Frankreich: Sammeln von Filesharer IP-Adressen rechtswidrig

  • Sammeln von Filesharer IP-Adressen rechtswidrig


    Die Anti-Piracy Entwicklung in Frankreich hat einen ordentlichen Dämpfer bekommen. Ein Gericht in Rennes befand die Erhebung der IP-Adresse als Beweis für deren Tat als rechtswidrig, weshalb die Beklagten den Prozess gewannen. Zahlreiche Filesharer in Frankreich dürften sich nun intensiver mit Abmahnungen auseinandersetzen, da die abmahnenden Kanzleien zumeist auf Loggingfirmen zurückgreifen, welche die IP-Adressen erheben.


    Ein besseres Urteil konnte das Gericht für die beiden angeklagten Filesharer kaum sprechen. Beide wurden von der SCPP (Société Civile des Producteurs Phonographiques) angeklagt, nachdem sie in Filesharing Netzwerken tausende Tracks zur Verfügung gestellt hatten.


    Der Prozess des ersten Betroffenen hatte bereits im März 2007 begonnen und endete mit einer 3-monatigen Bewährungsstrafe. Ihm wurde vorgeworfen 23.000 MP3s und Videos via DirectConnect zur Verfügung gestellt zu haben. Der zweite Beklagte wurde im Mai 2007 zu einer mehrere tausend Euro umfassenden Geldstrafe verurteilt, da er 2.800 MP3s via LimeWire verteilt hatte. Ein Jahr nach deren ersten Verurteilung haben sie nun den erlösenden Freispruch erhalten, der dringend notwendig war. Dabei vermisste es das Gericht nicht festzuhalten, dass die IP-Adresse durchaus als private Information anzusehen sei. Auch wenn die Ermittler aus dieser nicht direkt zu dem Namen und der Adresse der Person gelangen würden, sei ihr ein persönlicher Charakter zugrunde zu legen, weshalb die Erhebung der IP-Adressen als rechtswidrig anzusehen sei. Besonders interessant dürfte diese Entscheidung insbesondere für abgemahnte Filesharer in Frankreich sein, welchen in der Regel immer vorgeworfen wird, sie seien durch ihre IP-Adresse eindeutig identifiziert worden. In der Schweiz geht der Eidgenössische Datenschutzbund gegenwärtig gegen eine Anti-Piracy Firma vor, da man auch dort davon überzeugt ist, dass die Erhebung der IP-Adresse gegen das Datenschutzgesetz und die Privatsphäre verstößt. Sollte sich diese Meinung weitläufig durchsetzen, so dürfte dies ein großer Schritt für alle Filesharer sein.


    Quelle: http://www.01net.com/editorial…damnations-pour-piratage/ und http://www.gulli.com/news/frankreich-sammeln-von-2008-07-08/


    Nicht schlecht sollte sich hier auch Durchsetzen.


    greetz :-)

  • Hi,


    Richtig so!


    Mir ist das nämlich ein Rätsel warum einer verklagt werden kann auf grund der IP Adresse!
    ich war immer der Meinung das man nur eine Person verklagen kann der man nachweisen kann das sie was unrechtes getan hat.
    Und eine IP Adresse ist keine Person.


    In welchen Gesetz steht das ich meinen Internet Anschluss zu kontrolieren habe??!!!


    Wenn ich fremden mein Auto leihe und er damit jemand Tot fährt komm ich auch nicht in den Knast nur weil sich jemand das Kennzeichen aufgeschrieben hat. Der Fahrer bekommt die Strafe nicht der Besitzer.
    Ich kann mein Auto leihen wenn ich will, das hat niemand was anzugehen.
    Die Einzige Sache die dann auferlegt werden kann ist ein Fahrtenbuch, aber das kommt auch nicht so schnell.


    Die ganzen Verfolgungen laufen nämlich die letzten Jahre etwas aus dem Ruder weil ein paar Richter wohl nicht ganz auf der höhe sind....


    Sollen sie doch meinen Router eine Abmahnung schicken...