Auch in Deutschland wird Internetzensur groß geschrieben.

  • Der Europarat beobachtet die Umsetzung des deutschen Gesetzes zur Zugangserschwernis für Webseiten mit kinderpornographischen Inhalten mit großen Interesse. "Wir wollen sehen, ob wir daraus Lehren für andere Nationen ziehen können", sagte Maud de Boer-Buquicchio, stellvertretende Generalsekretärin des Staatenbundes, heute auf der Konferenz "Schutz vor sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche mit Fokus auf neue Medien" in Berlin. Ihr erscheine die kürzlich vom Bundestag beschlossene Regelung als eine "starke Antwort" auf die Verbreitung von Bildern sexuellen Kindermissbrauchs im Internet.


    Da das Internet international sei, müsse überlegt werden, ob alle Eurparat-Staaten technische Web-Blockaden implementieren sollten, sagte Boer-Buquicchio. Sie denkt dabei nicht an gesetzliche Verpflichtungen, sondern an freiwillige Vereinbarungen auf Basis "öffentlich-privater Partnerschaften". Zudem müssten bei den Sperren die Grundsätze der Meinungsfreiheit berücksichtigt werden. Generell sei der Europarat gegründet worden, um Freiheitswerte zu verteidigen, die Meinungsfreiheit sei aber kein Freibrief, "Kindern unwiderruflichen Schaden zuzufügen".


    Der Europarat hatte bereits Abkommen gegen Cybercrime und gegen den Missbrauch von Kindern verabschiedet. Boer-Buquicchio appellierte an die hier noch untätigen Mitgliedsstaaten, diesen Verträgen "sofort" beizutreten und sie ins nationale Recht umzusetzen. Die Wirtschaft müsse zusätzliche Aufgaben übernehmen, vor allem in den Bereichen Telekommunikation, Banken und Tourismus. Es gebe bereits eine Empfehlung des Europarats für die Wahrung von Meinungsfreiheit beim Einsatz von Internet-Filtern, ausgearbeitet sei eine ergänzende Strategie für die Stärkung von Medienkompetenz von Kindern und Jugendlichen. Im kommenden Jahr solle eine Kampagne zur Bekämpfung von sexueller Ausbeutung hinzukommen.


    Sharon Cooper von der Chapel Hill School of Medicine an der University of North Carolina meinte, dass die Verbreitung von Bildern sexuellen Missbrauchs von Kindern mit dem Internet deutlich zugenommen habe. "In den USA starteten wir mit 100.000 Bildern in unserer Datenbank, jetzt sind darin über 15,5 Millionen." Die gezeigte Gewalt nehme zu. Außerdem sei die Zahl der Fälle von sexuellen Missbrauchs von Kindern in der eigenen Familie von 2001 bis 2006 von 300.000 auf 650.000 angestiegen. An dieser Entwicklung und an der zunehmenden Neigung Jugendlicher zum Missbruch von Gleichaltrigen übers Netz sei die Medien, Werbe- und Schönheitsindustrie schuld sowie die Macher von Musikvideos, die Prostitution verherrlichen würden.


    Zoe Hilton von der britischen National Society for the Prevention of Cruelty to Children sieht den deutschen Gesetzesvorstoß als "exzellentes Beispiel". Sie hoffe, dass ihm viele Länder folgen werden. Das Web 2.0 habe neue Bedenken bei Kinderschützern verursacht, denn es werde es einfacher, Kontakte durch Fremde anzubahnen. Weitere Gefahren machte sie in der Ausbreitung mobiler Internetzugänge aus. In Großbritannien wachse die "Frustration" über Selbstregulierungsmaßnahmen der Wirtschaft bei Web-Sperren. Damit würden kinderpornographische Seiten nicht "zu hundert Prozent" geblockt.


    Quelle: http://www.heise.de/newsticker…-Sperren--/meldung/141319

  • Die europäische "Konferenz zum Schutz vor sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche mit Fokus auf neue Medien" hat heute in Berlin eine gemeinsame Abschlusserklärung zum internationalen Kampf gegen Kinderpornographie verabschiedet. In der von Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen (CDU) initiierten Deklaration wird in 16 Punkten unter anderem die in Deutschland bereits gesetzlich verankerte Zugangserschwerung zu Webseiten mit kinderpornographischen Inhalten als "flankierende Maßnahme" gegen Kinderpornographie bezeichnet. Sie sei "umso effektiver, je mehr Staaten" mitmachten.


    Die Erklärung wurde unterzeichnet von Europol, dem Bundeskriminalamt, den Kinderschutzorganisationen Innocence in Danger, ECPAT, Save the Children und UNESCO Deutschland. Darin heißt es, es werde eine rechtliche Grundlage zum Löschen bereits im Internet eingestellter Materialien sowie zur Schließung solcher Webseiten "in allen Staaten" benötigt. Bei der Bekämpfung sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche müssten alle Beteiligten einbezogen werden, auch der private Sektor und insbesondere soziale Netzwerke. Kinder und Jugendliche müssten hinsichtlich des Gewaltpotenzials "in und durch die neuen Medien" sensibilisiert werden. Darüber hinaus müsse die Forschung in diesem Bereich verbessert werden.


    Nur rund 160 Staaten hätten überhaupt eine Gesetzgebung gegen die Vergewaltigung von Kindern, die von den Tätern aufgenommen und übers Netz "massenhaft verbreitet wird", monierte von der Leyen auf der Tagung; 95 Nationen hätten keine Gesetze gegen Kinderpornographie. International müssten sich alle vereinen, die gegen Kindesmissbrauch vorgehen, national müssten Schritte wie Web-Sperren hinzukommen. Die heftige Debatte hierzulande über dieses Vorgehen sei überfällig gewesen. Nadine Morano, Staatssekretärin beim französischen Familienministerium, erklärte, im Herbst werde in der französischen Nationalversammlung ein ähnliches Gesetz diskutiert. Geplant sei, dass Provider anhand einer Europol-Filterliste Angebote blockieren müssen. Der Austausch über das europäische Polizeiamt sei nötig, damit die französischen Sperrverzeichnisse auch von Deutschland genutzt werden könnten und umgekehrt.


    Europol-Direktor Rob Wainwright bezeichnete Kinderpornographie als "globales Problem", das ein internationales Vorgehen erfordere. Dabei müsse das unterschiedliche Strafrecht der Länder berücksichtigt werden. Der Brite räumte ein, dass seine Behörde noch nicht wisse, ob Züge organisierter Kriminalität hinter den Angeboten kinderpornographischer Bilder stehen. Kathrin Wieland, Geschäftsführerin von Save the Children Deutschland, beklagte, dass auch Deutschland noch nicht dem Abkommen des Europarats gegen sexuellen Missbrauch von Kindern beigetreten sei. Damit gäbe es eine Handhabe gegen das sogenannte Grooming, also das Heranpirschen Erwachsener an Kinder und Jugendliche etwa über virtuelle Gemeinschaften.


