Auch in Deutschland wird Internetzensur groß geschrieben.

  • Weiter unten in den Kommentaren wird bereits angeregt diskutiert, aber ich denke, die Entscheidung auf dem SPD-Bundesparteitag ist einen eigenen Blogeintrag wert. Heute Nachmittag haben die Delegierten in Berlin den modifizierten Beschluss des Parteivorstands durchgewunken. Der Initiativeintrag, der sich eindeutig gegen ein Sperr-Gesetz aussprach, wurde nicht berücksichtigt.


    Siehe auch: “SPD schweigt zur Zensur” (Zeit Online)


    Was bedeutet das? Bei den Koalitionsverhandlungen über das “Zensursula”-Gesetz in der nächsten Woche, werden sich die SPD-Fraktion bzw. ihre Verhandlungsführer wohl am Beschluss des Bundesparteitags orientieren. Befolgen müssen sie ihn nicht, es wäre aber ungewöhnlich, wenn sie ihn komplett ignorieren würde.


    Der Koalition werden durch den aktuellen Beschluss durchaus ein paar Steine in den Weg gelegt. Eine schnelle Einigung und die Verabschiedung eines Sperr-Gesetzes am Donnerstag (zur Zeit angesetzter Termin) ist damit eher unwahrscheinlich geworden. Auch eine Verabschiedung in der letzten Sitzungswoche vor der Sommerpause Anfang Juli dürfte schwierig werden. Zumindest, wenn die SPD-Fraktion tatsächlich auf ein “Spezialgesetz” besteht, das die Union bisher ablehnt.


    Klingt gut, hat aber leider einen gewaltigen Haken. Immerhin wären nach der Sommerpause auch noch ein paar Tage Zeit, die “Löschen vor Sperren”-Pläne durchzubringen. Nach der Sommerpause befinden wir uns mitten im Wahlkampf, also in einer Zeitphase, in der besonnene Entschlüsse gerne einmal hinter populistischen Entscheidungen zurückstehen müssen. Lancierte Pressekampagnen noch ganz aussen vor.


    Auch sonst ist der aktuelle Beschluss meiner Meinung nach aus wahlkampftaktischer Sicht ein klein wenig suboptimal für die SPD:


    1. Angenommen, der PV-Beschluss verhindert ein Sperr-Gesetz vor der Sommerpause: Das wäre gut.
    2. Dummerweise verhindert er aber kein Sperr-Gesetz nach der Sommerpause. Im Gegenteil. Entweder, es kommt noch vor der Wahl (mittelwahrscheinlich, auch was die Instrumentalisierung im Wahlkampf betrifft, inkl. Bild und Co.).
    3. Oder es wird spannend. Bleibt es nach der Wahl bei einer großen Koalition, steht die SPD wohl in der Pflicht ein Sperr-Gesetz abzunicken: Das ist schlecht.


    Und, welche Option ergibt sich daraus für Sperrgegner beim Urnengang? Eben.


    PS: Es sind nur noch wenige Stunden und noch knapp über 7000 fehlende Stimmen. Helft mit, dass die Petition gegen Internetsperren die bisher erfolgreichste ePetition wird! Jede Stimme zählt!


    Update: Bei digg.com kann man nun auch auf die Petition aufmerksam machen. Wenn ich bitte um einen Digg bitten dürfte ,)


    http://digg.com/political_opin…ternetsperren_zeichne_mit


    Quelle: http://netzpolitik.org/2009/sp…sst-loeschen-vor-sperren/

  • Kurz hatte die Internet-Gemeinde gehofft, der SPD-Parteitag würde sich gegen das umstrittene Gesetz zu Internet-Sperren aussprechen. Doch eine Diskussion fand gar nicht erst statt.


    Eine Diskussion zu Internet-Sperren gab es auf dem SPD-Sonderparteitag in Berlin nicht. Stattdessen wurde ein Antrag des Parteivorstandes verabschiedet, der aber kaum etwas an der geplanten Gesetzesinitiative von Familienministerin Ursula von der Leyen ändert.


    Internet-Seiten mit kinderpornografischen Inhalten sollen weiterhin auf einer Liste des Bundeskriminalamtes landen. Internet-Provider sollen den Zugang zu solchen Seiten verhindern. Wer die zugehörige Adresse in seinem Browser aufrufen will, soll stattdessen ein virtuelles Stop-Schild zu Gesicht bekommen.
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    Nur eine kleine Einschränkung brachte der SPD-Parteitag mit sich: Ehe eine Internetseite auf Liste des BKA landet, wollen die Genossen prüfen lassen, ob die Seite nicht gleich völlig aus dem Internet gelöscht werden kann.


    Der SPD-Parteitag brachte damit nicht das Ergebnis, welches sich die Internet-Gemeinde gewünscht hatte. Der Berliner SPD-Bundestagskandidat Björn Böhning wollte gemeinsam mit anderen SPD-Mitgliedern einen Initiativantrag einbringen. Seiten mit kinderpornografischen Inhalten sollte die Bundesregierung demnach lieber löschen, statt sperren: "Dies ist effizienter, schneller und unbürokratischer als die beabsichtigten Internet-Sperren", heißt es im Original-Text.


    So wollten die Antragssteller verhindern, dass die Bundesregierung eine Möglichkeit erhält, Internetseiten für User aus Deutschland zu sperren. In Expertenkreisen gilt das Sperren als erster Schritt zu einem zensierten Internet. Der SPD-Vorstand hat den Initiativantrag in dieser Form jedoch nicht angenommen, sondern einen eigenen Antrag formuliert, der das Löschen und das Sperren kombiniert.


    Im Internet mehrt sich derweil die Kritik. Eine Online-Petition gegen das geplante Gesetz haben mehr als 120.000 Personen unterzeichnet. Am kommenden Donnerstag wird das Thema Internet-Zensur im Bundestag behandelt.


    Quelle: http://www.zeit.de/online/2009…rnet-zensur-spd-parteitag

  • Die Mitzeichnungsfrist für die Petition gegen Netz-Sperren endet am morgigen Tag. Obgleich die 50.000 Mitzeichner schon lange erreicht worden sind, besteht noch die Möglichkeit, dass diese Petition in die Geschichte der Bundesrepublik eingehen kann.


    Denn es fehlen momentan noch knapp 3.000 Mitzeichner, damit diese Petition zur meistgezeichneten in der Geschichte der Bundesrepublik wird - und somit ein sehr deutliches Zeichen gegen den Vorstoß der Netzzensur in Deutschland gesetzt werden würde.


    Unter der Domain zeichnemit.de erhält man einen Überblick über die Petition, sowie die Rahmendaten und die wichtigsten Argumente, die gegen die Maßnahmen von Ursula von der Leyens Vorstoß sprechen. Ebenfalls gibt es dort einen Pressespiegel mit Link zu "großen Medien", wie Zeit, Süddeutsche usw, die ebenfalls die Unnötigkeit und Unverhältnismäßigkeit der Netz-Sperren argumentativ untermauern, sowie weitere umfassende Informationsquellen für eine kritische Auseinandersetzung, zum Beispiel auch Mogis, Netzpolitik und Odem. Zuletzt wird doch aufgezeigt, wie das System der Petition funktioniert. Alles in allem ein Einstiegspunkt für Bürger, die sich konzentriert mit der Petition auseinandersetzen wollen. Im Augenblick haben 125.500 Bürger unterzeichnet. Der Rekord der meistgezeichneten Petition in der Geschichte der Bundesrepublik ist die "Halbierung der Besteuerung von Diesel und Benzin" mit 128.193 Zeichnern vom Juni 2008. Für einen neuen Rekord fehlen also noch etwa 2.700 Unterstützer. Wie schon zu erwarten war, ist der Petitionserver mal wieder äußerst langsam, aufgrund des hohen Andrangs.


    Momentan regt sich in der Blogosphäre, beziehungsweise im Twitter-Universum ein Raunen, denn offenbar gehört jetzt auch die trafficstarke Pornowebseite YouPorn zu den Unterstützern der Petition. Auf Twitpic wurde ein Beweisfoto gepostet, auf welchem zu sehen ist, dass alle deutschen Nutzer von YouPorn darauf hingewiesen werden, diese Petition mit zu unterstützen. Allein diese Nachricht macht bei Twitter derzeit die Runde und entfaltet die Wirkung eines Teilchenbeschleunigers.


    Quelle: http://www.gulli.com/news/inte…nsur-endspurt-2009-06-15/

  • Wirtschaftspolitiker der großen Koalition haben sich am heutigen Montagabend auf eine gemeinsame Linie beim Gesetzentwurf "zur Bekämpfung der Kinderpornografie in Kommunikationsnetzen" geeinigt. "Ich bin sehr zufrieden mit dem Ergebnis", erklärte Martina Krogmann, parlamentarische Geschäftsführerin der CDU/CSU-Fraktion, gegenüber heise online. Nun müssten am Dienstag nur noch die Arbeitsgruppen für Kultur und Medien der beiden Regierungsfraktionen zustimmen. Dann könne das Vorhaben – wie geplant – bereits am Donnerstag im Plenum des Bundestags verabschiedet werden.


    Martin Dörmann, stellvertretender wirtschaftspolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, hatte in der heutigen Verhandlungsrunde vor allem die Forderungen aus dem Beschluss des Parteivorstands der Sozialdemokraten präsentiert. Drei der vier von der SPD verlangten Punkte waren laut Krogmann aber bereits im Einklang mit der Union vorab in den gemeinsamen Änderungsplänen der Berichterstatter umgesetzt worden. Demnach soll die Devise "Löschen statt Sperren" in möglichst vielen Fällen verankert und die Klausel gestrichen werden, nach der Internetnutzer strafverfolgt werden, die auf der geplanten Stopp-Seite landen. Schon abgesprochen gewesen sei auch die unabhängige Kontrolle der Filterliste des Bundeskriminalamts (BKA) etwa durch den Bundesdatenschutzbeauftragten. Dieser ließ aber gerade durchblicken, für diese Aufgabe nicht zur Verfügung zu stehen.


