Beiträge von Medy

    Wenn Du das Personal stellen würdest.


    Die Leute die hier alles uppen,
    machen das rein privat und das verschlingt schon eine Menge Zeit das Material so aufzubereiten
    ,wie man es von den Junkies gewohnt ist.Auch der organisatorische Aufwand,der hinter
    der Seite steckt,ist auch nicht gerade wenig,das vergessen immer viele,wo wir mal wieder
    bei dem Wort Fachkundiges Personal wären.

    Zitat von Bender;314487

    Also der Wortlaut kommt mir ja aus nem anderen Schreiben bekannt vor Oo
    wie alt sind denn die News?



    Also im Forum von Speedlounge steht die Meldung/ Thread seid Gestern
    drine.Auf der Hauptseite von Speedlounge.in steht die Meldung seid
    Heute Abend drine,weil ich Heute Nachmittag noch auf der Seite war
    und da stand noch nix.

    Wie jetzt bekannt wurde,will die Relase Group TNG(bekannt u.a. für ihre Xbox 360 Relases),keinen Content mehr
    auf Rapidshare uppen. Heute kam auf der Warez Seite Speedlounge.in folgende Meldung auf der Hauptseite:


    Zitat

    News
    Rapidshare Support eingestellt
    Bis zu einer endgültigen Klärung gibt es keine Rapidshare Uploads mehr von der TNG. Dies liegt an Rapidshare, da sie uns, den Uploadern, das Leben nicht gerade einfach machen. Siehe auch an den ansteigenden Anfragen im SL-Supportforum. Wie es weitergeht steht bis dato noch nicht fest. Dies ist nur eine Momentaufnahme von heute. Solltet ihr dies unterstützen wollen, in welcher Weise auch immer, meldet euch im Forum oder unter [email protected]. Er wird dies an uns weiterleiten.



    Etwas später Erfolgte im Forum dann ein etwas ausführliches Statement:






    In wie fern sich andere Release Groups TNG anschließen bleibt abzuwarten,
    schon vielfach hatten sich in der Vergangenheit verschiedene Gruppen
    negativ über Rapidshare und dem Geschäftsgebaren zu den Kunden
    (Uploadern) geäußert.




    Quelle;Speedlounge.in

    Rapidshare verklagt Perfect 10



    Vor wenigen Wochen unterlag das Unternehmen hinter dem Männermagazin Perfect 10 in einem Verfahren gegen den One-Click-Hoster Rapidshare. Dieser hat seinerseits nun eine Klage eingereicht, in der Perfect 10 als "Copyright Troll" bezeichnet wird.




    Das Männermagazin Perfect 10 ist seit Jahren dafür bekannt, gegen Dritte wegen Urheberrechtsverletzung zu klagen. Bisher hat man praktisch jedes Verfahren verloren. Auch das Verfahren gegen die Rapidshare AG endete vor wenigen Wochen mit einer deutlichen Niederlage. Offensichtlich ist der Rechtsstreit mit dem One-Click-Hoster damit jedoch nicht beendet. Dieser hat nun nämlich eine Klage gegen Perfect 10 eingereicht. Der Vorwurf: Bei Perfect 10 handelt es sich nur um einen "Copyright Troll".



    In der Klageschrift wird man entsprechend deutlich. Das Unternehmen würde kein wirkliches Geschäft betreiben, sondern stattdessen die Verbreitung seiner urheberrechtlich geschützten Werke im Netz fördern, um Websites und Dienste, die deren Bilder lagern, zu belangen. Darüber hinaus würde Perfect 10 nicht die Angestellten oder Attribute aufweisen, die ein rechtmäßiges Gewerbe benötigt. Doch der Tonfall wird noch schärfer: "Heute ist Perfect 10 im Grunde eine Art Anwaltsgehilfe, der seinen Dienst hinter einem Porno-Unternehmen verschleiert. Das Unternehmen wird von seinem Gründer, Norm Zada, aus seinem Haus in Beverly Hills geführt. Mit der Hilfe von Voll- und Teilzeit Angestellten, die primär dafür bezahlt werden, das Internet nach vermeintlich urheberrechtsverletzenden Perfect 10 Bildern abzusuchen (und nicht zu löschen), damit man dies in einer ausgeführten oder zukünftigen Klage nutzen kann [...]. Perfect 10 ist so klagefreudig, dass ihnen Richter Matz vom Central District of California, [...], klargestellt hat, dass Perfect 10 keine weiteren Klagen einreichen sollte. Aus diesem Grunde hat das Unternehmen [die Klage gegen Rapidshare] im Southern District of California eingereicht, obwohl keine der beiden Parteien dort Verbindlichkeiten hat. [...]."



