Police Officers (ACPO), einer Gruppierung ranghoher Polizisten. Die neuen Cyber-Cops sollen für Verbrechen wie Auktionsbetrug, das Schreiben und Verbreiten von Malware, Einbrüche in fremde Rechner und Ähnliches zuständig sein. Diese Pläne kommen zu einem Zeitpunkt, in dem auch die britische Regierung sich wieder verstärkt der IT-Sicherheit widmet (mit der Veröffentlichung entsprechender Pläne wird im Laufe der Woche gerechnet), stehen damit aber in keinem direkten Zusammenhang.


    Auch normale Polizeibeamte sollen, wenn es nach der ACPO geht, durch zusätzliches Training zumindest grundlegende Kenntnisse im Bereich der Cyber-Kriminalität vermittelt bekommen. Weitere Details der Pläne sind noch nicht ausgearbeitet. So muss beispielsweise noch entschieden werden, wie viele dieser "Cybercrime Squads" es geben soll und wo diese stationiert werden. Dazu jedoch muss die ACPO die Pläne erst einmal absegnen und deren Umsetzung beschließen. Es ist aber sehr wahrscheinlich, dass dies bald geschehen wird; interne Beobachter vermuten eine Ratifizierung bereits im Laufe der nächsten Wochen.


    Die neuen "Cybercrime Squads" sollen ein Schritt hin zu einer weniger verwirrenden und effektiveren Bekämpfung von Computerverbrechen in Großbritannien sein. In der Vergangenheit gab es oft Beschwerden darüber, dass die Ermittlungsbehörden den Anforderungen der modernen Technologien nicht gewachsen zu sein schienen. Offenbar beabsichtigt man dies nun zu ändern.


    Quelle: http://www.gulli.com/news/gro-…polizei-plant-2009-06-24/




    (Wer will kann sich mal den Trailer von Kriegsversprechen anschauen.)
    http://www.youtube.com/watch?v…F&feature=player_embedded

  • Die Haltung der FDP zum Urheberrecht liest sich als eindeutige Kampfansage gegen Piraten. Fordert die Partei auch eine "Three Strikes"-Gesetzgebung?


    Das zumindest vermutet Markus Beckedahl. Der Autor von netzpolitik.org hatte nach der ersten Veröffentlichung des CDU-Wahlprogrammes bei der Pressestelle der Liberalen angefragt, ob diese sich ebenso wie die Union dafür ausspreche, Filesharern die Internetverbindung zu kappen.


    Wahlprogramm der CDU/CSU
    http://www.gulli.com/news/netzpolitik-unions-2009-06-22/


    Eine erste Antwort besteht offensichtlich aus Textbausteinen: "Das Urheberrecht hat in der digitalen Welt eine Schlüsselfunktion. Die FDP fordert deshalb die konsequente Weiterentwicklung des Urheberrechts zur weiteren Verbesserung des urheberrechtlichen Schutzes. Eine besondere Herausforderung bleibt die Bekämpfung von Urheberrechtsverletzungen vor allem im Internet, denn die 'Internetpiraterie' ist eine existenzielle Bedrohung für die Kultur- und Kreativwirtschaft. Das Internet darf kein urheberrechtsfreier Raum sein. Die FDP setzt sich deshalb für Lösungen ein, die unter Wahrung des Datenschutzes eine effektive und konsequente Rechtsdurchsetzung gewährleisten."


    Daher hakte Beckedahl noch einmal nach: "Ich hätte gerne eine Aussage der FDP zu der Position 'Die Internet-Zugänge sollen bei Rechtsverstößen notfalls gesperrt werden' für netzpolitik.org. Teilt die FDP diese Aussage im Bereich der Bekämpfung von Urheberrechtsdelikten?"


    Darauf fand man bei der Pressestelle der Liberalen bisher augenscheinlich keine Antwort. Beckedahl schließt daraus, dass die FDP einer "Three Strikes"-Regelung möglicherweise nicht abgeneigt wäre. Die CDU dagegen hat mittlerweile wieder zurückgerudert und bekanntgegeben, auf die Forderung nach einem solchen Gesetz zu verzichten. Die nächste Version des Unions-Wahlprogrammes werde stattdessen den Satz "Rechtsverletzungen werden wir effektiv unterbinden" enthalten.


    Quelle: http://www.gulli.com/news/bund…fdp-f-r-three-2009-06-25/

  • Lust auf ein kleines Ratespielchen? Ich gebe ein Politikerzitat vor und ihr ratet, von wem es ist? Ok, bereit? Los geht’s:


    Und, wer hat’s gesagt?


    [ ] Jörg-Tauss (PP)


    [ ] Martina Krogmann (CDU)


    [ ] Claudia Roth (Grüne)


    [ ] Guido Westerwelle (FDP)


    Auflösung gibt es nach nach dem Klick.


    Genau, es war die “Zensursula”-Unterhändlerin und Kasachstan-Expertin der Union, Dr. Martina Krogmann, die gegenüber der taz die Streichung der umstrittenen 3-Strikes-Regelung aus dem “Regierungsprogramm” der CDU/CSU für die nächste Spielzeit kommentieren durfte.


    Ein Verzicht auf die digitale Todesstrafe bei Urheberrechtsvergehen bedeutet freilich nicht, dass die Union <strike>zur Besinnung</strike> sich in Zukunft von der Piratenpartei beraten lässt oder gar innovative Konzepte wie die Kulturflatrate favorisieren würde. Im Grunde ist es wohl eher wie bei Raider und Twix:


    Wie Krogmann der taz sagte, soll die Passage im CDU-Programm stattdessen so lauten: “Rechtsverletzungen werden wir effektiv unterbinden.”


    Quelle: http://netzpolitik.org/2009/sc…et-vorerst-auf-3-strikes/