    Eingegangen ist die Union nun auf den Wunsch der SPD, durch ein Spezialgesetz für eine bessere Einschränkung der Web-Blockaden auf Kinderpornographie zu sorgen. Durch einen Passus solle deutlich gemacht werden, dass die geplante Sperrinfrastruktur nicht für andere Zwecke verwendet werden darf, betonte Krogmann. Die Initiative werde zudem nach zwei Jahren überprüft und zunächst auf drei Jahre befristet. Die Forderung ihres baden-württembergischen CDU-Kollegen Thomas Strobl, die Sperren "mit Blick auf Killerspiele" neu zu diskutieren, bezeichnete Krogmann als "Einzelmeinung".


    Die Petition gegen den Gesetzentwurf und die Sperrung von Internetseiten hat unterdessen bereits über 125.000 Mitzeichner. Der entsprechende Server des Bundestags war am Nachmittag erneut von einem Totalausfall betroffen, nachdem er am Sonntagabend bereits unter Zugriffsproblemen litt. Abgeordnete von SPD und der Union hatten zuvor immer wieder betont, die Befürchtungen der Internetgemeinde ernst nehmen zu wollen. "Wir sind dem Anliegen der Petition in vielen Punkten nachgekommen", versicherte Krogmann. Es liege jetzt vor allem an der SPD-Fraktion, dem Entwurf geschlossen ihren Segen zu geben.


    Quelle: http://www.heise.de/newsticker…Tuechern--/meldung/140461

  • Das französische Verfassungsgericht hat mit Entscheidung vom 10. Juni 2009 geurteilt, dass das in Frankreich geplante Three-Strikes-Gesetz gegen die Verfassung verstößt und somit nicht umgesetzt werden darf.


    Es ist aus. Aus und vorbei. Die oberste französische Gerichtsbarkeit, das Conseil Constitutionnel, hat mit Urteil vom 10. Juni entschieden, dass Frankreich niemals ein Three-Strikes-Gesetz in der geplanten Form erleben wird, da dies die Verfassung Frankreichs und somit die Grundrechte der französischen Bevölkerung durchweg verletzen würde.


    Es war ein langatmiger Prozess, dem sich die französische Regierung unter Staatspräsident Nicolas Sarkozy hingegeben hatte. Man hatte das Gedankengut der Contentindustrie bedingungslos aufgegriffen und wollte das ultimative Gesetz gegen Urheberrechtsverletzer erlassen. Three-Strikes. Ein Begriff, der europaweit für eine angespannte Stimmung sorgte. Bei Providern, Usern, Rechteinhabern. Vorgesehen war, dass eine neue französische Behörde gegründet werden soll, die alle drei Gewalten in sich vereint. Diese hätte den Namen HADOPI tragen sollen und wäre der einzige Anwender der Three-Strikes-Regelung gewesen. Man hätte Urheberrechtsverletzer ermittelt, angeklagt und schlussendlich sogar verurteilt. So sah das Gesetz vor, dass beim ersten Verstoß eine simple Warnung erfolgt, beim Zweiten die Geschwindigkeit gedrosselt wird und schlussendlich bei der dritten Tat die Internetverbindung für einen bestimmten Zeitraum getrennt wird.


    Das Gesetz war im ersten Anlauf erbärmlich gescheitert und schaffte es nicht einmal im Ansatz in Richtung Ziel.


    Der zweite Anlauf, welcher wenige Wochen später unternommen wurde, verlief jedoch erfolgreich, so dass das Gesetz bei der zweiten Lesung angenommen wurde.Parallel dazu fanden im EU Parlament Lesungen bezüglich des "Telekommunikations-Paketes" statt, in welchen am Rande auch das Three-Strikes-Gesetz tangiert wurde. Man musste sich der Frage stellen, ob es akzeptabel wäre, dass kein unabhängiger Richter die Strafen ausspricht. Infolge der Diskussionen gelangte das EU-Parlament zu dem Ergebnis, dass dem nicht so sei. Wenngleich die Entscheidungen des EU-Parlaments nicht bindend für Frankreich waren, so wurde hier doch bereits ein deutliches Zeichen gesetzt. Hätte Frankreich ein Three-Strikes-Gesetz realisieren wollen, so wäre es gegen die Gesetze der Europäischen Union gewesen. Eine Auseinandersetzung war praktisch vorprogrammiert gewesen.


    Auch die französische Bevölkerung hatte Schlimmstes zu befürchten, erklärte die französische Kultusministerin Christine Albanel doch kurze Zeit, nachdem man das Gesetz durch die Nationalversammlung geboxt hatte, dass wohl 1.000 Internetuser pro Tag vom Netz getrennt werden würden. Man konnte damit ein schönes rechnerisches Beispiel ansetzen, welches die Nutzlosigkeit des Three-Strikes-Gesetzes verdeutlichte.


    Dennoch hielt man stur an dem Gesetz fest und würde es vermutlich noch immer tun. Glücklicherweise kennt das Nachbarland ebenso wie Deutschland den Weg der Verfassungsbeschwerde. Vor dem Conseil Constitutionnel wurde das hadopi-mortuaireThree-Strikes-Gesetz heute förmlich zu Grabe getragen, als die Richter entschieden, dass es gegen die Verfassung Frankreichs verstoßen würde, den Bürgern die Internetverbindung zu trennen. Nach deren Ansicht sei die Unschuldsvermutung eines der höchsten rechtsstaatlichen Güter. Ein Gut, das nicht für die Contentindustrie geopfert werden darf. Wie Jérémie Zimmermann von squaringthenet festhält, ist die HADOPI-Behörde somit nun ein zahnloser Papiertiger, der keine Sanktionen mehr verhängen kann. Seine einzige Wirkungsweise besteht nun darin, auf Kosten der Steuerzahler Verwarnungen zu versenden. Nicht mehr, nicht weniger. Der Weg war lange und steinig, doch es scheint, als hätte man ein gutes Ziel erreicht. Zumindest bis Loppsi 2 präsenter wird.


    Quelle: http://www.gulli.com/news/fran…ssungsgericht-2009-06-10/

  • Die Regierung versucht, eine Zensurinfrastruktur auf der Basis fadenscheiniger Argumente zu etablieren
    Während die Diskussion bei den Fachleuten durchaus weiter geführt wurde, schalten die Regierungsparteien bis heute auf stur. Es wurden nur halbherzig einzelne Argumente der Zensurgegner aufgegriffen, wobei diese auch nicht in ihrer Tragweite vollends verstanden bzw. vorsätzlich von den Befürwortern ignoriert wurden (siehe auch:Strafverfolgung oder Internetsperren?).


    Dabei zeigt der Bundesrat, dass man durchaus eine inhaltlich vernünftige Stellungnahme erarbeiten kann - wie sie eigentlich vom Familienministerium hätte ausgearbeitet werden sollen. Er weist darin unter anderem auch darauf hin, dass die Beschaffung, der Besitz und die Verbreitung von Kinderpornografie bereits strafbar ist und, dass man bevor man weitere Maßnahmen ergreift, prüfen sollte, "ob die bestehenden Möglichkeiten der Strafverfolgungsbehörden tatsächlich unzureichend sind und wie sie effektiver umgesetzt werden können".


    Sperren statt Löschen?


    Kritiker der Sperren äußerten die Befürchtung, dass Kinderporno-Angebote lediglich gesperrt würden, ohne dass überhaupt ein Versuch zur Löschung unternommen werde. Die Angebote wären damit weiterhin verfügbar für jeden, der die Sperre umgehen kann. Darauf ging die Regierung ein und verwies darauf, dass das BKA angewiesen werden solle, die Seiten sofort löschen zu lassen. Erst wenn dieser Löschversuch fehlschlagen würde, solle überhaupt gesperrt werden dürfen. Diese Vorschrift bestand in anderen Ländern aber auch und wurde dennoch ignoriert. Tatsächlich wurde dort teilweise nur gesperrt, aber nicht gelöscht.


    Die Frage, wie man das BKA etwa daran hindern könnte, auch so zu verfahren, wurde mit einem "unabhängigen Gremium", welches aber bisher noch gar nicht definiert wurde, beantwortet. Dieses Gremium, egal wie es nun aussehen mag, ist allerdings nach wie vor keine echte Kontrollinstanz. Und rechtlich gesehen bringt es auch keinen Fortschritt, dass immer noch kein Richterentscheid der Sperre vorgestellt wurde. Dieser wurde von Frau von der Leyen mit dem Hinweis darauf abgelehnt, dass dies bei dem Umfang an kinderpornografischen Sichtungen gar nicht realisierbar sei.


    Eine Behauptung, die vor dem Hintergrund fehlender Zahlen zum Thema Kinderpornografie im Internet allerdings bis zur Unkenntlichkeit verblasst. Die Regierung musste gerade zugeben, sich bzgl. des Themas in keinster Weise informiert zu haben: weder über die Länder, die angeblich keine Strafgesetzgebung bzgl. Kinderpornographie hätten, noch über den Umfang der inkriminierten Angebote. Man kann sagen, die Regierung wurde damit "in flagranti" bei ihrem Versuch erwischt, eine Zensurinfrastruktur auf der Basis fadenscheiniger Argumente zu etablieren.