    Der Jugendschutzbeauftragte von StudiVZ, Philipp Gröschel, räumte gegenüber heise online mit Gerüchten auf, dass Anbieter sozialer Netzwerke die Konferenzerklärung unterzeichnet hätten oder dies planten. Das Dokument enthalte "zweifelhafte Punkte", sodass die Unternehmen bislang nicht im Boot seien. Zudem hätten deutsche Plattformen gerade erst zwei Selbstverpflichtungen zum besseren Jugendschutz abgegeben, die weite Teile der Deklaration abdecken würden.


    Quelle: http://www.heise.de/newsticker…-Sperren--/meldung/141322

  • Ab dem 1. Juli sollten Computer in China nur noch mit der Filtersoftware Green Dam ausgeliefert werden dürfen. Jetzt hat das Ministerium für Industrie und Informationstechnologie (MIIT) bekannt gegeben, dass die geforderte Installation des Jugendschutzprogramms erst einmal verschoben werde.


    Laut der chinesischen Regierung sollte die Software verhindern, dass Minderjährige auf Pornografie und Gewaltdarstellungen zugreifen können. Eltern hätten damit auch die Möglichkeit zu bestimmen, wie lange ihre Kinder online sein dürfen.


    Kritisiert wurde, dass damit die Möglichkeit für politische Zensur eröffnet werde. Überdies wurden von Wirtschaftsverbänden Zweifel an der Sicherheit, am Datenschutz und an der Systemzuverlässigkeit geäußert. Beanstandet wurde auch, dass das Programm Berichte über die Webnutzung von einzelnen Internetusern weiterleiten kann.


    Einige Unternehmen hätten erklärt, dass sie mehr Zeit bräuchten, hieß es nun zur Begründung, den Einsatz der Software vorerst auszusetzen. Das Ministerium bietet nun ein kostenloses Download des Filterprogramms an, um damit Computer in Schulen und Internetcafes auszustatten. Man arbeite aber weiter daran, die geplante Vorinstallation zu perfektionieren.


    Quelle: http://www.heise.de/newsticker…software--/meldung/141345

  • Die französische Regierung hat es eilig, das bisher nur in gekürzter Fassung abgesegnete Hadopi-Gesetz um die vorgesehen Sanktionen gegen Urheberrechtsverletzungen im Internet zu ergänzen. Noch im Juli soll der fehlende Passus dem Senat vorgelegt (8./9. Juli) und schließlich durchs Parlament gebracht werden (20. Juli). Doch hat der französische Verfassungsrat bereits Bedenken gegen die Ergänzung geäußert, wie das Magazin Nouvel Observateur am heutigen Dienstag berichtet.


    Bei der Überprüfung des neuen Entwurfs habe ein Sprecher des Conseil d'Etat mehrere nicht verfassungskonforme Punkte herausgehoben. Sollte ein Abgeordneter den Verfassungsrat in der Sache einschalten, könnte "Hadopi2" demnach ebenso zurückgewiesen werden wie die erste Fassung. Das Magazin stützt sich dabei auf Informationen der Wirtschaftszeitung La Tribune, die von mehreren Kritikpunkten des Verfassungsrats berichtet.


    Nachdem der Verfassungsrat beim ersten Entwurf monierte, dass die im Gesetz vorgesehene Internet-Sperre verfassungskonform nur von einem Richter und nicht von einer Behörde ausgesprochen werden dürfe, beabsichtigt die Regierung nun, dass jeder Fall von einem Richter innerhalb von "punktgenau 45 Minuten" behandelt wird. Das geht aus einem Regierungspapier (PDF-Datei) zur Umsetzung des neuen Gesetzes ("étude d'impact") hervor, das heute von der Tribune veröffentlicht wurde.


    Den Regierungsplänen zufolge soll sich der Richter bei seinem Urteil im Schnellverfahren auf ein Dossier stützen, das von der neuen Behörde "Haute autorité pour la diffusion des oeuvres et la protection des droits sur Internet" (Hadopi) vorbereitet werde. Der Sprecher des Verfassungsrats soll an diesem Punkt darauf hingewiesen haben, dass die Trennung zwischen richterlicher Gewalt und der Behörde hier nicht ausreichend garantiert sei. Die "Verfassungsweisen" hatten sich bereits beim ersten Gesetzentwurf an den weit reichenden Kompetenzen der Behörde gestoßen. Die Hadopi sollte ursprünglich Internetsperren ohne richterliche Aufsicht anordnen können.


    Der Versuch der Regierung, die Fälle von Urheberrechtsverstößen im Internet schnellgerichtlich nach dem Vorbild von Bußgeldverfahren bei Verkehrsverstößen zu behandeln, stößt französischen Medienberichten zufolge beim Verfassungsrat auf Widerstand, der die Beweislast nur in Ausnahmefällen – wie etwa bei Blitzerfotos von Geschwindigkeitsüberschreitungen – beim Beschuldigten sieht. Zudem seien Instrumente wie eine Zugangssperre nicht angemessen, solange nicht sichergestellt werden könne, dass nicht ein Dritter den Verstoß begangen habe.


    Laut Bericht der Tribune rechnet die Regierung in der Umsetzungsstudie damit, dass jährlich etwa 50.000 Fälle von Urheberrechtsverletzungen vor Gericht landen. Im Zusammenhang mit dem ersten Hadopi-Gesetzesentwurf war man noch von möglichen 1000 Sperren am Tag oder etwa 250.000 im Jahr ausgegangen. Die jetzt anvisierten 50.000 Fälle würden nach Schätzungen der Regierung etwa 109 zusätzliche Stellen, darunter 26 Magistratrichter, erforderlich machen.


    Update:


    Wie der Nouvel Observateur am Abend berichtete, hat das Kulturministerium inzwischen der Darstellung der Zeitung La Tribune widersprochen. Der Verfassungsrat habe keine Vorbehalte gegen den Gesetzesentwurf "Hadopi 2" formuliert, bekräftigte das Ministerium gegenüber einer Nachrichtenagentur.


    Quelle: http://www.heise.de/newsticker…g-Gesetz--/meldung/141327

  • Die Piratenpartei lädt ihre Mitglieder, alle Interessierte und Vertreter der Presse zu ihrem ersten Bundesparteitag in diesem Jahr ein. Dieser findet jetzt am Wochenende in Hamburg statt.


    Die Daseinsberechtigung einer netaffinen, freiheitlichen und unabhängigen Partei besteht nicht erst seit der Vorratsdatenspeicherung, dem deutschen Abmahnwahn, Frau von der Leyens KiPo-Sperren und allen anderen Plänen, die der Sicherheit Einschränkung der Freiheit der Bundesbürger dienen sollen.


