Hostingdienst RapidShare verklagt die GEMA

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    kleiner auszug : Die unklare Rechtslage ist für die Branche gravierend", begründet Bobby Chang, Geschäftsführer der RapidShare AG, die Vorwärtsverteidigung. "Zum einen sind viele Einzelheiten im Zusammenspiel der gesetzlichen Regelungen ungeklärt. Zum anderen können bestimmte technische Infrastrukturen nur bereitgestellt werden, wenn die Haftung beschränkt wird." So sehe es in Deutschland das umstrittene Telemediengesetz (TMG) im Einklang mit den Vorgaben des Europarechts eigentlich auch vor.