    Sperren verhindern weder Straftaten noch Straftäter, aber Strafverfahren


    Es wurde von den Kritikern bereits darauf hingewiesen, wie schwierig die Beweissituation ist, wenn das BKA Sperren etabliert. Auf dieses Problem ist erst gar nicht eingegangen worden. Vermutlich liegt dies in dem Missverständnis begründet, dass Sperren ja Straftaten wie Kinderporno-Konsum ohnehin verhindern würden. Davon ist allerdings aus verschiedenen Gründen nicht auszugehen.


    Ein Kinderporno-Konsument ist kein Gelegenheitstäter, und er wird auch nicht "angefixt", wie das etwaige Vergleiche aus dem Familienministerium suggerieren sollen. Jemand, der Kinderpornografie konsumiert, besitzt eine paraphile Neigung. Nach derzeitigem Kenntnisstand kann man sagen, dass viele Paraphilien schwer zu charakterisieren und zu umreißen sind. Insbesondere in diesem Bereich kann man davon ausgehen, dass die Paraphilie nicht heilbar ist und seit der frühen Jugend besteht. Damit ergibt sich ein ganz fundamentaler Unterschied zu anderen Gruppen wie etwa Drogenabhängigen, die auf Entzug gehen können. Ein Kinderporno-Konsument kann das nicht. Diese Erkenntnis steht auch hinter Projekten wie dem der Berliner Charite, das als Anlaufstelle für Menschen mit pädophiler Neigung ins Leben gerufen wurde.


    Ein Kinderporno-Konsument wird den Konsum nicht einstellen, wenn man ihm den Zugriff auf Material erschwert. Er kann in jedem Fall weiterhin bereits privat gesichertes Material konsumieren und auf Kanälen beschaffen, die nicht von der Sperre betroffen sind bzw. gar nicht über das Internet verlaufen. Und er kann dieses Material auch weiterhin verdeckt verbreiten. Selbst wenn er seine Neigung vor sich verbirgt, wird er Sperren gezielt umgehen und damit seine Nachfrage aufrecht erhalten - koste es, was es wolle. Würde er einfach nur auf eine Art "Stopp-Schild" geleitet, so führt das zu keinerlei Wirkung. Nur die direkte Konfrontation über ein Strafverfahren oder eine entsprechende Therapie wird beim Konsumenten überhaupt dazu führen, dass er sich seinem Problem stellt. Und es kann durchaus schlimmer kommen: Wird diese Konfrontation dauerhaft vermieden, steigt die Gefahr von sexuellen Übergriffen - der Konsument droht die Schwelle zum Täter zu überschreiten.


    Es ist für die Strafverfolgung essentiell, dass die Polizei diese Leute ermitteln und entsprechende Netzwerke aufdecken kann. Wenn Ermittler allerdings vom BKA direkt von einer wichtigen Beweisquelle ausgeschlossen werden, dann ist dies nicht mehr möglich. Das übliche Vorgehen, dass man ein Angebot erst einmal ermittlungstechnisch auswertet und dann umso effektiver löschen und weiter verfolgen kann, ist damit verwehrt.


    Zensur ist keine Option


    Damit ist klar, dass eine Zensur hier gar keine Option sein kann, denn in jedem Fall sind Ermittlungen/Strafverfahren einer Sperre vorzuziehen:


    1 Steht das Angebot im Inland, so müssen möglichst viele Konsumenten ermittelt werden, um Maßnahmen ergreifen zu können, danach muss das Angebot geschlossen werden.


    2 Steht das Angebot im Ausland, so ist es wesentlich effektiver, die Konsumenten zu erfassen und der Strafverfolgung zuzuführen, anstatt ihnen einfach nur ein Stopp-Schild vorzusetzen, das sie getrost ignorieren werden. Eine Sperre kann und darf nicht die Schließung des Angebots im Ausland ersetzen.


    Insbesondere sollte sich niemand damit von der Regierung abspeisen lassen, dass man Kinderpornografie im Ausland nicht strafrechtlich beikommen könne. Es wird immer Mittel und Wege geben, an diese Angebote heranzukommen. Zudem lässt sich vermuten, dass die Angebote zwar auf ausländischen Servern stehen, aber dennoch von Tätern geführt werden, die in Europa, den USA etc. operieren - also Täter, die sehr wohl der Strafverfolgung nicht entzogen sind, sondern sich mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit im Inland befinden.


    Quelle: http://www.heise.de/tp/r4/artikel/30/30533/1.html

  • Internet-Zensur beschlossen: Community sagt alle weiteren Gespräche mit SPD-Verhandlungsführer ab


    Zu dem Beschluss der Koalition, eine Internet-Zensur-Infrastruktur zu errichten, schreibt der Arbeitskreis gegen Internet-Sperren und Zensur (AK Zensur) an den Verhandlungsführer der SPD, Martin Dörmann, und die SPD-Bundestagsfraktion in einem offenen Brief:


    Sehr geehrter Herr Dörmann,
    liebe SPD-Bundestagsfraktion,


    die Union hat sie Ihnen zugeworfen, Sie haben sie in der Hand - die Büchse der Pandora. Leider haben Sie nun doch beschlossen, sie allen Warnungen und Hinweisen zum Trotz zu öffnen. Aber: ist sie erst einmal geöffnet, ist es zu spät. Sie bauen zusammen mit Ihrem Koalitionspartner eine Internet-Zensur-Infrastruktur auf, die für beliebige Inhalte genutzt werden kann.


    Wir erinnern Sie daran, dass die CDU/CSU sich viel weitergehende Internet-Sperren wünscht. Erst gestern wurden in deren Pressemeldung Urheberrechtsverletzungen angesprochen, zuvor schon "Killerspiele" und Glücksspiele - aber auch viele weitere unerwünschte Inhalte stehen auf der Agenda.


    Sie haben sich von der CDU/CSU an der Nase herumführen lassen. So wie es Wolfgang Bosbach gesagt hat: Erst einmal nur über Kinderpornografie reden, damit in der öffentlichen Diskussion nicht deutlich wird worauf es letztendlich hinaus läuft. Die Union missbraucht die Opfer ein zweites Mal um eine allgemeine Internet-Zensur-Infrastruktur einzurichten.


    Frau von der Leyen will es weiter dulden, dass sexuell missbrauchte Kinder im Internet zur Schau gestellt werden, sie hält nur einen Vorhang davor. Dabei ist längst klar und belegt, dass sich diese ekelhaften Bilder leichter löschen als verstecken lassen. Aber um Kinderpornografie geht es ja schon lange nicht mehr.


    Selbst wenn die aktuelle Regierung sich formal auf das Sperren von Kinderpornografie beschränkt - ist die Infrastruktur erst einmal eingerichtet, kann und wird sie für beliebige Inhalte genutzt werden.


    Sie planen, am Donnerstag die Büchse der Pandora zu öffnen. Daher sehen wir, die Internet-Community, keinen Grund mehr um weiter mit Ihnen zu reden. Alle weiteren Gespräche zu diesem Thema sagen wir hiermit ab. Dies gilt auch für Ihre Einladung für Mittwoch Nachmittag ins Paul-Löbe-Haus.


    Hochachtungsvoll


    Ihre im Arbeitskreis gegen Internet-Sperren zusammengeschlossene Internet-Community


    [ Update: Damit ist gemeint: Der Teil der Internet-Community, die sich zum Arbeitskreis zusammengeschlossen hat. Am Text oben wurde nichts geändert, nur dieser Hinweis eingefügt. ]


    Quelle: http://ak-zensur.de/2009/06/zensur-beschlossen-brief.html

  • Der am heutigen Dienstagmorgen an die Fraktionen im Bundestag verschickte neue Gesetzentwurf (PDF-Datei) für Kinderporno-Sperren wird den Versprechen der großen Koalition nur ansatzweise gerecht. Hatten Verhandlungsführer der Regierungsfraktionen noch gestern betont, in den Änderungen den Grundsatz "Löschen vor Sperren" zu verankern, soll laut dem nun vorliegenden Text das Bundeskriminalamt (BKA) außereuropäische Webseiten weiterhin nach eigenem Ermessen auf die geheime Schwarze Liste setzen dürfen. Zudem soll eine Information der betroffenen Anbieter über die Aufnahme auf das Filterverzeichnis nur "in der Regel" erfolgen, sofern der Hoster "mit zumutbarem Aufwand zu ermitteln ist"


    Lagert des Telemedienangebot außerhalb der EU, darf es "sofort in die Sperrliste aufgenommen werden", heißt es in dem Entwurf, der nun in "Gesetz zur Erschwerung des Zugangs zu kinderpornographischen Inhalten in Kommunikationsnetzen" (Zugangserschwerungsgesetz, ZugErschwG) umbenannt wurde. Dabei müsse nach Einschätzung des BKA davon auszugehen sein, "dass in dem betroffenen Staat andere Maßnahmen, insbesondere Mitteilungen an die für den polizeilichen Informationsaustausch zuständigen Stellen, nicht oder nicht in angemessener Zeit zu einer Löschung des Telemedienangebots führen". Die Bundesregierung hatte zuvor noch eingeräumt, "keine gesicherten Kenntnisse" über Länder zu haben, in denen es Probleme mit dem Löschen von einschlägigen Webseiten gebe.


    Das BKA soll die Filterliste nun nicht mehr "arbeitstäglich", sondern täglich aktualisieren. Die Provider müssen dementsprechend ihre Implementierungen des Sperrverzeichnisses auch sonn- und feiertags auf den neuesten Stand bringen. Zudem soll es keine pauschale Ausnahme von den Verpflichtungen beispielsweise für Universitäten oder andere öffentliche Einrichtungen geben. Nur auf Diensteanbieter, die selbst "vergleichbar wirksame Sperrmaßnahmen einsetzen", soll das Gesetz nicht angewendet werden. Zuwiderhandlungen könnten mit Geldbußen bis zu 50.000 Euro bestraft werden.


