Da sind echt einige gute Infos dabei, danke Leute. Die Vorgehensweise von wooki finde ich sehr interessant. By the way, das Angebot habe ich mir von guenstiger.de ausgedruckt. Es ist kein Hinweis von einem Vorführmodell zu sehen, genauso wenig wie ein Hinweis dasrauf, dass es Neu ist. Allerdings ist guenstiger.de auch kein Preisvergelichsservice für gebrauchte Geräte und schon gar nicht für Geräte mit fehlendem und beschädigtem Zubehör. Auf der Rechung ist lediglich die Firmenanschrift, das Verkaufsdatum, die Modellbezeichnung/Hersteller, Artikelanzahl, Verkäufer und der Brutto-Preis notiert, sowie die Unterschrift des Verkäufers und der Hinweis Abholer.
Wie gesagt, vorbei gehen ist so ne Sache. Es sind immerhin 200km Fahrweg für mich und der Kerl der mir das Gerät persönlich verkauft und kassiert hat, hat mich im Laden schon belogen, genauso wie am Telefon.
Ich kann das nicht oft genug erwähnen, aber was gibt es da noch von Angesicht zu Angesicht zu klären, das er mir wieder kackenfrech ins Gesicht lügt. (So selbstmasochistisch bin ich nicht, oder wollt ihr, dass ich hier in einigen Tagen ein Drama aufschreiben lassen muss ;)). Dann bin ich nicht nur auf 180, vorgeführt und einige Euros ärmer, sondern auch nicht schlauer als jetzt. Der Mann hat mir im ersten Telefon doch den Rücktritt zugesagt, meine Partnerin (sie ist nicht mit mir verheiratet! – wunderbarer Zeuge) hat die ganzen Telefonate mitbekommen; habs extra auf Lautsprecher gestellt. Und dann sollte ja der Rückruf zwecks Abwicklung folgen. Der kam nach 3 Stunden nicht und als ich wieder angerufen habe, sagte er mir „nix da – mach mal klar mit Reklamationsabteilung“. Kann man ja alles in meinem ersten Posting nachlesen. Allein das der nicht erfolge Rückruf unentschuldigt blieb, und sogar damit gerechtfertigt wurde er hätte besseres zu tun, spricht doch schon Bände!
Das mit den 4 oder 5 Kumpels ist nicht praktikabel. Ich kenne nicht so viele Leute, die dann auch alle zur gleichen Zeit auch Zeit haben, um dort eine Schau abziehen. Also, bei allem Verständnis für diese coole Vorgehensweise, aber die ist zu schwer umsetzbar. Außerdem spielen auch noch andere Faktoren eine Rolle, schließlich ist das nur eine Idee und garantiert keinen Erfolg. Oder möchte vielleicht jemand von euch mitkommen ;)?
tuberkel
Das Mahnverfahren ist ein ganz legitimes und durchaus wirksames Mittel. Einspruch gegen einen Mahnbescheid einzulegen ist kein obligatorisches Rechtsmittel, der Einspruch muss auch begründet werden. Wenn man eine Geldforderung hat und diese auch beweisen kann, z.b. durch Rücksendung einer Kaufsache und der daraus entstehenden Erstattung, muss der Schuldner erstmal beweisen, dass er die Erstattung vorgenommen hat. Das ganze muss natürlich mit einem Gesetzt vereinbar sein.
In meinem bereits erfolgreichen Mahnverfahren ging es um eine Warenlieferung, die von mir im Vorfeld bezahlt wurde, ich jedoch nie erhalten habe. Der Händler machte ein auf “mein Name ist Hase, ich weiß von nichts“. Dann schaltete ich einen Anwalt ein, der die Firma anschrieb, wieder keine Reaktion. Dann wurde das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet. Gute 4 Wochen später war dann alles über die Bühne und aus einer Forderung von 110 EUR wurden dann 200 EUR (inkl. aller Kosten und Gebühren vom Anwalt und Gericht), die der Schuldner schließlich komplett zahlen musste, sonst wäre es zur Vollstreckung gekommen. Denn im Gegensatz zu mir, konnte er weder die Warenlieferung beweisen, noch die Rückerstattung. Wer nichts beweisen kann der kann noch so viel Einspruch einlegen - wir sind doch nicht in nem Kinofilm.
Deiner Argumentation, das viele die du kennst damit gegen die Wand gelaufen sind, kann ich insofern nicht folgen. Allerdings, und das ist auch meine Befürchtung, bringt mir das alles nichts, wenn der Laden in die Insolvenz gehen sollte, von der Langwierigkeit mal ganz abgesehen – ich will es schließlich lieber heute als morgen als Erledigt wissen. Da hast du natürlich Recht. Dennoch habe ich die Möglichkeit auf einen Titel und der hält immerhin 30 Jahre. Außerdem haftet afaik der GF mit seinem privaten Vermögen (GmbH).
Das Argument, ich hätte ihm am Telefon falsch verstanden ist wohl ein alter Hut und wird vor Gericht kaum standhalten können. 1. gehen vorher auch noch Briefe raus, in dem um Klärung auf Grundlage des BGB gedrängt wird, 2. habe ich einen Zeugen, der das Telefongespräch mitbekommen hat, 3. würde diese Aussage gegen Meine stehen und zu guter Letzt könnte das einfach jeder behaupten, um seinen Kopf aus der Schlinge zu ziehen.
Das Ganze ist auch nur ein Gedankenkonstrukt. Ich habe keine Idee, ob ich damit wirklich Erfolg habe könnte und vor allem welche Steine mir der Händler in den Weg legen könnte. Ich habe lediglich versucht taktisch an das Ganze ranzugehen und es in eine Richtung zu lenken, um mit einem mir bekannten Instrument zu arbeiten, mit dem ich bereits Erfolg hatte.