ZitatDas einzige was erlaubt ist sind Sicherungskopien, wenn man das original besitzt, aber auch nur dann wenn man beim erstellen der Sicherungskopie keinen Kopierschutz außer kraft gesetzt hat. Alles andere ist eine rechtliche Grauzone und kann von einem Gericht so oder so ausgelegt werden, außer gewerbliche Verbreitung. Ich denke dabei kann man es belassen.
Stimmt so auch nicht, denn das würde ja bedeuten das ich Filme aus dem TV mit meinem Festplattenrekorder nicht aufnehmen dürfte.
Fakt ist, das es leider bis heute zu dem Punkt keine klare Gesetzeslage gibt. Vervielfältigen oder öffentlich vorführen von Material dessen Original man nicht besitzt ist auf jeden Fall strafbar und wird auch verfolgt. Eine Sicherheitskopie ist nur dann straffrei, wenn das Original nicht kopiergeschützt ist.
Alle Uploader von Filmen oder Musik,Spielen,Dokumenten etc. machen sich automatisch strafbar. Bei eindeutigem Nachweis führt dies zur Verurteilung und da gibts auch nix zu deuteln.
Die Downloader leben derzeit in einer rechtlichen Grauzone. Sollte man ihnen ebenfalls genau nachweisen können was Sie gezogen haben dann werden sie auch verurteilt, denn sie haben uhrheberrechtlich geschütztes Material auf illegalem Wege bezogen und was sehr wichtig dabei ist, es war ihnen bewußt.
Ich behaupte mal das alle die wissen was ein OCH ist und Seiten wie SJ besuchen auch ganz genau wissen das das ganze im Grunde illegal ist, sie aber auch wissen das die Gerichte die kleinen Fische eh nicht belangen werden, denn die Gerichte sind eh total überlastet
Somit ist dieses Thema so alt wie das Uppen und Saugen an sich und bis zum heutigen Tage im Grunde total wayne, denn wer sich in Gefahr begibt kommt im ungünstigsten Fall darin um...^^