    Die Zugangsanbieter dürfen weiter als Betreiber der geplanten Stopp-Seiten dort anfallende Nutzerdaten wie IP-Adressen aufzeichnen. Gemäß der Einigung der Koalition sind diese aber nicht mehr für Strafverfolgungszwecke herauszugeben. Die Provider sollen dem BKA wöchentlich eine anonymisierte Aufstellung über die Anzahl der Zugriffsversuche pro Stunde auf die in der Sperrliste aufgeführten Webseiten übermitteln.


    Auch die angekündigte Kontrolle der BKA-Sperrliste ist entgegen den Ankündigungen schwach ausgestaltet. So soll das vorgesehene "Expertengremium" die Sperrliste "mindestens" einmal pro Quartal lediglich anhand von Stichproben überprüfen. Stellt die Mehrheit des fünfköpfigen Gremiums fest, dass eine Webseite die Sperrvoraussetzungen nicht erfüllt, soll die Polizeibehörde das Angebot aus dem Verzeichnis streichen. Das Gremium soll beim Bundesdatenschutzbeauftragten bestellt werden, obwohl dieser seine Einrichtung als dafür ungeeignet betrachtet.


    Generell wird mit dem Gesetz, das zunächst bis Ende 2012 gelten soll, das Grundrecht des Fernmeldegeheimnisses eingeschränkt. Für die Blockaden dürfen weiterhin "vollqualifizierte Domainnamen", IP-Adressen und Zieladressen von Telemedienangeboten verwendet werden. Mindestbedingung ist die leicht umgehbare Sperre auf Basis des Domain Name Systems (DNS).


    Der Arbeitskreis gegen Internet-Sperren und Zensur hat in einem offenen Brief an den Verhandlungsführer der SPD, Martin Dörmann, und die SPD-Fraktion alle weiteren Gespräche abgesagt. Allen Warnungen zum Trotz planten die Sozialdemokraten zusammen mit der Union, schon am Donnerstag im Plenum "die Büchse der Pandora" mit der Errichtung einer Zensur-Infrastruktur fürs Internet zu öffnen, so der Arbeitskreis. Es sei absehbar, dass diese Zensur-Infrastruktur "für beliebige Inhalte" genutzt werden könne. So habe die CDU/CSU-Fraktion in einer aktuellen Mitteilung Urheberrechtsverletzungen "weitere unerwünschte Inhalte" bereits auf die Agenda gesetzt.


    Quelle: http://www.heise.de/newsticker…Kritiker--/meldung/140503

  • Mittlerweile ist der neue Gesetzesentwurf für das "Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen", mit dem Netzsperren realisiert werden sollen, im Internet zu finden.


    In dem Entwurf wird aufgeführt, welche Änderungen gegenüber den bisherigen Plänen vorgesehen sind. Auf den nun in dem Entwurf ausgedrückten Kompromiss hatten sich SPD und Union am gestrigen Montag geeinigt (gulli:news berichtete). Dabei werden einige der Forderungen der SPD, die die Netzsperren einschränken sollen, berücksichtigt. Einige zentrale Kritikpunkte der Gegner des Gesetzes sind trotzdem nach wie vor gegeben.


    So hatte die CDU/CSU ursprünglich geplant, die Netzsperren durch eine Änderung des Telemediengesetzes zu realisieren. Stattdessen soll nun, wie von der SPD gefordert, ein eigenes Gesetz mit dem komplizierten Namen Gesetz zur Erschwerung des Zugangs zu kinderpornographischen Inhalten in Kommunikationsnetzen (Zugangserschwerungsgesetz - ZugErschwG) verabschiedet werden. So soll eine Ausweitung der Sperren auf andere unerwünschte Inhalte (in der Diskussion waren unter anderem Urheberrechtsverletzungen, islamistische Propaganda, illegales Glücksspiel und verfassungsfeindliche rechtsradikale Seiten) verhindert werden. Zudem sollen Seiten erst auf der Sperrliste landen, wenn "zulässige Maßnahmen, die auf die Löschung des Telemedienangebots abzielen, nicht oder nicht in angemessener Zeit erfolgversprechend sind." Zudem sollen die Anbieter über eine Aufnahme ihrer Seite auf die Liste informiert werden - allerdings nur "in der Regel" und wenn "der Diensteanbieter mit zumutbarem Aufwand zu ermitteln ist."


    Auch eine Strafverfolgung anhand der versuchten Zugriffe auf gesperrte Seiten, wie sie zwischenzeitlich im Gespräch war, wird mit dem neuen Gesetz ausgeschlossen. Es soll allerdings eine anonymisierte Statistik über die Anzahl versuchter Zugriffe erstellt werden.


    Neu ist auch eine bessere Absicherung der Provider. So sollen diese nicht schon belangt werden können, wenn sie die Sperren "nicht ordnungsgemäß umsetzen", sondern erst, wenn dies "mindestens fahrlässig" geschieht. Neu ist ebenfalls, dass zivilrechtliche Ansprüche gegen die Provider ausgeschlossen werden.


    Auch bei der Verwaltung der Sperrlisten wurde nachgebessert. Zwar soll nach wie vor das BKA die Listen mit zu sperrenden Seiten zusammenstellen und an die Internet-Provider weiterreichen. Dabei soll der Behörde jedoch ein unabhängiges Expertengremium auf die Finger schauen: "Beim Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit wird ein unabhängiges Expertengremium bestellt, das aus fünf Mitgliedern besteht. [...] Die Mehrheit der Mitglieder muss die Befähigung zum Richteramt haben. Die Mitglieder sind berechtigt, die Sperrliste beim Bundeskriminalamt jederzeit einzusehen. Das Gremium überprüft mindestens quartalsweise auf der Basis einer relevanten Anzahl von Stichproben, ob die Einträge auf der Sperrliste die Voraussetzungen des § 1 Absatz 1 erfüllen. Stellt es mit Mehrheit fest, dass ein aufgeführtes Telemedienangebot diese Voraussetzung nicht erfüllt, muss das Bundeskriminalamt dieses Telemedienangebot bei der nächsten Aktualisierung entfernen."


    Zudem wurde die sofortige Löschung angefallener Verbindungsdaten noch einmal stärker gesetzlich verankert. Das Gesetz wurde zudem bis zum 31. Dezember 2012 befristet.


    Annika Kremer von gulli:news meint:


    Nun ist es also soweit: Schneller, als von vielen erwartet, wurden die vieldiskutierten Netzsperren in einen konkreten Entwurf gefasst, bis zu dessen Verabschiedung es nun wahrscheinlich nicht mehr lange dauern wird. Auf den ersten Blick mögen die erreichten Änderungen dem einen oder anderen Netzsperren-Gegner wie ein Trost erscheinen, vielleicht sogar wie eine Erleichterung. Manch einer möchte sich vielleicht sagen "es hätte schlimmer kommen können". Doch das wäre verfrüht und gefährlich. Von den wirklich wichtigen Kritikpunkten wurde lediglich der einer Strafverfolgung am "Stoppschild" und damit einer massenhaften Kriminalisierung neugieriger oder unbedarfter Internetnutzer wirksam entkräftet.


    Die Ausweitung der Sperren scheint momentan zumindest in die Ferne gerückt zu sein; einige Beobachter fürchten jedoch, dass auch die nun festgelegte Regelung eines einzelnen Netzsperren-Gesetzes diese nicht dauerhaft wirksam verhindern kann. Wer recht behält, muss die Zukunft zeigen; Entwarnung kann jedoch noch nicht gegeben werden.


    Am beunruhigendsten ist aber die mehrfach bemängelte "Schaffung einer Zensur-Infrastruktur". In Zukunft können Seiten gesperrt werden, die eine Behörde, der Kontrolle der Bevölkerung weitgehend entzogen, als kinderpornographisch einstuft. Nicht "kinderpornographische Seiten". Seiten, die das BKA als kinderpornographisch einstuft. Das ist ein Unterschied wie Tag und Nacht, einer, der möglicherweise dann nicht ins Gewicht fällt, wenn das BKA gewissenhaft und mit guten Absichten seinen Job macht - wer jedoch garantiert uns das? Auf bloße Lippenbekenntnisse sollte man sich in derartigen Dingen nicht verlassen, das ist nicht das Prinzip einer Demokratie, die nur deswegen funktioniert, weil die Menschen kontrollieren können, was in ihrem Namen von den Behörden getan wird. Eine Möglichkeit, die sie bei den Netzsperren nicht haben. Das hastig erfundene "unabhängige Expertengremium" wirkt dabei wie ein Feigenblatt für undemokratische Handlungen. Weder wird die komplette Liste überprüft, noch geschehen diese Prüfungen annähernd häufig genug. Und was passiert, wenn Angebote auf der Liste landen, die dort nichts zu suchen haben? Der Gesetzesentwurf sagt uns, diese müssten dann vom BKA entfernt werden. Das bedeutet, dass die Verantwortlichen für derartige ungerechtfertigte Sperrungen selbst im Falle einer Entdeckung nicht zur Rechenschaft gezogen werden. Die Experten haben hier offensichtlich die undankbare Aufgabe eines Alibi-Gremiums.