    Die Klageschrift ist deutlich umfangreicher. Dabei ist in jedem Falle bemerkenswert, mit welcher Aggressivität Rapidshare hier vorgeht. In einem weiteren Teil des Dokuments hält man beispielsweise fest, dass es Zada nicht um den Schutz der Urheberrechte ginge. Vielmehr habe er die Jagd nach Urheberrechtsverletzung als Geschäftsmodell entdeckt.



    Bei all den deutlichen Worten geht die eigentliche Forderung der Rapidshare AG fast unter. Diese werfen Perfect 10 unter anderem "unfaire Geschäftspraktiken" vor. Insgesamt betrachtet sind dies jedoch sehr vage Anschuldigungen. Ob damit ein Prozess gewonnen werden kann, sei dahingestellt.





    Quelle:Gulli.com

    Zitat von John;312704

    Heraus kam eine 1, damit ist der/ die glückliche Gewinner(in) Medy
    PM ist auf dem Wege


    An alle anderen, nicht traurig sein.Heute beginnt das Spiel gegen 19.00 mit einer sehr einfachen Frage, da ich im Spielzeitraum nicht da bin und daher keine Tips geben kann.



    Danke an John1 und den/die Leute,die dieses Gewinnspiel hier auf
    unserem Board ermöglicht haben.:-)


    EV gegen Netload: Bankdaten des Uploaders preisgegeben



    Im Rahmen einer einstweiligen Verfügung (EV) gegen den Frankfurter Filehoster Netload wurde dieser angewiesen, alle vorhandenen Zahlungsdaten von drei Uploadern von Pornofilmen preiszugeben. Einer der Uploader wurde über seinen PayPal-Account identifiziert.



    Eigentlich fing alles ganz harmlos an. Der ehemalige gulli:board User icebiatch beklagte sich zum Jahresbeginn darüber, dass sein Premiumaccount nicht mehr funktionieren würde. Vier Tage später bekam er eine E-Mail, in der ihm mitgeteilt wurde, dass man ihm seinen Account wegen eines Verstoßes gegen die AGB's gesperrt hätte. Der Grund: Er hat bei Netload illegale Files hochgeladen. Abgeschlossen wurde die E-Mail mit den Worten: „Vielen Dank, dass du Netload benutzt.“


    Die Vergangenheitsform wäre wohl passender gewesen. Was der User nicht wusste, bereits am 8.12.2009 war gegen den One-Click-Hoster Netload mit Sitz in Deutschland eine einstweilige Verfügung (EV) ergangen. Die beanstandeten Pornofilme „Meine Geile Nachbarin“, „Gina deckt auf 9“ und „Bootcamp3“ wurden dort von besagtem User icebiatch hochgeladen. Basis der einstweiligen Verfügung war das vermutete Vorliegen eines gewerblichen Ausmaßes der Urheberrechtsverletzung. Antragssteller waren die Wuppertaler INO Handels & Vertriebs GmbH und die MMV-Multi Media Vertriebs GmbH, in der Branche alles andere als unbeschriebene Blätter. Letzteres Unternehmen ist auch schon durch Abmahnungen im Peer-to-Peer Bereich aufgefallen.


    Netload wurde durch die EV dazu verpflichtet, gegenüber den Antragsstellern Auskunft zu erteilen. Sollte die Anschrift des Uploaders nicht verfügbar sein, so müssten alle vorhandenen Zahlungsdaten der Person inklusive Kontonummer, Paypal oder Moneybookers-Daten preisgegeben werden. Neben icebiatch ließ man sich im gleichen Fall auch die Daten der Uploader „Teufel“ und „Crystal“ aushändigen. Der Streitwert wurde auf 15.000 Euro pro Film, also auf insgesamt 45.000 Euro festgesetzt.