    Die Piratenpartei ist jetzt im Superwahljahr in der Pflicht sich zu ordnen, ausreichend viele Unterschriften zu sammeln und ihr Programm für die Bundestagswahl festzuzurren. VDS, Zensursula, die Verurteilung der Admins von The Pirate Bay und der Ex-Sozialdemokrat Jörg Tauss haben den Piraten einiges an Rückenwind - und auch viele neue Mitglieder eingebracht. Jetzt am Wochenende wird es ernst. Die Weichen für den politischen Herbst warten darauf gestellt zu werden.


    Manche Politwissenschaftler gehen davon aus, dass jede neue Partei eine mehrjährige Phase zwischen Daniel Cohn-Bendit und Joschka Fischer, also zwischen Steine werfen, Auflehnung, neuen Ideen und simpler Anpassung an die politische Realität durchläuft. Hoffen wir, dass diese Phase hierbei möglichst lange anhalten wird. Den Piraten fällt jetzt am Wochenende und auch später eine überaus schwierige Rolle zu. Sie müssen sich gegenüber dem Wahlvolk einerseits organisiert aufstellen und präsentieren. Trotzdem dürfen ihre freiheitlichen Ideen nicht zu schnell unter die Räder des politischen Alltags und des Machbaren geraten. Sind sie zu chaotisch organisiert und bei Cohn-Bendit verhaftet, finden sie zu wenig Wähler. Werden sie zu einer Partei, die nur das fordert was auch realistisch und möglich ist, und ihnen das Wohlwollen der Wähler einbringt, werden sie schnell austauschbar und verlieren ihr unverwechselbares Gesicht. Dann geraten sie schnell unter die Räder von Grünen, den Linken und dem linken Rand der SPD, die in ähnlichen Gewässern nach Stimmen fischen.


    Quelle: http://www.gulli.com/news/pira…ndesparteitag-2009-07-01/

  • Ursula von der Leyen geht schon zum nächsten Thema über. Sie will sich einsetzen für besseren Kinderschutz in Online-Foren und Chats. Zahlreiche Länder würden außerdem angeblich Kinderpornografie zulassen.


    Die Familienministerin von der Leyen hat schon ihr nächstes Thema gefunden, um Aufmerksamkeit für ihre Sache zu bekommen. Auf einer internationalen Konferenz in Berlin forderte sie "mehr Kooperation im Kampf gegen Kinderpornografie". Man müsse auf stärkere internationale Zusammenarbeit setzen. Doch damit nicht genug, die Bundesregierung müsse nicht nur die Strafverfolgung intensivieren, sondern auch bei der Opferidentifizierung und -unterstützung ansetzen. "Oberstes Ziel muss sein, die entsetzlichen Bilder zu löschen, die Täter zu ermitteln und den Opfern zu helfen", so von der Leyen. So kommt langsam ein neues Argument ins Spiel: Bei Interpol würden weltweit eine Million Bilder mit vergewaltigten oder misshandelten Kindern gespeichert sein, von etwa rund 50.000 Opfern. Davon aber seien erst 900 identifiziert worden.


    Das Gesetz, welches Internetsperren in Deutschland einführen soll, sei ein "erster Baustein". Nun benötigte man ein "international eng abgestimmtes Vorgehen". In 95 von weltweit knapp 200 Staaten würde es keine gesetzlichen Verbote von Kinderpornografie geben. Spiegel Online schrieb in diesen Zusammenhang sogar, von "95 Prozent der Länder weltweit". Dann machte die Ministerin auch darauf aufmerksam, dass "60 Prozent aller 12- bis 19-Jährigen" sich täglich im Netz bewegen. Früh müsste man für die Gefahren sensibilisieren, die dem Medium innewohnen. Dabei spielt sie vor allem auf das "Grooming" an, bei welchem Unbekannte persönliche oder intime Details den Jugendlichen entlocken und auf ein Treffen im echten Leben drängen - mit dem Ziel des Missbrauchs. Vor allem Chatforen seien hier zu identifizieren.


    So richtig das sein mag, dass dem Medium Internet gewissen Gefahren innewohnen und man rechtzeitig Medienkompetenz vermitteln sollte, mit dem Ziel, dass Kinder und Jugendliche nicht alles von sich online preisgeben sollten, so gibt es in den Aussagen der Ministerin doch einige Unstimmigkeiten, die davon zeugen, dass sie sich mit der Faktenlage nicht intensiv genug beschäftigt hat. Das betrifft vor allem die "internationale Strafverfolgung". Sie redet davon, dass 95 Nationen keine Gesetzgebung gegen Kinderpornografie hätten, lediglich 160 Staaten hätten so etwas. Nun gibt es gewissermaßen unterschiedliche Quellen, die über die Zahl oder Anzahl von Staaten berichten, Netzpolitik.org zählt einige auf. Von der UNO würde demnach 193 Staaten anerkannt. Nicht anerkannt werden Abchasien, Republik China (Taiwan), Kosovo, Türkische Republik Nordzypern, Sahara und Südossetion. Wären insgesamt 199. 193 würden davon würden die Kinderrechtskonvention der UN unterstützen, und somit dort auch problemlos gegen Kinderpornografie vorgehen. Das Auswärtige Amt würde 203 Staaten listen. Die Suchmaschine Wolfram Alpha spricht von 238 - 265 Staaten. Somit darf man zurecht die Frage stellen, von welchen 160, beziehungsweise 95 Staaten die Ministerin da spricht.


    In einem Blog findet man eine detaillierte Analyse zu den Zahlen, und wo die Ministerin ihre vermutlich her hat. Diese gehen höchstwahrscheinlich auf eine Studie aus dem Jahr 2006 zurück. Dort wurde in einer Analyse eine Liste erstellt von Ländern, die über keine explizite Rechtsprechung gegen Kinderpornografie verfügen. Das wären 95. Allerdings finden sich in dieser Zahl auch jede Menge Länder, in der Pornografie an sich schon verboten ist, zum Beispiel Iran oder Indonesien. Dort kann schon allein nackte Haut in der Öffentlichkeit zum großen Problem werden. Unnötig zu erwähnen, dass es dort keine Probleme geben würde, auch Bilder missbrauchter Kinder entfernen zu lassen.


    Das Ergebnis dieser Recherche kurz zusammengefasst:


    "- In 71 der 95 aufgeführten Länder ist Pornografie per se illegal. Also wäre eine Entfernung kinderpornografischer Inhalte von Servern in diesen Ländern unproblematisch zu gewährleisten.


    - Für 9 der Länder kam ich zu keinem Ergebnis ob der Fragestellung


    - 15 der 95 erlauben generell Pornografie und sind somit tatsächlich potenzielle "Kinderporno-Schurkenstaaten"


    - 3 der letztgenannten haben zwischenzeitlich allerdings entsprechende Kinderschutz-Gesetze, die auch Kinderpornografie berücksichtigen, erlassen.