    Zensur ist ungerechtfertigte Machtausübung gegenüber dem, was wir lernen, sehen, denken und fühlen. Sie greift in unsere wichtigsten Freiheiten ein, verändert die Art, wie wir die Welt wahrnehmen, und beeinflusst dadurch unser Handeln. Kein demokratischer Staat sollte, ganz gleich mit welcher Begründung, derartiges Handeln gegenüber seinen Bürgern auch nur in Erwägung ziehen.


    Zensur ist darüber hinaus ein gesellschaftliches Problem. Daher ist davor zu warnen, nun rein technische Lösungen finden zu wollen. Alle die, die nun hämisch lachend alternative DNS-Server propagieren, verkennen die Bedeutung der aktuellen Vorgänge. Freiheit, die man sich auf Umwegen erschleichen muss, ist keine. Ein Land, in dem nur diejenigen freie Informationen bekommen, die sich mit Computern auskennen, ist kaum noch ein demokratischer Rechtsstaat. Das ist das Problem. Das Problem ist, dass man sich "von oben" das Recht herausnimmt, unser Wissen und unsere Gedanken zu kontrollieren, und dieses Problem verschwindet nicht durch eine Änderung von /etc/resolv.conf oder ein buntes Youtube-Video zum "DNS-Server ändern in Rekordzeit". Gerade diejenigen, die über mehr technischen Sachverstand als der Durchschnitt verfügen, sind momentan gefragt, ihre Meinung zu vertreten und andere Menschen aufzuklären. Sie sehen eher die Unzulänglichkeiten und Probleme der aktuellen Gesetze, und wer mehr sieht und weiß, hat die demokratische Verantwortung, seine Mitmenschen aufzuklären. Soll es eine realistische Chance geben, dass die Meinung dieser Leute irgendeine Bedeutung für den öffentlichen Dialog enthält, dürfen sie sich nicht hinter irgendwelchen Bastelanleitungen verstecken, sondern müssen in der Gesellschaft tätig werden. Weder ist Freiheit eine Erfindung netzaffiner Menschen unter 30, noch ist sie deren Privileg. Der angebliche Generationenkonflikt ist lediglich eine Ausdruck der Schwierigkeit, Menschen, die sehr wohl wissen, was Freiheit ist, zu erklären, wieso diese durch die Netzsperren eingeschränkt wird.


    Bei aller Bedeutung für die Bürgerrechte - eines, das kann man nicht oft genug betonen, tun die geplanten Netzsperren nicht: Sie helfen keinen Kindern. Durch das reine Verstecken von dokumentiertem Kindesmissbrauch wird eine Strafverfolgung eher erschwert als gefördert. Niemand will die Opfer derartiger Straftaten vernachlässigen oder weiter schädigen. Das Anliegen aller, die sich gegen Netzsperren wenden, ist es vielmehr, zu verhindern, dass wir alle Opfer werden, Opfer einer anderen Art von Unrecht: Opfer eines Staates, der kein Maß und Ziel mehr kennt und durch ungeeignete Maßnahmen unsere Freiheit gefährdet.


    QUelle: http://www.gulli.com/news/kipo…-neue-entwurf-2009-06-16/

  • Ich möchte an dieser Stelle mal ganz herzlich bei Reeb bedanken, dass er die Informationen und Meldungen aus den verschiedenen Quellen hier jeden Tag alle zusammenführt.
    Es erleichtert das Informieren ungemein, wenn man die Meldungen bereits gebündelt serviert bekommt.
    Ich schaue inzwischen sogar schon täglich hier rein, um mich auf dem laufenden zu halten.

  • Der federführende Wirtschaftsausschuss des Bundestags hat am heutigen Mittwoch mit der Mehrheit der großen Koalition die umfangreichen Änderungen am Gesetzesvorhaben zur Erschwerung des Zugangs zu kinderpornographischen Seiten beschlossen. Die Opposition lehnte den überarbeiteten Entwurf, auf den sich die Verhandlungsführer von Union und SPD geeinigt hatten, geschlossen ab und legte teilweise Gegenanträge vor, die jedoch zurückgewiesen wurden. Damit ist der Weg prinzipiell frei für die Verabschiedung des Entwurfs in den abschließenden Lesungen am morgigen Donnerstagabend.


    Die FDP-Fraktion hatte sich vergeblich dafür eingesetzt, eine gesonderte öffentliche Anhörung zum Zugangserschwerungsgesetz durchzuführen. Zur Begründung hatten die Liberalen angegeben, dass es sich bei den Nachbesserungen der Regierungsfraktionen nicht mehr um die zunächst geplante Änderung des Telemediengesetzes handle. Vielmehr solle ein Spezialgesetz geschaffen werden, das zahlreiche neue Fragen aufwerfe. Unterstützung erhielt die FDP von Linken und Grünen. CDU/CSU und SPD lehnten den Antrag aber mit dem Hinweis ab, es sei bereits eine Anhörung zum früheren Entwurf durchgeführt worden. Die Liberalen kündigten an, die Mehrheitsentscheidung des Ausschusses prüfen lassen zu wollen.


    Zuvor hatten Vertreter der Koalitionsfraktionen jeweils für sich in Anspruch genommen, ihre Ziele mit den abgesprochenen Änderungen auf ganzer Linie durchgesetzt zu haben. Mit dem Kontrollgremium für die geheime Sperrliste des Bundeskriminalamts (BKA), dem Spezialgesetz und der Befristung würden auch "Bedenken aus der Netz-Community Rechnung getragen", betonte etwa der Verhandlungsführer der SPD-Fraktion, Matthias Dörmann. Die parlamentarische Geschäftsführerin der CDU/CSU-Fraktion, Martina Krogmann, sieht die Union und Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen (CDU) dagegen als Sieger. Insgesamt sei ein Gesetz entstanden, "das energisches Vorgehen gegen die Kinderpornographie mit einem ausgeprägten Grundrechtsschutz verbindet".


    Der stellvertretende Vorsitzende der Union, Wolfgang Bosbach, wies Vorwürfe zurück, die Sperrung kinderpornographischer Seiten könne bald ausgeweitet werden. "Es geht ausdrücklich und ausschließlich um den Kampf gegen die Kinderpornografie", sagte er dem Kölner Stadt-Anzeiger. Er kenne niemanden, "der ernsthaft das Ziel verfolgt, weitere Inhalte auf gleiche Art und Weise sperren zu wollen". Vor zwei Wochen hatte er erklärt: "Ich halte es für richtig, sich erstmal nur mit dem Thema Kinderpornographie zu befassen, damit die öffentliche Debatte nicht in eine Schieflage gerät."


    Die Gegner des Vorhabens, die den Aufbau einer allgemeinen Zensurinfrastruktur für das Internet fürchten, haben nun für Donnerstagmorgen, 9 Uhr, zu einer Mahnwache in Berlin auf dem Platz des 18. März vor dem Brandenburger Tor geladen. Mit Slogans wie "Die Büchse der Zensursula", "Das BKA, dein Freund und Zensor" oder "Wir sind China" wollen sie gegen den Beschluss des Gesetzes demonstrieren. Christian Bahls vom Verein Missbrauchsopfer gegen Internetsperren (Mogis) hat zudem die Aktion "Gib Deiner Stimme ein Gesicht" gestartet. Auf der Plattform können die 134.014 Mitzeichner der Rekord-Petition gegen das Vorhaben und andere Kritiker der Sperren Fotos von sich selbst hochladen. Sie sollen damit zeigen, dass sich der Protest "in der Mitte der Bevölkerung organisiert".


    Quelle: http://www.heise.de/newsticker…timmt-zu--/meldung/140599


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  • Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar hat erneut kritisiert, dass seine Behörde die geplanten Internet-Sperren von kinderpornografischen Seiten überwachen soll. "Das hat nichts mit meinen Aufgaben zur Sicherung der Informationsfreiheit und des Datenschutzes zu tun", sagte Schaar der Berliner Zeitung. "Das ist vielmehr eine Aufgabe, die in einer strafrechtlichen Beurteilung besteht." Davon sei er nicht begeistert.


    Nach den Plänen der Koalition soll ein beim Bundesdatenschutzbeauftragten eingesetztes unabhängiges Expertengremium die vom Bundeskriminalamt erstellte Sperrliste kontrollieren. Dadurch könne die Unabhängigkeit und die Glaubwürdigkeit der Behörde gefährdet werden, sagt Schaar. "Dies wäre der Fall, wenn das Gremium als Internet-Überwachungsinstanz gesehen wird." Bereits zuvor hatte Schaar dafür plädiert, wegen dieser und anderer offener Fragen das geplante Gesetz über Kinderporno-Sperren zu verschieben.


    Das neue "Zugangserschwerungsgesetz" soll am heutigen Donnerstagabend vom Bundestag verabschiedet werden, nachdem sich die Verhandlungsführer von Union und SPD auf einen geänderten Gesetzentwurf über Sperren von Web-Seiten mit Kinderpornos geeinigt hatten. Der Gesetzentwurf, der weiterhin von Bürgerrechtlern und der Opposition scharf kritisiert wird, hat bereits die Zustimmung im federführenden Wirtschaftsausschuss gefunden; einer Verabschiedung im Bundestag mit den Stimmen der Fraktionen von SPD und CDU/CSU steht nun eigentlich nichts mehr im Wege.


    Quelle: http://www.heise.de/newsticker…erwachen--/meldung/140633

  • Auch ohne einen einzigen Abgeordneten in einem Parlament scheint die Piratenpartei schon deutlich Einfluss auf die Politik zu nehmen. Ähnlich wie die Grünen, die es nach ihrer Gründung geschafft haben, alle Parteien auf den umweltpolitischen Kurs zu bringen, kann die Piratenpartei hier erste Erfolge verzeichnen. Teile der SPD-Basis wollen nun mit dem Namen "Piraten in der SPD" für eine bessere Netzpolitik mobiliseren.