    Kurze Zeit später dürften neben icebiatch auch die beiden anderen Uploader Post vom Anwalt der MMV GmbH bekommen haben. Im besagten Schreiben wurde ihm die Verbreitung eines deutschen Pornofilms vorgeworfen, den man bereits im November 2009 auf einer Webwarez-Seite aufgespürt hatte. Der Film war auf diversen Hostern gespeichert, der deutsche Anbieter Netload mit Sitz in Frankfurt am Main konnte sich gegen das Auskunftsersuchen nicht wehren. Nach eigenen Angaben hätte man icebiatch anhand seines Paypal-Accounts identifiziert. Der Beklagte hat bereits seine persönlichen Konsequenzen aus dem Fall gezogen. Er hat all seine Accounts bei Netload.in, Rapidshare.com, Uploaded.to und Share-online gelöscht. „War 'ne schöne Zeit in der Szene aber irgendwann muss man dann doch erwachsen werden.“


    Wer als Uploader bei einem One-Click-Hoster, der seinen Sitz oder die Server in Deutschland hat, auf Nummer sicher gehen will, muss neben seiner IP auch seine Bankverbindung verschleiern. Ein derartiges Vorgehen ist natürlich mit einer vergleichsweise hohen kriminellen Energie verbunden.


    Der Fall ist authentisch, der Scan der EV liegt der Redaktion vor. Der betreffende Beschluss vom Landgericht Köln wurde mittlerweile auch in anonymisierter Form offiziell in der Entscheidungsdatenbank des Landes Nordrhein-Westfalen zur Verfügung gestellt. Auch der herausstechende Teil über die Herausgabe der Kontodaten gemäß §101 UrhG ist darin enthalten. Der g:b User Tyl3r_Durden hatte uns zur Warnung an alle Uploader um eine Veröffentlichung des Falls gebeten, selbst wenn dieser schon ein halbes Jahr zurückliegt.




    Quelle:Gulli.com

    Dann musst Du was an Deiner Einstellung ändern,aber das ist doch auch ganz normal,
    das man mal nicht gut drauf ist und dann lässt man halt mal das feiern sein.


    Johanniskraut Tabletten kann man nehmen,sind aber eigentlich für Menschen gedacht,
    die an leichten Depressiven Verstimmungen leiden und die Tabletten müssen auch
    ne Zeit lang eingenommen werden,damit sie wirken(haben eine stimmungsaufhellende
    Wirkung).

    Also was das Laufen angeht,kann ich mitreden da, ich selber Ultra Marathons laufe.
    Das mit den Runner High`s wird doch selber immer sehr überbewertet,kommt immer
    auf den eigenen Körper drauf an und wie hoch die Intensität beim Laufen ist.


    Aber wieso möchtest Du den High sein,meinst Du nicht das die Welt durch die reale
    Brille(nüchtern)viel schöner ist,mal abgesehen von den ganzen schädlichen Neben-
    wirkungen auf die Psyche und die Organe(bei Dauerkonsum).

    Wie der USB Stick vom OS erkannt wird,hängt in erster Linie vom Bit Hardware Device Descriptor ab
    (removable media bit).Es gibt verschiedene Tools im Netz,wo man den USB
    Stick als Wechseldatenträger oder eben als Laufwerk erscheinen lassen kann,das
    funktioniert aber leider nicht mit allen USB Sticks und ist ne fummel Arbeit.



    Habe Dir noch mal nen Link gemacht,da steht alles drin,was Du wissen musst.
    (Auf USB-Stick wird nur die erste Partition erkannt.)

    Du brauchst eigentlich nur das Programm WinToFlash,das benötigte OS und
    einen USB Stick.Das erstellen dürfte auch für ein Anfänger kein Problem
    darstellen.






    Link.

    Ich finde den Sieg verdient,ist ne sympathische Frau.
    Die Vorhersagen hatten sie ja schon sehr stark eingeordnet,
    aber das hatten sie ja bei den Kandidaten in den letzten Jahren
    auch gesagt und die sind ja größtenteils heftig gescheitert.


    Auch Glückwunsch an Stefan Raab,er hatte den richtigen Riecher.