    Es verbleiben also 21 (12 sicher + 9 zweifelhaft) Länder, für die die Aussage zutrifft, dass es dort derzeit keine rechtliche Handhabe zur Verfolgung und Löschung von Kinderpornografie gebe. Darunter allerdings auch Länder wie Irak, Osttimor (Timor Leste), Chad oder Congo, die sich in Krieg, Bürgerkrieg, Anarchie oder verfassungsgebender Phase nach derlei Vorkommnissen befinden. Die Zwischenfrage sei erlaubt: Wieviele Internet-Server stehen in diesen Ländern insgesamt? Wieviele der Server auf bekannt gewordenen Sperrlisten stehen in den Ländern Congo, Cote d'Ivoire, Democratic Republic of Congo, Haiti, Jamaica, Moldova, Mozambique, Nicaragua, Sao Tome & Principe, St. Lucia, St. Vincent & the Grenadines, Timor Leste?"


    Fakten, die für sich sprechen. Mit Argumentationen dieser Art entzieht sich die Familienministerin Ursula von der Leyen von vornerein erneut jeglicher diskursiven Auseinandersetzung. Ebenso ist nach wie vor verwunderlich ist, wie Spiegel Online auf die Zahl kommt, es würde sich um 95 Prozent aller Länder handeln, in der es keine rechtliche Handhabe gegen kinderpornografisches Material geben würde.


    Quelle: http://www.gulli.com/news/von-…ns-neue-ziele-2009-07-01/


    Original Links zur Recherche.... auf Q...link Klicken am ende des Artikels sind die Links

  • Der Anwalt der SPD-Spitzenkandidatin für die Bundestagswahl in NRW, Hannelore Kraft, hat einem Blogger eine Unterlassungserklärung zugeschickt. Die Begründung zeigt sich allerdings fadenscheinig.


    Ruhrbarone-Autor David Schraven hatte über ein interessantes Detail auf Krafts Internetpräsenz berichtet. Es geht um einen kleinen Unterschied zwischen zwei Lebensläufen - der eine von 2006, der andere aktuell.


    Für die Jahre 1989 bis 2001 findet sich in dem neueren Curriculum Vitae die Angabe "Unternehmensberaterin und Projektleiterin". Weggefallen ist seit 2006 der Zusatz "beim Zentrum für Innovation und Technik NRW (ZENIT GmbH) in Mülheim an der Ruhr".


    Der Hinweis auf diese Veränderung und einige Zeilen spekulativen Kommentars dazu haben Schraven nun Post von Krafts Anwalt eingebracht. "Warum so ersthaft?", mag man da fragen. Schraven schrieb in seinem ursprünglichen Artikel:


    "Warum ist aber der Hinweis auf die Zenit GmbH verschwunden? Nun, vielleicht liegt es daran, dass die Zenit GmbH in einem der großen NRW-Förderskandale verwickelt war, in dessen Verlauf vor zwei Jahren auch die Rolle von Hannelore Kraft kritisch hinterfragt wurde."


    Der Brief von Krafts Anwalt an Schraven enthält die Forderung nach einer Unterlassungserklärung. Der Blogger soll nicht mehr sagen,


    "Hannelore Kraft habe im Zusammenhang mit einem der großen NRW-Förderskandale (dubiose Bio-Tech-Projekte, Inkubatorzentrum in Gelsenkirchen, Zukunftswettbewerb Ruhrgebiet) eine Rolle gespielt", sowie


    "Hannelore Kraft habe die Angabe Ihrer früheren Tätigkeit als Unternehmensberaterin und Projektleiterin bei der Zenit GmbH in Mülheim an der Ruhr gelöscht, weil die Zenit GmbH in einen der großen NRW-Förderskandale verwickelt gewesen sei".


    Schon ein gründliches Lesen des Blogeintrages zeigt, dass Schraven die erste der zu unterlassenden Aussagen gar nicht getätigt hat. Der Blogger belegt mit diversen Zitaten, dass Krafts Rolle wie von ihm behauptet "kritisch hinterfragt" wurde. Von einer Verwicklung der SPD-Spitzenkandidatin selbst findet sich in seinem ursprünglichen Artikel nichts.


    Auch bei der zweiten Aussage ist es fraglich, ob eine Klage auf Unterlassung Erfolg haben könnte. Der Autor geht nicht davon aus: "Die Frage in meinem Blog-Beitrag über ihren Lebenslauf ist doch nicht anders als eine öffentliche Bitte um Stellungnahme." Er will sich auf einen eventuellen Gerichtsstreit einlassen:


    "Ich werde die Unterlassungserklärung nicht unterschreiben. Ich wage die juristische Auseinandersetzung. Es liegt an Hannelore Kraft, ob sie mich jetzt verklagt. Wenn ich bestraft werde, weil ich danach frage, ob der Lebenslauf von Hannelore Kraft verändert wurde, weil ihr alter Arbeitgeber in einen Förderskandal verwickelt war. Dann muss ich halt bestraft werden."


    Update: Frau Kraft hat sich erstmals zu den Änderungen an ihrem Lebenslauf geäußert. Sie habe die Firma aus der Aufzählung entfernt, weil diese zu lang geworden sei. David Schraven hält das für unglaubwürdig. Er verweist darauf, dass immer noch diverse Praktikumsstellen mit dem jeweiligen Unternehmen aufgeführt sind.


    Quelle: http://www.gulli.com/news/hannelore-kraft-spd-2009-06-29/

  • Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung und andere Bürgerrechtler rufen für den 12. September 2009 zu einer Demonstration gegen Überwachung in Berlin auf. Die Demonstration soll Teil des europaweiten Aktionstages "Freedom not Fear – Freiheit statt Angst" werden, zu dem länderübergreifend Proteste stattfinden sollen.


    Besonders die Überwachung am Arbeitsplatz habe zugenommen, schreiben die Bürgerrechtler in einer Mitteilung. Beschäftigte würden in ihrem Arbeitsumfeld und teilweise auch in ihrem Privatleben überwacht. Zugleich würden staatliche Stellen die Bürger bei immer mehr Gelegenheiten registrieren, überwachen und kontrollieren.


    Die Bürgerrechtler fordern einen Abbau der Überwachung, also unter anderem keine heimlichen Durchsuchungen von Privatcomputern, eine Überprüfung der bestehenden Überwachungsbefugnisse und ein Moratorium für neue. Außerdem müsse die Meinungsfreiheit und der freie Informationsaustausch über das Internet gewährleistet werden. Hiermit wenden sich die Bürgerrechtler unter anderem gegen die vom Bundestag beschlossenen Websperren.


    Treffpunkt für die Demonstration ist um 15.00 Uhr am Potsdamer Platz. Der Protestmarsch durch die Stadt soll am Roten Rathaus mit einer Abschlusskundgebung enden. Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung ist unter anderem Initiator einer "Massenklage" von über 34.000 Bürgern beim Bundesverfassungsgericht gegen die seit 1. Januar 2008 geltende Verpflichtung zur Vorratsdatenspeicherung.