    Der Protest innerhalb der SPD gegen das Gesetz für Internetzensur, welches in der Blogosphäre als Zensursula-Gesetz bekannt geworden ist, weitet sich aus. Ein vom SPD-Bundestagskandidaten Björn Böhning beim Bundesparteitag eingereichter Initiativantrag, der das Netzfiltergesetz stoppen sollte, wurde vom Parteivorstand geschickt ausgetrickst und verschwiegen (gulli:news berichtete). Im Ergebnis hat die Delegiertenversammlung der SPD gar nicht über den Antrag abgestimmt. Dies hat die Gegner der Netzfilter zunehmend verärgert. Jetzt versuchen Teile der SPD-Basis, Netzaktivisten innerhalb der SPD unter dem Namen "Piraten in der SPD" zu versammeln. Die Anlehnung an die Bewegung der Piratenparteien scheint hierbei bewusst gewählt zu sein.


    Die Initiative hat es innerhalb von nur einem Tag geschafft, über 640 Mitglieder in einer entsprechenden Facebook-Gruppe zu mobilisieren. Sie ist außerdem auch auf studiVZ vertreten, wo sie momentan auf 45 Unterstützer kommt. Gründer der Facebook-Gruppe ist der Jurist Lars Barteit, der für die SPD im Gemeinderat Eberdingen sitzt. In der Beschreibung der Facebook-Gruppe heißt es: "Das Internet ist kein bürgerrechtsfreier Raum. Wir treten für die Freiheitsrechte ein und verurteilen die Zensur." Barteit fordert alle Menschen auf, sich "jetzt erst recht" einzumischen. "Wir SPDler holen uns unsere Partei und gemeinsam mit allen anderen engagierten Menschen das Netz wieder zurück." http://www.gulli.com/img/spdpiraten_entern.jpg


    Die Sympathien für die hier imitierte Piratenpartei in Teilen der SPD sind scheinbar in den letzten Tagen aufgekommen. Aktivisten der Piratenpartei hatten auf dem Bundesparteitag der SPD vor dem Parteitag mit Flyern für den Antrag geworben. Der Antragssteller Björn Böhning hatte sich daraufhin über Twitter bei den aktiven Piraten bedankt: "Danke für die unterstützung der Piraten vor der halle.


    Auch der SPD-Abgeordnete Jörg Tauss, der als der schärfste Kritiker des Gesetzes innerhalb der SPD gilt, hat sich bereits öffentlich positiv zur Piratenpartei geäußert. In einem offenen Brief, in dem Tauss seine Fraktionskollegen von den Zensurplänen abbringen wollte, hatte er die Piratenpartei positiv und mahnend hervorgehoben. Es sei "kein Wunder, dass bei der Europawahl fast ein Prozent der (jungen) Wählerinnen und Wähler in Deutschland die "Piratenpartei" gewählt haben, deren wichtigster Programmpunkt der Kampf gegen dieses Gesetzesvorhaben ist, dem wir am Donnerstag zustimmen sollen. In Schweden, von denen wir das Konzept dieser Internet-Sperren verschärft übernehmen sollen, hat diese Partei bereits 7,1% der Stimmen für sich mobilisieren können!" Wenn die Piratenbewegung innerhalb der SPD nicht abbricht, hat die Piratenpartei in kürzester Zeit wahrscheinlich mehr erreicht, als sie vorher angenommen hat. Ein Einzug in ein Parlament ist für die deutsche Piratenpartei jedoch noch nicht in Sicht.


    Quelle: http://www.gulli.com/news/pira…spd-spd-basis-2009-06-18/

  • Der Bundestag hat am heutigen Donnerstag mit den Stimmen der großen Koalition den Gesetzentwurf zu Web-Sperren im Kampf gegen die Verbreitung von Kinderpornographie über das Internet abgesegnet (389 Ja-, 128 Nein-Stimmen, 18 Enthaltungen). Die Opposition votierte geschlossen gegen das Vorhaben. "Wir haben die Pflicht, alle rechtsstaatlichen Mittel zur Bekämpfung von Kinderpornographie einzusetzen", begründete Martina Krogmann, parlamentarische Geschäftsführerin der CDU/CSU-Fraktion die Initiative. Es könne sich hier niemand auf die Informationsfreiheit berufen.


    Krogmann sagte, mit dem Gesetz solle der Zugang zu Kinderpornos vor allem für Zufallsnutzer erschwert werden. Sie räumte ein, dass erstmals eine Sperrinfrastruktur fürs Internet errichtet werde und darum ein "Kulturkampf" um die Freiheit im Netz ausgebrochen sei. Der "Damm" für die Blockade weiterer unliebsamer Inhalte sei aber dank des Spezialgesetzes nicht gebrochen. Es sei zudem wichtig, ein Kontrollgremium beim Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit einzurichten. Dies sei die richtige Stelle für die Prüfung der Schwarzen Liste. Die Ablehnung des Datenschutzbeauftragten Peter Schaar sei "abenteuerlich".


    Martin Dörmann von der SPD-Fraktion betonte, dass gegen eine Ausdehnung der Sperren mehrere Hürden aufgebaut worden seien. Freiheitsrechte würden verteidigt, nicht gebrochen. Zudem würden bereits auf vertraglicher Basis Sperrstrukturen aufgebaut. Sein Parteikollege Jörg Tauss sprach in einer Kurzintervention davon, dass die Vereinbarungen mit fünf großen Providern durch Nötigung zustande gekommen sei. Es sei rechtsstaatlich unmöglich, diese nachträglich zu legalisieren.


    Max Stadler von der FDP erklärte, dass die Kinderpornographie mit dem Gesetz "um kein Jota zurückgedrängt wird". Die Form der Verabschiedung sei ferner nicht gegen Zweifel erhaben. Die Beratung erfolge über ein gänzlich anderes Gesetz als ursprünglich vorgesehen. Dass hier Verfassungsbeschwerden eingereicht würden, liege auf der Hand. Die Diskussion um die Ausweitung der Blockaden sei absehbar "wie das Amen in der Kirche".


    Der "Placebo"-Entwurf sei nicht verhältnismäßig und öffne das Tor zur Internetzensur, monierte Jörn Wunderlich von den Linken. Eine rechtsstaatliche Kontrolle der Sperrlisten finde nicht statt. Polizeibehörden dürften nicht darüber entscheiden, was publiziert werden dürfe. Wolfgang Wieland beklagte für die Grünen, dass "im Schweinsgalopp" allein ein "Vorhang für Verbrechen" aufgezogen werde. Es sei "schierer Missbrauch", das Vorhaben unter der Flagge des Wirtschaftsrechts durchzusetzen. Prinzipiell müsste zumindest ein verwaltungsrechtliches Widerrufsverfahren gegen die Aufnahme auf die Schwarze Liste eingeführt werden. Ein Richter habe die Anordnung zu genehmigen, kein Kontrollgremium beim Bundesbeauftragten für Informationsfreiheit.


    Das Gesetz, das nach umfangreichen Änderungen den Titel "Gesetz zur Erschwerung des Zugangs zu kinderpornographischen Inhalten in Kommunikationsnetzen" trägt, soll auf drei Jahre befristetet werden. Das Bundeskriminalamt (BKA) soll täglich eine Sperrliste erstellen. Alle Zugangsanbieter mit mindestens 10.000 Teilnehmern müssen sie "unverzüglich" und zumindest auf Ebene des Domain Name Systems (DNS) implementieren. Ausgenommen sind Provider, die keine öffentlichen Internetzugänge vermitteln und selbst "vergleichbar wirksame Sperrmaßnahmen" einsetzen.


    Das BKA darf außereuropäische Kinderporno-Angebote "sofort" in das Filterverzeichnis aufnehmen, wenn ihm eine Löschbarkeit der Serverinhalte in "angemessener Zeit" nicht plausibel erscheint. Informationen an die betroffenen Host-Provider über die inkriminierten Inhalte muss die Polizeibehörde nicht verschicken.


    Die Warnung vor einem "Gesichtsverlust", die 13 Bundestagskandidaten der SPD in einem offenen Brief heute noch aussprachen, stieß bei den Abgeordneten der eigenen Partei auf taube Ohren. In dem Appell heißt es, dass die SPD bei einer Zustimmung zu diesem Gesetz besonders junge Menschen nachhaltig verprelle. Das Eintreten für ein "wirkungsloses" Vorhaben schüre Zensurängste und vergrätze selbst "unsere treusten Fürsprecher in der digitalen Welt" aus dem "Online-Beirat" der SPD. Die Stimmen von über 130.000 Unterzeichnern der Rekord-Petition gegen das Gesetz dürften nicht ignoriert werden.


    Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen (CDU) war bei den abschließenden Lesungen nicht anwesend. Zuvor hatte sie gesagt, es sei "zynisch, im Zusammenhang mit Kinderpornografie von Zensur zu sprechen". Als nächstes muss sich der Bundesrat mit dem Vorhaben befassen. Da es sich nicht um ein zustimmungspflichtiges Gesetz handelt, könnten die Länder höchstens Einspruch erheben und das Inkrafttreten am Tag nach der Verkündigung im Bundesgesetzblatt verhindern. Damit ist aber nicht zu rechnen, da die Koalition vielen Forderungen des Bundesrates Rechnung getragen hat. Das Gesetz könnte so im Sommer oder Herbst bereits Gültigkeit erlangen.