    Also es ist ja immer generell schwer eine Empfehlung für Rohlinge jeder
    Art auszusprechen,weil ja die Qualität der Brände immer von Brenner zu
    Brenner und Firmware unterschiedlich ist.


    Aber wenn Du Qualität bei Rohlingen selber suchst,würde ich Dir zu den
    Verbatim CD-R 700 MB raten.Da kosten bei Alternate(geht auch noch billiger)
    100 Stück 20,79 Euro,hatte soweit noch keine Ausfälle mit den Rohlingen und
    laut Nero ist die Qualität der Brände sehr gut.

    Das 64 Bit Programme schneller laufen,ist ein gern geglaubter Trugschluss.
    Was viele leider übersehen ist,das durch die 64 Bit Programmierung auch
    der Code(große Zeiger) größer wird und daher doppelt so viel Arbeitsspeicher und auch
    die Caches in den CPU werden doppelt belegt.Hat man wenig Arbeitsspeicher wird der
    Rechner halt langsamer,weil Windows häufig auf das Page File zurückgreifen muss.
    Auch selbst bei bester Optimierung kommt es immer wieder dazu,das man z.b. bei
    Mathematischen Berechnungen keine 64 Bit Werte benötigt.



    32 Bit reichen Heute für fast alles aus,was man mit Integer Zahlen machen
    kann.Es gibt natürlich Fälle,wo man mit sehr großen Integer Werten Rechnen
    muss,in so einem Fall weichen die meisten Coder auf Fliesskommazahlen aus
    ,oder auch bei Multiple Daten auf SIMD.Das ist Performance technisch gesehen
    schneller und der Code bleibt kompakter als wenn ich das in 64 Bit
    ausführe und ich damit viel Speicher benötige(mal von Server Anwendungen
    abgesehen,wo Speicher keine vorrangige Rolle spielt und es auf hohe I/O
    Performance ankommt).

    Sie wollen die Rechteinhaber mit ins Boot holen,ich schätze mal das sie
    halt Musik usw. kostenpflichtig anbieten wollen.Aber das wird noch dauern,
    solange die Kuh Milch gibt,schlachtet man sie ja nicht. :D

    Also ich benutze Windows 7 in der 64 Bit Version und habe WinRar 3.93 in
    der 64x Version installiert.Also im Gegensatz zu der 32 Bit Version merke
    ich keinen Unterschied zu der 64 Bit Version.


    Zitat von Winrar über die 64 Bit Version:


    Zitat

    64-Bit-Version


    Den neuesten Hardware-Entwicklungen entsprechend profitieren Nutzer der Windows-64-Bit-Version beim Komprimieren und Dekomprimieren mit WinRAR von der Geschwindigkeit und Leistungsfähigkeit der neuen 64-Bit-Prozessorarchitektur und größerem Arbeitsspeicher. Diese Verbesserung fällt insbesondere bei der Verarbeitung großer Datenmengen ins Gewicht - davon profitieren vor allem Administratoren und User im Server-Bereich. Die 64-Bit-Version integriert sich mit Version 3.90 jetzt besser in den Windows Explorer.



    Also wenn man richtig viel Arbeitsspeicher unter der Haube hat,wird man wohl
    einen Unterschied da durch spüren,da die CPU`s einen größeren Adressbereich
    im Speicher adressieren können.Den richtigen Geschwindigkeitsbonus merkt man
    erst,wenn man eine CPU mit mehren Kernen nutzt,weil Winrar mit der Anzahl der
    Kerne Skaliert,was zu einer hören Geschwindigkeit beim komprimieren,bzw
    dekomprimieren führt.

    Der Geschäftsführer des Filehosters RapidShare wehrt sich vehement gegen die Einstufung des US-amerikanischen Kongresses. Dieser hatte den Anbieter auf eine Stufe mit The Pirate Bay und anderen illegalen Anbietern gestellt.