    Quelle: http://www.heise.de/newsticker…hung-auf--/meldung/141417

  • Der Bundestagsabgeordnete Jörg Tauss hat am heutigen Mittwoch aus formalen Gründen Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht gegen das heftig umkämpfte Gesetz zu Web-Sperren eingelegt. Er fühle sich durch das verwirrende Vorgehen von Schwarz-Rot in seinen Rechten als Parlamentarier verletzt, schreibt der wegen des Gesetzesbeschlusses von der SPD-Fraktion zur Piratenpartei gewechselte Baden-Württemberger in der heise online vorliegenden Klageschrift. Die Mitwirkungsbefugnisse der Abgeordneten seien deutlich eingeschränkt worden.


    Das vom Bundestag mit den Stimmen der großen Koalition angenommene Gesetz zur "Erschwerung des Zugangs zu kinderpornographischen Seiten" unterscheide sich "gravierend" von der zunächst von der Bundesregierung und Schwarz-Rot in den Bundestag eingebrachten Änderung des Telemediengesetzes (TMG), heißt es in dem Antrag weiter. Der federführende Wirtschaftsausschuss habe in seiner Vorlage für das Bundestagsplenum keine Änderung des zunächst geplanten Vorhabens "zur Bekämpfung der Kinderpornografie in Kommunikationsnetzen" im Rahmen des TMG beschlossen, sondern auf Druck der SPD hin eine polizeirechtliche Regelung zur allgemeinen Gefahrenabwehr. Für dieses "neue" Gesetz hätte daher zunächst die erforderliche Anzahl von Lesungen durchgeführt werden müssen.


    Während der Debatte zur Verabschiedung des Zugangserschwernisgesetzes hatte der FDP-Innenpolitiker Max Stadler bereits erhebliche Zweifel an der Form des Beschlusses geäußert. Die Beratung erfolge über ein gänzlich anderes Gesetz als ursprünglich vorgesehen, monierte der Liberale. Die FDP-Fraktion will trotzdem selbst nicht nach Karlsruhe gegen, sondern die restliche Opposition aktiv werden lassen. Doch auch bei den Grünen, bei denen viele Abgeordnete sich bei der Abstimmung enthielten und entgegen der Vorgaben der Fraktion nicht gegen das Vorhaben votierten, und bei den Linken, die geschlossen mit "Nein" stimmten, ist von Klage bisher nicht die Rede.


    Tauss will seine Beschwerdeschrift allen Kollegen zur Kenntnis schicken und ihnen freistellen, sich der Organklage anzuschließen. Einzelne Abgeordnete aus der Opposition hätten ihm bereits Unterstützung signalisiert. An einer Verfassungsbeschwerde aus inhaltlichen Gründen feilen derzeit Experten vom Arbeitskreis gegen Internet-Sperren und Zensur sowie die Initiatorin der Bundestags-Petition gegen das Gesetz, Franziska Heine.


    Gegen Tauss läuft ein Ermittlungsverfahren wegen Besitzes von kinderpornografischem Material, das bei einer Durchsuchung seiner Wohnung beschlagnahmt worden war. Der Abgeordnete hatte anschließend Kontakte zur Kinderporno-Szene eingeräumt und diese mit Recherchen erklärt. Tauss, der seine Unschuld beteuert, war deshalb von seinen SPD-Parteiämtern zurückgetreten. Später hatte er der Partei wegen der Zustimmung zum umstrittenen Internet-Sperrgesetz den Rücken gekehrt und der Piratenpartei beigetreten.


    Quelle: http://www.heise.de/newsticker…n-Gesetz--/meldung/141425

  • Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Sabine Bätzing (SPD), hat eine Ausweitung der Therapiemöglichkeiten für Online-Süchtige gefordert. Es gebe bereits entsprechende Angebote, "es gilt jetzt, die noch auszuweiten", sagte Bätzing der Mitteldeutschen Zeitung. "Der Bedarf wächst. Denn das Problem wird immer größer", meinte die Drogenbeauftragte


    Laut Bätzing sind etwa drei Prozent aller Internetnutzer abhängig und verbringen in ihrer Freizeit mehr als zehn Stunden täglich im Internet. In der Folge würden unter anderem Sozialkontakte in der realen Welt "auf Null reduziert", die Konfliktfähigkeit bei den Betroffenen sinke, ebenso das Kommunikationsvermögen. Online-Sucht sei durchaus etwa mit Glücksspielsucht zu vergleichen, erklärte Bätzing.


    Online-Sucht ist bislang international nicht als Krankheit anerkannt. Bätzing am heutigen Freitag in Berlin Experten aus Deutschland, Korea, China und den USA zur Jahrestagung "Internet und Computerspiele – Wann beginnt die Sucht?". Dabei soll es auch um die Frage gehen, wo die Grenze zwischen harmlosen Vergnügen und Zwang zu ziehen ist.


    Nach Ansicht des Mainzer Psychologen Kai Müller können die weit verbreiteten Online-Rollenspiele süchtig machen. Das bekannteste Rollenspiel ist World of Warcraft, mehr als 10 Millionen Menschen spielen es weltweit. "Die Mitstreiter sind den süchtigen Spielern egal, für sie steht das Spiel im Vordergrund", sagte Müller im Gespräch mit dpa. Durchschnittlich spielten sie sechs Stunden am Tag.


    Die reine Stundenanzahl sei nicht das einzige Anzeichen für Online-Sucht, berichtet Müller. Auch die Vernachlässigung anderer Lebensbereiche wie Freunde und Schule sowie Entzugserscheinungen seien Indikatoren. "Für die Süchtigen konzentriert sich das Leben nur noch auf den PC, und alles andere wird unattraktiv", erzählt Müller. Der Experte arbeitet bei der deutschlandweit einmaligen Ambulanz für Spielsucht an der Universität Mainz, wo bereits etwa 180 Computersüchtige aus dem Rhein-Main-Gebiet therapiert wurden.


    Die süchtigen Online- und Rollenspieler – meist Männer – lebten oftmals sozial zurückgezogen, spielten teils tagelang am Stück und mieden andere Menschen. "Sie wollen Kontakte, die man kontrollieren kann", erklärt der Psychologe. Seinem Rollenspiel-Partner müsse man nicht direkt in die Augen schauen, "da ist die Mattscheibe dazwischen". Außerdem könne man die Kritik anderer Menschen per Knopfdruck ignorieren. Gleichzeitig erlebten die isolierten Spieler in der virtuellen Welt Erfolgsmomente, die sie sonst nicht hätten.


    Andere Formen der Computerspielsucht sind nach Müllers Angaben die Online-Kaufsucht oder die Online-Sexsucht. Neuerdings gebe es jedoch auch einen Trend zur Recherchesucht. Die Betroffenen geben einen Begriff in eine Suchmaske ein und verlieren sich dann im Internet. "Sie wollen Informationen zum Buchdruck im 19. Jahrhundert und landen beim Paarungsverhalten neukaledonischer Delfine", sagt Müller. Dabei vergessen sie, wie auch die Rollenspiel-Süchtigen, die Zeit. Auch soziale Netzwerke wie Facebook, Wer-kennt-wen oder StudiVZ könnten süchtig machen. Hier allerdings überwiege der Anteil der Frauen, so Müller.