    Quelle: http://www.heise.de/newsticker…-Sperren--/meldung/140746

  • Die SPD verliert im Wahlkampfjahr mit der Zustimmung zu den Netzsperren viele ihrer wichtigsten Berater für Netzaktivitäten
    Bereits im Vorfeld der Abstimmung (siehe Bundestag verabschiedet Gesetz für Web-Sperren) gelangte eine Erklärung des Online-Beirats an die Öffentlichkeit, die eigentlich nur für die Abgeordneten der SPD-Fraktion vorgesehen war. "Sollte es mit der Unterstützung der SPD-Fraktion zu den Netzsperren kommen, werden die unterzeichnenden Mitglieder des Online-Beirats die Beirats- und Repräsentationstätigkeit bis auf Weiteres ruhen lassen", heißt es dort. Das Gremium wurde vor zwei Jahren gegründet und sollte dem Parteivorstand in Fragen politischer Kommunikation im Internet auf die Sprünge helfen. Mit bekannten Personen der Netzgemeinde wollte die Partei ihrer dümpelnden Netzpolitik etwas Glanz verleihen


    Unterschrieben haben das Papier u.a. Christoph Bieber von politik-digital.de, Sascha Boerger vom virtuellen Ortsverein der SPD, der Blogger Sascha Lobo, der Pressesprecher Andreas Maurer von 1&1, die Social-Media-Beraterin Ute Pannen, Oliver Zeisberger und Jan-Hinrik Schmidt vom Hans Bredow Institut. Oliver Zeisberger ist als Chef der Agentur Barracuda maßgeblich an verschiedenen Kampagnen der SPD beteiligt. Der vom Parteivorstand ins Leben gerufene Online-Beirat der SPD besteht aus insgesamt 20 Mitgliedern, die der Partei nahestehen oder Mitglieder sind.


    Es werden von ihnen Bedenken geäußert, ob Sperren überhaupt eine effektive Maßnahme gegen Kinderpornografie darstellen und ob sie mit der Verfassung vereinbar sind.


    Es handelt sich um ein Gesetz, das einen Zensurmechanismus errichtet. Die Angst der Bürger, dass dieser Mechanismus missbraucht wird, ist angesichts der vielen Forderungen der Ausdehnung der Netzsperren hoch berechtigt. Unabhängig von der Intention des Gesetzgebers besteht die Gefahr, dass Gerichte die Nutzung einer einmal aufgebauten Zensurinfrastruktur auch auf andere Tatbestände ausdehnen werden.
    Erklärung des Online-Beirats


    Neben der befürchteten Zensur des Netzes gehen die Initiatoren davon aus, dass die SPD für die "Digitale Generation" nicht wählbar ist: "Das wird sich bereits bei Bundestagswahl niederschlagen, weil mit der Entscheidung für die Netzsperren jeder Internet-Wahlkampf ad absurdum geführt wird".


    Kritisiert wird von vielen Aktivisten, dass die Genossen nur den Machterhalt im Blick haben und keiner die Qualitäten des Netzes wirklich verstanden hat. Verstärkt wird diese Einschätzung auch dadurch, dass es keinen wirklichen Experten in der Partei für das Thema Netzpolitik gibt. Nachdem der ehemalige SPD-Medienpolitiker Jörg Tauss keine Rolle mehr spielt, ist das Thema verwaist. In der aktuellen Debatte ließen die Genossen noch nicht mal eine Zwischenfrage von Jörg Tauss zu. Selbst der vorsichtige Versuch des Parteilinken Björn Böhning, die Abstimmung über das Gesetz zu verschieben, fiel bei den Genossen auf dem SPD-Parteitag einfach unter den Tisch.


    "Die junge Generation ist mit den neuen Medien aufgewachsen und sie hat Schwierigkeiten mit ihren Anliegen Gehör zu finden", sagt Oliver Zeisberger. "Da kann ich verstehen, wenn sich jüngere Menschen bei der SPD nicht aufgehoben fühlen. Bei der CDU ist das auch der Fall, aber hier hat man gar keinen fundierten Versuch im Bereich der Netzthemen gemacht."


    Die Berater der Sozialdemokraten kommen im Internet ebenfalls nicht gut weg. Ihnen wird von vielen Nutzern vorgeworfen, dass sie sich nur zögerlich und vor allem viel zu spät öffentlich einmischen. "Jetzt plötzlich wachen die selbst ernannten Superstars der Agentur- und Blog-Szene auf und wollen nichts mehr wissen von dieser SPD, die von ihnen seit 2007 beraten wurde", poltert Ralf Schwartz in seinem Blog mediaclinique. "Habt Euch an den Töpfen der Macht den Bauch vollgeschlagen und merkt nun erst, dass die Trauben sauer sind?"


    a wird bemängelt, dass die Partei keine "klare Kante" zeigt, wenn es um die Bewahrung von Grundrechten gegenüber der CDU geht. Die Mitglieder des Online-Beirats nehmen für sich in Anspruch, dass sie in den letzten Monaten viel unternommen haben, um ihre Ansprechpartner in der Partei zu überzeugen. "Es hat kurz vor der Abstimmung schon sehr intensive Kontakte mit den Abgeordneten gegeben", entgegnet Oliver Zeisberger der Kritik. "Meine Vermutung bei der Entscheidung ist, dass viele Abgeordnete einfach schlecht informiert sind. Bei dem engen Zeitablauf und dem Druck der Medien wie der Bildzeitung, haben sich viele Abgeordnete einfach nicht genug Zeit genommen."


    Bei den Leistungsnachweisen von Zeisbergers Agentur Barracuda finden sich mehrere Landesverbände der SPD, Landtagsfraktionen, die Friedrich Ebert Stiftung und Finanzminister Peer Steinbrück. Die Diskussionen in Hinterzimmern und persönlichen Absprachen mit den Parteipolitikern entsprechen zwar sozialdemokratischer Tradition, aber sie waren nicht erfolgreich und die Fraktion hat anders entschieden


    Zahlreiche Sozialdemokraten haben in den vergangenen Monaten das Internet und Facebook für sich entdeckt. Sie waren dort sehr aktiv und wollten es im nächsten Wahlkampf ihrem Vorbild Barack Obama nachmachen. Der elektronische Wahlkampf ist mit dieser Entscheidung kaum noch glaubwürdig zu führen und der Spott der Netzgemeinde ist den Genossen sicher. Das Thema Netzsperren wird am Ende nicht die Entscheidung bringen, aber die SPD ist in ihrem derzeitigen Zustand auf jede Stimme angewiesen. Die Petition gegen das Gesetz haben in kurzer Zeit 135.000 Menschen unterzeichnet und die werden Genosse Trend nicht zu neuem Leben verhelfen.


    Quelle: http://www.heise.de/tp/r4/artikel/30/30560/1.html

  • Die Bundesfamilienministerin zeigt beim Thema "Netz gegen Kinderporno" deutlich, was ihr fehlt: Sachkompetenz


    Es war eine Steilvorlage: Im Interview mit Spiegel Online (genauer: mit Frank Patalong und Hilmar Schmundt) äußerte sich Ursula von der Leyen einmal wieder zum Thema Netzsperren und zeigte in zwei Sätzen besonders deutlich, dass sie nicht weiß, wovon sie spricht, und stattdessen gerne mit Vermutungen und zusammengereimten Ideen hantiert. Bedauerlich ist, dass weder Herr Patalong noch Herr Schmundt diese Gelegenheit nutzten, um Frau von der Leyen zu entlarven. Zwar ist dies hinsichtlich der Zahlen und Daten, die die Familienministerin weitergibt, bereits offensichtlich, doch gerade, was die Ministerin über das "Netz gegen Kinderporno" nicht wusste, war sehr aussagekräftig.


    Auf die Frage: "Aber wieso machen Sie keinen Gesetzesvorschlag für die konsequente Polizeiermittlung im Internet gegen Kinderporno-Hersteller?" antwortete sie mit folgenden Sätzen:


    Die Polizei hat bereits eine Ermittlungsbefugnis. Das Problem ist, dass Kinderpornografie international nicht hinreichend verboten und verfolgt wird. Die Strafverfolgung ist in den letzten Jahren konsequent verbessert worden. Das Schließen von Anbieterservern ist zwar auch verstärkt worden. Da bleibt aber viel zu tun. Das geht nur über internationale Verhandlungen. Nur beim Thema Access Blocking hat es zehn Jahre lang Gespräche hinter verschlossenen Türen gegeben, aber vergebens. Es hat sich nichts getan. Sie hatten auf SPIEGEL ONLINE vor vielen Jahren die Aktion "Netz gegen Kinderporno". Ich frage mich, warum diese Aktivitäten eingeschlafen sind. Wir sollten diese vielbeschworenen Selbstreinigungskräfte des Netzes wiederbeleben.


    Die Aktion "Netz gegen Kinderporno" mit den Selbstreinigungskräften des Netzes in Verbindung zu bringen, ist nur möglich, wenn sich jemand nicht die Mühe gemacht hat, sich hierüber zu informieren, sondern lediglich Reizworte aufnimmt und dann Vermutungen anstellt. "Netz gegen Kinderporno" - das klingt nach "Das Internet gegen Kinderporno", nach "das Netz kümmert sich selbst um das Problem", also hört es sich gut an für die Ministerin, die ja offen zugibt, dass sie nicht weiß, warum diese Aktion "eingeschlafen ist".


    Ich melde besser nichts, sonst kommt die Polizei auch zu mir


    Niemand muss jetzt stundenlang recherchieren, um herauszufinden, was mit dem "Netz gegen Kinderporno" geschah, bereits der erste Link, den Google beispielsweise ausgibt, führt direkt zu der Erklärung, warum das "Netz gegen Kinderporno" seine Arbeit eingestellt hat.