    Auf Antrag der amerikanischen Interessengemeinschaft der Musikindustrie RIAA und der Filmwirtschaft MPAA wurde der Schweizer Filehoster vom Kongress auf die schwarze Liste der übelsten Urheberrechtsverletzer gesetzt. RapidShare-Gründer Christian Schmid weist diese Position entschieden zurück:


    „Wir sind empört, dass ein Ausschuss des US-amerikanischen Kongresses unsere Website in Zusammenhang mit Piraterie benennt. Wir sind ein Unternehmen, das legitime Bedürfnisse unserer Kunden bedient. Das Unternehmen RapidShare vervielfältigt weder urheberrechtlich geschützte Daten noch macht es solche Daten öffentlich zugänglich. Zudem unternehmen wir alles in unserer Macht stehende, um Urheberrechtsverletzungen zu verhindern.“ Dies sei dem One-Click-Hoster kürzlich durch zwei Gerichtsurteile in den USA und Deutschland bestätigt worden.


    „Wir stehen für den Dialog mit den Rechteinhabern. Dass wir nun in eine Reihe mit teilweise dubiosen Websites gestellt werden, die ganz andere Geschäftsmodelle und Ziele verfolgen, zeigt, dass die RIAA - Recording Industry Association Of America, die MPAA - Motion Picture Association of America und der US-Kongress offenbar keine tiefen Kenntnisse darüber verfügen, wie das Unternehmen RapidShare operiert. Wer Sündenböcke für eine schwarze Liste benötigt, sollte sich lieber bei anderen Sharehostern umsehen, die die Verbreitung von Raubkopien - im Gegensatz zu uns - gezielt fördern.“



    Derlei Aussagen dürften von den Mitgliedern der WebWarez-Szene interessiert aufgenommen werden. Bis vor Kurzem hatten sie den Hoster umfangreich durch ihre Uploads unterstützt. Sie waren im Gegenzug dafür von RapidShare öffentlich als „Kriminelle“ diffamiert worden. Wenn der Empfänger der Daten so viel Wert auf Legalität legt, braucht man auf Uploads nicht mehr lange zu hoffen. Ohne neue Daten wird man auf Dauer auch keine neuen Premium-Zugänge verkaufen können.



    Herr Schmid scheint den eingeschlagenen Weg des ehemaligen Geschäftsführers Bobby Chang fortzusetzen. RapidShare will kein schwarzes Schaf mehr sein und zeigt sich ganz in Weiß. Im Hintergrund laufen die Premium-Accounts des ehemaligen Geschäftsmodells solange es halt noch geht. Spätestens, wenn sich die Masse der zahlenden Warez-Leecher abgewendet hat, funktioniert das neue Geschäftsmodell, scheint man in Cham zu hoffen.



    Quelle:Gulli.com

    So lange,im Bios Bereich der Mainboards nicht mal was passiert,sind 3 TB Festplatten
    für den Heimgebrauch für PC User(Mac User mal ausgenommen) uninteressant.
    Was die MBR-Partitionstabelle angeht,ist die Größe der Partition auf 2 TB beschränkt
    (Bei Computer die das normale Bios verwenden) und man kann maximal 4 Partitionen
    auf der Platte erstellen.


    Die Alternative wäre das GPT (GUID-Partition-Table).Hier hat man als User die totale
    Freiheit,die maximale Größe,bzw das Ende der Fahnenstange beträgt hier 8192 Exabyte
    und man könnte die Festplatte theoretisch mit bis zu 128 Partitionen foltern.


    Leider gibt es da einen großen Nachteil,Windows selber lässt sich nur auf so eine Festplatte
    installieren,bzw man kann davon booten,wenn das Mainboard,an das die
    Platte dranhängt EFI in der 64 Bit Variante unterstützt und da sind momentan nur
    die Mac User mit dabei.

    Das freut mich zu hören,kann man ja Xvid bald in Rente schicken.
    Auf schnellen Rechnern dürfte auch das Manko,das das Codieren,
    mit x264 ungefähr doppelt so lange dauert,wie mit Xvid,in Grenzen
    halten.


    Für alle die einen Qualitätsvergleich zwischen Xvid und x264 direkt
    selber beurteilen möchten,sei der untere Link ans Herz gelegt.



    Link

    Ich finde,man sollte es so lassen,wie es ist,gerade weil Serienjunkies
    die hellen Farben hat,setzt es sich doch deutlich von dem Einheitsbrei
    im Netz ab und hat einen hohen Wiedererkennungswert und wenn man
    einen qualitativen guten Monitor hat,der richtig eingestellt ist,kommen
    die Farben einwandfrei.