    Quelle: http://www.heise.de/newsticker…ne-Sucht--/meldung/141500

  • Der Rechtsstaat, die Informationsgesellschaft und der "nicht rechtsfreie Raum" Internet


    In Artikel 3 (3) unseres Grundgesetzes heißt es: "Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden."


    Wie leicht man heutzutage in den Geruch kommt, eine rassistische Geschäftspolitik zu betreiben, mußte kürzlich die Dresdner Bank erleben. Johannes Dingler von der Uni Konstanz schildert seine Sicht der Dinge so: Ein Stipendiat des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD) aus Kenia forscht ein halbes Jahr lang am Bodensee und hatte ein Konto bei der "Beraterbank". Bei bestimmten Staaten aber – so Dingler - müssten Geldhäuser besonders strenge gesetzliche Vorschriften beachten – aus Sorge vor Geldwäsche und Finanzierung des Terrorismus.


    Im Fall des Stipendiaten haben für Dingler eine unglückliche Kette aus individuellen Umständen des Studenten, organisatorischen Mängeln des Geldinstituts und persönlichen Schwächen (etwa mangelnden Englischkenntnissen) der Mitarbeiter zu einem "völlig unnötigen Automatismus" geführt. Konsequenz: Das Konto wurde gekündigt und das vom DAAD überwiesene Geld zurückgeschickt. Nach einem "klärenden Gespräch" letzte Woche ist Dingler nun zuversichtlich, daß der Missstand dauerhaft behoben ist. Für die Bank selbst handelt es sich um "Missverständnisse", die auf fehlende Unterlagen des Stipendiaten zurückzuführen seien.


    Piratenpartei und StudiVZ


    Benachteiligt fühlt sich auch die Piratenpartei: Sie hatte bei StudiVZ ein Profil; das wurde gelöscht mit dem Argument, die virtuelle Gemeinschaft böte nur im Bundestag vertretenen Parteien eine Heimat. Wieso aber RCDS, Junge Union und Juso Gruppen bei StudiVZ ein Profil haben dürfen, ist nicht in Erfahrung zu bringen. Ein Anruf bei dem Portal bleibt seit Wochen unbeantwortet. Seit kurzem ist nun der Bundestagsabgeordnete und frühere Sozialdemokrat Jörg Tauss Mitglied bei den Piraten (siehe Piraten mit Rückenwind). Hat nun die Piratenpartei das Anrecht auf ein Gruppenprofil? Nein, weit gefehlt! Nach Selbstauskunft der Blockierten hat nur Jörg Tauss selbst die Möglichkeit, sich bei StudiVZ zu präsentieren.


    Der Grund – so die Piraten: Nur eine Partei, die die 5 Prozent Hürde übersprungen hat, soll auf StudiVZ vertreten sein. Es scheint, als ob das Portal primär nach Gründen sucht, um die Organisation von der Plattform fern zu halten.


    Nach welchen Regeln darf sich wer wann und wo in der Informationsgesellschaft präsentieren? Und: Wer entscheidet letztlich, ob eine Organisation diese Forderungen erfüllt? StudiVZ jedenfalls hat die Chance verpasst, hier einen sinnvollen Beitrag für einen wichtigen, gesellschaftlich notwendigen Streit zu leisten.


    Etracker, Parteien und persönliche Daten


    Die Christdemokraten und die [extern] Sozis schwadronieren gern, das Internet dürfe "kein rechtsfreier Raum" sein. Sehr richtig! Da wollen wir uns doch mal gleich liebevoll mit dem Datenschutz in diesem nicht rechtsfreien Raum beschäftigen! Der Betreiber einer Internetseite möchte legitimerweise wissen, wofür sich seine Besucher interessieren. Es ist aber auch möglich, das gesamte Interessenprofil des Anwenders – nicht nur von einer, sondern allen besuchten Webseiten - zu beobachten. Datenschützer [extern] befürchten den gläsernen Surfer. Mögliche Auswirkungen: Kein Kredit, keine Versicherung mehr für den Surfer!


    Die datenschutzrechtlichen Vorschriften sind entsprechend streng: So müsste nach Meinung von Niels Lepperhoff, Geschäftsführer der Xamit Bewertungsgesellschaft in Düsseldorf der Besucher einer Webseite sichtbar informiert werden, daß er unter Beobachtung des Seitenbetreibers steht. Und er müsste außerdem die Möglichkeit haben, die Beobachtung zu unterbinden (sogenanntes Opt-Out). Der Besucher von etracker.com ist fast optimal geschützt: Der Anbieter von Software zur Surferbeobachtung bietet eine solche Blockade in seiner Erklärung zum Datenschutz an.


    Wie ist es nun um die Internetseiten derer bestellt, die sich für das Internet als nicht rechtsfreien Raum engagieren? Mit einem Wort: Bescheiden!


    Die Sozis informieren immerhin über die Beobachtung des Besuchers, behaupten aber: "Die Daten werden nicht dazu benutzt, den Besucher dieser Website persönlich zu identifizieren". Etracker – der Dienstleister der SPD bestätigt jedoch: "So werden personenbezogene Daten nur im Rahmen der Vertragserfüllung in unserer Kundendatenbank gespeichert". Mit diesen Daten seien – so das Unternehmen - Rückschlüsse auf Personen möglich. Was also sollen wir von den Behauptungen der Sozis halten?


    Die CDU klärt den Anwender über die Speicherung persönlicher Daten auf, erwähnt etracker als Dienstleister, behauptet aber allen Ernstes, die Daten würden nicht weitergegeben! Der geneigte Leser kann sich jetzt überlegen: Wissen die Schwarzen nicht einmal, wer ihre Daten auswertet? Oder belügt die Partei ihre Interessenten?


    Die CSU macht gleich Nägel mit Köpfen: Sie setzt Google Analytics ein und überträgt die Daten an die Server des Suchmaschinenriesen in die USA. In die USA! Dem Land der unbegrenzten Datenschutzlosigkeit! Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz (ULD) in Schleswig Holstein [extern] weist seit Jahren auf die Unzulässigkeit dieser Praxis hin.