    Wie Patrick G. Stößer auf seiner Stopp-Seite korrekt erläutert, war das NgK nicht etwa ein Teil der Selbstreinigungskräfte des Internet, es ging vielmehr darum, diejenigen, die im Netz auf Kinderpornografie stoßen, davor zu bewahren, durch die Meldung dieses Materials mit in die Ermittlungen der Strafverfolgung einbezogen zu werden. Weiterhin waren zu der Zeit, als das NgK von Heise Online, dem Forum InformatikerInnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung (FifF), dem Deutschen Kinderschutzbund, Spiegel Online und Stern Online im Jahr 1998 gegründet wurde, die Strafverfolgungsbehörden noch nicht ausreichend mit der Möglichkeit ausgestattet, online solche Kinderpornomeldungen anzunehmen. Das NgK schloss hiermit vorübergehend eine Lücke und bot sich als provisorische neutrale Meldestelle an, die Hinweise auf Kinderpornografie entgegennimmt und weiterleitet.


    Die im World Wide Web eingerichtete Meldestelle soll verhindern, dass Bürger aus Angst oder Bequemlichkeit wegsehen, wenn sie im Internet auf Kinderpornografie stoßen.


    Die Strafverfolgung, deren Einsatzmöglichkeiten zunahmen, hatte das Problem erkannt, weshalb das LKA Nordrhein-Westfalen (nach Rücksprache mit anderen Landeskriminalämtern) mitteilte, dass gegen Zufallsfinder von kinderpornografischen Schriften in Online-Diensten und Datennetzen generell keine Ermittlungsverfahren mehr eingeleitet werden würden. Somit hatte sich die Arbeit des NgK erledigt, was sich auch heute noch detailliert auf der Seite des NgK nachlesen lässt.


    Frau von der Leyen stochert hier also nicht einmal mehr im Nebel herum, sondern ist entweder nicht willens oder nicht fähig (oder beides), sich über das NgK zu informieren, sondern kokettiert im Interview auch noch mit ihrer Unwissenheit, indem sie darüber grübelt, warum das NgK denn eingeschlafen ist.


    Was diese Angelegenheit im Vergleich zu all den anderen Lügen und Halbwahrheiten, die die Bundesfamilienministerin verbreitet, so tragisch erscheinen lässt, ist die Tatsache, dass das NgK durchaus in nächster Zeit wieder benötigt werde könnte. Und daran ist eben die Ministerin (mit)schuldig.


    Anfangsverdacht oder: Zurück in die Vergangenheit


    Denn während der Debatte um die Netzsperren gab das Justizministerium bekannt, dass durch das Aufrufen einer der Seiten, die durch das Stoppschild blockiert werden, ein Anfangsverdacht gegen die Aufrufenden entstünde. Eine Echtzeitüberwachung sollte hier dann entscheidende Anhaltspunkte liefern. Zwar wurde von dieser Idee wieder Abstand genommen, unklar ist aber derzeit, ob die Provider nicht doch Daten sammeln und ggf. den Strafverfolgern zur Verfügung stellen sollen.


    Wenn aber bereits der Aufruf einer gesperrten Seite (warum auch immer) schon zu einem Anfangsverdacht führen kann, was ist dann, wenn eine noch nicht gesperrte Seite nun zufällig gefunden wird? Hierzu schrieb mir eine Leserin meiner früheren Artikel bei Telepolis:


    Immer wieder stoße ich in Kommentaren auf das Thema "KiPo Zufallsfunde melden", nicht nur bei Heise. Ich möchte aus einem Gespräch mit einer Bediensteten des BKA's (vor 3 Jahren) zitieren:


    *"Es gibt keine Zufallsfunde!"*


    So ihre Aussage. Begründet damit, daß explizit Suchbegriffe in Suchmaschinen eingegeben werden müssen, um überhaupt auf annähernd inhaltliche Kontente zu stoßen.


    Daraus ergibt sich folgendes Resume: Stößt jemand auf KiPo, - bezeichnet dies als Zufall, wird ihm das als Falschaussage gewertet und unterstellt, er hätte danach gesucht. Somit wird er der Sache verdächtig.


    Grund meines Gespräches damals war ein vermutlicher Fund meinerseits. Ich sah es als meine Pflicht diesen Fund zu melden und ließ mich mit der entsprechenden Spezialistin beim BKA verbinden. Wir führten ein sehr ausgiebiges Gespräch über die Gesamtproblematik. Selbst historische Hintergründe blieben mir nicht erspart ("Cesar und die kleinen Knaben", "Die alten Griechen", usw.). Ein Interesse am zufällig gefundenem Objekt zeigte sich jedoch bis zum Beenden des Gespräches nicht.


    Wenn dann noch die teilweise sehr fragwürdige Hausdurchsuchungspraxis der Strafverfolger sowie Frau von der Leyens These des "Angefixtwerdens" in die Gleichung einfließen, dann ist das Ergebnis klar: Das Vertrauensverhältnis zwischen denjenigen, die auf Kinderpornografie im Netz stoßen, und der Strafverfolgung ist erneut gestört durch die Netzsperren und die Aussagen der Familienministerin. Meldungen werden womöglich nicht mehr getätigt werden, um nicht sofort als "gefährdeter, angefixter Kinderpornolieberhaber" in die Mühle der Ermittlungen zu geraten und ggf. - wie z.B. bei der "Operation Ore" - irgendwann zwar freigesprochen zu werden, jedoch gleichzeitig vor den Trümmern der eigenen Existenz zu stehen.


    Das "Netz gegen Kinderporno" wird wahrscheinlich bald erneut gebraucht


    Das jedenfalls hat die Bundesfamilienministerin geschafft: Das "Netz gegen Kinderporno" wird wahrscheinlich bald erneut gebraucht. Und das hat weder etwas mit Selbstheilungskräften des Netzes zu tun, noch ist es etwas, was gefeiert werden sollte. Es ist eher traurig, dass durch die unsinnige und sture Initiative einer nicht ausreichend informierten Ministerin das Rad der Zeit wieder zurückgedreht wird und alles, was unter anderem auch die Initiatoren des NgK erwirkt haben, zerstört wird. Und dies lediglich, um eine Symbolpolitik zu betreiben, die keinem Kind, welches sexueller Gewalt ausgesetzt ist, helfen wird - im Gegenteil.


    Es mag sein, dass tatsächlich das Bundesinnenministerium diese Ideen der Netzsperren vorantreibt und Frau von der Leyen nur eine Marionette ist, an deren Fäden andere ziehen. Doch die Familienministerin hat oft genug alle Fakten, Daten und Zahlen erhalten, sie hat die Möglichkeit sich zu informieren und zu korrigieren. Stattdessen verkündet sie stolz weiterhin Unwahrheiten und gibt sich als tapfere Kämpferin, die "an allen Fronten kämpft" und nicht weicht. Doch wie bei Don Quichotte kämpft sie gegen Windmühlen - aber ihr Kampf hat Opfer. Und das sind eben jene Kinder, von denen sie sagt, dass sie ihnen helfen will. Die verbrannte Erde, die die Bundesfamilienministerin schon jetzt zurücklässt, ist immens und sorgt für eine neue Kultur des Wegsehens, sei es durch die Stoppschilder oder durch aus Angst ausbleibende Meldungen über Kinderpornoseiten. Herzlichen Glückwunsch dazu, Frau Ministerin


    Quelle: http://www.heise.de/tp/r4/artikel/30/30524/1.html

  • Nach der Entscheidung des Bundestags für eine Sperrung von Kinderporno-Seiten im Internet gibt es Überlegungen für eine Ausweitung der Blockade. Der Bundestagsabgeordnete und CDU-Generalsekretär in Baden-Württemberg, Thomas Strobl, brachte die Idee ins Spiel, auch Seiten mit "Killerspielen" zu blockieren. "Wir prüfen das ernsthaft", sagte Strobl dem Kölner Stadt-Anzeiger. "Wir gehen nach Winnenden nicht zur Tagesordnung über", betonte der CDU-Politiker. "Wenn es einen Nachweis gibt, dass sich Killerspiele negativ auf das Verhalten Jugendlicher auswirken, dann kann das Internet kein rechtsfreier Raum sein."


    Als erste Konsequenz aus dem Amoklauf von Winnenden, wo im März dieses Jahres 16 Menschen ums Leben gekommen waren, hatte der Bundestag am Donnerstagabend ein schärferes Waffenrecht beschlossen. Zudem beschloss das Parlament mit den Stimmen der großen Koalition das Blockieren von Kinderporno-Seiten. In Deutschland dürfen damit erstmals gezielt Internet-Seiten gesperrt werden.


    Strobl war bereits vorige Woche auf dem Politiker-Befragungsportal Abgeordnetenwatch mit der Aussage vorgeprescht, die Sperrung von kinderpornografischen Seiten im Internet müsse "mit Blick auf Killerspiele neu diskutiert werden". Während der gestrigen Debatte über das Sperr-Gesetz sagte die parlamentarische Geschäftsführerin der CDU/CSU-Fraktion Martina Krogmann, bei der Auffassung ihres Parteikollegen handele es sich um eine Einzelmeinung. Die SPD betonte, sie habe sich mit der Forderung durchgesetzt, ein Spezialgesetz zu fassen, durch das die Websperren auf diesen Zweck beschränkt würden. Politiker der Opposition verwiesen darauf, dass schon bei früheren Gesetzen wie zum Beispiel dem zur Verpflichtung zur Vorratsdatenspeicherung schnell Forderungen laut geworden seien, die Bestimmungen zu erweitern.


    Quelle: http://www.heise.de/newsticker…rnsthaft--/meldung/140763