    Eine Möglichkeit, ihre Bespitzelung zu unterbinden, haben die Besucher der Parteien der "großen" Koalition überhaupt nicht. Was aber, wenn die Politiker nun auf die Idee kämen, den Besuch von Webseiten zu kriminalisieren, die sich im Konflikt mit geltendem Datenschutzrecht befinden? Nach Erkenntnis von Xamit gibt es nicht nur kriminelle Parteien, sondern auch jede Menge Unternehmen, die den Datenschutz mit Füßen treten. Im Sinne des Erhalts des Rechtsstaats im Internet und dem Schutz des Surfers vor schädlichen Webseiten verlange ich das unverzügliche Abschalten von spd.de, cdu.de und csu.de! Damit würde ein Zeichen für Andere gesetzt: Das Internet ist kein rechtsfreier Raum! Auch die Diskriminierung von Internetsurfern wird streng geahndet!


    http://www.heise.de/tp/r4/artikel/30/30624/1.html

  • Die Opposition hat der großen Koalition am heutigen Freitag in der letzten Sitzung des Bundestags vor der Sommerpause vorgeworfen, mit Gesetzen etwa zu heimlichen Online-Durchsuchungen oder zur Vorratsdatenspeicherung an die Grenzen der Verfassung gegangen zu sein. "Dabei läuft man auch Gefahr, dass man diese überschreitet", mahnte Max Stadler von der FDP-Fraktion zum "Nachdenken, ob man immer den äußersten Spielraum ausnutzen soll". Anlass zur Sorge gab den Liberalen, die sich in einer großen Anfrage über den Grundrechtsschutz an die Bundesregierung gewandt hatten, dass das Bundesverfassungsgericht in den letzten Jahren in einer Fülle von Entscheidungen die Gesetzgebung korrigiert habe.


    Für Petra Pau zeigen die Antworten auf die FDP-Anfrage, wie "selbstgefällig" die Bundesregierung mit den Grundrechten umgehe. Es sei Hohn, als Zeichen für die große "Akzeptanz" der Grundrechte in der Bevölkerung die hohe Anzahl der Verfassungsbeschwerden heranzuziehen. Tatsächlich habe die Koalition individuelle Freiheitsrechte minimiert und den "Geist des Grundgesetzes" umgedeutet. Der Staat erhebe sich immer weiter über die Bürger. So würden mit der verdachtsunabhängigen Aufzeichnung der Nutzerspuren "alle Bürger ausnahmslos unter Generalverdacht" gestellt, was einem "Stück aus dem Tollhaus" gleichkomme. Die größten Bedrohungen für den Bürger kämen von der Koalition, nicht von Terroristen. Deutschland entwickle sich weg vom Rechtsstaat hin zum präventiven Sicherheits- oder Überwachungsstaat.


    Jerzy Montag von den Grünen warf der Bundesregierung vor, auf die elementarsten Fragen der Bürger vielfach nicht oder nur mit Floskeln geantwortet zu haben. Generell sei die umfangreiche Darlegung von einer Haltung getragen, als ob es bei der Achtung der Grundrechte überhaupt keinen Anlass zu Kritik gäbe. Zugleich plädierte Montag für die gesonderte Verankerung der Grundrechte auf Datenschutz, auf Vertraulichkeit und Integrität von IT-Systemen sowie auf den Kernbereich der privaten Lebensgestaltung im Grundgesetz.


    Der von der SPD-Fraktion zur Piratenpartei gewechselte Jörg Tauss rügte nach seinem "weiten Weg vom Piratenstühlchen" zum Rednerpult, dass derzeit eine Debatte in froher Eintracht mit chinesischen Zensoren und iranischen Mullahs über die "Rechtsfreiheit" im Netz stattfinde. Es sei ein Skandal, dass Unionsabgeordnete offen davon redeten, dass man in diesem Bereich von China lernen könne. Einige Abgeordneten hätten Gesetzen wie dem zur Vorratsdatenspeicherung nur zugestimmt in der Hoffnung, das Karlsruhe die Bestimmungen wieder kassieren würde. Es gebe daher wachsenden Widerstand in weiten Teilen der jungen Generation gemäß dem Motto: "Wir sind hier, wir sind laut, weil man uns die Freiheit klaut". Heranwachsende Gamer etwa würden es sich nicht mehr gefallen lassen, pauschal als "Killerspieler" verunglimpft zu werden.


    Im Namen der Union wandte sich Jürgen Gehb gegen die "unsägliche Behauptung", dass nicht mehr das Leitbild des mit unveräußerlichen Rechten ausgestatteten Bürgers Pate der Gesetzgebung sei. Alle Grundrechte würden schon per se miteinander kollidieren, Freiheitsrechte etwa naturgemäß mit der Schutzpflicht des Staates. Die Opposition solle daher den "Grundkonsens innerhalb der demokratischen Parteien" nicht aushebeln: "Sie schärfen sonst Ränder, die wir alle nicht schärfen wollen", verlangte der CDU-Abgeordnete eine verbale Abrüstung. Es gelte schließlich nicht mehr das Motto: "Big Brother is watching you." Bürger und die Politik müssten vielmehr aufpassen, dass nicht der "Little Brother" aus der Wirtschaft "uns watched". Da Terroristen sich natürlich moderner Technologien bedienen würden, müssten dies "verdammt noch mal" auch die Sicherheitsbehörden tun dürfen. "Mehr als eine richterliche Anordnung können wir an rechtsstaatlichen Voraussetzungen beim besten Willen nicht erfüllen."


    Carl-Christian Dressel betonte für die SPD-Fraktion: "Unser Staat ist ein Grundrechtsstaat und hat sich als solcher fortentwickelt." Ein Eingriff in die Grundrechte sei keine "Bösartigkeit per se". Er warf die Frage auf, wo der Einsatz für Grundrechte der FDP in den Landesregierungen bleibe, an denen sie beteiligt sei. Grundrechte bildeten eine objektive Wertordnung, die Schutzpflichten beinhalte. Sie würden nicht "verkommen", es gebe darauf auch keine "Anschläge per Gesetz". Der parlamentarische Justiz-Staatssekretär Alfred Hartenbach (SPD) räumte ein, dass sich manche Gesetzgebung der vergangenen Legislaturperiode wie die zur Vorratsdatenspeicherung schwierig gestaltet habe. Auch Daniela Raab von der CSU meinte, beim Schutz persönlicher Daten müsse die Politik aufpassen, "dass wir nicht mehr abgreifen, als uns gut tut".


    Quelle: http://www.heise.de/newsticker…ndrechte--/meldung/141526

  • Zitat von Destiny;213991


    Den Opfern von Vergewaltigung wäre schon geholfen, wenn der überführte Täter keine Bewährungsstrafe kriegen würde oder 1-3 Jahre, sondern eine richtig heftige Strafe. Und wenn das Opfer kostenlose Therapien kriegt. Täter = wegsperren, Opfer = kriegt Hilfe.


    Schön wäre es, ich habe heute in den Nachrichten gesehen das ein Kinderschänder wider auf freien Fuß gesetzt wurde weil die Staatsanwaltschaft zu langsam bei der Ermitlung war...... da kann man einfach nur mit dem Kopfschütteln

  • Die Piratenpartei bereitet ihre erste Teilnahme an der Bundestagswahl vor. Gut 200 Mitglieder kamen am Samstag zum Bundesparteitag nach Hamburg. Auf dem zweitägigen Treffen soll der Vorstand neu gewählt und das Programm für die Wahl am 27. September verabschiedet werden. "Wir haben offensichtlich einen Nerv in der Gesellschaft getroffen", sagte der scheidende Parteichef Dirk Hillbrecht mit Blick auf die rasant gestiegenen Mitgliederzahlen. Er kandidiert nicht mehr für den Vorsitz. Als Favorit für die Nachfolge galt sein bisheriger Stellvertreter Jens Seipenbusch.


    Langwierige Debatten über Abstimmungsregeln, Satzungsänderungen und die Geschäftsordnung der noch jungen Partei sorgten am Nachmittag immer wieder für Verzögerungen und Unterbrechungen der Sitzung. Die Vorstandswahl sollte aber noch im Laufe des Tages erfolgen. Die Beratung des Wahlprogramms war für Sonntag geplant. Die auf allen Ebenen basisdemokratisch organisierte Partei erlaubt jedem ordentlichen Mitglied, am Bundesparteitag teilzunehmen.


    "Da ist Potenzial für fünf Prozent", sagte der Bundesabgeordnete Jörg Tauss, der kürzlich von der SPD zu den Piraten übergetreten war und der Partei damit - zumindest vorübergehend - ihren ersten Parlamentssitz verschafft hat. Tauss betonte, Mitglied der Piratenpartei bleiben zu wollen, als solches jedoch kein Amt und auch keinen Listenplatz für die Bundestagswahl anzustreben.


    Die Piratenpartei, die auch Ableger in anderen Ländern der Europäischen Union hat, tritt für informationelle Selbstbestimmung und freien Zugang zu Wissen und Kultur im Internet ein. Bei der Europawahl im Juni hatte sie bundesweit 0,9 Prozent der Stimmen erreicht. In Schweden kam sie aus dem Stand auf 7,1 Prozent.


    Quelle: http://www.heise.de/newsticker…programm--/meldung/141573

  • Jérôme Bourreau-Guggenheim arbeitete lange Zeit bei einem großen französischen Fernsehsender, ehe ihn eine kritische Äußerung zum geplanten Three-Strikes-Gesetz seinen Job kostete. Nun klagt er wegen Diskriminierung.


    Das Recht seine Meinung frei in Wort und Schrift zu äußern, ist eine absolute Grundfeste jeder Demokratie. Nicht umsonst führt das Grundgesetz die Meinungsfreiheit als elementaren Bestandteil mit sich.


    Jérôme Bourreau-Guggenheim war ebenfalls der Ansicht, dass es nicht schlimm ist, die eigene Meinung dem Abgeordneten seines Vertrauens mitzuteilen. Entrüstet über die Pläne der französischen Regierung, ein Three-Strikes-Gesetz für Urheberrechtsverletzer umzusetzen, wandte er sich vertrauensvoll an seinen Abgeordneten im Parlament, um ihm seine Bedenken mitzuteilen. Er erklärte ihm, wieso seiner Ansicht nach so ein Gesetz nie in Kraft treten dürfe. Es dauerte nicht lange und Bourreau-Guggenheim war seinen Job los. Auf bislang ungeklärten Wegen gelangten der Brief von ihm, an seinen Abgeordnete, auch zu TF1 - dem Arbeitgeber von Jérôme. Wie dies geschehen konnte, will bis heute niemand wirklich erklären, es ist wohl einfach "passiert". Man hätte es vielleicht totschweigen können, hätte der Medienkonzern nicht so drastisch auf die Meinungsäußerung seines Mitarbeiters - die wohlgemerkt im absolut privaten postalischen Briefverkehr erfolgte - reagiert. Es folgte die unverzügliche fristlose Kündigung von Bourreau-Guggenheim mit der Begründung, dass seine Ansichten nicht mit denen des Unternehmens übereinstimmen würden, was für die Konzernleitung eine weitere Zusammenarbeit völlig unmöglich machte.


    Es dauerte einige Zeit, bis man wieder etwas hörte, möglicherweise schien die ganze Sache für einige sogar in Vergessenheit zu geraten. Das tat sie jedoch nicht. Bourreau-Guggenheim befand die fristlose Kündigung nämlich nicht nur für unverhältnismäßig, sondern auch für diskriminierend. Aus diesem Grunde führt er Freedom of speech, LettyStarnun eine Klage gegen seinen ehemaligen Arbeitgeber TF1 ins Feld - wegen Diskriminierung. Konkret sei gegen den Paragrafen 225 Absatz 2 des französischen Strafgesetzbuches verstoßen worden, welcher von "Taten gegen die Würde des Menschen" spricht. Für diese Tat drohen bis zu drei Jahre Gefängnis sowie eine Geldstrafe von bis zu 45.000 Euro.


    Unnötig zu erwähnen, dass dieses Verfahren alles andere als "präsentierbar" in den Medien ist. Die Regierung unter Medienzar Staatspräsident Sarkozy würde die Geschichte wohl am liebsten sofort unter den Teppich kehren, doch das wird nicht klappen. Denn im schlimmsten Fall kann Bourreau-Guggenheim sogar vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ziehen.


    Quelle: http://www.gulli.com/news/thre…gesetz-gegner-2009-07-04/

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    ich halt mich hier schon die ganze zeit zurück, meinen senf zur sog. "piratenpartei" zu geben...


    aber möchte trotzdem sagen, das es kurzsichtig ist, wegen eines relativ unwichtigen aspekts des lebens, nun gerade DIESE partei zu wählen ;-)


    so gern wir diesen aspekt alle auch durchgesetzt hätten... ;-)


    ben

  • Da gebe ich dir vollkomment recht.
    Es wäre schwachsinn wegen einem Aspeckt diese Partei zu wählen.
    Aber es gibt scheinbar den ein oder anderen der die Piraten Partei wählt.
    Ich gehöre sicherlich nicht dazu.
    Ich versuche ja nur einen überblick über die geschehnisse runt um das Thema Internetzensur gesammelte Informationen zu bringen, leztendlich ist es dem Leser selbst überlassen welche Partei er wählen will.


    Und zu deinem netten Forumregel Auszug...
    Dieser Thread wurde schon mal geschlossen, wurde allerdings nach einem Tag wider freigegeben.

  • den Forumsregelauszug hab ich vorwiegend dazugetan, um zu zeigen, das mir das geläufig ist und ich mit meiner Bemerkung eben keine ernsthafte Politik-Disukssion anzetteln wollte...;-)


    Aber die Bemerkung konnt ich mir echt nicht mehr verkneifen, weil z.B. eine beruhigend-farbige, derzeitige Oppositionspartei oberhalb der 0,2% Marke :-) fast identisches vertritt in diesem Punkt, dabei die anderen Dinge des Lebens aber nicht so rigeros ausblendet....


    Grund sind eigentlich vor allem die Signaturen, die ich hier schon mehrfach gesehen habe, welche das Logo, sowie Link zu besagter Klabautermanntruppe darstellen und eher nicht dieser Thread... Nur wollt ich auch nicht ein offiziellen Beschwerdethread dazu starten...:-)


    Also nix für ungut und ich beiss mir wieder auf die Zunge ab jetzt ;-)


    ben


    EDIT: Schaut euch mal den Bericht aus Bonn von heute an!!